Stadtrat Dresden: Bekanntgabe nicht-öffentlich getroffener Beschlüsse

#staDDrat am 23. Januar 2025 Bekanntgabe nicht-öffentlich getroffener Beschlüsse

Am 23. Januar 2025 fand eine Sitzung des Dresdner Stadtrates statt, in der die Bekanntgabe verschiedener nicht-öffentlicher Beschlüsse im Vordergrund stand. Diese Beschlüsse, die in einer früheren Sitzung am 12. Dezember 2024 gefasst wurden, deckten ein breites Spektrum an Themen ab – von Personalentscheidungen im Städtischen Klinikum Dresden bis hin zu wichtigen Änderungen in der Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden.

Personalentscheidungen im Städtischen Klinikum Dresden
Ein zentraler Punkt der Bekanntgabe war die Änderung eines bestehenden Chefarztdienstvertrages. Konkret betraf dies den Chefarzt der fünften medizinischen Klinik des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum Dresden, Standort Drachau, sowie die sechste medizinische Klinik am Standort Weißer Hirsch. Im Rahmen dieses Änderungsvertrages wurde der Chefarzt mit zusätzlichen Aufgaben betraut, insbesondere mit der kommissarischen Leitung der geriatrischen Rehabilitationsklinik Dresden-Lübtau sowie der Abteilung für Akutgeriatrie. Damit einher ging die Gewährung einer außertariflichen Vergütungszulage.

Ein weiterer wesentlicher Beschluss betraf die Berufung von Herrn Prof. Dr. Maximilian Pilatsch zum Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Standort Friedrichstadt. Prof. Pilatsch, der ab dem 15. Juli 2025 oder zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt seine Tätigkeit aufnehmen wird, erhält im Rahmen seines Dienstvertrages ebenfalls eine außertarifliche Vergütung. Diese Personalentscheidung verdeutlicht die Bemühungen der Landeshauptstadt Dresden, hochqualifizierte Fachkräfte für Schlüsselpositionen im Gesundheitswesen zu gewinnen.

Zusätzlich wurde ein tariflicher Arbeitsvertrag für Herrn Dr. habil. Thomas Gaspar beschlossen. Dieser wird voraussichtlich ab dem 1. März 2025 die Position des Leiters des Bereichs Rhythmologie der zweiten medizinischen Klinik übernehmen. Auch ihm wurde eine außertarifliche Vergütung zugesprochen. Die Ernennung von Herrn Gaspar stellt eine wichtige Maßnahme zur Weiterentwicklung des kardiologischen Bereichs des Städtischen Klinikums dar.

Ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli 2024 wurde eine außertarifliche Vergütungszulage für Frau Dr. habil. Carolin Zimmermann beschlossen, die als Oberärztin im Städtischen Klinikum tätig ist. Die Anerkennung ihrer Leistungen und die entsprechende Anpassung ihres Arbeitsvertrages sind ein Zeichen für die Wertschätzung und Förderung engagierter Fachkräfte innerhalb der städtischen Einrichtungen.

Verwaltungsentscheidungen und Änderungen im Finanzwesen
Neben den Personalentscheidungen im Gesundheitswesen wurden in der Sitzung auch Änderungen im Bereich der Stadtverwaltung bekanntgegeben. Ein besonders bedeutender Punkt war die Bestellung und Abbestellung von Fachbediensteten für das Finanzwesen der Landeshauptstadt Dresden gemäß § 62 der Gemeindeordnung. Frau Cornelia Müggel wurde in ihrem Amt als Stadtkämmerin und Fachbedienstete für das Finanzwesen zum 31. Dezember 2024 abbestellt. Ihre Nachfolgerin, Frau Jeannette Riesmann, trat diese Position mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an. Begleitet wurde diese Entscheidung von der Bestellung von Herrn Erasmus Wolf zum Stellvertreter der Fachbediensteten für das Finanzwesen, ebenfalls ab dem 1. Januar 2025.

Diese Änderungen markieren einen wichtigen Schritt zur Neuausrichtung der Finanzverwaltung in Dresden und verdeutlichen die strategischen Weichenstellungen des Stadtrates, um den Herausforderungen der kommunalen Finanzpolitik gerecht zu werden.

Die in der Sitzung am 23. Januar 2025 bekanntgegebenen Beschlüsse spiegeln die breite Verantwortung und die vielfältigen Aufgabenbereiche des Stadtrates wider. Sie zeigen, wie die Landeshauptstadt Dresden durch gezielte Personalentscheidungen und organisatorische Anpassungen in zentralen Bereichen wie Gesundheit und Verwaltung ihre Zukunft gestaltet. Der Fokus auf die Förderung von Fachkräften sowie die Neuausrichtung in der Finanzverwaltung unterstreicht das Bestreben, die hohe Qualität der städtischen Dienstleistungen zu sichern und gleichzeitig auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren.

Mit diesen Maßnahmen legt der Stadtrat den Grundstein für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Stadt und ihrer Einrichtungen, um sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.

Autor/Redakteur: Arne Petrich
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