Die Diskussion über die Neuberechnung der Grundsteuer im Dresdner Stadtrat hat in den letzten Wochen an Intensität gewonnen. Im Mittelpunkt der Debatte stand der Antrag der CDU-Fraktion, die Neuberechnung aufkommensneutral zu gestalten. Die CDU unterstrich in ihren Argumenten, dass mit dieser Maßnahme keine Steuererhöhungen angestrebt werden. Dies stieß jedoch auf Widerspruch von mehreren Rednern, die die Verantwortung des Staates und die Notwendigkeit von Steuereinnahmen für die Erfüllung staatlicher Aufgaben thematisierten.
Die CDU-Fraktion trat vehement dafür ein, dass die Neuberechnung der Grundsteuer nicht zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die Bürger führen sollte. Peter Krüger (CDU) betonte: „Wir möchten uns nicht mit einer neuen Steuer mit einer Höhensteuer beschäftigen, denn sie ist ja nicht neu, die gibt’s ja schon seit vielen Jahren.“ Die Forderung nach Aufkommensneutralität wurde als eine Art politisches Versprechen dargestellt, das eingehalten werden müsse, um das Vertrauen der Bürger nicht zu enttäuschen.
Im Gegensatz dazu wiesen Vertreter der linken Parteien auf die Notwendigkeit hin, die Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Tilo Kiesling (DIE LINKE) äußerte sich kritisch über den Ansatz der CDU, der eine völlige Ablehnung von Steuererhöhungen impliziere: „Wir brechen dieses politische Versprechen. Es ist ein Versprechen, das sagt: Der Staat darf auf keinen Fall mehr Geld bekommen an dieser Stelle.“ Diese Aussagen spiegeln ein tiefes Misstrauen gegenüber der politischen Haltung wider, die sich gegen jegliche Steuererhöhung wendet, auch wenn dies auf Kosten wichtiger sozialer und kultureller Programme ginge.
Ein zentraler Punkt in der Debatte war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Grundsteuer. Diese wurde von einigen Rednern als ein Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit gewertet. Johannes Lichti argumentierte, dass die bisherigen Regelungen ungerecht seien, da Grundeigentümer im Vergleich zu anderen Steuerzahlern zu niedrig besteuert wurden. Er wies darauf hin, dass die Ungerechtigkeiten in der Grundsteuerbesteuerung über Jahrzehnte hinweg bestehen geblieben seien und dass eine Reform dringend notwendig sei: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuerbesteuerung aufgehoben, weil es der Meinung war, dass wir über Jahrzehnte hinweg mit den Einheitswerten eine ungerechte Besteuerung hatten.“
Die Redner der AfD und der FDP brachten in ihren Beiträgen ein weiteres wichtiges Thema zur Sprache: die Ausgabenproblematik. Sie argumentierten, dass Deutschland ein Ausgabenproblem habe und dass man mit den vorhandenen Steuermitteln auskommen müsse. Dr. Schultheiß-Wissermann (FDP) erklärte: „Wir beklagen ja dauernd, dass wir kein Geld mehr haben, dass die Stadtkassen leer sind. Und jetzt möchten wir dies und das bauen, und die Verwaltung kommt auf die Idee, an ganz vielen Stellen im z.B. in Kultur und im Sozialen zu sparen.“ Diese Haltung führte zu einer scharfen Kritik an der Forderung nach Steuererhöhungen, die von der AfD und FDP als nicht tragbar angesehen wird.
Ein weiterer Aspekt, der in der Debatte angesprochen wurde, war die Möglichkeit der Einführung einer Grundsteuer C zur Bekämpfung von Bodenspekulation. Johannes Lichti verwies auf die Notwendigkeit, solche Maßnahmen zu diskutieren, um den Einfluss der Spekulation auf den Wohnungsmarkt zu reduzieren. Diese Idee fand jedoch nicht die nötige Mehrheit und wurde von den anderen Fraktionen nicht weiter verfolgt.
Die Diskussion um die Grundsteuer ist eng mit den anstehenden Haushaltsverhandlungen verknüpft. Die Stadt Dresden hat in den letzten zehn Jahren eine Erhöhung des Steueraufkommens um eine Milliarde Euro verzeichnet. In diesem Zusammenhang stellte Torsten Hans (Bündnis 90/Die Grünen) fest, dass es ehrlich wäre, den Bürgern zu sagen: „Ja, wir wollten das aufkommensneutral machen, aber wir müssten jetzt schon die Absenkung des Hebelsatzes noch einmal überprüfen, weil wir eigentlich auch schon jetzt mehr Steuereinnahmen bräuchten.“
Insgesamt wurde der Hebesatz für die Grundsteuer auf 400 % festgelegt, während der Änderungsantrag der AfD-Fraktion, den Hebesatz auf 380 % festzulegen, abgelehnt wurde. Diese Entscheidungen verdeutlichen die verschiedenen Ansätze der Fraktionen im Stadtrat, die zwischen der Einhaltung des politischen Versprechens zur Aufkommensneutralität und der Notwendigkeit von Steuereinnahmen hin und her pendeln.
Die Debatte im Dresdner Stadtrat zur Grundsteuer offenbarte die tiefen Gräben zwischen den Fraktionen zu Fragen der Steuergerechtigkeit, der Verantwortung des Staates und der Ausgabenproblematik. Während die CDU eine Politik der Aufkommensneutralität anstrebte, forderten die linken Parteien eine stärkere Berücksichtigung von Steuergerechtigkeit und die Bereitschaft zu Steuererhöhungen. Die AfD und FDP hingegen betonten die Notwendigkeit von Ausgabenkürzungen und lehnten Steuererhöhungen ab.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Diskussion um die Grundsteuer in Dresden ein Mikrokosmos der aktuellen politischen Debatte in Deutschland darstellt. Die unterschiedlichen Positionen der Fraktionen verdeutlichen die Herausforderungen, die mit der Neuberechnung der Grundsteuer einhergehen. In den kommenden Monaten wird diese Thematik im Rahmen der Haushaltsverhandlungen weiter diskutiert werden müssen, um eine Lösung zu finden, die den Ansprüchen aller Bürger gerecht wird und gleichzeitig die finanziellen Spielräume der Stadt nicht überstrapaziert.
Link zur Vorlage (inkl. Änderungsanträgen): https://ratsinfo.dresden.de/to0050.as…