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Schwerin: Lange Wartezeiten in den DDR-Polikliniken im Jahr 1982

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Die medizinische Grundversorgung war ein zentraler Aspekt des Gesundheitswesens in der DDR, wobei Polikliniken eine Schlüsselrolle spielten. Eine Kontrolle der Arbeiter- und Bauerninspektion (ABI) im Jahr 1982 zeigte jedoch erhebliche organisatorische Schwächen in den Schweriner Polikliniken auf, die sich vor allem in langen Wartezeiten, mangelndem Terminmanagement und unzureichenden Sprechzeiten äußerten.

Patienten berichteten von Wartezeiten von bis zu 3,5 Stunden, bevor sie von einem Allgemeinmediziner behandelt wurden. Besonders betroffen waren die Polikliniken West und Lankow, in denen kein Bestellsystem existierte und Früh- oder Spätsprechstunden nicht angeboten wurden. Im Vergleich dazu wiesen die Zentralklinik und das Stadtambulatorium Goethestraße deutlich geringere Wartezeiten auf. Letzteres glänzte mit einer durchschnittlichen Wartezeit von nur 20 Minuten, was auf ein seit über zehn Jahren etabliertes Bestellsystem zurückzuführen war.

Die ABI-Kontrolle hob mehrere Hauptprobleme hervor. Zunächst fehlte in den meisten Polikliniken ein funktionierendes Terminmanagement. Patienten mussten unangemeldet erscheinen und konnten lediglich hoffen, an diesem Tag behandelt zu werden. Darüber hinaus waren die Sprechstundenzeiten häufig nicht öffentlich ausgehängt, was die Planung für Patienten zusätzlich erschwerte. Früh- und Spätsprechstunden, die besonders für Berufstätige wichtig sind, wurden kaum angeboten. Mittwochnachmittage blieben regulären Sprechstunden komplett vorbehalten und waren stattdessen für Weiterbildungen und Beratungen vorgesehen, was dazu führte, dass dringende Fälle nur im Ausnahmefall behandelt wurden.

Die Analyse der einzelnen Polikliniken zeigte deutliche Unterschiede in der Organisation und Effizienz. In der Poliklinik West, wo kein Bestellsystem existierte, betrugen die Wartezeiten im Durchschnitt dreieinhalb Stunden. Frühsprechstunden gab es nicht, sodass Berufstätige kaum eine Möglichkeit hatten, vor Arbeitsbeginn einen Arzt aufzusuchen. Ähnlich sah es in der Poliklinik Lankow aus, wo Patienten durchschnittlich drei Stunden warteten. Zwar wurden hier Frühsprechstunden angeboten, doch fehlte auch hier ein System zur Terminvergabe.

Die Poliklinik Großer Dreesch wies mit durchschnittlich 50 Minuten vergleichsweise moderate Wartezeiten auf, bot jedoch ebenfalls keine Sprechstunden außerhalb der regulären Arbeitszeiten an. Ein anderes Bild zeigte sich im Stadtambulatorium Goethestraße, das trotz schwieriger äußerer Bedingungen – der Altbau war weniger gut ausgestattet – mit einer durchschnittlichen Wartezeit von nur 20 Minuten überzeugte. Hier war ein konsequentes Bestellsystem seit Jahren Standard, und sowohl Früh- als auch Spätsprechstunden wurden regelmäßig angeboten.

Die Ursachen für die Missstände waren vielfältig. Einerseits herrschte ein Mangel an Allgemeinmedizinern, der durch die hohe Arbeitsbelastung zusätzlich verschärft wurde. Andererseits fehlte es vielerorts an Flexibilität in der Organisation der Arbeitsabläufe. Einige Einrichtungen hielten an starren Arbeitszeiten fest und versäumten es, diese an die Bedürfnisse der Patienten anzupassen.

Angesichts der Ergebnisse der ABI-Kontrolle wurde ein Maßnahmenplan entwickelt, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Dieser sah unter anderem die Einführung eines flexiblen Bestellsystems in allen Polikliniken vor. Früh- und Spätsprechstunden sollten verstärkt angeboten werden, insbesondere für Berufstätige. Zudem sollten die Sprechstunden- und Pausenzeiten öffentlich ausgehängt werden, um für mehr Transparenz zu sorgen. Der bisher ungenutzte Mittwochnachmittag sollte künftig für reguläre Sprechstunden geöffnet werden.

Darüber hinaus sollten Gespräche mit Teilzeitbeschäftigten geführt werden, um deren Arbeitszeit flexibler zu gestalten und die volle Auslastung zu gewährleisten. Ziel war es, die Effizienz der Arbeitsabläufe zu steigern und die Wartezeiten für Patienten zu reduzieren.

