Die Wiedervereinigung als demokratischer Akt der Selbstbestimmung

Eine historische und verfassungsrechtliche Betrachtung der Ereignisse der Jahre 1989 und 1990 zeichnet ein differenziertes Bild, das dem narrativen Mythos einer feindlichen Übernahme der DDR widerspricht. Die Analyse der Fakten legt nahe, dass der Einigungsprozess nicht als extern gesteuerter Anschluss, sondern als Resultat interner demokratischer Willensbildung zu verstehen ist. Es war keine Entscheidung über die Köpfe der Menschen hinweg, sondern eine Folge direkter politischer Partizipation einer Gesellschaft im Umbruch.

Das fundamentale Mandat für den beschrittenen Weg lieferte die Volkskammerwahl vom 18. März 1990. Die historisch hohe Wahlbeteiligung von über 93 Prozent verlieh dem Votum eine enorme Legitimationskraft. Der Wahlsieg der Allianz für Deutschland wurde als klarer Auftrag des Souveräns verstanden, die staatliche Einheit schnellstmöglich herzustellen. Politische Alternativen zum zügigen Beitritt und zur Übernahme des westdeutschen Wirtschaftsmodells fanden an der Wahlurne keine Mehrheit, womit der Kurs demokratisch bestätigt wurde.

Auch die Wahl des verfassungsrechtlichen Weges über Artikel 23 des Grundgesetzes war kein Diktat der Bundesrepublik, sondern eine bewusste Entscheidung der frei gewählten Volkskammer. In den parlamentarischen Debatten setzte sich der Pragmatismus durch: Angesichts des rapiden wirtschaftlichen Verfalls erschien dieser Weg als der einzige, der die notwendige Stabilität garantieren konnte. Die Option einer langwierigen Neukonstituierung nach Artikel 146 wurde zugunsten schneller Handlungssicherheit und zur Minimierung völkerrechtlicher Risiken verworfen.

Dieser Prozess wurde durch völkerrechtliche Abkommen wie den Zwei-plus-Vier-Vertrag und den detaillierten Einigungsvertrag flankiert. Der formelle Beitrittsbeschluss der Volkskammer vom 23. August 1990 markierte dabei den entscheidenden Schritt zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit. Es handelte sich um einen Vorgang, der rechtsstaatlichen Prinzipien folgte und die Souveränität Deutschlands im Einvernehmen mit den europäischen Nachbarn und den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs neu begründete.

Wenn in der Rückschau dennoch Begriffe wie „Kolonialisierung“ fallen, so ist dies weniger eine Beschreibung der politischen Abläufe von 1990, sondern oft eine Projektion späterer Erfahrungen. Die Transformationskrise der 1990er Jahre, geprägt von Strukturbrüchen und biografischen Entwertungen, hinterließ tiefe Spuren. Diese schmerzhaften Erfahrungen sind real, dürfen jedoch analytisch nicht dazu führen, die Legitimität der ursprünglichen demokratischen Entscheidung für die Einheit in Zweifel zu ziehen.

Es ist historisch geboten, die Bürger der ehemaligen DDR nicht als passive Objekte, sondern als die eigentlichen Architekten der Einheit zu begreifen. Sie erkämpften die Freiheit auf der Straße und nutzten ihre demokratischen Rechte, um den politischen Weg selbst zu bestimmen. Die Wiedervereinigung bleibt somit, bei aller Härte des Übergangs, ein beispielloses Zeugnis erfolgreicher ziviler Selbstermächtigung und bildet ein stabiles Fundament für das gemeinsame demokratische Zusammenwachsen in der Zukunft.