Sie haben die Wahl in Jena – OB Kandidat Kathleen Lützkendorf, Bündnis 90/Die Grünen

Jena. Der Oberbürgermeister wird alle sechs Jahre gewählt; der Wahltermin wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt. Der nächste Wahltermin ist der 26.05.2024. Sofern eine Stichwahl notwendig ist, findet diese vierzehn Tage später am 09.06.2024 statt.

Die Wahlvorschläge für die Wahl am 26.05.2024 wurden im Amtsblatt 18/24 der Stadt Jena (PDF) veröffentlicht. Einen Muster-Stimmzettel finden Sie unter Downloads.

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beginnt am Tag nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des vorhergehenden Bürgermeisters.

Das Stadtgebiet Jena bildet das Wahlgebiet. Der Oberbürgermeister wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.

Wahlberechtigung

Jeder Deutsche und Angehörige eines anderen EU-Staates, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtstag 26.05.2008 und vorher) und seit mindestens drei Monaten in Jena seinen Hauptwohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, darf wählen. Er oder sie wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 05.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.

Wählbarkeit

Wählbar für das Amt des Ortsteilbürgermeisters sind Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 26.05.2006 und vorher) und mindestens seit sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Jena haben.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern ab Bekanntmachung der Wahl (spätestens drei Monate vor Wahltermin) eingereicht werden.

Wahlbenachrichtigung

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält Ende April, spätestens bis zum 05.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:

Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.

Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, vorzugsweise online(Link ist extern), beantragen.

Antragswege für Briefwahlunterlagen

  • ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) können Briefwahlunterlagen beantragt werden
  • die Beantragung über die Online-Maske oder per formloser E-Mail muss spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin erfolgen, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
  • Empfohlener Antragsweg: Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen(Link ist extern)
  • schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache / Bevollmächtigung: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post (rechtzeitig absenden!), per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
  • die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen einschließlich der Option, sofort zu wählen, ist ab 06.05.2024 im Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz möglich.
  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Wahlzentrale abgeholt werden. Dazu sprechen Sie bitte im Bürgerservice, Engelplatz, 07743 Jena vor.

Das Fest zwischen den Welten: Weihnachten 1989 in der DDR

Teaser 1. Persönlich Plötzlich standen sie vor der Tür: Ein Kamerateam aus dem Westen, einfach so, an Heiligabend. Was heute undenkbar wäre, wurde 1989 bei Familie Häring in Zwickau zur schönsten Erinnerung ihres Lebens. Die Wohnzimmertür öffnete sich nicht nur für fremde Gäste, sondern für eine neue Zeit. Tränen der Rührung, improvisierte Geschenke und eine Gastfreundschaft, die keine Grenzen kannte. Dieses Weihnachten war mehr als ein Fest – es war das emotionale Tauwetter nach Jahrzehnten der Kälte, ein Moment, in dem wildfremde Menschen zu Brüdern wurden. 2. Sachlich-Redaktionell Mangelwirtschaft trifft auf Konsumrausch: Das Weihnachtsfest 1989 markiert eine historische Zäsur. Während die D-Mark in den Osten flutet und das Begrüßungsgeld in den grenznahen Städten für leere Regale sorgt, bricht die Währung der DDR zusammen. Unser Rückblick beleuchtet die ökonomischen und gesellschaftlichen Verwerfungen dieser Tage – vom Sturm auf die West-Kaufhäuser über die Enthüllung der Privilegien in der Waldsiedlung Wandlitz bis hin zum staatlich organisierten Postraub der Stasi. Eine Analyse der chaotischen Übergangszeit zwischen Mauerfall und Wiedervereinigung. 3. Analytisch und Atmosphärisch Niemandsland zwischen Gestern und Morgen. Weihnachten 1989 ist ein Tanz auf dem Vulkan, eine Zeit der anarchischen Freiheit. Die alte Ordnung hat ihre Macht verloren, eine neue ist noch nicht etabliert. In der Luft liegt der Geruch von Zweitaktgemisch und West-Orangen, während in den Wohnstuben krumme Kiefern mit viel Fantasie zu Tannenbäumen umgebaut werden. Es ist eine Atmosphäre von fragiler Euphorie, die in der gefährlichen Eskalation der Silvesternacht am Brandenburger Tor ihren dramatischen Höhepunkt findet. Ein Fest der Extreme, das den Takt für das Schicksalsjahr 1990 vorgab.