Die Bundesregierung hat kürzlich auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur „juristischen Verfolgung öffentlicher Äußerungen durch die Bundesregierung“ geantwortet. In der Antwort, die als Drucksache 20/13260 veröffentlicht wurde, gibt die Bundesregierung detaillierte Auskunft über die Zahl und Art der Fälle, in denen anwaltliche oder gerichtliche Schritte im Zusammenhang mit öffentlichen oder medialen Äußerungen eingeleitet wurden. Die Anfrage bezieht sich auf die laufende Legislaturperiode und betrifft sowohl Bundesministerien, Bundesbehörden als auch Mitglieder der Bundesregierung.
Acht Fälle juristischer Verfolgung
Laut der Antwort der Bundesregierung wurden insgesamt acht Fälle gelistet, in denen öffentliche oder mediale Äußerungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt haben. Eine Tabelle in der Antwort gibt detaillierte Auskünfte zu den Ressorts, der Anzahl der Fälle, dem Datum der Einleitung der Schritte, den Anspruchsgegnern, dem Streitgegenstand, den befassten Gerichten und den entstehenden Kosten. Diese Tabelle zeigt, dass die betroffenen Ressorts sich in verschiedenen Fällen mit verbalen Angriffen auf staatliche Institutionen konfrontiert sahen, was zu einer juristischen Auseinandersetzung führte.
Interessant an der Antwort der Bundesregierung ist die Klarstellung, dass in jedem Fall individuell entschieden werde, ob anwaltliche oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Diese Entscheidung richtet sich nach den spezifischen Umständen des jeweiligen Falls und orientiert sich an der geltenden Zuständigkeitsordnung. Dies bedeutet, dass es keine pauschale Vorgehensweise gibt, sondern dass die betroffenen Institutionen jeweils prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für eine juristische Auseinandersetzung gegeben sind.
Die Bedeutung der Meinungsfreiheit
Eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung der Fälle spielt die Meinungsfreiheit, die in Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verankert ist. Die Bundesregierung betont, dass die Meinungsfreiheit einen hohen Stellenwert genießt und bei der Prüfung, ob juristische Schritte ergriffen werden sollen, stets berücksichtigt wird. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Diese Freiheit gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Es gibt Schranken, insbesondere wenn durch die Äußerung die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verletzt werden.
Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort aus, dass auch staatliche Institutionen und ihre Vertreter einen gewissen Schutz vor verbalen Angriffen genießen müssen. Der Staat und seine Organe sind darauf angewiesen, dass sie ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz erhalten, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Verbale Angriffe, die die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen untergraben, können daher in bestimmten Fällen rechtlich verfolgt werden. Dies gelte insbesondere, wenn durch die Äußerungen die Ehre von Amtsträgern oder die Integrität von staatlichen Institutionen in einer Weise verletzt werde, die ihre Arbeit gefährdet.
Anfrage der AfD-Fraktion
Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, die unter der Drucksache 20/12895 veröffentlicht wurde, richtete sich gezielt auf die Frage, welche öffentlichen oder medialen Äußerungen seit Beginn der laufenden Legislaturperiode durch Bundesministerien, Bundesbehörden oder Mitglieder der Bundesregierung anwaltlich oder gerichtlich verfolgt wurden. Die AfD wollte unter anderem wissen, von welchen Journalisten oder anderen Personen solche Äußerungen stammten und welche rechtlichen Schritte dagegen unternommen wurden.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort keine spezifischen Namen von Journalisten oder Personen genannt, die Ziel von rechtlichen Schritten wurden. Stattdessen beschränkte sie sich darauf, die Art der Streitgegenstände und die beteiligten Ressorts zu benennen. Dies steht im Einklang mit der gängigen Praxis, dass personenbezogene Daten in parlamentarischen Anfragen nur dann preisgegeben werden, wenn dies notwendig ist und nicht gegen den Schutz der Persönlichkeitsrechte verstößt.
Schutz staatlicher Institutionen
Die Antwort der Bundesregierung verdeutlicht auch, dass der Schutz staatlicher Institutionen vor diffamierenden oder ehrverletzenden Äußerungen ein legitimes Ziel juristischer Maßnahmen sein kann. Es gibt eine klare Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Einzelnen und dem Schutz des Staates und seiner Organe vor unberechtigten Angriffen. In den acht aufgeführten Fällen scheint die Regierung die Auffassung vertreten zu haben, dass die Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten haben und somit eine juristische Verfolgung gerechtfertigt war.
Kritik an der juristischen Verfolgung
Die AfD-Fraktion hat diese Art der juristischen Verfolgung öffentlicher Äußerungen scharf kritisiert und wirft der Bundesregierung vor, die Meinungsfreiheit zu unterdrücken. In ihrer Kleinen Anfrage formuliert die Fraktion den Vorwurf, dass die Bundesregierung sich gezielt gegen missliebige Stimmen richte und durch die Einleitung anwaltlicher oder gerichtlicher Schritte eine Einschüchterung kritischer Journalisten oder Personen anstrebe. Die Bundesregierung weist diesen Vorwurf in ihrer Antwort jedoch entschieden zurück und betont, dass die juristischen Schritte stets auf einer sorgfältigen Prüfung der Rechtslage beruhen und sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen.
Kosten der Verfahren
Ein weiterer Aspekt, der in der Antwort der Bundesregierung beleuchtet wird, betrifft die Kosten der rechtlichen Verfahren. Die Bundesregierung hat in den acht aufgeführten Fällen auch Angaben zu den angefallenen Kosten gemacht, die zum Teil von den jeweiligen Ressorts getragen wurden. Diese Kosten umfassen sowohl die Honorare für Rechtsanwälte als auch Gerichtskosten, die im Zuge der Verfahren entstanden sind. In einigen Fällen sind die Kosten aufgrund von Vergleichen oder außergerichtlichen Einigungen geringer ausgefallen.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion verdeutlicht, dass juristische Schritte gegen öffentliche oder mediale Äußerungen stets im Einzelfall geprüft werden und im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen müssen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber sie findet ihre Grenzen dort, wo die Rechte anderer oder der Staat in unzulässiger Weise verletzt werden. In den acht aufgeführten Fällen sah die Bundesregierung offenbar Anlass zur rechtlichen Verfolgung, da die Äußerungen als ehrverletzend oder diffamierend eingestuft wurden.
Die Kritik der AfD, die Bundesregierung würde durch solche Verfahren gezielt kritische Stimmen unterdrücken, weist die Regierung zurück. Vielmehr gehe es darum, die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen und den Schutz ihrer Vertreter zu gewährleisten. Die Debatte um die Grenzen der Meinungsfreiheit und den Schutz vor verbalen Angriffen bleibt jedoch ein sensibles und oft kontroverses Thema, das auch in Zukunft politisch und juristisch diskutiert werden wird.