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Sanierung des Dachs im Hofwiesenbad: Stadt Gera nimmt Fördermittelbescheid entgegen

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Erfurt. Um das Hofwiesenbad auch künftig in der gewohnten Qualität betreiben zu können, steht im Sommer eine größere Reparaturmaßnahme auf dem Programm: die Sanierung des ca. 2.800 Quadratmeter großen Dachs.

Finanzielle Unterstützung erhält die Stadt Gera dabei vom Land. Helmut Holter, Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport, überreichte am heutigen Montag (6.5.2024) offiziell den Fördermittelbescheid in Höhe von rund 538.000 Euro aus der „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen“, den Oberbürgermeister Julian Vonarb als Vertreter der Stadt entgegen nahm. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 1,1 Millionen Euro.

Die Erneuerung ist nötig, da die bestehende Dachabdichtung des Hofwiesenbads nach ihrer rund 30-jährigen Lebensdauer verschlissen ist und bereits vielfach Nässeschäden aufweist, die teils bis in den Schwimmbadbereich eindringen. Dafür wird zunächst die bestehende Abdichtung samt der teilweise durchfeuchteten Wärmedämmung entfernt. Anschließend folgt der Aufbau einer neuen wärmegedämmten, bituminösen Dachabdichtung nach den Vorschriften des Energieeinspargesetzes (EEG). Zudem werden die Dachabflüsse erneuert und Notüberläufe eingebaut, um den vermehrten Niederschlagsmengen der heutigen Zeit Rechnung zu tragen. Da die Dachtragplatten während der Maßnahme erhalten bleiben, können die Arbeiten im laufenden Betrieb des Hallenbads stattfinden.

Die Baumaßnahme  soll noch in diesem Sommer beginnen und bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Einen konkreten Termin gibt es noch nicht. Nach aktueller Planung sind circa 16 Wochen inklusive Bestell- und Vorbereitungszeiten veranschlagt, sofern die Stahlkonstruktion keinen größeren Schaden durch den dauerhaften Nässeeintrag erlitten hat. Dies ist jedoch erst nach Rückbau des Bestandes abschließend zu beurteilen, sodass sich die Bauzeit ggf. auch verlängern kann.

Goldenes Zeichen in den Erfurter Museen

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Erfurt. Am 8. Mai 2024 fand bereits zum fünften Mal die Aktion „Gold statt Braun“ in Erfurt und mittlerweile auch weiteren Städten in Thüringen statt. Die Geschichtsmuseen mit der Alten Synagoge, der Kleinen Synagoge und dem Erinnerungsort Topf & Söhne, die Kunstmuseen mit dem Angermuseum und der Kunsthalle, das Naturkundemuseum, das Museum für Thüringer Volkskunde und auch der erfurtkultur-Laden im Rathaus beteiligen sich von Seiten der Kulturdirektion Erfurt an der Aktion. Die Häuser erstrahlen – wie viele andere kulturelle Einrichtungen in Erfurt – mit goldenen Decken und Plakaten.

Symbolischer Goldschmuck und Veranstaltungen

Am 8. Mai 1945 beendete der Sieg der Anti-Hitler-Koalition den Zweiten Weltkrieg. In Europa feierten die Soldaten der alliierten Streitkräfte, Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen und KZ-Häftlinge, die wenigen Überlebenden der Shoa, Antifaschisten und Antifaschistinnen und Widerstandskämpfer und -kämpferinnen die Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des Krieges.

Zum 79. Jahrestag der Befreiung vom deutschen Nationalsozialismus soll erneut ein goldenes Band für Vielfalt, Respekt und Toleranz durch Erfurt geknüpft werden und ein gemeinsames Zeichen gegen das Vergessen, Hass und Hetze, Antisemitismus und Diskriminierung gesetzt werden – für ein freies, demokratisches Miteinander, für kulturelle Vielfalt und gesellschaftliche Verantwortung. Das Symbol sind die goldenen Rettungsdecken, die überall in der Stadt zu finden sind.

Neben dem symbolischen Goldschmuck gibt es an zahlreichen Orten auch inhaltliche verknüpfte Veranstaltungsformate – so auch in den Erfurter Museen. Im Erinnerungsort Topf & Söhne gibt es bereits am 7. Mai um 15 Uhr eine Konzertlesung zum Gedenken an die Deportation von über 100 Erfurter Jüdinnen und Juden am 9./10. Mai 1942 an Vernichtungsorte in Polen.

