Schwerin. Im Bundesrat ist am Freitag (14.06.) eine grundlegende Reform im Straßenverkehrsrecht beschlossen worden. Im zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes geht es unter anderem darum, Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und beim Bewohnerparken zu ermöglichen. Das Gesetz schafft die dafür notwendige Grundlage, um in entsprechenden Verordnungen den Kommunen neue Befugnisse zu übertragen. Künftig sind bei der Verkehrsplanung von Städten und Gemeinden nicht länger nur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs maßgeblich, sondern auch der Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Argumente.
Konkret heißt das unter anderem, dass es für Kommunen leichter werden soll, Tempo-30-Zonen, Busspuren, Radwege oder Parkraumbeschränkungen einzurichten. So soll etwa Tempo 30 künftig auf Hauptstraßen auch ohne besonderen Grund an Schulwegen, Spielplätzen oder Zebrastreifen vorgeschrieben werden dürfen. Gleiches soll für Straßen gelten, die einfach zwei benachbarte Tempo-30-Zonen miteinander verbinden. Bisher dagegen gilt die Regel nur in der Nähe von Kitas, Schulen, Pflegeheimen und Kliniken.
Statement Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern:
„Mit der Gesetzesänderung wird der richtige Weg beschritten. Künftig setzt das Straßenverkehrsgesetz Leitplanken, die Verkehrssicherheit weiterhin uneingeschränkt in den Vordergrund stellen, darüber hinaus aber auch neue Handlungsspielräume eröffnen. Die Städte und Kommunen können vor Ort am besten einschätzen, welche verkehrsplanerischen Veränderungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger klug umgesetzt werden sollten. Nach Inkrafttreten besteht die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, beispielsweise flexible Busspuren und Tempo-30-Zonen einzurichten und das Anwohnerparken freier ausgestalten zu können. Ebenfalls ist vorgesehen, erprobungshalber Sonderfahrspuren für bestimmte neue Mobilitätsformen – etwa ausschließlich elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge oder mit mehreren Personen besetzte Fahrzeuge – seitens der Städte und Gemeinden anzubieten.“