Bereits kurz nach der Einführung des Maßnahmenplans wurden in einigen Polikliniken erste Fortschritte sichtbar. In der Poliklinik Lankow wurden die Sprechzeiten öffentlich ausgehängt, und ein Bestellsystem wurde implementiert. Allerdings wurden Spätsprechstunden hier weiterhin nicht angeboten. Auch in der Poliklinik West zeigte sich eine Verbesserung, wenngleich die Veränderungen noch nicht vollständig umgesetzt waren.

Ein besonders positives Beispiel blieb das Stadtambulatorium Goethestraße. Hier wurden Früh- und Spätsprechstunden seit Jahren konsequent durchgeführt, und die Patienten äußerten sich durchweg zufrieden. Ein funktionierendes Bestellsystem, motiviertes Personal und eine stabile Arbeitsorganisation trugen maßgeblich zu diesem Erfolg bei. Die Mitarbeiter arbeiteten seit Jahren in einem gut eingespielten Team, was eine effektive Organisation der Sprechstunden erleichterte.

Die ABI-Kontrolle machte deutlich, dass organisatorische Defizite die medizinische Versorgung erheblich beeinträchtigen können. Gleichzeitig zeigte sie auf, dass durch gezielte Maßnahmen und eine konsequente Umsetzung deutliche Verbesserungen erzielt werden können. Während in einigen Polikliniken bereits Fortschritte sichtbar wurden, bleibt die nachhaltige Umsetzung der Maßnahmen eine langfristige Herausforderung.

Der Fall Schwerin verdeutlicht, wie wichtig eine effiziente Arbeitsorganisation, motiviertes Personal und ein patientenorientierter Ansatz für die Qualität der Gesundheitsversorgung sind. Insbesondere das Stadtambulatorium Goethestraße zeigt, dass auch unter schwierigen Bedingungen eine effiziente und patientenfreundliche Organisation möglich ist. Dieses Beispiel könnte als Modell für andere Einrichtungen dienen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen.

Pressefeindliche Stimmung in Deutschland – Medienvielfalt geht weiter zurück

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In Deutschland hat sich in den letzten Jahren eine immer pressefeindlichere Stimmung ausgebreitet, das zeigt die jetzt veröffentlichte Nahaufnahme Deutschland von Reporter ohne Grenzen (RSF). Während der Pandemie schnellte die Zahl der Übergriffe auf Berichterstattende in die Höhe. Auch unser Rückblick auf das vergangene Jahr zeigt: Diese Tendenz ist noch nicht vollständig zurückgegangen. Für 2023 konnte RSF 41 Übergriffe auf Medienschaffende verifizieren. Im Jahr 2022 waren es 103. Zum Vergleich: 2019, vor der Pandemie, waren es 13. Die Nahaufnahme beschäftigt sich mit einer Vielzahl an presserelevanten Aspekten – zum Beispiel zu den Themen Gesetzgebung und Überwachung – und gibt einen Überblick über die gewaltsamen Angriffe auf Reporterinnen und Reporter.

„Im vergangenen Jahr wurden Reporter wieder verprügelt, ihre Ausrüstung wurde zerstört und ihnen wurde im Internet massiv gedroht. 2024 startete unter anderem mit der brutalen Körperverletzung eines Journalisten am Rande einer Demonstration in Leipzig. Zudem beobachten wir eine gefährliche neue Art der Aggression: Landwirte haben kürzlich mit Trecker-Blockaden und Misthaufen die Auslieferung von Zeitungen in mehreren Bundesländern verhindert”, sagt Michael Rediske, Mitgründer der deutschen Sektion von RSF und amtierendes Vorstandsmitglied. Das zeigt, dass die Freiheit, unabhängig zu berichten, hierzulande nicht nur durch Übergriffe gegen einzelne Medienschaffende bedroht ist. Unzufriedenheit mit einer angeblich zu geringen Berichterstattung über Bauernproteste reicht offenbar aus, um bei Angriffen gegen die Pressefreiheit die Hemmschwelle weiter zu senken.”

Gewalt gegen Medienschaffende und Redaktionen

2021 gab es 80 Angriffe, 2022 waren es 103. Für 2023 verifizierte Reporter ohne Grenzen nun 41 Übergriffe. Damit bleiben die Zahlen im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie vergleichsweise hoch: 2019 waren es 13. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer.

Am häufigsten waren im Jahr 2023 Tritte und Faustschläge oder Schläge mit Gegenständen wie Fackeln oder Trommel-Schlegeln. Als Angriff gewertet wurden diese, sofern sie Körper oder Ausrüstung von Journalistinnen und Journalisten tatsächlich getroffen haben. Medienschaffenden wurde auch Ausrüstung entrissen, sie wurden zu Boden gerissen, mit Sand und Steinen beworfen oder in einem Fall mit Fäkalien beschmiert.