Im Angermuseum führt am 8. Mai um 13 Uhr Kuratorin Dr. Miriam Krautwurst durch eine besondere Kunstpause. Sie berichtet zur Geschichte der „Platte mit Lebensbaum von Peter Mayer und Margarethe Thun“ (Schenkung Johannes M. Mayer). Der Erfurter Goldschmied und Anthroposoph Peter Mayer und seine Ehefrau, die Goldschmiedin Margarethe Thun, schufen 1938 eine Messingplatte. Die Platte mit Lebensbaum und Inschrift zum Lebensziel eines Menschen steht im Zentrum der Betrachtung. Bereits im November 1935 war die Anthroposophische Gesellschaft verboten worden.

In der Kunsthalle könnten Interessierte am Mittwoch um 16 Uhr an einer Führung zur Ausstellung „33 Geistesblitze. Antifaschistische Fotomontagen von John Heartfield, 2024 neu gelesen“ teilnehmen. Der einstige Dadaist John Heartfield kämpfte seit 1930 mit seinen Montagen zur Zeitgeschichte gegen den Aufstieg des Faschismus in Deutschland an. Einige der Montagen, die er für die Arbeiter-Illustrierte Zeitung (AIZ) geschaffen hat, werden im Rahmen eines Ausstellungsrundgangs vorgestellt.

Im Innenhof des Naturkundemuseums wird es am 8. Mai um 17 Uhr eine szenische Lesung des Jugendtheaters „die Schotte“ aus „Miriams Tagebuch“ geben. Das Tagebuch der Erfurter Schülerin Marion Feiner, die sich nach ihrer Auswanderung Miriam nannte, ist ein außergewöhnliches Zeugnis der Shoah und des Aufbruchs in ein neues Leben in Palästina. Die Ausstellung zu ihrem Tagebuch ist noch bis zum 26. Mai 2024 im Erinnerungsort Topf & Söhne zu sehen.

Initiatoren von „Gold statt Braun“ in Erfurt sind „Die Vielen“ Erfurt – Hammerschmidt + Gladigau, das Kunsthaus Erfurt und die Ständige Kulturvertretung Erfurt e. V. (SKV).

Deutsche Bahn prüft Rechtsmittel gegen Urteil zu Stuttgart 21

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Deutsche Bahn sieht weiterhin gemeinsame Finanzierungsverantwortung aller Projektpartner

Berlin. Die Deutsche Bahn (DB) ist weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten im Vorhaben Stuttgart 21 beteiligen müssen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Dienstag, 7. Mai, die Klage der DB dazu abgewiesen. Die DB wird jetzt die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig prüfen und danach entscheiden, ob sie gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einlegt.

Ausgangspunkt der Klage der DB war die sogenannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 im Jahr 2009. Demnach sind die Bahn und das Land Baden-Württemberg für den Fall einer Erhöhung der Kosten von Stuttgart 21 auf mehr als 4,526 Milliarden Euro zur Aufnahme von Verhandlungen über die Finanzierung der Mehrkosten verpflichtet.

Die DB hat deshalb im Jahr 2014 Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg aufgenommen. Ziel der DB war dabei, zusätzliche Finanzierungsbeiträge sowohl der DB als auch der Projektpartner zur Finanzierung der Mehrkosten zu vereinbaren. Die Gespräche führten jedoch zu keinem Ergebnis, da das Land Baden-Württemberg ebenso wie die weiteren Projektpartner Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart jedwede Beteiligung an der Finanzierung der Mehrkosten kategorisch abgelehnt haben. Deshalb sah sich die DB gezwungen, Ende 2016 Klage gegen die Projektpartner zu erheben.

Dabei geht die DB aufgrund der Entstehungsgeschichte des Projektes, den Finanzierungsverhandlungen sowie den vertraglichen Regelungen zu einer gemeinsamen Projektverantwortung davon aus, dass auch eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung besteht. Die Sprechklausel begründet einen Anspruch auf eine weitere Finanzierungsbeteiligung der Projektpartner oberhalb des Betrags von 4,562 Milliarden Euro.

Apotheker befürchten nach BGH-Urteil Verschärfung der schwierigen wirtschaftlichen Situation

Berlin. Mit Blick auf die rasant sinkende Apothekenzahl und die wirtschaftliche Schieflage vieler Apotheken fordert die Apothekerschaft, dass sie ab sofort wieder ein freies Skonto mit dem pharmazeutischen Großhandel vereinbaren darf. Am 8. Februar 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Skonti nach den derzeit geltenden Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung unzulässig seien, wenn die Summe aus Rabatten und Skonti dazu führe, dass der feste Großhandelszuschlag von 73 Cent unterschritten werde.

