Die Fraktion DIE LINKE im Jenaer Stadtrat reicht Klage vor dem Verwaltungsgericht Gera gegen den Oberbürgermeister der Stadt Jena, Dr. Thomas Nitzsche, zur Feststellung rechtswidrigen Verwaltungshandeln ein.
Hintergrund sind die Vorkommnisse rund um den ehemaligen Werkleiter bei jenaKultur. Zwischen Anfang 2021 und Mai 2022 trieb der ehemalige Werkleiter von jenakultur, Jonas Zipf, das Kunstprojekt „The Diamond Maker“ rechtswidrig hinter dem Rücken seiner Vorgesetzten voran. Anfang Mai 2022 informierte der Oberbürgermeister schließlich den Hauptausschuss des Stadtrates und die Öffentlichkeit darüber, dass Zipf beruflich zu einer Kulturagentur nach Hamburg wechseln würde. Ein Verdacht auf rechtswidriges Handeln hatte wohl Anfang April zunächst zur internen Freistellung Zipfs geführt, welche schließlich in eine Entlassung durch Aufhebungsvertrag mündete. Der Stadtrat wurde über sämtliche Vorgänge erst im Juli 2023 in Kenntnis gesetzt. Eine Beteiligung an der Aufhebung der Anstellung des Werkleiters hat nicht stattgefunden.
Mit der eingreichten Klage soll geklärt werden, ob der Oberbürgermeister daher gegen §29 Abs. 3 in Verbindung mit §76 und §22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung verstoßen hat. In §29 ist geregelt, dass der Oberbürgermeister bei bestimmten Personalentscheidungen der Zustimmung des Stadtrates oder eines bedarf. In §22 ist die Pflicht zur Information des Stadtrates festgehalten. Die Klage ist eine Organklage zwischen der Stadtratsfraktion und dem Oberbürgermeister und soll als Feststellungsfortsetzungsklage geführt werden, weil der Wiederholungsfall droht.
„Wir sind der Auffassung, dass die Rechte des Stadtrates durch den Oberbürgermeister übergangen wurden. Dabei stützen wir uns auch auf die Rechtsauffassung des zuständigen Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, dass das Gesetz explizit auch eine Pflicht zur Einbeziehung des Stadtrates im Falle einer Entlassung mittels Aufhebungsvertrages vorsieht. Wäre die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung zutreffend, könnten so die Vorschrift der Kommunalordnung praktisch ständig unterlaufen werden. Unsere Klage soll deshalb dazu beitragen, die strittigen Fragen rechtlich sicher abzuklären.“ erklärt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Jenaer Stadtrat, Lena Saniye Güngör. Güngör hatte als Landtagsabgeordnete dazu eine entsprechende Anfrage im Landtag gestellt.
Das Nichteinbeziehen der städtischen Gremien sei nur die eine Seite der Affaire, kritisiert Jenas LINKEN-Vorsitzender Jens Thomas: „Der Oberbürgermeister hat als Chef der Verwaltung nach wie vor keine politische Verantwortung dafür übernommen, dass unter seiner direkten Aufsicht über einen längeren Zeitraum massive Rechtsverstöße eines Werkleiters möglich waren“. Der entstandene Schaden für die Stadt ist erheblich, er kann sich durch weitere, im Moment geprüfte Sachverhalte, noch beträchtlich erhöhen.
Klageschrift