Die meisten der 41 für das Jahr 2023 verifizierten Angriffe – zwei Hacker-Angriffe können nicht geografisch zugeordnet werden – ereigneten sich in Sachsen (12), gefolgt von Bayern (6), Berlin (5), Nordrhein-Westfalen (5), Niedersachsen (4), Hamburg (2), Hessen (2), Rheinland Pfalz (1), Thüringen (1) und Schleswig-Holstein (1). Der gefährlichste Ort für Medienschaffende waren auch 2023 politische Versammlungen wie Partei-Veranstaltungen, Demonstrationen oder Protestaktionen. Hier wurden 32 von insgesamt 41 Fällen gezählt. Besonders pressefeindlich ging es erneut bei der Berichterstattung im Umfeld von verschwörungsideologischen oder rechtsextremen Versammlungen zu: Hier fand 2023 mit 18 von 41 verifizierten Fällen ein Großteil der Angriffe statt.

Auch für Januar und Februar wurden RSF bereits einige alarmierende Vorfälle gemeldet. Weitere Details zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland im internationalen Vergleich wird Reporter ohne Grenzen am 3. Mai zusammen mit der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit veröffentlichen.

Überwachung und Gesetzgebung in EU und Deutschland

Schwerpunkt der öffentlichen Debatten waren in diesem Jahr die Auseinandersetzungen um die gesetzlichen Grundlagen der Informationsfreiheit, in Deutschland und auf EU-Ebene. Die wichtigsten Reformvorhaben auf EU-Ebene, der European Media Freedom Act und der Digital Services Act, sind jetzt in Brüssel verabschiedet und müssen in Deutschland umgesetzt werden.

Strittig sind unter anderem der staatliche Einsatz von Spähsoftware, der den Quellenschutz journalistischer Arbeit untergräbt, sowie Regelungen im Spannungsfeld zwischen einerseits Verhinderung von Desinformation und Verleumdungen auf Plattformen und andererseits den Rechten von Whistleblowern wie Journalistinnen auf Anonymität und Schutz ihrer Kommunikationspartnerinnen und -partner. RSF fordert mit seiner politischen Arbeit verbesserte rechtliche Bedingungen. So zielt eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf mehr Beschränkungen für Überwachung der Kommunikation von Medienschaffenden durch „Staatstrojaner“, also von staatlichen Stellen eingesetzte Überwachungs-Software.

Zudem legte das Bundesministerium der Justiz im April 2023 Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vor. Bislang existiert jedoch noch kein vom Kabinett gebilligter Entwurf. RSF hat gemeinsam mit der Organisation Neue Deutsche Medienmacher*innen das Gesetzesvorhaben begrüßt, zugleich aber Verbesserungen gefordert. RSF begrüßt auch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli 2023, kritisiert jedoch Einschränkungen der schließlich in Kraft getretenen Fassung: Whistleblower dürfen Missstände nicht sofort veröffentlichen lassen, sondern müssen mit Informationen von öffentlichem Interesse zunächst an nicht öffentliche interne oder externe Meldestellen herantreten.

Überdies überziehen europaweit mächtige Akteure, zumeist finanzstarke Unternehmen, einzelne Journalistinnen und Journalisten oder Medienhäuser mit Zivilklagen, um sie einzuschüchtern und von unliebsamen Veröffentlichungen abzuhalten. RSF beobachtet diese rechtsmissbräuchlichen Klagen, SLAPPs (kurz für „strategic lawsuits against public participation“), und wird das Thema auch 2024 stärker in den Fokus rücken.

Medienvielfalt geht weiter zurück

Im Vordergrund der publizistischen Auseinandersetzung stand das ganze Jahr 2023 der Streit um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die anstehende Anpassung des Rundfunkbeitrags an die Inflation stößt auf Widerstand einer Reihe von Landesregierungen. Alle Landesparlamente müssen diese beschließen. Etliche Ministerpräsidentinnen und -präsidenten fordern stattdessen tiefgreifende Strukturreformen beziehungsweise eine Verkleinerung von ARD und ZDF.

Für das Demokratieverständnis von RSF ist es grundlegend, dass sich Nutzende aus inhaltlich unterschiedlichen Quellen informieren können. Dies ist eine wichtige Bedingung für funktionierende Pressefreiheit. Deutschland verfügt zwar historisch mit seinem Netz aus bundesweiten, regionalen und Lokalzeitungen sowie mit seinem dualen System aus öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunk- und Fernsehanbietern über ein im internationalen Vergleich hohes Niveau an Medienvielfalt. Im Zuge von Digitalisierung und veränderten Nutzungsgewohnheiten ist jedoch die Vielfalt des lokalen Zeitungsangebots seit langem rückläufig. Alle Prognosen weisen darauf hin, dass dieser Prozess weitergehen und eine noch größere Bedrohung für die Pressefreiheit werden wird.