Für die Apotheken in Deutschland kann diese Gerichtsentscheidung fatale wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, hat sich daher in einem Brief an den fachlich zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Robert Habeck, gewandt. „Wir schlagen Ihnen vor und bitten Sie dringend, durch eine Klarstellung in der Arzneimittelpreisverordnung die Möglichkeit der Gewährung von Skonti festzuschreiben“, schreibt Overwiening. Die Auswirkungen des Urteils würden „die schwierige wirtschaftliche Situation der Apotheken zusätzlich verschärfen“, so Overwiening: „Wir benötigen dringend Ihre Unterstützung, um die Folgen dieser Entscheidung zu beseitigen.“

Skonti haben für die Apotheken eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, schreibt Overwiening: „Die Treuhand Hannover geht nach aktuellen Berechnungen bei Wegfall der Skonti im Durchschnitt von Verlusten von 20.000 bis 25.000 Euro pro Apotheke aus.“ Overwiening weiter: „Die Bundesregierung handelt schon lange viel zu zögerlich, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verbessern. Wenigstens die hier eingetretene konkrete Verschlechterung der Situation sollten Sie sofort stoppen. Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung gibt Ihnen die Möglichkeit, ohne ein Gesetzgebungsverfahren schnell zu handeln.“ Innerhalb der ABDA-Mitgliedsorganisationen bittet Overwiening in diesen Tagen zugleich alle 17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände darum, die 16 Landesregierungen auf das Problem aufmerksam zu machen, denn eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erfordert nicht nur die Initiative des Wirtschaftsministeriums, sondern auch die Zustimmung des Bundesrates.

Mehr Informationen finden Sie unter www.abda.de

Mitmach-Aktionen zum Mähfreien Mai

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Starten Sie mit uns in den Mähfreien Mai – die neuen Mitmach-Aktionen der Gartenakademie RLP und der DGG 1822 e. V.

Der Frühling hält endlich Einzug, der Rasen beginnt zu wachsen und eine neue Kampagne der Gartenakademie RLP und der Deutschen Gartenbaugesellschaft (DGG) 1822 e.V. steht vor der Tür.
Mai Minus Mähen = Vielfalt!

Denn jede Blüte zählt!

Mit drei M, nämlich „Mai Minus Mähen“ laden wir Sie dazu ein, Ihren Garten in einen Hort der Vielfalt zu verwandeln- indem Sie einfach Nichts tun! Lehnen Sie sich zurück und lassen den Rasenmäher in der Gartenlaube stehen. Der Mai bildet die Brücke zur Sommerzeit, in der das Gras zu sprießen beginnt und spätestens jetzt traditionell die Mähsaison eingeläutet wird. Dies ist von alt her in unserer Psyche verankert, genauso wie der berühmte Pfälzer Ausspruch: „Am Samschdag werd die Gass‘ gekehrt!“
Da mag sich der Aufruf, im Mai nicht zu mähen, geradezu revolutionär anfühlen.

Jetzt umdenken!

Warum sollten wir aber nun Umdenken und unser Mähverhalten ändern? Die Rasenfläche macht in den meisten Gärten 50 % oder mehr der Fläche aus, bietet aber keine ökologische Vielfalt. Welchen Anteil dieser Fläche nutzen wir wirklich aktiv? Um den starken Rückgang von Wildpflanzen und Insekten in Gärten und Landschaft aufzuhalten, kann eine andere Mähweise einen wertvollen Beitrag leisten. So kann jeder im eigenen Garten aktiv mit dazu beitragen, die Vielfalt von Blüten und ihren Bestäubern wieder zu erhöhen, ohne sich selbst in der Nutzung einzuschränken.
Geht das überhaupt?

Manche werden behaupten, dies sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein, jedoch beweisen Zahlen aus Großbritannien genau das Gegenteil. In England konnte mit dem Aufruf „NoMowMay“ die Menge an Nektar für bestäubende Insekten auf Rasenflächen um das zehnfache erhöht werden. Blütenbesucher finden somit weitaus mehr Nahrung! Von Monat zu Monat nimmt dann der Anteil blühender Wildpflanzen zu. Und das ganz ohne Neuansaat!

Die Idee von „Mai Minus Mähen“ ist, die Mähintervalle zu strecken und Teile des Rasens nur noch einmal pro Monat zu mähen.

Die bunte Vielfalt wird sichtbar!

Es zeigt sich, dass die größte Blütendichte auf den monatlich gemähten Stücken entsteht, aus Pflanzen, die durch den Rückschnitt zu erneuter Blüte angeregt werden. Wird hier regelmäßig auf ca. 5 cm eingekürzt, blühen viele Kräuter und der Rasenmäher schafft den Aufwuchs ohne Schwierigkeiten. Auf nur ein bis zwei Mal jährlich gemähten Flächen entsteht neben den Gräsern eine größere Artenvielfalt mit höheren Wiesenblumen, wie z.B. Margeriten, Wiesensalbei und Wilder Möhre.
Wichtig ist, dass das Schnittgut nicht auf der Fläche liegen bleibt, sondern an anderer Stelle kompostiert oder als Mulch genutzt wird. Blühende Wiesenblumen bevorzugen einen mageren Standort, deshalb ist auch keine Düngung notwendig. Ganz ohne Kosten wird die Wiese immer schöner!
Durch gemähte Wege oder Ränder sieht der Garten immer noch gepflegt aus, und die Freude daran, die Rückkehr von Wildblumen und Bestäubern in den Garten zu erleben, lässt sich nicht bezahlen!

