Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus

Dem Antrag der COMPACT-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wiederherzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht heute mit bestimmten Maßgaben stattgegeben. Demgegenüber hat das Gericht die Anträge weiterer Antragsteller abgelehnt.

Mit Verbotsverfügung vom 5. Juni 2024 – vollzogen am 16. Juli 2024 – stellte das BMI unter Berufung auf § 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 2, § 17 Nr. 1 Var. 1 VereinsG i. V. m. Art. 9 Abs. 2 Var. 2 GG fest, dass die Antragstellerin zu 1 – die COMPACT-Magazin GmbH – und ihre Teilorganisation, die Antragstellerin zu 2, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten, deshalb verboten würden und aufgelöst seien. Die Antragsteller zu 3 bis 10 werden in der Verbotsverfügung als Mitglieder genannt. Zur Begründung führte das BMI an, die Vereinigung lehne die verfassungsmäßige Ordnung nach ihren Zwecken und ihrer Tätigkeit ab und weise eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf. Dies komme u. a. in zahlreichen Beiträgen des monatlich erscheinenden „COMPACT-Magazin für Souveränität“ zum Ausdruck. Hiergegen haben die Antragsteller zu 1 bis 10 am 24. Juli 2024 Klage erhoben, über die der Senat noch nicht entschieden hat. Zugleich haben sie jeweils Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt, die vor allem darauf abzielen, den Betrieb als Presse- und Medienunternehmen während der Dauer des anhängigen Klageverfahrens fortführen zu können.

Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Verbotsverfügung erweisen sich die Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin zu 1 als offen. Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1. Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. In materieller Hinsicht gibt es keine Zweifel daran, dass es sich bei der Antragstellerin zu 1 um einen Verein i.S.d. § 2 Abs. 1 VereinsG handelt, der sich die Aktivitäten der Antragstellerin zu 2 als seiner Teilorganisation zurechnen lassen muss. Ob diese Vereinigung aber den – wie alle Gründe des § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG, Art. 9 Abs. 2 GG eng auszulegenden – Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfüllt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.

Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt. Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des „COMPACT-Magazin für Souveränität“ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.

Bei der dem Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren obliegenden Abwägung überwiegt das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin zu 1 das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung. Da die Vollziehung des Vereinsverbots zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führt, das den Schwerpunkt der Tätigkeit der Antragstellerin zu 1 ausmacht, kommt ihrem Interesse an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ein besonderes Gewicht zu. Dem Anliegen der Antragsgegnerin, die Fortsetzung der Tätigkeiten der Vereinigung auf Dauer zu unterbinden, kann in ausreichendem Maße durch die in dem Beschluss näher bezeichneten Maßgaben Rechnung getragen werden. Diese dienen vor allem der weiteren Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel für das anhängige Hauptsacheverfahren.

Im Unterschied hierzu haben die Klagen der weiteren Antragsteller zu 2 bis 10 voraussichtlich keinen Erfolg. Ihre Eilanträge waren daher abzulehnen.

BVerwG 6 VR 1.24 – Beschluss vom 14. August 2024

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit – Eine Analyse der gesellschaftlichen Widersprüche in der DDR

https://www.facebook.com/arnepetrich/posts/pfbid02E46JT9j9HM8fVfnsN3EnqrBSbjP9Q4VtbtUk9QvXERkH8RhvUwUCp13kTc2xngqwl OUTPUT-FORMAT (zwingend einhalten) - FB Teaser 300-450:  ÜBERSCHRIFT: Diskrepanzen zwischen staatlichem Anspruch und Alltag in der DDR HOOK: Hinter der Fassade der sozialistischen Vollversorgung verbarg sich in der DDR oft eine Realität, die von Mangel und Improvisation geprägt war. Historische Analysen zeigen, wie tief die Widersprüche in die Gesellschaft hineinreichten. TEXT: Die DDR-Gesellschaft war durch ein duales System geprägt: Offiziell galt das Kollektiv und die Planwirtschaft, inoffiziell hielt ein grauer Markt aus Tauschgeschäften und Westgeld das System am Laufen. Während der Staat Umweltschutz in der Verfassung verankerte, wurden Industriegebiete wie Bitterfeld rücksichtslos ausgebeutet. Diese Kluft zwischen Propaganda und der Lebenswirklichkeit der Bürger, sei es in der Wirtschaft oder Ökologie, trug maßgeblich zur inneren Aushöhlung des Staates bei. OUTPUT-FORMAT (zwingend einhalten) - FB Teaser 700-900:  ÜBERSCHRIFT: Die verborgenen Mechanismen von Mangel, Macht und Umwelt in der DDR HOOK: Die Geschichte der DDR ist auch eine Geschichte der Geheimnisse, die der Staat vor seinen eigenen Bürgern zu bewahren versuchte. Von der Umweltzerstörung bis hin zu gescheiterten Wirtschaftsreformen offenbart sich ein System, das permanent gegen die eigene Realität ankämpfte. TEXT: Ein Blick auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen der DDR zeigt, dass der Mangel nicht nur ein temporäres Problem, sondern ein ständiger Begleiter war. Um diesen zu kompensieren, entstanden parallele Ökonomien, in denen Beziehungen und Westwährung oft wichtiger waren als die offizielle Währung. Besonders drastisch zeigte sich die staatliche Geheimhaltungspolitik im Bereich der Umwelt: Die massiven Verschmutzungen im Chemiedreieck Bitterfeld wurden ignoriert, Gesundheitsdaten unter Verschluss gehalten. Gleichzeitig verhinderte die politische Führung notwendige Innovationen, wie etwa in der Automobilindustrie, wo fertige Nachfolgemodelle für den Trabant blockiert wurden. Stattdessen arrangierte man sich durch Geschäfte mit dem Westen. Auch der Mythos der sozialen Gleichheit hielt der Realität nicht stand, wie die Existenz privater Millionäre oder die Privilegien der Nomenklatura belegen. Diese interne Doppelmoral untergrub langfristig die Loyalität der Bevölkerung.