Foto: Pixabay

Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland für 2023: Gesamtkriminalität steigt weiter an

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In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei bekannt gewordenen und von ihr endbearbeiteten Straftaten erfasst. Nicht enthalten sind

  • Staatsschutzdelikte,
  • Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§315, 315b StGB und 22a StVG),
  • Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden,
  • Ordnungswidrigkeiten,
  • Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze,
  • Delikte, die nicht in den Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) sowie
  • Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden.

Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, sie enthält nur die „endbearbeiteten“ Straftaten. Das heißt, die Fälle finden erst Eingang in die Statistik, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akten an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.

Die PKS bildet das sogenannte Hellfeld der Kriminalität ab, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität. Neben dem Hellfeld gibt es das sogenannte Dunkelfeld. Dieses umfasst Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden. Wie groß das jeweilige Hell- und Dunkelfeld sind, hängt beispielsweise davon ab, wie häufig Delikte angezeigt werden oder welche Schwerpunkte die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten setzt.

Einige wichtige Trends und Entwicklungen aus dem Jahr 2023 werden nachfolgend dargestellt.

Gesamtentwicklung der Straftaten
Nachdem die Zahlen der polizeilich erfassten Straftaten im Jahr 2016 auf einem Höchststand waren, sind sie in den Folgejahren stetig gesunken. Mit Abklingen der Covid-19-Pandemie und den damit wegfallenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie kam der Umschwung – die erfassten Straftaten stiegen vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 erstmals wieder merkbar an. Dieser Trend setzte sich 2023 zwar fort, jedoch weniger stark als im Jahr zuvor: Vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 stiegen die Fallzahlen um 5,5 Prozent an; von 5.628.584 Fällen in 2022 auf 5.940.667 Fälle in 2023 (vgl. 2021 auf 2022 +11,5 Prozent von 5.047.860 auf 5.628.584 Fälle) Betrachtet man die Fallzahlen im Langzeitvergleich, sind sie 2023 auf dem höchsten Stand seit dem Berichtsjahr 2016.

Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote lag 2023 bei 58,4 Prozent und damit 1,1 Prozentpunkte über dem Wert von 2022 (57,3 Prozent). Damit erreicht die Aufklärungsquote fast den Höchststand der letzten Jahre 2021 (58,7 Prozent).

Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der erfassten Fälle, der aufgeklärten Fälle und der Tatverdächtigen insgesamt seit dem Jahr 2009.

Auch wenn die Fallzahlen insgesamt von 2022 auf 2023 erneut angestiegen sind, lässt sich diese Entwicklung nicht pauschal auf alle Deliktsbereiche übertragen. Daher wird auf einzelne Deliktbereiche weiter unten im Detail eingegangen.

Woher kommt der Anstieg an Straftaten?
Die Kriminalitätsforscherinnen und -forscher des BKA haben drei zentrale Faktoren für den Anstieg der Fall- und Tatverdächtigenzahlen identifiziert, die für die Entwicklung der Delikte insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße sowie insbesondere für Gewalt- und Eigentumsdelikte angeführt werden können:

Erhöhte Mobilität bietet mehr Tatanlässe und -gelegenheiten
Während der Covid-19-Pandemie war die Mobilität stark eingeschränkt. Das heißt, die Menschen hielten sich generell mehr zuhause und im nahen Umfeld auf. Mit dem Wegfall der letzten Corona-bedingten Einschränkungen im Frühjahr 2023 sind die Menschen wieder mehr unterwegs, tendenziell verstärkt im öffentlichen Raum. Dadurch ergeben sich mehr Tatgelegenheiten und -anlässe.

Wirtschaftliche und soziale Belastungen
In der Bevölkerung wurde über weite Teile der Jahre 2022 und 2023 die Inflation als wesentliches Problem wahrgenommen. Das war in den Jahren davor nicht der Fall und steht in Zusammenhang mit steigenden Fall- und Tatverdächtigenzahlen, bspw. bei Gewaltkriminalität. Hinzu kommen Belastungen im sozialen Bereich. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben mit erhöhten psychischen Belastungen als Folge der Corona-Maßnahmen zu kämpfen, was sich auch auf ihre Anfälligkeit, Straftaten zu begehen, auswirken kann.

Migration
Deutschland verzeichnet aktuell eine hohe Zuwanderungsrate. Dadurch steigt die Bevölkerungszahl an und der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtgesellschaft nimmt zu. Es ist plausibel, dass sich dies auch in einer steigenden Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger ausdrückt. Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktsbereiche aufweisen. Dazu gehören die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie wirtschaftliche Unsicherheit und Gewalterfahrungen. Bei der Gewaltkriminalität zeigt vor allem die Migrationsdynamik (Wie viele Zu- und Fortzüge werden verzeichnet?) und weniger die Nettomigration (Wie viele Zugewanderte bleiben?) einen Zusammenhang mit dem Kriminalitätsgeschehen. Dies legt nahe, dass die Anstiege von Kriminalität (besonders bei nichtdeutschen Tatverdächtigen) mit den besonderen Bedingungen, die mit dem Wanderungsgeschehen verknüpft sind, einhergehen. Dazu gehören beispielsweise die große Anzahl von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie viele kurzfristige Unterbringungen mit häufigen Umzügen.

Fokus: Besondere Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche
Die genannten zentralen Erklärungsansätze finden auf alle Altersgruppen Anwendung. Bei (älteren) Kindern und Jugendlichen können sie aber in besonderem Maße relevant sein, denn:

  • Jugendliche haben eine entwicklungsbedingt größere Neigung, gegen Normen zu verstoßen und Straftaten zu begehen. Mit den wegfallenden Covid-bedingten Einschränkungen entfalten diejenigen Faktoren, die derzeit das Kriminalitätsaufkommen insgesamt steigen lassen, bei Jugendlichen eine möglicherweise besonders deutliche Wirkung.
  • Kinder und Jugendliche waren von den Covid-bedingten Einschränkungen in besonderem Maße betroffen (bspw.: Mangel an sozialen Kontakten, Stressbelastung innerhalb der Familie und beengte räumliche Verhältnisse). Aktuelle Studien zeigen, dass die psychischen Belastungen zum Teil auch nach Beendigung der Maßnahmen weiter Bestand haben.

weitere Informationen, auch zu Hilfs- und Präventionsangeboten finden sich auf den Seiten des Bundeskriminalamtes.

Foto: Bundeskriminalamt, An den Treptowers 1, 12435 Berlin

Workshop zur klimagerechten Gestaltung des Ernst-Abbe-Platzes in Jena

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Jena. Die öffentliche Beteiligung zur klimagerechten Umgestaltung des Ernst-Abbe-Platzes beginnt am 12.04.2024 mit einem Präsenz-Workshop, zudem alle Interessierten herzlich eingeladen sind:

Freitag, 12.04.2024, 17:00 bis ca. 20:00 Uhr, Hörsaal 5, Friedrich-Schiller-Universität am Ernst-Abbe-Platz, Jena

Der Ernst-Abbe-Platz ist einer der zentralen Plätze der Jenaer Innenstadt und verbindet dabei vielfältige Funktionen: er ist Verknüpfungspunkt des ÖPNV, dient als Veranstaltungsort und als Außenfläche der Universität. Täglich passieren und verweilen dort mehrere Tausend Fußgänger und Studierende. Um den verschiedenen Nutzungen auch weiterhin gerecht zu werden, soll in einem ersten Beteiligungsworkshop herausgearbeitet werden, welchen Anforderungen der Platz nach der Umgestaltung gerecht werden muss. Die Ergebnisse fließen dann zusammen mit den Anforderungen des Fördermittelgebers in die Planung ein. Ein wichtiger Punkt bei der Umgestaltung ist eine klimaangepasste Gestaltung. Dafür unterstützt der Bund den Umbau im Rahmen des Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit Mitteln in Höhe von ca. 6,3 Millionen Euro. Durch diese Förderung von 85% der Umbaukosten, soll aus dem derzeitigen Hitze-Hotspot eine weitere Klimaoase im urbanen Stadtraum Jenas werden.

Weitere Möglichkeiten der Beteiligung
Für alle, die an dem Termin nicht teilnehmen können, bietet die Beteiligungsplattform der Stadt Jena (mitmachen.jena.de) nach dem Workshop die Möglichkeit, sich an der Diskussion online zu beteiligen.

Im Zeitraum vom 23.04.2024 14:00 Uhr bis 12.05.2024 24:00 Uhr können zudem die Ergebnisse auf der Webseite bewertet und kommentiert werden. Auf dem Portal werden künftig auch die aktuellen Informationen zum Projekt dargestellt.

Hintergrund
Der in etwa 10.000 m² große Ernst-Abbe-Platz fungiert als Universitäts-Campus der Friedrich-Schiller-Universität und ist damit ein zentraler Kommunikationsraum für die Studierenden. Gleichzeitig verbindet der innerstädtische Platz verschiedenste Nutzungsformen, wie Wissenschaft, Bildung, Gesundheit, Einkauf, Verwaltung und Gastronomie. Die Fußgängerfrequenz wird dabei durch die Endhaltestelle einer Straßenbahnlinie und die Ausgänge der Tiefgaragen unter dem Platz noch weiter gesteigert.

Aufgrund der in die Jahre gekommenen Gestaltung des Platzes, dem stetig steigenden Nutzungsdruck und der zunehmenden Hitzebelastung im Innenstadtbereich wird das Areal den Anforderungen moderner, innenstädtischer Plätze nicht mehr gerecht. Entsprechend soll eine grundlegende Umgestaltung stattfinden. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die Tiefgaragen direkt unter dem Platz dar, die nur eine begrenzte Traglast aufweisen. Die Aufschüttung von Erde im größerem Stil oder das Pflanzen von Bäumen ist dadurch nur sehr eingeschränkt möglich.