Das Wohlfühlprogramm für den Mai in zwei Schritten

1. Schritt: Mähfreier Mai

Entspannen Sie sich und machen den Wonnemonat zum „Mähfreien Mai“ und den 1. Mai zum „Mähfreiertag“, an dem der Rasenmäher drinnen bleibt. Vielleicht können Sie sogar Ihre Nachbarn, die verwundert über den Zaun schauen, zum Mitmachen animieren?

2. Schritt: Jede Blüte zählt

Nachdem im Mai nicht gemäht wurde, genießen Sie das Pfingstwochenende im Garten und erleben unmittelbar den Effekt Ihres nützlichen Nichtstuns, denn es blüht und summt in allen Ecken. Mit der Aktion „Jede Blüte zählt“ können Sie Ihre Erfolge zusammen mit Nachbarn und Gartenfreund*innen erfassen:
Ab dem 22.05.2022 markieren Sie einen Quadratmeter auf Ihrer Rasenfläche. Hier zählen Sie an einem Tag in dieser Woche alle vorkommenden Blüten und tragen sie in die vorgefertigte Tabelle ein.
Senden Sie uns Ihre Zähl-Ergebnisse und Bilder der neuen Blühflächen bis zum 31.Mai 2022. Die 25 Einsender*innen der artenreichsten Wiesenbilder erhalten von der Deutschen Gartenbaugesellschaft 1822 e.V. als Dankeschön ein Samenpaket mit einer Vielzahl heimischer Wildblumenmischungen aus dem bundesweiten Projekt „Tausende Gärten – Tausende Arten“.

Eine Aktion der Gartenakademie RLP und der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.

Externe Links

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.gartenakademie.rlp.de

www.dgg1822.de

www.dgg1822.de

Kosten für das Schülerferienticket werden im Ilm-Kreis übernommen

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Arnstadt. Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis haben, können in den Sommerferien kostenfrei in ganz Thüringen mit Bus, Bahn und Straßenbahn fahren. Der Ilm-Kreis übernimmt die Kosten für das Schülerferienticket. Das Angebot gilt für alle Schüler, die keinen Anspruch auf Schülerbeförderung haben.

Seit dem 1. Mai 2023 wurde allen Schulkindern, die einen gesetzlichen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, im Ilm-Kreis das Deutschland-Ticket ausgegeben, das sie auch in den Sommerferien nutzen können. Anspruch haben aber nur die Kinder und Jugendlichen, deren Schulweg über 2 Kilometern (Grundschule) bzw. 3 Kilometern (weiterführende Schule) liegt.

„Wir wollten aber gern auch ein Ticket für die anderen Schülerinnen und Schüler anbieten, damit sie ihre Sommerferien richtig nutzen können, Ausflüge machen, sich mit Freunden treffen, an Ferienfreizeiten teilnehmen oder im Rahmen der Hortferienbetreuung die Region erkunden. Aus diesem Grund übernehmen wir für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis, die keine klassischen Fahrschüler sind, die Kosten für das Schülerferienticket 2024. Wir haben uns dafür entschieden, unsere Klimaschutzmittel dafür zu nutzen.“, sagt Landrätin Petra Enders und verweist auf die Vorteile des umweltfreundlichen Schülerferientickets, bei dem es sich um ein anerkanntes beliebtes Produkt handelt, mit dem alle Schülerinnen und Schüler ganz Thüringen mit Bus, Straßenbahn und Zug mobil sind.

„Wir möchten Kinder und Jugendliche ermuntern, den ÖPNV zu nutzen. Das ist nicht nur eine Entlastung fürs Klima, sondern auch für die Eltern und Großeltern, die nur zu oft Fahrten zum Sport, ins Freibad oder zu den Freunden übernehmen“, so Landrätin Petra Enders und betont: „Wir haben uns entschieden, die Maxi-Variante des Schülerferientickets für 32 Euro statt der Mini-Variante von 16 Euro zu übernehmen, damit die Kinder und Jugendlichen in den Sommerferien nicht nur die Busse, sondern auch die Nahverkehrszüge im Freistaat kostenfrei nutzen können.“

Das Schülerferienticket gilt ganztägig im Zeitraum von 20. Juni bis einschließlich 31. Juli 2024.

