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Millionenschaden durch IBAN-Betrug bei Bestellung des Deutschlandtickets bei der DVB

Dresden. Bei nahezu allen Verkehrsunternehmen in Deutschland hat es im Zusammenhang mit der Bestellung von Deutschlandtickets Fälle von IBAN-Betrug gegeben, auch bei uns, der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB). So wurden bei der Bestellung von Deutschlandtickets falsche oder gestohlene Kontodaten angegeben. Die Abbuchung schlägt dann entweder fehl oder belastet ein Konto, dessen Inhaber die Bestellung gar nicht ausgelöst hat.

Die Dresdner Verkehrsbetriebe sind von etwa 15.000 Rückbuchungen betroffen, was einen wirtschaftlichen Schaden von rund 1,4 Millionen Euro bedeutet. Das ganze Ausmaß der gestohlenen Kontodaten ist schwer abzuschätzen, weil die Opfer den Betrug zunächst bemerken und dann das falsch abgebuchte Geld zurückfordern müssen.

Bitte überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge!

Die Betrügereien mit dem Deutschlandticket betreffen Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland, es könnte jeden getroffen haben. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Kontoauszüge auf unerklärliche Abbuchungen eines Deutschlandtickets durch die DVB AG zu prüfen und sich gegebenenfalls zu melden:

Telefon: 0351 857-1011
E-Mail: service@dvbag.de

Was die Dresdner Verkehrsbetriebe gegen die Betrugsmasche tun

Für einen unbürokratischen Zugang zum vergünstigen ÖPNV-Ticket wurde bei dessen Einführung auf langwierige Bonitätsprüfungen und Schufa-Auskünfte verzichtet. Diesen Umstand haben sich die Täter zunutze gemacht und Tickets mit gestohlenen SEPA-Daten gekauft. Nachdem es sich zunächst nur um Einzelfälle handelte, häufte sich zuletzt diese Betrugsmasche.

Um dem Missbrauch entgegenzuwirken, haben wir in Zusammenarbeit mit unseren Dienstleistern Gegenmaßnahmen ergriffen und die Ermittlungsbehörden eingeschaltet. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, die Sicherheit und Integrität des Deutschlandtickets für alle ehrlichen Kunden zu gewährleisten. Daher kann das Deutschlandticket derzeit nur als Chipkarte bestellt werden, bis weitere Sicherheitsmaßnahmen greifen.

Weitere Details zu den eingeleiteten Schritten werden derzeit nicht veröffentlicht. Das würde die Effektivität der Sicherheitsvorkehrungen und die Arbeit der Ermittlungsbehörden beeinträchtigen.

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