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Neue Studie zur brandenburgischen Campingwirtschaft vorgestellt

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Eine vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg geförderte Studie des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland Land Brandenburg (BVCD/BB) e.V. zeigt eine insgesamt sehr positive Entwicklung der brandenburgischen Campingbranche seit der letzten Erhebung von 2014 auf. Im Rahmen eines Betriebsvergleichs von 51 Unternehmen sind die betriebswirtschaftliche Situation, Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Bewäl­tigung von Klimafolgen sowie personalwirtschaftliche Aspekte zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden untersucht worden.

„Die wirtschaftliche Bilanz der brandenburgischen Campingbranche der letzten zehn Jahren lässt sich sehen“, sagt Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer und erklärt: „Den wachsenden Trend zu Naturnähe und Achtsamkeit, der auch schon vor Corona einsetzte, konnten Campingunternehmen gut nutzen und ihre Kapazitäten weiter ausbauen. Die Branche wächst durch innovative und kreative Konzepte.“ Im Juli 2023 standen im Land Brandenburg 188 Campingplätze mit insgesamt 47.056 Schlafgelegenheiten zur Verfügung, ein Plus von knapp 12 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat des Jahres 2019. Für das Jahr 2023 können rund 1,6 Millionen Übernachtungen auf brandenburgischen Campingplätzen gezählt werden. Das entspricht einem Zuwachs von 13 Prozent gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 und von rund 65 Prozent im Vergleich zu 2013.

Der Landtagsabgeordnete und Präsident des brandenburgischen Camping­verbandes Mike Bischoff verweist auf die außerordentlich große Beliebtheit der Campingplätze im Land Brandenburg: „Im Land der 3000 Seen genießen immer mehr Gäste ihren Urlaub inmitten der Natur. Jährlich wird auf den Plätzen investiert. Auch dank der Förderung des Landes gibt es in allen Landesteilen Brandenburgs familien- und umweltfreundliche Campingangebote. Wir gehen mit Optimismus in die Saison 2024 und freuen uns auf unsere Gäste aus nah und fern.“

Die neue Studie belegt, dass die Branche betriebswirtschaftlich sehr gut aufgestellt ist. Dazu zählen beispielsweise hohe Erlöse je Stellplatz und eine deutlich höhere Innenfinanzierungskraft im Vergleich zum gesamten Beherbergungsbereich. „Dennoch hat die Campingbranche die gleichen Herausforderungen wie alle anderen touristischen Unternehmen auch“, so Fischer. „Fachkräftemangel und Unternehmensnachfolge, steigende Betriebskosten, