Saalfeld/Gera/Eilenburg/Torgau. Kathrin Begoin-Weber, 1968 in Saalfeld, Thüringen, geboren, wuchs behütet als Einzelkind auf, bis ihr Leben in der 8. Klasse eine dramatische Wendung nahm. Sie fühlte sich zu einer Gruppierung junger Erwachsener hingezogen, die sich unter anderem durch das Hören von in der DDR unerwünschter Musik von Bob Dylan oder Janis Joplin auszeichneten. Dort fand sie einen Ort, an dem sie ihre Gedanken und Wünsche zur Veränderung frei äußern konnte, anders als in der angepassten Gesellschaft, in der sie nicht zu allem „Amen“ sagen wollte.
Diese Gruppierung, in der sich auch Jugendliche mit Ausreiseanträgen oder geringen Haftstrafen befanden, bereitete Kathrins Eltern große Sorgen. In naiver Gutgläubigkeit wandten sich ihre Eltern an die Jugendhilfe, in der Annahme, dort Ratschläge zu erhalten, um ihre Tochter wieder mit Gleichaltrigen zusammenzubringen und von der Clique wegzuholen. Doch in dem Moment, als sie diese Frage stellten, entzog die Jugendhilfe den Eltern sofort jegliche Erziehungsmacht, entgegen deren Willen.
Das Durchgangsheim Gera: Der erste Schock
Kathrin wurde zur sogenannten Abschreckung in ein Durchgangsheim nach Gera eingewiesen, zunächst für drei Wochen. Obwohl sie nie mit der Polizei zu tun gehabt oder etwas angestellt hatte, brach für sie eine Welt zusammen. Sie kannte Zellentüren nur aus schlechten DDR-Krimis. Bei ihrer Ankunft riss ihr ein Erzieher, der ihr neuer Betreuer wurde, gewaltsam einen „Schwer dazu Fluchschaden“-Aufnäher von ihrer Jeansweste und eine Kreuzkette ihrer verstorbenen Großmutter ab. Eine Tätowierung an ihrem Unterarm wurde ihr zudem gegen ihren Willen mit einer Wurzelbürste abgeschrubbt, bis es blutete, da der Erzieher glaubte, sie sei lediglich aufgeschmiert. Die Zelle ähnelte dem Begrüßungsarrest in Torgau, ausgestattet mit einem Eimer für die Notdurft, einem Hocker und einem Bretterbett, ohne Fenster. Kathrin weinte hemmungslos und klammerte sich an den Gedanken, dass ihre Eltern sie retten würden.
Fehlschichten und die Einweisung in den Jugendwerkhof
Nach drei Wochen kam Kathrin zwar nach Hause, wurde aber von der Schule genommen und ihr wurde eine Lehrstelle als Hilfslagerarbeiterin zugewiesen, nicht die von ihr gewünschte. Sie hoffte, nach ihrem 18. Geburtstag die Jugendhilfe loszuwerden. Doch zwei „Fehler“ besiegelten ihr weiteres Schicksal: einmal nicht vom Wochenend-Konzert zurückgetrampt, was zu einer Fehlschicht führte, und einmal zwei Stunden zu spät zur Arbeit gekommen. Diese „Verbrechen“ wurden der Jugendhilfe, die eng mit Schulen und Ausbildungsbetrieben zusammenarbeitete, als willkommener Anlass präsentiert, um festzustellen: „Funktioniert mit der nicht“.
Gegen den Willen ihrer Eltern erfolgte die Einweisung in einen Jugendwerkhof. Kathrin wurde erneut ins Durchgangsheim Gera gebracht, für weitere dreieinhalb Wochen, bis ein Platz frei wurde. Es war Praxis, Kinder und Jugendliche weit weg von zu Hause unterzubringen, um alte Freundschaftskontakte zu unterbinden. Kathrin wurde in den Jugendwerkhof Eilenburg verlegt. Dort erwartete sie eine harte Realität: Sie sollte als Küchenhilfe, Putzfrau oder Hilfsanlagenfahrerin im Getränkewerk Eilenburg arbeiten.
Jugendwerkhof Eilenburg: Zwangsarbeit und Isolation
Im Getränkewerk Eilenburg hatte Kathrin mit anderen Jugendwerkhof-Mädchen eine eigene Halle, ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt oder zu den anderen Angestellten. Sie wurden wie „der letzte Dreck“ behandelt. Die Arbeit war körperlich schwer und musste auf Normen wie bei Erwachsenen geleistet werden, obwohl sie noch Kinder waren. Die Entlohnung für dieses Zwei-Schicht-System war minimal: Wer funktionierte und „Ja-Sager“ war, konnte sich Kleidung leisten. Wer jedoch als „Querulant“ oder „Entweicher“ galt, erhielt lediglich Zahnpasta, Unterwäsche und Seife. Kathrin bezeichnete dies als Zwangsarbeit und Kinderarbeit, bei der die Heime an den inhaftierten Kindern verdienten.
