In einer speziellen Einrichtung an der Elbe sollte der Staat zwischen 1964 und 1989 die Persönlichkeit widerständiger Jugendlicher brechen und neu formen.
Wer in der Deutschen Demokratischen Republik aufwuchs, kannte die Mechanismen der Kollektivierung oft bereits aus dem Kindergarten oder der Schule, doch für über 4000 Jugendliche wurde die Idee der Formbarkeit des Menschen zur existenziellen Bedrohung. Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau fungierte innerhalb des Systems der DDR-Jugendhilfe nicht als Ort der Fürsorge, sondern als disziplinarische Endstation. Zwischen 1964 und 1989 wurden hier Jugendliche eingewiesen, die im staatlichen Sinne als schwer erziehbar galten. Diese Diagnose bedurfte keiner kriminellen Handlung und keines richterlichen Beschlusses. Es genügte, wenn Erzieher, Lehrer oder Jugendämter zum Schluss kamen, dass ein junger Mensch sich den gesellschaftlichen Normen verweigerte, sei es durch Schulschwänzen, den Wunsch nach individueller Entfaltung oder Fluchtversuche aus anderen Heimen.
Die Einweisung in den Jugendwerkhof folgte einer klaren administrativen Logik, die den Eltern das Sorgerecht faktisch entzog und dem Staat die volle Verfügungsgewalt über die Biografie der Minderjährigen übertrug. Die rechtliche Grundlage bildete unter anderem die Jugendhilfeverordnung von 1965, die das Ziel der sozialistischen Erziehung festschrieb. Wer sich nicht einfügte, galt als Gefahr für das Kollektiv. In Torgau manifestierte sich dieser Erziehungsanspruch in seiner radikalsten Form. Die Architektur der Anlage mit ihren hohen Mauern, den vergitterten Fenstern und den Wachtürmen glich eher einer Haftanstalt als einer pädagogischen Einrichtung. Dies entsprach der internen Zielsetzung, die der damalige Leiter Horst Kretschmer in seiner Diplomarbeit formulierte. Es ging darum, durch eine völlige Veränderung der Lebensumstände einen Bruch im Verhalten der Jugendlichen zu erzwingen.
Für die Betroffenen begann dieser Bruch meist unmittelbar nach der Ankunft. Zeitzeugenberichte beschreiben eine Prozedur, die intern als Schocktherapie bezeichnet wurde. Die Jugendlichen wurden isoliert, mussten sich entkleiden und oft stundenlang warten, um eine grundlegende Verunsicherung zu erzeugen. Die ersten Tage verbrachten viele in Einzelzellen, oft in Dunkelheit, um den Widerstandswillen zu schwächen. Der Alltag in Torgau war anschließend durch militärischen Drill, strengste Reglementierung und den Entzug jeglicher Privatsphäre gekennzeichnet. Individuelle Bedürfnisse wurden systematisch unterdrückt, selbst grundlegende physiologische Vorgänge wie der Toilettengang oder die Körperpflege fanden unter Aufsicht und im Kollektiv statt, um das Schamgefühl zu brechen und die absolute Verfügbarkeit des Körpers zu demonstrieren.
Ein zentrales Instrument der Disziplinierung war der Sport, der in Torgau nicht der körperlichen Ertüchtigung diente, sondern der Erschöpfung. Übungen wie der sogenannte Torgauer Dreier, eine Kombination aus Liegestützen, Hockstrecksprüngen und Kniebeugen, mussten bis zum körperlichen Zusammenbruch ausgeführt werden. Kollektivstrafen sorgten dafür, dass der Druck nicht nur von den Erziehern, sondern auch von der Gruppe selbst ausging. Wer Schwäche zeigte, war verantwortlich für das Leid der anderen. Diese Dynamik zerstörte die Solidarität unter den Insassen und förderte ein Klima des Misstrauens, das Fluchtpläne oder offenen Widerstand nahezu unmöglich machte. Die Isolation in speziellen Dunkelzellen bei Regelverstößen bildete die letzte Stufe dieses Sanktionssystems.
Biografische Rekonstruktionen, wie die einer ehemaligen Insassin namens Yvonne, verdeutlichen die Willkür, die oft zur Einweisung führte. Ihre Geschichte zeigt exemplarisch, wie private Konflikte oder die Suche nach der eigenen Herkunft vom Staat als politischer Ungehorsam gedeutet wurden. Das bloße Ausreißen, um den leiblichen Vater zu finden, wurde als Beweis für das Versagen der mütterlichen Erziehung und die eigene Unangepasstheit gewertet. Die Folgen eines solchen Aufenthalts reichten weit über die Zeit der Inhaftierung hinaus. Viele Ehemalige berichten von langanhaltenden physischen Schäden durch die Haftbedingungen, wie etwa Nierenerkrankungen durch die Kälte in den Zellen, sowie von tiefen psychischen Traumata, die das Vertrauen in staatliche Institutionen und zwischenmenschliche Beziehungen dauerhaft erschütterten.
Das System Torgau endete zwar 1989, doch die Aufarbeitung der dortigen Geschehnisse ist ein fortlaufender Prozess. Die Einrichtung steht heute exemplarisch für den Zugriff totalitärer Strukturen auf die intimsten Bereiche der Persönlichkeitsentwicklung. Es wird deutlich, dass die Umerziehung in der DDR nicht nur ein theoretisches Konzept in pädagogischen Lehrbüchern war, sondern eine bürokratisch organisierte Praxis, die darauf abzielte, Individualität zu tilgen. Die Berichte über Zwangsmedikation, Arbeitszwang und im schlimmsten Fall ungeklärte Säuglingstode bei schwangeren Insassinnen weisen auf Dunkelfelder hin, die historisch noch nicht vollständig ausgeleuchtet sind. Torgau bleibt damit ein Ort, der die Schattenseiten der ostdeutschen Sozialgeschichte mahnend im Gedächtnis hält.