Bisherige Pläne zur Umgestaltung
Bereits 2012 wurde ein Wettbewerb zur Umgestaltung und Aufwertung des Ernst-Abbe-Platzes durchgeführt. Insgesamt wurden 18 Beiträge von lokalen, nationalen sowie internationalen Planungsbüros der Jury vorgelegt. Aus diesen Beiträgen konnten drei Planungen jeweils mit einem Preis prämiert werden. Zwei Arbeiten erhielten wegen ihrer herausragenden Details eine Anerkennung. Aufgrund schwieriger Haushaltslagen und dadurch fehlender Finanzierungsmöglichkeiten konnten die Planungen nicht umgesetzt werden.

Foto: Studentenwerk Thüringen

BVG: Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Betroffene des DDR-„Zwangsdopings“

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Das systematische staatliche Doping von Leistungssportlern in der ehemaligen DDR stellt weder „politische Verfolgung“ noch einen „Willkürakt im Einzelfall“ im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes dar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Klägerin begehrt ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung als Opfer staatlichen Dopings in der DDR. Sie war dort von 1968 bis 1973, damals 12- bis 17-jährig, als Leistungssportlerin aktiv. In dieser Zeit wurden ihr verschiedene Dopingsubstanzen verabreicht. Diese führten zu erheblichen und bis heute anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Klägerin ist seit ihrem 43. Lebensjahr erwerbsunfähig und schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 90. Sie erhielt eine einmalige Hilfeleistung des Bundes nach dem am 31. August 2002 in Kraft getretenen Ersten Dopingopfer-Hilfegesetz. Im Jahre 2021 beantragte die Klägerin ihre Rehabilitierung nach § 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG). Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Nach § 1 Abs. 2 VwRehaG kommt eine Rehabilitierung nur in Betracht, wenn eine Maßnahme in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen und der politischen Verfolgung gedient oder einen Willkürakt im Einzelfall dargestellt hat. Zwar verstieß die heimliche Verabreichung von Dopingsubstanzen, deren gesundheitsschädigende Wirkung den staatlichen Stellen der DDR bekannt war, in schwerwiegender Weise gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme diente jedoch nicht der politischen Verfolgung und stellte auch keinen Willkürakt im Einzelfall dar. Letzteres setzt voraus, dass die Maßnahme von der Tendenz und Absicht getragen ist, ihren Adressaten bewusst zu benachteiligen. Das folgt aus der Gesetzesbegründung und dem Zweck des Gesetzes. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass zu dem objektiven Erfordernis eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit die subjektive Zielrichtung hinzutreten muss, dass die Maßnahme der politischen Verfolgung gedient hat oder der Betroffene bewusst gegenüber vergleichbaren Personen diskriminiert worden ist. An einer solchen gezielten Diskriminierungsmaßnahme fehlt es hier. Den später erlassenen Dopingopfer-Hilfegesetzen, die eine finanzielle Hilfe lediglich aus humanitären und sozialen Gründen gewähren, liegt ebenfalls die Annahme zugrunde, dass ein Rechtsanspruch der Opfer staatlichen Dopings nicht besteht. Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob und inwieweit er die Opfer staatlichen Dopings in der DDR in die Entschädigungsregelungen des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes einbezieht. Eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch das Bundesverwaltungsgericht würde die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten.

BVerwG 8 C 6.23 – Urteil vom 27. März 2024

Vorinstanz:

VG Potsdam, VG 11 K 2567/21 – Urteil vom 24. April 2023 –

Foto: Bundesverwaltungsgericht

Uni Halle gründet neues Forschungs- und Innovationszentrum für Sachsen-Anhalt

Halle. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) arbeitet künftig noch intensiver an innovativen und praxisnahen Lösungen für den Strukturwandel in Sachsen-Anhalt. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann überreichte Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker heute einen Förderbescheid über rund 21,5 Millionen Euro für die Gründung des „European Center for Just Transition Research and Impact-Driven Transfer“ (JTC). Ziel ist es, forschungsbasierte Lösungen für den Strukturwandel in Sachsen-Anhalt zu entwickeln, etwa im Bereich der Kreislaufwirtschaft oder sozialer Innovationen. Die Mittel für das Projekt stellt das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des „Just Transition Fund“ zur Verfügung.

