Rostock ringt um August-Bebel-Straße 1: Kulturzentrum vor dem Aus – oder Neuanfang?

Rostock – Ein denkmalgeschütztes Gebäude, das tiefe Wurzeln in der Rostocker Kulturgeschichte hat, steht im Mittelpunkt einer hitzigen Debatte: die August-Bebel-Straße 1. Wo einst die erste Kunst- und kunstgeschichtliche Sammlung der Hansestadt gegründet wurde und später das Kunst- und Altertumsmuseum seine Türen öffnete, bröckelt heute nicht nur der Putz, sondern auch die Zukunftssicherheit eines lebendigen Kulturortes. Die Stadt Rostock hat dem Verein „Sozietät Rostock Maritim“, der das Haus seit 2008 mit Ausstellungen, Konzerten und Lesungen belebt, gekündigt, was auf breiten Widerstand stößt.

Das Gebäude in der August-Bebel-Straße 1 wurde 1859 von Rostocker Bürgern gegründet und öffnete 1903 als Kunst- und Altertumsmuseum seine Türen, direkt neben dem ehemaligen Stadttheater, das im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde. Obwohl das Haus unter Denkmalschutz steht, wurde es jahrzehntelang von der Stadt vernachlässigt, was zu einem besorgniserregenden Zustand geführt hat, bei dem Putz von den Wänden fällt und ein Schutzgerüst den Gehweg sichert.

Die Stadt Rostock verteidigt die Kündigung des Mietvertrags mit dem Verein „Sozietät Rostock Maritim“ mit Verweis auf ein Baugutachten. Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger erklärt, das Gutachten besage, dass das Gebäude marode sei und absacke, was auf ein „großes Stabilitätsproblem“ in der Grundstruktur hindeute. Aus diesem Grund seien zusätzlich Tragwerksplaner beauftragt worden, um noch mehr Gewissheit über die Statik zu erhalten. Die Stadt plant, am 23. Juli 2025 in der Rostocker Bürgerschaft über die Zukunft des Hauses zu beraten: Sanierung, Umnutzung oder Abriss.

Jochen Pfeifer von der Sozietät Rostock Maritim wehrt sich jedoch mit Unterstützung aus Politik und Zivilgesellschaft gegen die Kündigung. Er zweifelt die Akutheit der im Gutachten beschriebenen Mängel an und betont, dass sich der Boden in angeblich zu sperrenden Räumen „nicht 1 mm bewegt hat“. Pfeifer kritisiert, dass ein städtisches Gutachten zwar Mängel aufliste, aber keine akute Nutzungsuntersagung ausspreche. Er verweist zudem darauf, dass die Stadt zunächst mit einem statischen Gutachten gekündigt habe, welches angeblich ein Absacken des Hauses belege, dies jedoch bei genauerer Lektüre nicht zutreffe. Eine zweite Kündigung ziehe das Gutachten dann nicht mehr heran und sei lediglich eine „normale Kündigung“.

Pfeifer und seine Unterstützer sehen die Kündigung als ein „ganz schlechtes Signal“ für ehrenamtliches Engagement und die von Vereinen getragene Kultur in der Stadt. Das Gebäude habe durch den Verein und andere Veranstalter „offen gehalten“ werden können. Eine vom Verein gestartete Petition wurde bereits von über 2.300 Menschen unterzeichnet, davon mehr als 1.500 aus Rostock, was ausreichend ist, um das Thema in der Bürgerschaft behandeln zu lassen.

Für Bewegung in der festgefahrenen Situation sorgt Jochen Pfeifer selbst: Sein Verein plant, das Gebäude gemeinsam mit einem Investor zu kaufen und zu sanieren. Der Plan sieht vor, dass die Sozietät Rostock Maritim weiterhin im Haus bleibt. Die Außenfassade soll erhalten und repariert werden, während im Inneren mehr Räumlichkeiten für Kunst genutzt werden sollen, um dem großen Bedarf an Ausstellungsflächen in Rostock gerecht zu werden. Es schwebe ihnen vor, das Haus zu einem „Haus für Vereine“ zu machen, wo sich auch andere Vereine einmieten können. Pfeifer meint, dass die Kündigung des Vereins in diesem Sinne auch etwas Gutes gehabt habe, da sie endlich Bewegung in das Thema August-Bebel-Straße 1 bringe.

Die Debatte um die August-Bebel-Straße 1 verdeutlicht, dass es hier um mehr geht als nur um einen Altbau. Es geht um ein „Stück Identität und Geschichte dieser Stadt“ und um die Frage, wie Rostock mit seinem kulturellen Erbe und dem ehrenamtlichen Engagement seiner Bürger umgeht. Die Entscheidung der Bürgerschaft am 23. Juli 2025 wird wegweisend sein.

Der Entwurf für ein freies Mediengesetz im Dezember 1989

Journalistischer Text - Profil Zehn Thesen für eine neue Medienordnung der DDR Am 21. Dezember 1989 wird ein Text öffentlich, in dem Journalisten und Künstler gemeinsam formulieren, wie eine freie Presse in Zukunft rechtlich abgesichert werden soll. Wenn ich heute diesen Entwurf lese, sehe ich darin den Versuch jener Generation, die Deutungshoheit über die eigene Wirklichkeit zurückzugewinnen. Man spürt beim Betrachten der Punkte, dass es einigen Akteuren nicht nur um Reformen ging, sondern um eine fundamentale Neudefinition des Verhältnisses zwischen Staat und Öffentlichkeit, getragen von der Erfahrung jahrelanger Gängelung. Es scheint, als hätten viele Beteiligte in diesen Wochen die seltene historische Lücke erkannt, in der man Strukturen schaffen wollte, die immun gegen Machtmissbrauch sind. Für den heutigen Betrachter wirkt der Text wie ein Dokument des Übergangs, in dem die Hoffnung auf eine selbstbestimmte, demokratische DDR-Gesellschaft noch greifbar ist. Journalistischer Text - Seite 1 Das Ende der staatlichen Informationskontrolle Der Gesetzentwurf postuliert eine gerichtliche Einklagbarkeit von behördlichen Informationen und verbietet jegliche staatliche Einmischung in die redaktionelle Arbeit der Medien. Ich stelle mir vor, wie befreiend diese Forderung für jene gewirkt haben muss, die jahrelang gegen Wände aus Schweigen und Propaganda angelaufen sind. Es wirkt in der Rückschau so, als wollte man mit diesen Paragrafen ein für alle Mal verhindern, dass Informationen jemals wieder als Herrschaftswissen missbraucht werden können. Journalistischer Text - Seite 2 Mitbestimmung in den Redaktionen Die Thesen verlangen, dass Chefredakteure und Intendanten nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitarbeiter und nur auf Zeit in ihr Amt berufen werden dürfen. Beim Lesen dieses Abschnitts denke ich an die tiefgreifende Skepsis gegenüber Autoritäten, die viele Medienschaffende in jener Zeit geprägt haben muss. Dieser Passus zeugt von dem Wunsch einiger, die Demokratisierung nicht an der Pforte des Betriebes enden zu lassen, sondern sie direkt in die Hierarchien der Redaktionen hineinzutragen. Weitere Überschriften Verfassungsrang für die Informationsfreiheit Quellenschutz und Gewissensfreiheit für Autoren Öffentliche Kontrolle statt staatlicher Zensur Der Weg zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk Medienvielfalt als Spiegel der Gesellschaft Unabhängiger Medienrat als Kontrollinstanz