Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Jena für die Jahre 2025 und 2026 (Stadtratsbeschluss vom 19.12.2024) zwar formal in Teilen genehmigt, diese Freigabe jedoch mit harten Rügen und einer ernsten Warnung vor der Zahlungsunfähigkeit verbunden. Der Bescheid, adressiert an Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche und datiert auf den 17. April 2025, legt offen, dass Jena mit massiven administrativen Rückständen kämpft und die Liquidität der Stadt ab 2026 aufgebraucht sein wird.
I. Administratives Versagen: Chronische Rückstände bei den Jahresabschlüssen
Das TLVwA kritisiert die Stadt Jena scharf für die Verzögerungen in der Rechnungslegung. Die Stadt genügt den gesetzlichen Anforderungen an den Haushaltsplan derzeit nicht.
• Der letzte geprüfte Jahresabschluss der Stadt, der dem TLVwA vorliegt, ist jener für das Haushaltsjahr 2021.
• Laut Gesetz müsste der geprüfte Jahresabschluss 2024 dem Stadtrat spätestens bis zum 31. Dezember 2025 zur Feststellung vorliegen.
• Die Behörde macht eine klare Ansage: Jena muss die bestehenden Rückstände bis zur Aufstellung der Haushaltssatzung 2027 abgebaut haben. Andernfalls werde eine Beanstandung der Haushaltssatzung in Betracht gezogen.
Da Jena keine geprüfte Jahresrechnung des Vorvorjahres vorweisen kann, wird sie den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, welche unter anderem die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Haushaltsvorvorjahrs im Plan vorschreiben.
II. Liquiditätsprobleme und der unschlüssige Cash-Pool
Obwohl der Haushaltsausgleich formal gewährleistet ist, führt die Finanzplanung der Stadt zu einer künftig angespannten Liquiditätssituation aufgrund erheblicher Investitionen sowie Zuweisungen und Zuschüsse an die Sondervermögen.
• Die aktuell verfügbaren liquiden Mittel der Stadt in Höhe von 62.056.239,35 EUR werden nach der Finanzplanung im Jahr 2026 voraussichtlich vollständig aufgebraucht sein.
• Die Stadt plant, zur Deckung die Mittel des Cash-Pools zu beanspruchen, obwohl diese Mittel vollständig als Forderung der Eigenbetriebe gegenüber der Stadt gebunden sind.
• Das TLVwA hält die Begründung der Stadt Jena, dass der Cash-Pool nicht kreditmindernd eingesetzt werden könne, da 80 % der Liquidität dem Eigenbetrieb KSJ zuzuschreiben seien, für „nicht schlüssig und nachvollziehbar“. Die Aufsichtsbehörde argumentiert, dass die Stadt die Cash-Pool-Mittel selbst zum Großteil zur Deckung der eigenen Auszahlungen verwendet.
• Jena wird nachdrücklich aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen.
• Zukünftig müssen voraussichtlich erzielte Überschüsse in den Jahren 2027 (576.060 EUR) und 2028 (816.040 EUR) kreditmindernd eingesetzt und dürfen nicht vorgetragen werden.
III. Unwirksamkeitsrisiko bei Kultur und Marketing Jena (KMJ)
Auch beim Eigenbetrieb „Kultur und Marketing Jena“ (KMJ) existieren Planungsdefizite:
• Der festgesetzte Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung von KMJ für 2026 in Höhe von 3.000.000 EUR konnte nicht beurteilt werden, da der Wirtschaftsplan 2026 fehlte.
• Sollten im Wirtschaftsplan 2026 für KMJ Erträge von weniger als 18 Mio. EUR vorgesehen werden, würde dies die Genehmigungspflicht des Liquiditätskredites auslösen. Da diese Genehmigung fehlt, würde sich die Festsetzung des Höchstbetrags und damit die Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten als unwirksam erweisen.
IV. Verstärkte Überwachung und Berichtspflichten
Angesichts der angespannten Finanzlage verlangt das TLVwA eine umfassende und kontinuierliche Berichterstattung:
• Die Stadt muss dem Landesverwaltungsamt unaufgefordert jährlich bis zum 30. September einen Beteiligungsbericht übersenden, falls kein geprüfter Gesamtabschluss vorgelegt wird. Das bedeutet, der Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 ist bis zum 30.09.2025 zu übersenden.
• Alternativ müsste der geprüfte Gesamtabschluss 2024 nach Kenntnisnahme durch den Stadtrat (die bis zum 31.12.2025 zu erfolgen hat) der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
• Zudem muss dem TLVwA eine Liquiditätsübersicht des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe zum 01.01.2026 übermittelt werden.
• Die geprüften Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Stadt Jena sind künftig jährlich zu übersenden.
Die Haushaltssatzung kann nun ausgefertigt und öffentlich bekanntgemacht werden, wobei auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme hinzuweisen ist. Die Stadt Jena steht jedoch unter strenger Beobachtung, um die festgestellten Mängel in der Rechnungslegung und Liquiditätssteuerung zu beheben.