Verdacht auf illegalen Weiterverkauf von LNG auf Rügen

Deutsche Umwelthilfe erstattet Anzeige gegen Deutsche Regas: Verdacht auf illegale LNG-Geschäfte

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen die Betreiber des Flüssigerdgas (LNG)-Terminals auf Rügen, die Deutsche Regas, Anzeige erstattet. Hintergrund dieser rechtlichen Schritte ist die umstrittene Weiterverladung von LNG nach Schweden, die nach Einschätzung der DUH weder genehmigt noch gesetzlich gedeckt ist. Die DUH sieht in den Geschäften einen klaren Verstoß gegen die bestehenden Genehmigungen und fordert von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns die sofortige Unterbindung des Betriebs.

Der Vorwurf: Ungenehmigte Verladung und Weiterversand von LNG
Nach Angaben der DUH ist die Weiterverladung von LNG aus dem Terminal auf Rügen nach Schweden nicht durch die bestehende Genehmigung gedeckt. Diese Genehmigung umfasst lediglich die Regasifizierung von Flüssiggas und die Einspeisung ins deutsche Gasnetz, nicht jedoch den Weiterverkauf oder die Verschiffung ins Ausland. Der Betrieb des Terminals wurde unter dem LNG-Beschleunigungsgesetz genehmigt, das geschaffen wurde, um die Versorgungssicherheit Deutschlands in Krisenzeiten zu gewährleisten. Die DUH argumentiert, dass die Verladung von LNG nach Schweden in direktem Widerspruch zu dieser Zielsetzung steht.

Sascha Müller-Kraenner: „Deutsche Regas verspielt Vertrauen“
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich scharf zu den Vorgängen und warf der Deutschen Regas vor, eigennützige Geschäftsinteressen über das Gemeinwohl zu stellen. „Die Deutsche Regas verspielt weiter Vertrauen. Offenbar hat das Unternehmen nur seine eigenen Profite im Blick und nicht die Energieversorgungssicherheit in Deutschland“, erklärte er. Müller-Kraenner wies darauf hin, dass die Weiterverladung von LNG nach Schweden den Verdacht nahelege, dass es hier um Spekulationsgeschäfte gehe, die ausschließlich den großen Gaskonzernen zugutekommen würden, während die deutsche Bevölkerung keinen Nutzen daraus ziehe.

Müller-Kraenner bezeichnete das Rügener Terminal als einen „Handelsplatz für fossiles Gas“, der unter dem Vorwand der Energiekrise geschaffen worden sei. In seiner Stellungnahme forderte er die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns auf, unverzüglich zu handeln und dem „offenbar illegalen Betrieb“ ein Ende zu setzen. Dabei gehe es nicht nur um den aktuellen Vorfall, sondern auch um die generelle Frage, auf welcher Seite die Regierung stehe – ob sie die Profite der Konzerne priorisiere oder den Umweltschutz und die Interessen der Bevölkerung.

Sicherheitsbedenken bei der Verladung im Hafen von Mukran
Ein weiterer Kritikpunkt der DUH betrifft die Sicherheitsaspekte der Verladung von LNG im Hafen von Mukran. Diese sei weder Gegenstand der ursprünglichen Antragsunterlagen noch der Genehmigung gewesen, so die DUH. Die Verladung von LNG sei ein sicherheitsrelevanter Vorgang, der nicht ohne behördliche Prüfung und Genehmigung in unmittelbarer Nähe des Fähranlegers erfolgen dürfe. Damit stehe nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Sicherheit der gesamten Operation infrage.

Constantin Zerger, Leiter für Energie und Klimaschutz bei der DUH, führte hierzu aus: „Die Sicherheitsaspekte bei der Umladung im Hafen wurden offenbar noch nicht einmal untersucht, geschweige denn behördlich geprüft.“ Zerger warnte zudem vor den weiterreichenden Folgen: „Dass aus Deutschland nun sogar LNG an Drittländer exportiert wird, zeigt außerdem, dass die Energiekrise endgültig vorbei ist.“

Umstrittenes LNG-Beschleunigungsgesetz und die Rolle der Deutschen Regas
Das Terminal auf Rügen wurde unter dem sogenannten LNG-Beschleunigungsgesetz errichtet, das im Zuge der Energiekrise in Deutschland beschlossen wurde, um die Versorgungssicherheit während des Ukraine-Konflikts sicherzustellen. Dieses Gesetz soll den Bau von LNG-Terminals beschleunigen und erleichtern, um die Gasversorgung zu sichern, da Russland als Gaslieferant nach den Sanktionen ausfiel. Das Gesetz wurde jedoch mit der klaren Absicht verabschiedet, die Gasversorgung Deutschlands zu gewährleisten, nicht den internationalen Handel mit LNG zu fördern.

