Kommunale Arbeitgeber unter Beschuss – Falschinformationen zum Streikrecht

In Thüringen sorgt der anstehende Warnstreik am 7. März 2025 für Unruhe. Mitgliederanfragen haben ans Licht gebracht, dass kommunale Arbeitgeber Falschinformationen zum Streikrecht ihrer Beschäftigten verbreiten. Die Gewerkschaft GEW Thüringen weist diese Behauptungen entschieden zurück und fordert, dass geltendes Recht uneingeschränkt respektiert wird.

Unklare Aussagen verwirren Beschäftigte

„Mit unserem Streikaufruf rufen wir zwar die Gewerkschaftsmitglieder explizit auf. Einem Streikaufruf dürfen aber alle Beschäftigten folgen, die unter den Tarifvertrag TVöD fallen. Alle Erzieherinnen und Erzieher, die an kommunalen Kindergärten arbeiten, dürfen sich also am Kita-Streik beteiligen. Sie müssen sich auch nicht beim Arbeitgeber abmelden oder ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen. Und genau das haben die kommunalen Arbeitgeber aber behauptet“, erklärte Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen. Die Falschinformationen hätten bereits zu erheblicher Verunsicherung geführt, weshalb eine zeitnahe Richtigstellung aller kommunalen Arbeitgeber dringend erforderlich sei.

Hintergrund der Tarifverhandlungen

Seit dem 24. Januar 2025 befinden sich Gewerkschaften und Vertreter der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in intensiven Verhandlungen mit dem Bund. Ziel ist eine angemessene Gehaltserhöhung für alle tarifbeschäftigten Mitarbeitenden im Geltungsbereich des TVöD. Nach zwei erfolglosen Verhandlungsrunden, in denen seitens der Arbeitgeber kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt wurde, sieht sich nun ein landesweiter Warnstreik in den Kindertageseinrichtungen angekündigt.

Klar formulierte Forderungen

Gemeinsam mit ver.di fordert die GEW:

  • Eine Gehaltserhöhung von 8 Prozent, mindestens jedoch 350 Euro monatlich, ergänzt durch höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten,
  • Einen befristeten Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten,
  • Entlastungsmaßnahmen und zusätzliche freie Tage zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

In Thüringen gibt es rund 1.300 Kindergärten – etwa ein Drittel davon befinden sich in kommunaler Hand. Diese Einrichtungen sind unmittelbar von dem Warnstreikaufruf betroffen, der als Druckmittel in den bevorstehenden Verhandlungen eingesetzt wird.

Ausblick auf die nächste Verhandlungsrunde

Die dritte Verhandlungsrunde ist für den 14. bis 16. März 2025 in Potsdam angesetzt. Die DGB-Gewerkschaften überlassen die Verhandlungsführung ver.di, die nun alle Kräfte mobilisiert, um zu einer Einigung zu gelangen, die den Forderungen der Beschäftigten gerecht wird.

Mit dem Warnstreik am 7. März positionieren sich die Gewerkschaften entschlossen, um auf die Notwendigkeit fairer Arbeitsbedingungen und einer gerechten Bezahlung hinzuweisen – und fordern gleichzeitig, dass alle Falschinformationen umgehend korrigiert werden.