Befürchtungen von weniger Musikunterricht in MV sind unbegründet

Schwerin. In der Debatte um den Musikunterricht appeliert Bildungsministerin Simone Oldenburg daran, die Fakten und Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Mit der neuen geplanten Stundentafel für die allgemein bildenden Schulen stärkt das Land die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Die neue Verordnung soll zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Die befürchtete Kürzung des Musikunterrichts gibt es nicht. Die neue Stundentafel sieht keine Kürzungen vor. Seit 2009 ist die Anzahl der Stunden gleichgeblieben und wird es auch künftig sein. Die Befürchtungen entbehren daher jeder Grundlage“, bekräftigte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir stärken die Kernkompetenzen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, ohne bei anderen Fächern zu kürzen. Hier setzen wir um, wofür sich unsere Lehrkräfte in einer landesweiten Befragung ausgesprochen haben. Die Ausweisung des Unterrichtsfaches Musik in einem künstlerisch-musischen Aufgabenfeld ist keine Änderung gegenüber den Regelungen, die seit 15 Jahren bestehen. Seitdem wird Musik gemeinsam mit den Fächern Kunst und Gestaltung und Darstellendes Spiel ausgewiesen. Daneben gibt es auch ein gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld und ein naturwissenschaftliches Aufgabenfeld. Deutsch, Mathematik, die erste Fremdsprache und Sport werden einzeln ausgewiesen. Nur wenn man diese Fakten zur Kenntnis nimmt, kann man zielführend diskutieren. Außerdem respektieren wir die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, wonach eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht vorgegeben ist. Die bestehenden Regelungen sollten die Diskussionsgrundlage sein“, so Oldenburg.

Übersicht über die fortgeschriebenen Regelungen des künstlerisch-musischen Aufgabenfeldes:

Die Unterrichtsfächer Musik, Kunst und Gestaltung sowie Darstellendes Spiel (neu: Theater) werden in der bereits bestehenden Kontingentstundentafelverordnung seit 2009 im künstlerisch-musischen Aufgabenfeld zusammen abgebildet. Die Gesamtstundenanzahl für das künstlerisch-musische Aufgabenfeld bleibt in der geplanten neuen Stundentafelverordnung unverändert.

Bereits seit 15 Jahren steht es den Schulen frei, ihren Unterricht im künstlerisch-musischen Bereich mit eigener Schwerpunktsetzung selbst zu organisieren. Keiner Schule wird die Möglichkeit genommen, Musikunterricht anzubieten. Bereits die bisherigen Regelungen sehen vor, je nach schulorganisatorischen und personellen Möglichkeiten den Unterricht in zwei von drei Fächern des künstlerisch-musischen Aufgabenfeldes zu organisieren.

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die künstlerischen Fächer auch in Fachverbünden unterrichtet werden können. Die KMK gibt vor, dass eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht zu erfolgen hat.

Die Möglichkeit der Ensemblearbeit an den Schulen besteht auch weiterhin und kann zusätzlich auch von externen Partnern im Ganztag abgebildet werden.

Die neue Stundentafel ermöglicht den Schulen weiterhin Selbstständigkeit und Flexibilität. Schulen können die flexiblen Stunden für ihre Schwerpunkte wie zum Beispiel für Musik, Sport oder Berufliche Orientierung verwenden. Sie können die flexiblen Stunden einsetzen, sodass sie zum Beispiel noch mehr Musikunterricht erteilen können als bisher.

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