Ihre Eltern besuchten sie jedes Wochenende von Saalfeld nach Eilenburg, um sie für eine Stunde sehen zu dürfen. Diese Besuche waren für Kathrin wie ein „Halt, Energie und Kraft“. Doch die Heimleitung reduzierte die Besuchszeiten drastisch auf alle drei bis vier Monate. Dies führte zu Kathrins „Entweichungen“ – insgesamt 17 Fluchtversuche während ihrer Zeit im Werkhof. Als Entweicher trug man blaue Latzhosen, hatte keinen Ausweis und kein Geld, war also auf das Trampen angewiesen. Wurde man von einem ABV (Abschnittsbevollmächtigter, eine Art Hilfspolizist) aufgegriffen, begann die Prozedur durch verschiedene Durchgangsheime erneut, bis man in der Stammeinrichtung ankam.
Ein Hauch von Freiheit und die Drohung Torgau
Einmal gelang es Kathrin, an einem Freitag nach Hause zu kommen. Sie bat ihre Eltern, für sie zu lügen und vorzugeben, sie sei schwanger, um drei Tage offiziell zu Hause bleiben zu können. Der Werkhof stimmte überraschend zu. Diese drei Tage waren die einzigen offiziellen Tage, die sie in ihrer gesamten Werkhofunterbringung zu Hause sein durfte. Es war ein Gefühl der kleinen Freiheit, den „Verfolgungswahn abzulegen“ und selbst entscheiden zu können, wann und was sie essen wollte.
Doch die Rückkehr war ein Schock. Obwohl sie nicht schwanger war – Gott sei Dank, wie sie selbst sagt –, fand sie später in ihrer Akte einen Brief des Direktors von Eilenburg an den Direktor von Torgau, in dem von einer möglichen Schwangerschaft die Rede war und dass sofort eine Abtreibung stattfinden würde. Dieses Recht nahm sich die damalige Jugendhilfe heraus.
Torgau: Das Brechen der Persönlichkeit
Kathrin wurde nach Torgau gebracht, ein Name, der bei den Mädchen im Jugendwerkhof Angst auslöste. Mädchen, die nach Torgau gingen, kamen mit langen Haaren und leuchtenden Augen an, aber kehrten mit kurzem Haarschnitt und einem „sturen Blick“ zurück – sie waren nicht mehr dieselben. Kathrin verbrachte fast vier Monate, von Januar bis Mai 1985, in Torgau und musste dort ihren 17. Geburtstag erleben. Ihre Eltern durften sie dort einmal im Monat für eine Stunde besuchen, doch gab es einen langen Tisch, an dem sie saß, während die Eltern ihr gegenüber saßen und Angestellte mitschrieben. Körperkontakt war verboten, und sie durfte nichts über die Einrichtung oder ihre Erlebnisse erzählen, um den Besuch nicht zu verlieren.
Torgau war eine Einrichtung, um dich zu brechen, dich gefügig zu machen, in jeder Hinsicht, und dich zu einem „Ja-Sager“ heranzuziehen, damit du nur noch funktionierst. Selbstständiges Denken und Handeln waren unerwünscht.
Die Narben der Vergangenheit
Anderthalb bis zwei Wochen vor ihrem 18. Lebensjahr wurde Kathrin als „Unverbesserliche“ (UVB) aus dem Jugendwerkhof Hummelzein entlassen. Sie war nicht mehr das Mädchen, das gegangen war. Sie war geprägt, wie viele andere auch, und viele wurden gebrochen. Das System zielte darauf ab, Kinder und Jugendliche zu „Ja-Sagern“ und „funktionierenden Maschinen“ umzuerziehen, ihren Willen zu brechen. Kathrin funktionierte danach 14,5 Jahre. Erst im höheren Alter begann sie eine Ausbildung und reflektiert über die verlorene Zeit und die Entwicklungsphase, die ihr und anderen genommen wurde.
Es sei ein Teil von jedem Betroffenen, der sich nicht aufarbeiten lässt. Das Einzige, was man tun kann, ist, „einen Frieden zu suchen, einen Weg zu finden, damit zu leben“. Viele schweigen noch heute und sind daran zerbrochen. Kathrin betont: „Warst nicht schuld daran. Egal, was man dir anjagt.“