Blut an der Strumpfhose – Der hohe Preis der DDR-Billigware

A) PROFIL AP: Der Blick auf die deutsch-deutsche Wirtschaftsgeschichte offenbart oft pragmatische Verflechtungen, die im Alltag der damaligen Zeit kaum sichtbar waren. Konsumenten erwarben Möbel oder Kleidung im niedrigen Preissegment, ohne die Herkunft der Waren im Detail zu hinterfragen oder die Produktionsbedingungen in der DDR zu kennen. Es war ein Handel, der auf einer klaren ökonomischen Logik basierte: Devisen gegen günstige Produkte. Für die Menschen, die in den Haftanstalten der DDR, wie etwa in Hoheneck, an der Herstellung dieser Güter beteiligt waren, stellt sich die Situation gänzlich anders dar. Ihre Biografien sind eng mit den Produkten verknüpft, die im Westen als Schnäppchen galten. Die Berichte von Zeitzeugen über die Arbeitsnormen und den Druck in den Fabriken innerhalb der Gefängnismauern zeichnen ein Bild, das im Kontrast zur bunten Werbewelt der westdeutschen Prospekte steht. Die heutige Auseinandersetzung mit diesem Thema zeigt, wie unterschiedlich Unternehmen mit ihrer eigenen Vergangenheit umgehen. Während einige Konzerne den Dialog suchen und Verantwortung übernehmen, ziehen sich andere auf juristische Positionen zurück. Für die Betroffenen ist diese Haltung oft schwer verständlich, da die Anerkennung des Erlebten eine wichtige Rolle im Verarbeitungsprozess spielt. Die Geschichte der deutsch-deutschen Ökonomie ist somit nicht nur eine Geschichte von Zahlen und Verträgen, sondern auch eine von individuellen Schicksalen, die bis in die Gegenwart hineinwirken. Das Schweigen mancher Akteure überdauert die politische Wende. B) SEITE AP: Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR waren dichter, als es die politische Rhetorik des Kalten Krieges oft vermuten ließ. Ein wesentlicher Aspekt dieser Beziehungen war die sogenannte Gestattungsproduktion, bei der westdeutsche Unternehmen in der DDR fertigen ließen. Dies geschah nicht selten unter Einbeziehung von Häftlingen in Strafvollzugsanstalten. Organisiert durch die Kommerzielle Koordinierung und das Ministerium für Staatssicherheit, entstand ein System, von dem schätzungsweise 6.000 westliche Firmen profitierten. Das Ziel war rein ökonomisch: Die DDR benötigte dringend konvertierbare Währung, westdeutsche Handelsketten und Versandhäuser suchten nach Möglichkeiten zur Kostensenkung. Die Bedingungen, unter denen die Häftlinge arbeiteten, spielten in den Geschäftsbeziehungen meist keine dokumentierte Rolle. In der aktuellen Debatte um Unternehmensverantwortung wird deutlich, dass dieses Kapitel noch nicht geschlossen ist. Der unterschiedliche Umgang der beteiligten Firmen mit ihrer Historie – von der Einrichtung von Entschädigungsfonds bis hin zur strikten Ablehnung jeglicher Verantwortung – prägt die Diskussion. Historische Aufarbeitung erweist sich hier als ein langwieriger Prozess, der über die reine Akteneinsicht hinausgeht. C) SEITE JP: Die Produktion von Konsumgütern für den westdeutschen Markt in DDR-Gefängnissen ist ein historisches Faktum, das lange Zeit wenig Beachtung fand. Um Devisen zu erwirtschaften, setzte die DDR-Führung gezielt Häftlinge ein, um Lieferverträge mit westlichen Konzernen zu erfüllen. Betroffene berichten von hohem Arbeitsdruck und gesundheitlichen Folgen, während die Produkte in westdeutschen Regalen landeten. Die Reaktionen der heute noch existierenden Unternehmen auf diese Vergangenheit variieren stark. Während Schritte wie die Einrichtung von Härtefallfonds als positive Beispiele der Aufarbeitung gelten, verweisen andere Firmen auf Verjährung oder fehlende direkte Zuständigkeit. Diese Diskrepanz zwischen historischer Realität und unternehmerischer Aufarbeitung belastet das Verhältnis zwischen den ehemaligen Opfern und den profitierenden Strukturen bis heute. Die Geschichte zeigt, dass ökonomische Entscheidungen auch Jahrzehnte später noch eine moralische Dimension besitzen.