Berechtigt zur Nutzung sind im Ilm-Kreis alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis, die über kein Deutschland-Ticket zur Schülerbeförderung verfügen.

Das Schülerferienticket ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, flexibel und unabhängig zu reisen, ohne auf die Fahrt von Eltern oder anderen angewiesen zu sein. Sie können somit selbstständig Ausflüge planen und durchführen. Mit dem Ticket können sie nicht nur in ihrem Heimatort, sondern auch in der gesamten Region unterwegs sein. Das Ticket bietet somit eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten für verschiedenste Ausflüge und Aktivitäten.

„Kinder und Jugendliche können neue Orte entdecken, kulturelle und sportliche Veranstaltungen besuchen und ihre Mobilität erhöhen. Kinder, die den ÖPNV nutzen, erlangen frühzeitig ein gewisses Maß an Unabhängigkeit, entwickeln ein besseres Verständnis für das Verkehrsgeschehen und lernen, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen“, so Landrätin Petra Enders, die für die Zukunft eine ganz besondere Vision hat: ein kostenfreies Kinder- und Jugendticket für den Ilm-Kreis.

Die Ausgabe des Schülerferientickets erfolgt ab 15. Mai 2024 in den Servicecentern der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau gegen Vorlage eines Berechtigungsausweises. Schülerinnen und Schüler erhalten die erforderlichen Informationen zum weiteren Vorgehen direkt über ihre Schule. Dazu gehen Informationsbriefe des Schulverwaltungsamtes an die Schulen.

Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Schülerferientickets, ein Produkt von Bus und Bahn Thüringen, gibt es unter www.sft-thueringen.de.

Bei Fragen helfen aber auch gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau in den Servicecentern in Arnstadt und Ilmenau gern weiter.

Uni Leipzig lässt besetztes Audimax räumen

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Leipzig. Das Audimax und der Innenhof auf dem Innenstadt-Campus der Universität Leipzig wurden am Dienstagnachmittag (7. Mai) von rund 50 bis 60 Personen besetzt. Sie entrollten Banner unter anderem mit der Aufschrift „Uni-Besetzung gegen Genozid“. Die zu einem großen Teil vermummten Besetzer:innen erklärten, auf dem Campus für Palästina zu kämpfen, verbarrikadierten die Audimax-Türen von innen, versperrten von außen den Zugang durch Sitzblockaden und errichteten Zelte auf dem Innenhof.

Die Universität Leipzig hat sich am Dienstag um 15:30 Uhr für eine Räumung entschieden und die Polizei verständigt.

„Eine gewaltsame Störung des Lehrbetriebs und Inbesitznahme universitärer Räumlichkeiten dulden wir nicht. Es war Gefahr in Verzug für die Sicherheit aller Studierenden und Lehrenden. Die Entscheidung zur Räumung war unumgänglich“, sagte Rektorin Prof. Dr. Eva Inés Obergfell. „Proteste und Demonstrationen sind grundsätzlich legitim, solange sie das Ziel der Information und Verständigung verfolgen. Eine Gefährdung Unbeteiligter und eine Eskalation sind hingegen keine akzeptable Form freiheitlicher Auseinandersetzung.“

Die Universität hat Strafanzeige erstattet. Der Lehrbetrieb im Audimax bleibt für den Rest der Woche ausgesetzt.

Jenoptik erwartet weiteres profitables Wachstum

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  • Deutlicher Anstieg bei Umsatz und Profitabilität
  • Auftragseingang unter Vorjahresniveau

Jena. „Jenoptik ist mit deutlichen Umsatz- und Ergebniszuwächsen insgesamt gut in das Geschäftsjahr 2024 gestartet. Dennoch sehen wir, dass sich das allgemeine Marktumfeld weiter eingetrübt hat und die Nachfrage in einigen unserer Geschäftsfelder derzeit unter unseren Erwartungen liegt. Aufgrund der guten Positionierung in unseren Kernmärkten sowie unserer starken Kundenbasis gehen wir von einer anziehenden Nachfrage im zweiten Halbjahr aus. Auf dieser Basis und mit Blick auf unseren Auftragsbestand bestätigen wir unsere Prognose für das Jahr 2024 und rechnen mit weiterem profitablem Wachstum in diesem Jahr“, kommentiert Stefan Traeger, Vorstandsvorsitzender der JENOPTIK AG.

