Hinter den Kulissen der SED-Herrschaft: So lenkte die Partei die DDR

Leipzig/Berlin. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) existierte von 1949 bis 1990 und verstand sich selbst als „sozialistischer Staat“ – in Wahrheit war sie eine Einparteien-Diktatur, in der alle staatlichen Organe der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) untergeordnet waren. Ein journalistischer Überblick:

Demokratischer Zentralismus statt Gewaltenteilung
In der DDR wurde das Prinzip des demokratischen Zentralismus angewandt: Entscheidungen wurden in der Parteiführung getroffen und dann starr von oben nach unten durchgesetzt. Legislative (Volkskammer), Exekutive (Regierung mit Ministerien und Plankommission) und Judikative (Gerichte) waren formal getrennt, praktisch aber Teil eines einheitlichen Machtapparats unter Kontrolle der SED.

  • Fünfjahrespläne legten zentrale Wirtschaftsziele fest: Produktionsmengen, Preise, Verteilung.
  • Verwaltungsgliederung: 14 Bezirke plus Ost-Berlin, darunter Landkreise und Gemeinden – alle Hierarchieebenen folgten Weisungen von oben.

Die SED: Herzstück der Macht
An der Spitze stand das Politbüro des Zentralkomitees (ZK) der SED, geleitet vom Generalsekretär (z. B. Walter Ulbricht, Erich Honecker). Das Politbüro bestimmte Richtlinien, die sämtliche staatlichen Organe und Massenorganisationen umzusetzen hatten. Zwischen den alle fünf Jahre tagenden Parteitagen leitete das ZK die Politik der SED.

„Der Generalsekretär ist der mächtigste Mann, und das Politbüro setzt die Richtung für Regierung, Parlament, Gerichte und Staatssicherheit.“ (Parteiinterna DDR, 1985)

Die Volkskammer, offiziell das höchste Staatsorgan, diente lediglich der Legitimation. Alle Abgeordneten kandidierten auf einer einzigen Einheitsliste der Nationalen Front, in der SED, Blockparteien und Massenorganisationen (FDJ, Gewerkschaften, Frauenbund) zusammengeschlossen waren. Eine echte Wahl fand nicht statt.

Staatsrat und Volkskammer: Kollektives Staatsoberhaupt
Ab 1960 ersetzte der Staatsrat den Präsidenten. Formal hatte dieses Gremium weitreichende Befugnisse (Erlass von Verordnungen, Ratifizierung von Verträgen, Einberufung der Volkskammer), entwickelte sich jedoch spätestens ab 1974 zu einem rein repräsentativen Organ. Die wirkliche Macht lag weiterhin beim SED-Politbüro.

Repression und Kontrolle
Ohne unabhängige Justiz war in der DDR der Rechtsstaat aufgehoben. Die Richterzertifikate wurden von der Partei vergeben, die Gerichte dienten der „Erziehung im Sinne des Sozialismus“. Wer sich öffentlich oder parteiintern abweichend äußerte, riskiert(e):

  • Verfolgung durch die Staatssicherheit (Stasi): flächendeckende Überwachung, Informantennetz, willkürliche Haft.
  • Berufs- und Bildungsausschlüsse: nur Parteimitglieder hatten Zugang zu höheren Positionen.

Die massenhafte Repression sicherte das Fortbestehen des Regimes – bis im Herbst 1989 Hunderttausende auf die Straße gingen und mit friedlichen Protesten das SED-System zu Fall brachten.

Die DDR präsentierte sich als demokratischer sozialistischer Staat, doch hinter den hohlen Begriffen von „Volkskammer“ und „Nationaler Front“ verbargen sich straffe Parteikontrolle, fehlende Rechtsstaatlichkeit und umfassende Repressionsmechanismen. Erst 1989 zeigte sich das Ausmaß der Unzufriedenheit, als die Bevölkerung die zentrale Macht des SED-Apparats durch friedlichen Protest beendete.



Beitrag finden? Einfach die Suche nutzen!