Minister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärt: „Das Mitteldeutsche Braunkohlerevier steht seit Jahrzehnten beispielhaft für wirtschaftliche Transformation. Mit dem Ende von Braunkohleabbau und Kohleverstromung im kommenden Jahrzehnt steht ein weiterer Umbruch an. Umso wichtiger ist es, zügig weitere Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung des Reviers nach dem Kohleausstieg zu stellen. Das European Center for Just Transition Research and Impact-Driven Transfer (JTC) als interdisziplinäre Einrichtung der Wissenschaft, aber mit klarem Blick für Fragestellungen im Revier, kann hierfür einen wichtigen Beitrag leisten. Ob in der Chemie, Bioökonomie oder beim Aufbau der grünen Wasserstoffwirtschaft – das Zukunftspotenzial im Revier ist enorm. Wir müssen es in den nächsten Jahren konsequent gemeinsam ausschöpfen.“

„Das JTC ist für die Universität Halle und die Region eine einmalige Chance: Mit der Förderung wollen wir unsere Kompetenzen in den Forschungszweigen ausbauen, die für die Bewältigung des Strukturwandels von wesentlicher Bedeutung sind. Gemeinsam mit den vier Landkreisen im Süden Sachsen-Anhalts werden wir neue Impulse für eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung setzen. Das ist eine spannende Aufgabe und eine große Verantwortung, die wir gerne übernehmen“, sagt Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker.

17 Innovationsteams werden dafür am JTC eingerichtet. Ihre Arbeit konzentriert sich jeweils auf einen von drei Kernbereichen: die sozialwissenschaftliche Transformations- und Nachhaltigkeitsforschung, die Forschung zu nachhaltigen Werkstoffen und Technologien sowie die Forschung zu juristischen Fragestellungen und Bildungsangeboten zur Nachhaltigkeit. Im Rahmen des Zentrums soll eine fachübergreifende Graduiertenschule eingerichtet werden, um den Austausch zwischen den einzelnen Teams voranzutreiben. Ein Schwerpunkt der Ausbildung der Promovierenden liegt dabei darauf, Potenziale für den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft bereits frühzeitig zu erkennen und systematisch zu fördern. „An der MLU gibt es ideale Voraussetzungen für dieses ambitionierte Vorhaben: Wir verfügen über große Expertise in den Bereichen Gründung und Transfer sowie speziell in der sozialwissenschaftlichen Nachhaltigkeits- und Transformationsforschung. Das ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Damit etwa der Verzicht auf fossile Rohstoffe gelingen kann, braucht es den Dialog zwischen den Disziplinen – und mit der Gesellschaft“, sagt Prof. Dr. Christian Tietje, der mit Prof. Dr. Ralf Wehrspohn und Prof. Dr. Jonathan Everts den Antrag für das JTC gestellt hat.

Hierbei kommt vier Transfer-Lotsen des JTC eine entscheidende Rolle zu: Sie stehen im ständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, dem Burgenlandkreis und dem Saalekreis. Ihre Aufgabe ist es, Kontakte zu Industrieunternehmen der Region aufzunehmen und aktiv an der Vernetzung mit der MLU zu arbeiten. Schließlich soll die Arbeit der Innovationsteams auf konkreten Herausforderungen und Bedarfen der Region basieren und diesen zugutekommen. Das kann zum Beispiel über Ausgründungen, Kooperationen mit Firmen, Genossenschaften oder neuartige Technologien geschehen. Gleichzeitig suchen die Transfer-Lotsen vor Ort nach geeigneten Räumen für geplanten Projekte, sodass zum Beispiel direkt in der Region neue Jobs geschaffen werden.

Die Förderung läuft bis 2027, soll aber deutlich darüber hinaus wirken: „Wir fördern im Rahmen des JTC bewusst kluge Köpfe mit guten Ideen, die hier im Mitteldeutschen Revier neue Impulse für die nachhaltige, langfristige Entwicklung geben werden“, so Rektorin Becker abschließend.

Mit dem JTC orientiert sich die Universität Halle an den Empfehlungen des jüngsten Foresight-Berichts der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH. Die Beratungsunternehmen haben im Auftrag der am Bundeskanzleramt angesiedelten Allianz für Transformation die Frage bearbeitet, welche Faktoren für eine erfolgreiche Transformation relevant sind. In ihrem Bericht zählt die Stärkung von „forschungsgetriebenen Ökosystemen“ zu einer wesentlichen Säule.

Hochschulinformationstag 2024 an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena

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Studierende auf dem Campus der EAH Jena Foto: Sebastian Reuter
Studierende auf dem Campus der EAH Jena Foto: Sebastian Reuter

Die EAH Jena lädt zum Hochschulinformationstag (HIT) am 13. April 2024 ein. Von 9:30 bis 15:00 Uhr haben alle Interessierten die Möglichkeit, in die spannende Welt von Studium, Wissenschaft und Forschung einzutauchen.

An der EAH Jena studieren derzeit rund 4.400 junge Menschen in knapp 50 Bachelor- und Masterstudiengängen. Ob Business Administration oder Maschinenbau, ob Elektrotechnik/Informationstechnik oder E-Commerce, ob Physiotherapie oder Soziale Arbeit – das Studienangebot der EAH Jena ist vielfältig und wird ab dem Wintersemester 2024/2025 mit dem Orientierungsjahr Ingenieurwissenschaften weiter ausgebaut. Mit diesem Programm bietet die Hochschule technikbegeisterten jungen Menschen eine Entscheidungshilfe für den individuell passenden Ingenieurstudiengang. Interessierte können sich darüber zum HIT ausführlich informieren.

