Bundesländer fordern noch härtere Strafen bei Sprengstoffdelikten

Die Bundesregierung plant Änderungen im Sprengstoffrecht, die auch zu Strafverschärfungen bei Geldautomatensprengungen führen. Der Bundesrat hat am 22. November 2024 zu einem entsprechenden Gesetzentwurf Stellung genommen und dabei ein noch härteres Durchgreifen gefordert.

Fünf Jahre Mindeststrafe bei Automatensprengungen
Den Ländern gehen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Strafverschärfungen nicht weit genug. Wird bei einem Diebstahl Sprengstoff eingesetzt, wie dies bei der Sprengung von Geldautomaten der Fall ist, fordert der Bundesrat immer eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht hingegen grundsätzlich von einer Mindeststrafe von zwei Jahren aus – erst wenn die Tat zu einer schweren Gesundheitsgefährdung führt, erhöht sich diese auf fünf Jahre. Geldautomatensprengungen ähnelten einem besonders schweren Fall des Raubes und bewegten sich bei Explosionen in Wohnhäusern sogar nah am versuchten Mord, begründet der Bundesrat seine Forderung. Auf eine Gesundheitsgefährdung könne es nicht ankommen, da so der Gefährdungsgrad von Geldautomatensprengungen verharmlost werde.

Sprengstoffe im Nachlass
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch, eine Regelung zum Umgang mit Sprengstoffen, die im Nachlass eines Verstorbenen gefunden werden, in das Gesetz mit aufzunehmen. Erben müssten demnach zeitnah veranlassen, dass diese gefährlichen Stoffe durch einen Berechtigten abgeholt werden. Dies würde verhindern, dass die Erben Sprengstoffe unberechtigt behalten oder selbst unsachgemäß und damit gefahrenvoll bei Behörden oder Polizei abgeben.

Was der Gesetzgeber vorhat
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den Straftatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu erweitern: Neben der geplanten Erhöhung der Mindeststrafen für Diebstähle, bei denen Sprengstoff benutzt wird, soll bei einigen Delikten zukünftig bereits der Versuch strafbar sein. Dies betrifft den Umgang, Erwerb oder die Einführung von Sprengstoffen. Auch soll der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßige Begehung von Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz zur Überwachung der Telekommunikation durch die Strafverfolgungsbehörden berechtigen, um die organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können.

Erheblicher Anstieg der Geldautomatensprengungen
Hintergrund der beabsichtigten Gesetzesänderungen ist nach der Gesetzesbegründung, dass sich innerhalb der letzten zehn Jahre die Fälle der Straftaten mit Sprengstoffgebrauch mehr als verdoppelt hätten. Insbesondere im Bereich der Sprengung von Geldautomaten sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen. Dadurch würden nicht nur Unbeteiligte in unmittelbarer Umgebung von Geldautomaten, sondern auch Einsatzkräfte erheblich gefährdet. Hinzu käme häufig eine besonders rücksichtslose und gefährliche Flucht der Täter mit hochmotorisierten Fahrzeugen. Zudem entstünden erhebliche finanzielle Schäden im dreistelligen Millionenbereich.

Wie es weitergeht
Nachdem die Bundesregierung die Gelegenheit hatte, sich zur Stellungnahme des Bundesrates zu äußern, ist der Bundestag am Zug. Sollte er das Gesetz beschließen, wird sich der Bundesrat erneut abschließend damit befassen.

Das Auftrittsverbot der Klaus Renft Combo im September 1975

A) PROFIL AP: Hook: In den 1970er Jahren stellte sich auf den Schulhöfen der DDR oft die Frage, ob man den angepassten Rock bevorzugte oder die wilde Variante. Teaser: Wer sich für die Klaus Renft Combo entschied, wählte mehr als nur Musik. Die Band aus Leipzig stand für eine Unangepasstheit, die sich an westlichen Vorbildern orientierte und die Grenzen des Sagbaren in der DDR austestete. Die Musiker um Klaus Renft und Thomas Schoppe verkörperten einen Lebensentwurf, der sich nur schwer in die Pläne der Kulturbürokratie pressen ließ. Der Konflikt, der sich über Jahre aufgebaut hatte, eskalierte am 22. September 1975 in einem Leipziger Amtszimmer. Anlass war ein geplantes Album, das Themen wie Republikflucht offen ansprach. Die Reaktion der Bezirkskommission für Unterhaltungskunst war keine Diskussion über künstlerische Inhalte, sondern ein bürokratischer Akt der Härte. Ohne die neuen Lieder überhaupt anzuhören, wurde der Band mitgeteilt, dass sie "nicht mehr existent" sei. Dieses Urteil zog eine Kette von persönlichen Tragödien nach sich, von Inhaftierungen bis zu Ausbürgerungen. Die physische Präsenz der Band wurde beendet, ihre Musik aus den Medien verbannt. Was blieb, war die Erinnerung des Publikums, das den staatlichen Beschluss nicht akzeptierte. An den Häuserwänden Leipzigs fand sich der Slogan "Renft lebt" als stiller Protest gegen die administrative Wirklichkeit. Musik und kulturpolitischer Machtanspruch standen sich hier unversöhnlich gegenüber, wobei die administrativen Maßnahmen die kulturelle Bedeutung der Gruppe langfristig eher konservierten als löschten. B) SEITE AP: Hook: Am 22. September 1975 demonstrierte die DDR-Kulturbürokratie, wie schnell ein anerkanntes Künstlerkollektiv seinen Status verlieren konnte. Teaser: Die Klaus Renft Combo wurde an diesem Tag von der Bezirkskommission für Unterhaltungskunst in Leipzig vorgeladen. Was formell als Einstufung galt, war faktisch die Exekution eines Verbots. Die Band hatte geplant, auf ihrem dritten Album Texte zu veröffentlichen, die das Tabu der Republikflucht berührten. Die Reaktion des Staates war eindeutig: Da die Inhalte nicht mit der sozialistischen Realität übereinstimmten, wurde die Gruppe für "nicht mehr existent" erklärt. Der Vorgang illustriert die Mechanismen der Zensur in der DDR. Es bedurfte keines öffentlichen Prozesses, sondern einer administrativen Entscheidung, um Karrieren zu beenden und Biografien zu brechen. Die Musiker wurden kriminalisiert oder zur Ausreise gedrängt, ihre Werke aus der Öffentlichkeit entfernt. Dennoch zeigt der Fall auch die Grenzen staatlicher Kontrolle, da der Mythos der Band im privaten Gedächtnis der Bevölkerung überdauerte. C) SEITE JP: Hook: Ein heimlicher Mitschnitt dokumentiert das Ende der Klaus Renft Combo am 22. September 1975 in Leipzig. Teaser: Die Band war zur Einstufung geladen, doch die Kommission unter Ruth Oelschlägel verweigerte das Anhören der neuen Songs. Begründet wurde dies mit der fehlenden Übereinstimmung der Texte mit der sozialistischen Realität. Besonders die "Rockballade vom kleinen Otto" hatte die Grenzen des Systems überschritten. Das Urteil lautete, die Gruppe sei "nicht mehr existent". Dieser Verwaltungsakt beendete die legale Karriere einer der wichtigsten DDR-Rockbands. Es folgten Verhaftungen und Ausbürgerungen. Der Versuch, eine kulturelle Strömung durch bürokratische Maßnahmen zu stoppen, führte zur Zerschlagung der Band, konnte aber ihre Wirkung auf die Jugendkultur der 1970er Jahre nicht rückgängig machen.