Umsatzzuwachs von 9,4 Prozent – Profitabilität weiter deutlich verbessert

Der Photonik-Konzern Jenoptik setzte seinen Wachstumskurs im 1. Quartal 2024 weiter fort. So stieg der Umsatz, insbesondere angetrieben durch die Division Advanced Photonic Solutions, um 9,4 Prozent auf 256,1 Mio Euro (i. Vj. 234,1 Mio Euro). In Europa (inkl. Deutschland) verzeichnete Jenoptik mit einem Plus von 22,7 Prozent den stärksten Umsatzanstieg, während in den Regionen Amerika und Asien/Pazifik das Umsatzniveau des Vorjahres nicht erreicht wurde.

Das EBITDA stieg vor allem aufgrund der guten Performance der Division Advanced Photonic Solutions und der Ergebnisverbesserung bei den Non-Photonic Portfolio Companies erneut überproportional zum Umsatz und lag mit 44,5 Mio Euro um 21,6 Prozent über dem Vorjahreswert von 36,6 Mio Euro. Die entsprechende Marge betrug 17,4 Prozent (i. Vj. 15,6 Prozent). Das EBIT des Konzerns stieg um 30,4 Prozent von 19,9 Mio Euro auf 26,0 Mio Euro. Das Konzernergebnis nach Steuern lag mit 15,4 Mio Euro ebenfalls deutlich über dem Vorjahreswert von 11,8 Mio Euro; das Ergebnis je Aktie belief sich auf 0,27 Euro (i. Vj. 0,21 Euro).

Aktuell verhaltene Nachfrage in einigen Märkten; Kapazitätsausbau schreitet weiter voran
Der Auftragseingang des Konzerns lag im abgelaufenen Quartal mit 242,0 Mio Euro unter dem Vorjahresniveau von 283,0 Mio Euro. Dabei fiel die Nachfrage im Bereich Optical Test & Measurement, in einigen Anwendungen im Bereich Life Science und Medizintechnik sowie bei den Non-Photonic Portfolio Companies, hier u. a. aufgrund von Projektverschiebungen, schwächer aus als erwartet. Die Book-to-Bill-Rate des Konzerns lag bei 0,94 (i. Vj. 1,21). Dementsprechend belief sich der Auftragsbestand mit 731,3 Mio Euro immer noch auf einem guten Niveau (31.12.2023: 745,0 Mio Euro).

Mit Blick auf die starken mittelfristigen Wachstumsperspektiven in den drei Zukunftsmärkten Halbleiter & Elektronik, Life Science & Medizintechnik sowie Smart Mobility baut Jenoptik ihre Produktionskapazitäten weiter aus, vor allem durch den Neubau einer Fabrik in Dresden für die Halbleiterausrüstungsindustrie, aber auch Investitionen in Maschinen und Ausrüstung. Die Investitionen im abgelaufenen Quartal beliefen sich auf 19,8 Mio Euro nach 22,5 Mio Euro im Vorjahresquartal.

Bilanziell und finanziell weiter sehr gut aufgestellt

Der Free Cashflow vor Zinsen und Steuern lag im 1. Quartal vor dem Hintergrund des Anstiegs des Working Capitals mit 19,5 Mio Euro unter dem Vorjahresquartal (i. Vj. 28,5 Mio Euro). Die entsprechende Cash-Conversion-Rate blieb in den ersten drei Monaten 2024 mit 43,8 Prozent unter dem sehr hohen Vorjahreswert von 78,0 Prozent. Mit einer Eigenkapitalquote von 54,3 Prozent (31.12.2023: 54,2 Prozent), einer Nettoverschuldung von 416,7 Mio Euro (31.12.2023: 423,1 Mio Euro) sowie einem Leverage (Nettoverschuldung im Verhältnis zum EBITDA) von 1,9x (31.12.2023: 2,0x) verfügt Jenoptik weiterhin über sehr solide Finanz- und Bilanzrelationen.

Geschäftsentwicklung der Divisionen

Die Division Advanced Photonic Solutions entwickelte sich mit einem Umsatzzuwachs von 10,3 Prozent von 181,8 Mio Euro im Vorjahresquartal auf 200,5 Mio Euro weiter dynamisch. Vor allem das Geschäft mit der Halbleiterausrüstungsindustrie legte in den ersten drei Monaten 2024 deutlich zu. Die EBITDA-Marge der Division lag bei 19,7 Prozent nach 20,0 Prozent im Vorjahr. Der Auftragseingang blieb mit 197,9 Mio Euro unter anderem aufgrund einer schwachen Nachfrage im Bereich Optical Test & Measurement sowie einigen Life-Sciences- und Medizintechnik-Anwendungen unter dem Vorjahreswert von 212,1 Mio Euro.

