Public Viewing bis in die Nacht möglich

Berlin. Die Vorfreude auf die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ist groß. Auch Public Viewing wird wieder möglich sein, auch bei späteren Anstoßzeiten. Die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, die während der Spiele Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln zulässt.

Am 14. Juni ist es soweit: Die Fußball-Europameisterschaft startet. Bis zum 14. Juli werden spannende Spiele in Deutschland erwartet.

Viele Fußballbegeisterte freuen sich darauf, doch nicht alle werden bei den Spielen im Stadion dabei sein können. Public Viewing – gemeinsam Fernsehübertragungen zu verfolgen – ist eine beliebte Alternative. Damit dies möglich ist, hat das Bundeskabinett – wie bereits in früheren Jahren – für die Zeit der Europameisterschaft eine Verordnung beschlossen, die es Kommunen ermöglicht, ausnahmsweise den nächtlichen Lärmschutz zu lockern. Damit sind auch Übertragungen nach 22 Uhr möglich. Die Verordnung tritt am 1. Juni in Kraft und am 31. Juli 2024 wieder außer Kraft.

Die kommunalen Behörden entscheiden im Einzelfall, ob eine Ausnahme vorliegt. Hierbei geht es jeweils um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohnerinnen und Anwohner.

Externer Limk:

Die Bundesregierung unterstützt die Fußball-EM unter der Federführung des Bundesinnenministeriums. Auf der Themenseite zur Fußball-Europameisterschaft sind alle aktuellen Informationen zu finden.

Autor/Redakteur: Arne Petrich

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