Magdeburg. Am 15. Mai startet in Sachsen-Anhalt offiziell die Badesaison 2024.
Die Qualität der öffentlich ausgewiesenen Badegewässer im Land bleibt nahezu komplett auf Spitzenniveau. Das haben die ersten Ergebnisse der Wasserproben gezeigt, die von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte entnommen und vom Landesamt für Verbraucherschutz analysiert wurden. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Der Großteil der ausgewiesenen Badegewässer in Sachsen-Anhalt kann mit einer ausgezeichneten Wasserqualität aufwarten. Damit steht einem ungetrübten Badespaß nichts im Weg.“
90 Prozent der Gewässer (61 von insgesamt 68) erhielten die Einstufung „ausgezeichnet“. Für drei Gewässer – Strandbad Reinsdorf (Landkreis Wittenberg), Badesee Klietz (Landkreis Stendal) und Wolmirslebener Schachtsee (Salzlandkreis) -wurde die Einstufung „ausreichend“ vergeben. Der Ditfurter See (Landkreis Harz), Neustädter See (Magdeburg), Süße See Aseleben (Landkreis Mansfeld-Südharz) und das Strandbad Obhausen (Saalekreis) haben keine Einstufung erhalten. Als Badegewässer sind sie entweder neu ausgewiesen worden oder durchlaufen Sanierungsmaßnahmen.
Während der Saison, die offiziell bis zum 15. September dauert, werden die Gewässer durch die Gesundheitsämter monatlich kontrolliert. Neben der Entnahme und Analyse von Wasserproben finden auch Ortsbesichtigungen statt, bei denen unter anderem die Sichttiefe bestimmt sowie auf mögliche Verschmutzungen und Algenentwicklungen geachtet wird. Empfohlen wird, zum Baden in natürlichen Gewässern allein die in der Karte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Andere Gewässer wie beispielsweise Kiesseen, Baggerlöcher oder kleinere Teiche werden nicht regelmäßig überwacht.
Eine aktuelle Liste der überwachten Badegewässer sowie eine interaktive Badegewässerkarte ist unter www.badesee-sachsen-anhalt.de abrufbar.
Die Ministerin dankt den Betreibern der Badestellen sowie den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern und im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) für deren Engagement zur Absicherung der Saison. An die Badegäste appelliert sie: „Helfen Sie mit, dass die Wasserqualität erhalten und die Badestellen sauber bleiben. Lassen Sie keine Abfälle am Badestrand zurück und verhalten Sie sich rücksichtsvoll.“
Hintergrund:
Grundlage für die Badegewässerüberwachung ist die Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche die Vorgaben aus der EU-Badegewässerrichtlinie rechtlich umsetzt. Der Überwachungsschwerpunkt wird auf eine aktive Bewirtschaftung der Badegewässer gelegt: Zum einen wird die Wasserqualität durch die Bestimmung von zwei mikrobiologischen Parametern überprüft und zum anderen erfolgt durch die Erstellung eines sogenannten Badegewässerprofils eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer. Daraus können geeignete Sanierungsmaßnahmen abgeleitet sowie spezielle Hinweise für die Badenden entnommen werden. Vor Ort erfolgt auch die Kontrolle der Sichttiefe und auf Verunreinigungen, wie z. B. teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle. Badegewässer, bei denen mit dem Auftreten von Blaualgen zu rechnen ist, werden auch dahingehend überwacht.