Die Division Smart Mobility Solutions verzeichnete im 1. Quartal 2024 einen Umsatzzuwachs von 4,6 Prozent auf 24,0 Mio Euro (i. Vj. 22,9 Mio Euro). Das EBITDA verbesserte sich leicht auf 0,1 Mio Euro (i. Vj. minus 0,1 Mio. Euro). Aufgrund der typischen Schwankungen im Projektgeschäft verzeichnete die Division in den ersten drei Monaten 2024 einen Auftragseingang von 29,4 Mio. Euro (i. Vj. 38,9 Mio Euro).

Der Umsatz der Non-Photonic Portfolio Companies erreichte mit 30,9 Mio Euro einen deutlichen Umsatzanstieg von 9,4 Prozent (i. Vj. 28,3 Mio Euro). Unter anderem aufgrund eines höheren Ergebnisbeitrags von HOMMEL ETAMIC verbesserte sich die EBITDA-Marge von 10,9 Prozent im Vorjahreszeitraum auf 17,1 Prozent in den ersten drei Monaten 2024. Der Auftragseingang ist unter anderem durch Projektverschiebungen beeinflusst und lag im Berichtsquartal bei 14,0 Mio. Euro (i. Vj. 30,6 Mio. Euro).

Prognose für das Geschäftsjahr 2024 bestätigt

Der Vorstand der JENOPTIK AG geht trotz des zunehmend schwierigeren allgemeinen Marktumfelds aufgrund des weiterhin guten Auftragsbestands sowie der guten Positionierung in den Kernmärkten des Konzerns davon aus, im Geschäftsjahr 2024 weiteres profitables Wachstum zu erzielen. Dabei wird vor allem in der zweiten Jahreshälfte mit einer Belebung der Nachfrage gerechnet. Vor diesem Hintergrund rechnet der Vorstand für 2024 unverändert mit einem Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich (2023: 1.066,0 Mio Euro) sowie einer EBITDA-Marge von 19,5 bis 20,0 Prozent (2023: 19,7 Prozent), einschließlich einer erwarteten Belastung von etwa 0,5 Prozentpunkten für den Umzug an den neuen Halbleiterstandort in Dresden. Die Investitionen sollen leicht über dem Vorjahresniveau von 110,4 Mio Euro liegen.

Die Prognose steht unter dem Vorbehalt, dass sich die geopolitischen Risiken nicht erhöhen. Hierzu gehören unter anderem der Ukraine-Krieg mit den eingeleiteten Sanktionen und möglichen Auswirkungen auf Preisentwicklungen, Energieversorgung und Lieferketten, der Konflikt im Nahen Osten sowie das gesamtwirtschaftliche Umfeld. Mögliche Portfolioveränderungen sind in dieser Prognose nicht berücksichtigt.

Die Präsentation zum 1. Quartal 2024 sowie die Quartalsmitteilung Januar bis März 2024 sind auf der Jenoptik-Webseite unter Investoren / Berichte und Präsentation veröffentlicht.

Diese Nachricht kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Jenoptik-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Derartige Faktoren können zum Beispiel geopolitische Konflikte, Wechselkursschwankungen, Zinsänderungen, Pandemien, die Markteinführung von Konkurrenzprodukten oder Änderungen in der Unternehmensstrategie sein. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Über Jenoptik
Optische Technologien sind die Basis unseres Geschäfts: Jenoptik ist ein global agierender Photonik-Konzern und in den beiden Divisionen Advanced Photonic Solutions und Smart Mobility Solutions aktiv. Die nicht-photonischen, insbesondere auf den Automobilmarkt ausgerichteten Aktivitäten werden unter den Non-Photonic Portfolio Companies als eigenständige Marken geführt. Zu unseren Schlüsselmärkten zählen vor allem Halbleiter & Elektronik, Life Science & Medizintechnik sowie Smart Mobility. Rund 4.600 Mitarbeiter arbeiten weltweit im Jenoptik-Konzern, Hauptsitz ist Jena (Deutschland). Die JENOPTIK AG ist an der Deutschen Börse in Frankfurt notiert und wird im MDax und TecDax geführt. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte Jenoptik einen Umsatz von 1.066,0 Mio Euro.

