150.000 volljährige Personen in Thüringen gelten als überschuldet

Im Jahr 2023 suchten rund 13.700 Thüringerinnen und Thüringer in finanzieller Not Unterstützung bei den über 30 Beratungsstellen der sozialen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung des Landes. Diese Zahl ergibt sich aus der Basisstatistik zur Überschuldung privater Personen, die vom Statistischen Bundesamt für Thüringen erhoben wurde.

Mehr als die Hälfte der Überschuldungsfälle waren auf kritische Lebensereignisse zurückzuführen, die viele Menschen treffen können. Zu den häufigsten Auslösern gehörten Arbeitslosigkeit (17,4 %), Krankheit, Sucht oder Unfall (19,2 %) sowie Trennung, Scheidung oder der Tod eines Partners (14,2 %). Diese Ereignisse ließen oft eine zunächst beherrschbare Verschuldung außer Kontrolle geraten. Betroffene, die Beratung in Anspruch nahmen, verfügten durchschnittlich über ein monatliches Einkommen von 1.244 Euro, was dem bundesweiten Durchschnitt entspricht.

Ein auffälliges Merkmal in Thüringen war die überdurchschnittliche Häufung von Miet- und Energieschulden. In 30,5 % der Fälle lagen Mietrückstände vor (10,6 % über dem Bundesdurchschnitt), während Energieschulden in 34,7 % der Beratungsfälle eine Rolle spielten (8,1 % über dem Bundesdurchschnitt). Besonders überraschend ist dies angesichts des Thüringer Härtefallfonds, der 2023 eingerichtet wurde, um private Haushalte bei der Bewältigung der Energiekrise zu unterstützen. Die hohen Anforderungen für eine Inanspruchnahme des Fonds führten jedoch dazu, dass nur wenige Haushalte tatsächlich Hilfe erhielten. Während 2023 noch 86.700 Euro aus dem Fonds abgerufen wurden, waren es 2024 lediglich 16.350 Euro. Die Kritik: Die Regelungen seien an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigegangen.

Im Jahr 2023 konnten die Beratungsstellen 3.756 Fälle abschließen. Dabei wurde in 19,1 % der Fälle eine außergerichtliche Schuldenregulierung erreicht. In 31,3 % der beendeten Beratungen entschieden sich die Betroffenen für eine Entschuldung nach den Vorschriften der Insolvenzordnung.

Die tatsächliche Zahl überschuldeter Thüringerinnen und Thüringer liegt jedoch weit über den dokumentierten Beratungsfällen. Aktuellen Schätzungen zufolge gelten etwa 150.000 volljährige Personen in Thüringen als überschuldet. Die erfassten Fälle in den Beratungsstellen verdeutlichen damit nur die Spitze des Eisbergs.

Der Entwurf für ein freies Mediengesetz im Dezember 1989

Journalistischer Text - Profil Zehn Thesen für eine neue Medienordnung der DDR Am 21. Dezember 1989 wird ein Text öffentlich, in dem Journalisten und Künstler gemeinsam formulieren, wie eine freie Presse in Zukunft rechtlich abgesichert werden soll. Wenn ich heute diesen Entwurf lese, sehe ich darin den Versuch jener Generation, die Deutungshoheit über die eigene Wirklichkeit zurückzugewinnen. Man spürt beim Betrachten der Punkte, dass es einigen Akteuren nicht nur um Reformen ging, sondern um eine fundamentale Neudefinition des Verhältnisses zwischen Staat und Öffentlichkeit, getragen von der Erfahrung jahrelanger Gängelung. Es scheint, als hätten viele Beteiligte in diesen Wochen die seltene historische Lücke erkannt, in der man Strukturen schaffen wollte, die immun gegen Machtmissbrauch sind. Für den heutigen Betrachter wirkt der Text wie ein Dokument des Übergangs, in dem die Hoffnung auf eine selbstbestimmte, demokratische DDR-Gesellschaft noch greifbar ist. Journalistischer Text - Seite 1 Das Ende der staatlichen Informationskontrolle Der Gesetzentwurf postuliert eine gerichtliche Einklagbarkeit von behördlichen Informationen und verbietet jegliche staatliche Einmischung in die redaktionelle Arbeit der Medien. Ich stelle mir vor, wie befreiend diese Forderung für jene gewirkt haben muss, die jahrelang gegen Wände aus Schweigen und Propaganda angelaufen sind. Es wirkt in der Rückschau so, als wollte man mit diesen Paragrafen ein für alle Mal verhindern, dass Informationen jemals wieder als Herrschaftswissen missbraucht werden können. Journalistischer Text - Seite 2 Mitbestimmung in den Redaktionen Die Thesen verlangen, dass Chefredakteure und Intendanten nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitarbeiter und nur auf Zeit in ihr Amt berufen werden dürfen. Beim Lesen dieses Abschnitts denke ich an die tiefgreifende Skepsis gegenüber Autoritäten, die viele Medienschaffende in jener Zeit geprägt haben muss. Dieser Passus zeugt von dem Wunsch einiger, die Demokratisierung nicht an der Pforte des Betriebes enden zu lassen, sondern sie direkt in die Hierarchien der Redaktionen hineinzutragen. Weitere Überschriften Verfassungsrang für die Informationsfreiheit Quellenschutz und Gewissensfreiheit für Autoren Öffentliche Kontrolle statt staatlicher Zensur Der Weg zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk Medienvielfalt als Spiegel der Gesellschaft Unabhängiger Medienrat als Kontrollinstanz