Die DUH wirft der Deutschen Regas nun vor, dieses Gesetz zu missbrauchen, um eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Der Weiterverkauf von LNG nach Schweden stelle eine Verletzung der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzes dar und werfe grundsätzliche Fragen nach der Zukunft der Energiepolitik in Deutschland auf.

Forderungen der DUH: Konsequente Prüfung und Stopp des Betriebs
Angesichts dieser Vorgänge fordert die DUH eine umfassende Überprüfung des Betriebs des LNG-Terminals auf Rügen und den Entzug der Betriebserlaubnis. Müller-Kraenner und Zerger sind sich einig, dass das aktuelle Geschehen ein Zeichen dafür sei, dass die Bundesregierung in ihrer LNG-Politik „übersteuert“ habe. Sie plädieren für die Absage aller weiteren LNG-Projekte und den endgültigen Stopp des Projekts auf Rügen.

Die DUH sieht die aktuellen Entwicklungen als weiteres Beispiel dafür, dass die geplanten LNG-Kapazitäten in Deutschland mittlerweile überdimensioniert seien. Auch der Bundesrechnungshof hatte kürzlich Kritik an der Bundesregierung geübt und festgestellt, dass die geplanten LNG-Terminals eine Überversorgung darstellen könnten. Laut der DUH zeigt der Export von LNG nach Schweden, dass die deutsche Energiekrise vorbei sei und keine Notwendigkeit mehr für den Betrieb des Rügener Terminals bestehe.

Der Fall der Deutschen Regas auf Rügen ist nicht nur ein regionales Umweltthema, sondern ein Signal für die übergeordnete Debatte um Deutschlands Energiepolitik und den Umgang mit fossilen Brennstoffen. Die Anzeige der DUH verdeutlicht, dass die rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekte des LNG-Terminals auf den Prüfstand gehören. Gleichzeitig werfen die aktuellen Vorgänge grundsätzliche Fragen über die Ausrichtung der deutschen Energiepolitik auf – in einem Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit, Klimaschutz und wirtschaftlichen Interessen.

Der Entwurf für ein freies Mediengesetz im Dezember 1989

Journalistischer Text - Profil Zehn Thesen für eine neue Medienordnung der DDR Am 21. Dezember 1989 wird ein Text öffentlich, in dem Journalisten und Künstler gemeinsam formulieren, wie eine freie Presse in Zukunft rechtlich abgesichert werden soll. Wenn ich heute diesen Entwurf lese, sehe ich darin den Versuch jener Generation, die Deutungshoheit über die eigene Wirklichkeit zurückzugewinnen. Man spürt beim Betrachten der Punkte, dass es einigen Akteuren nicht nur um Reformen ging, sondern um eine fundamentale Neudefinition des Verhältnisses zwischen Staat und Öffentlichkeit, getragen von der Erfahrung jahrelanger Gängelung. Es scheint, als hätten viele Beteiligte in diesen Wochen die seltene historische Lücke erkannt, in der man Strukturen schaffen wollte, die immun gegen Machtmissbrauch sind. Für den heutigen Betrachter wirkt der Text wie ein Dokument des Übergangs, in dem die Hoffnung auf eine selbstbestimmte, demokratische DDR-Gesellschaft noch greifbar ist. Journalistischer Text - Seite 1 Das Ende der staatlichen Informationskontrolle Der Gesetzentwurf postuliert eine gerichtliche Einklagbarkeit von behördlichen Informationen und verbietet jegliche staatliche Einmischung in die redaktionelle Arbeit der Medien. Ich stelle mir vor, wie befreiend diese Forderung für jene gewirkt haben muss, die jahrelang gegen Wände aus Schweigen und Propaganda angelaufen sind. Es wirkt in der Rückschau so, als wollte man mit diesen Paragrafen ein für alle Mal verhindern, dass Informationen jemals wieder als Herrschaftswissen missbraucht werden können. Journalistischer Text - Seite 2 Mitbestimmung in den Redaktionen Die Thesen verlangen, dass Chefredakteure und Intendanten nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitarbeiter und nur auf Zeit in ihr Amt berufen werden dürfen. Beim Lesen dieses Abschnitts denke ich an die tiefgreifende Skepsis gegenüber Autoritäten, die viele Medienschaffende in jener Zeit geprägt haben muss. Dieser Passus zeugt von dem Wunsch einiger, die Demokratisierung nicht an der Pforte des Betriebes enden zu lassen, sondern sie direkt in die Hierarchien der Redaktionen hineinzutragen. Weitere Überschriften Verfassungsrang für die Informationsfreiheit Quellenschutz und Gewissensfreiheit für Autoren Öffentliche Kontrolle statt staatlicher Zensur Der Weg zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk Medienvielfalt als Spiegel der Gesellschaft Unabhängiger Medienrat als Kontrollinstanz