Deutschlandticket: Alle wesentlichen Baustellen bleiben ungelöst

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Berlin. Der Deutsche Landkreistag stellt ernüchtert fest, dass alle für die Landkreise als kommunale Aufgabenträger wesentlichen Baustellen beim Deutschlandticket ungelöst sind. Sowohl bei der Einnahmeaufteilung als auch beim Defizitausgleich gehe es nicht voran und es müsse weiterhin auf Sicht gefahren werden. Wie das endgültige Finanzierungssystem aussieht, sei ebenfalls unklar. Präsident Reinhard Sager sagte nach einer Sitzung des Präsidiums im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: „Das ist für die Kunden, die kommunalen Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen ein unzumutbarer Zustand, der schleunigst beendet werden muss. Wir brauchen einen verlässlichen und auf Dauer angelegten Rechtsrahmen, der die deutschlandweite Anwendbarkeit des Tickets sicherstellt und Planungssicherheit schafft. Das gilt insbesondere für die finanziellen Fragen.“

Nachdem das Deutschlandticket zum 1.5.2023 gestartet ist, ist es weiterhin in seinen wesentlichen Bestandteilen ein Provisorium. „Bei der Aufteilung der Einnahmen des Tickets verharren wir immer noch in der ersten Stufe, bei der jeder seine jeweiligen Erlöse behält. Das ist kein Dauerkonstrukt, sondern muss erst noch ein belastbares System werden. Bislang sind die damit einhergehenden Verwerfungen vor Ort noch nicht spürbar, aber künftig werden auf diese Weise die Anreize gehemmt, den ÖPNV weiter auszubauen, da die Einnahmen nicht vor Ort bleiben“, erläuterte Sager. Er forderte, umgehend in die zweite Stufe der Einnahmeaufteilung nach Postleitzahlen einzusteigen.

Auch der Defizitausgleich, der bei dem auf 49 € begrenzten Preis an Bedeutung gewinnt, sei trotz vieler Bund-Länder-Gespräche eine weiterhin ungelöste Frage. Gesetzlich geregelt sei bislang nur, dass Bund und Länder bis 2026 jeweils 1,5 Mrd. € pro Jahr für den Ausgleich der Mindereinnahmen bereitstellen. Lediglich für 2023 bestand eine Nachschusszusage. „Weil das Ticket erst mitten im Jahr gestartet ist, hatten wir 2023 noch kein Finanzierungsproblem. Deshalb konnte auch im laufenden Jahr bislang auf eine Tarifanpassung verzichtet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Restmittel aus 2023 für 2024 zusätzlich bereitgestellt werden, wofür die gesetzliche Grundlage nun zügig geschaffen werden muss.“

Für 2025 ff. sei die Situation vollständig ungeklärt. „Das Risiko liegt nach derzeitiger Rechtslage damit weiterhin allein bei den kommunalen Aufgabenträgern. Denn infolge ihrer Tarifvorgabe gegenüber den Verkehrsunternehmen sind sie in vollem Umfang ausgleichspflichtig und können sich insoweit nicht auf einen Haushaltsvorbehalt berufen. Der einzige Ausweg aus kommunaler Sicht ist daher ein gesetzlicher Anwendungsbefehl in den ÖPNV-Gesetzen der Länder, aufgrund dessen die Länder den Aufgabenträgern gegenüber zum Ausgleich verpflichtet werden“, so Sager. Kommt dieser nicht, sei eine dauerhafte Teilnahme aller kommunalen Aufgabenträger an dem Deutschlandticket keinesfalls sichergestellt.

Wie das endgültige Finanzierungssystem des Deutschlandtickets aussieht, sei insgesamt noch offen. Dazu gebe es derzeit nur eine grobe Vorstellung. In einer solchen Situation könne vorerst weiterhin nur „auf Sicht gefahren“ und die Tarifvorgabe seitens der Aufgabenträger nur jeweils befristet verlängert werden. „Das ist für alle Beteiligten höchst unbefriedigend und belastend. In Anbetracht der finanziell unsicheren Situation ist dieses Vorgehen der Aufgabenträger aber die vernünftigste Variante“, so der DLT-Präsident abschließend.

Wendt (DPolG) zu Angriffen auf Politiker

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Antworten der Politik völlig unzureichend!

Berlin. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) verurteilt die jüngsten Angriffe auf Politiker scharf. Aus ihrer Sicht sind die Antworten der Politik bislang völlig unzureichend.

In Berlin erklärte DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt:

„Höhere Strafandrohungen sind – wie bei Gewalthandlungen gegenüber Polizeikräften – regelmäßig ohne erkennbare Wirkung. Kein Täter schaut vorher ins Strafgesetzbuch nach der Strafandrohung.

Die jetzt von allen Seiten geäußerte Betroffenheit ändert an der Verschärfung des gesellschaftlichen Klimas in Deutschland ebenso wenig wie eine schnell anberaumte Sonderkonferenz der Innenminister.

Richtig wäre aus Sicht der DPolG vielmehr, die beschlossenen Kürzungen im Polizeibereich (500 Mio. Euro allein bei der Bundespolizei) unverzüglich zurückzunehmen, gesetzliche Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden zu erweitern und das vorhandene Personal zu respektieren, anstatt Generalverdacht und politisches Misstrauen in Form von Polizeibeauftragten und einer Reform des Disziplinarrechts zu dokumentieren.“