Hinter den Mauern der Jugendstrafvollzugsanstalten herrschte ein Alltag, der weniger auf Erziehung als auf Brechung des Willens ausgelegt war.
Der Begriff „Jugendhaus“ suggeriert im heutigen Sprachgebrauch einen Ort der Begegnung und Förderung, doch im Vokabular der DDR-Justiz stand er für eine harte Realität. Anders als die Jugendwerkhöfe, die dem Ministerium für Volksbildung unterstanden und schwererziehbare Jugendliche auf Linie bringen sollten, waren die Jugendhäuser reguläre Haftanstalten unter der Führung des Innenministeriums. Wer hier landete, galt nicht mehr als Kind oder Heranwachsender, sondern als Straftäter, der die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen sollte. Die Einrichtung in Halle an der Saale, zynisch im Stadtviertel „Frohe Zukunft“ gelegen, war mit bis zu 1000 Insassen die größte ihrer Art. Hier verdichtete sich ein System aus Drill, militärischem Gehorsam und physischer Gewalt, das darauf abzielte, individuelle Persönlichkeiten zu brechen, um eine erzwungene Konformität herzustellen.
Die rechtliche Grundlage für diese Inhaftierungen bildete zunächst das Jugendgerichtsgesetz von 1952, doch eine Verschärfung des Strafrechts Ende der sechziger Jahre sorgte dafür, dass Jugendliche strafrechtlich zunehmend wie Erwachsene behandelt wurden. Die Gründe für eine Inhaftierung waren vielfältig und reichten von kriminellen Delikten bis hin zu politischen Vergehen, die in der DDR kriminalisiert wurden. Der Versuch, das Land zu verlassen, oder auch nur die bloße Äußerung von Fluchtgedanken, genügte oft für eine Verurteilung. So wurde etwa ein Jugendlicher für den Satz, er könne schneller rennen als die Grenzwächter, wegen Vorbereitung zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu einer Haftstrafe verurteilt. In den Zellen saßen somit politisch Unangepasste neben kriminell auffällig gewordenen Jugendlichen, was die soziale Dynamik innerhalb der Anstalten massiv beeinflusste.
Der Alltag in den Jugendhäusern war geprägt von einer strikten Hierarchie unter den Gefangenen, die vom Wachpersonal nicht nur geduldet, sondern als Instrument der Kontrolle genutzt wurde. Unter dem Deckmantel der sogenannten Selbsterziehung etablierte sich ein System der Gewalt, in dem die Stärkeren die Schwächeren drangsalierten. Berichte ehemaliger Insassen zeichnen das Bild einer brutalen Hackordnung, in der Rituale der Erniedrigung und körperliche Misshandlung an der Tagesordnung waren. Das Personal griff oft nicht ein, solange die äußere Ordnung gewahrt blieb. Diese Duldung von Gewalt erfüllte eine systemstabilisierende Funktion, da sie Solidarisierungseffekte unter den Häftlingen verhinderte und jeden Einzelnen isolierte.
Ein wesentlicher Bestandteil des Strafvollzugs war die Zwangsarbeit. Die Jugendlichen wurden als billige Arbeitskräfte in die Produktion eingebunden, oft unter Missachtung gängiger Arbeitsschutzbestimmungen. In Halle fertigten Inhaftierte beispielsweise Lampen für den schwedischen Möbelkonzern IKEA. Der wirtschaftliche Druck war enorm; es ging um die Erwirtschaftung von Devisen für den chronisch klammen Staatshaushalt. Die Arbeitsnormen waren hoch, und wer sie nicht erfüllte, musste mit Repressalien rechnen. Verletzungen an den Maschinen waren keine Seltenheit, und die physische Erschöpfung wurde als Teil der Strafe und Umerziehung betrachtet.
Selbst nach der Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki im Jahr 1975, in der sich die DDR zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtete, änderten sich die Haftbedingungen kaum. Zwar gab es auf dem Papier internationale Standards für den Umgang mit Gefangenen, doch die Realität in den Jugendhäusern blieb von Willkür und Mangel bestimmt. Die Diskrepanz zwischen dem völkerrechtlichen Anspruch der DDR, ein humanistischer Staat zu sein, und der Behandlung ihrer straffälligen Jugend war in diesen Einrichtungen greifbar.
Für viele ehemalige Häftlinge endete die Strafe nicht mit der Entlassung. Die Zeit im Jugendhaus hinterließ oft tiefe psychische Spuren, die den weiteren Lebensweg prägten. Misstrauen gegenüber staatlichen Stellen, Schwierigkeiten bei der sozialen Integration und traumatische Erinnerungen begleiten viele Betroffene bis in die Gegenwart. Während ehemalige Mitarbeiter des Strafvollzugs ihr Handeln oft mit der damals geltenden Gesetzeslage rechtfertigen und wenig Unrechtsbewusstsein zeigen, kämpfen die Opfer bis heute um Anerkennung und Aufarbeitung des erlittenen Leids. Die Geschichte der Jugendhäuser bleibt somit ein exemplarisches Kapitel für den repressiven Charakter des DDR-Justizsystems, dessen Folgen weit über das Jahr 1989 hinausreichen.