Zahlreiche Angebote aus den verschiedenen Fachbereichen laden die Gäste zum Staunen und Mitmachen ein. Highlights sind zum Beispiel Präsentationen zu Virtual Reality, humanoiden Robotern und Eyetracking. Aber auch hautnah erlebte Säuglings- und Kinderpflege oder ein Workshop zu Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz in der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sind Bestandteile des Programms. Komplettiert wird das Angebot mit Vorträgen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen, zu Bewerbung und Einschreibung sowie zu weiteren studienrelevanten Themen wie Studienfinanzierung und studentischem Wohnen.

Internationales Flair verspricht der Food Court. Studierende der Hochschule aus aller Welt bieten Gerichte aus ihren Heimatländern zum Probieren an. So wird es Speisen aus Indien, Italien, Mexiko und Pakistan geben.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der EAH Jena unter www.eah-jena.de/hit abrufbar.

Foto: Sebastian Reuter

Staatsanwaltschaft Halle erhebt weitere Anklage gegen Björn Höcke

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Die Staatsanwaltschaft Halle hat am 21.03.2024 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Halle eine weitere Anklage gegen den Abgeordneten des Thüringer Landtags Björn Höcke erhoben.

Dem Angeschuldigten wird das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 Satz 1 StGB).

Björn Höcke ist hinreichend verdächtig, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland!“ in Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit als Redner bei einer Veranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Gera am 12.12.2023 erneut verwendet zu haben, indem er den ersten Teil der Losung – „Alles für“ – selbst aussprach, und anschließend das Publikum durch Gesten animierte, den zweiten Teil – „Deutschland“ – zu rufen.

Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat beantragt, das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit dem bereits beim Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden. Zunächst hat das Landgericht allerdings über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

MANIFEST für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland

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Unerwartet deutlich gehen Mitarbeiter des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ihren Arbeit- und Auftraggebern ins Gericht. Sie veröffentlichten ein „Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. Darin warnen sie: Der ÖRR als „wesentliche Säule unserer Demokratie und Kultur“, seine Grundsätze und sein Programmauftrag seien akut gefährdet. Nachfolgend gibt es weitere Informationen zum MANIFEST!

Wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, sowie alle weiteren Unterzeichnenden, schätzen einen starken unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland als wesentliche Säule unserer Demokratie, der gesellschaftlichen Kommunikation und Kultur. Wir sind von seinen im Medienstaatsvertrag festgelegten Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides aber sehen wir in Gefahr. Das Vertrauen der Menschen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nimmt immer stärker ab. Zweifel an der Ausgewogenheit des Programms wachsen. Die zunehmende Diskrepanz zwischen Programmauftrag und Umsetzung nehmen wir seit vielen Jahren wahr. Wir haben dieses Manifest verfasst, damit unsere Stimme und Expertise zur Zukunft des öffentlich- rechtlichen Rundfunks im gesellschaftlichen Diskurs gehört werden.

Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir überwiegend das generische Maskulinum, wir sprechen explizit alle an.

weitere Informationen gibt es auf der Webseite: https://www.meinungsvielfalt.jetzt/

MITZEICHNEN!

Fühlen Sie sich angesprochen und wünschen auch Sie sich einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Dann unterzeichnen Sie die Petition „Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ bei openpetition.de

[pdf-embedder url=“https://coolis.de/wp-content/uploads/2024/04/Manifest-fuer-einen-neuen-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunk-in-Deutschland-meinungsvielfalt.jetzt_.pdf“ title=“Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – meinungsvielfalt.jetzt“]

 

Proteste gegen die AfD: Im Osten gefährlich?

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Große Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und die AfD bekommen aktuell viel Aufmerksamkeit – sehr zum Widerwillen von Höcke, Weidel & Co. Dabei ist es in kleinen Städten – gerade in Ostdeutschland – häufig viel schwerer und gefährlicher, Demos gegen Feinde von Verfassung und Demokratie auf die Beine zu stellen. Anmeldende und Teilnehmende werden bedroht oder verhöhnt. Selbst bürgerliche Kräfte wollen häufig nicht mitmachen. Und trotzdem: Auch in ostdeutschen Kleinstädten erhält der Protest gegen die AfD Zulauf. MONITOR war auf zwei Demonstrationen in Ostdeutschland unterwegs. In Wurzen kamen zum Beispiel 220 Menschen zur Kundgebung gegen Rechts, die von einem grünen Landtagskandidaten angemeldet wurde. Zur Gegendemo kamen 60 Rechtsextreme. AutorInnen: Lara Straatmann, Julius Baumeister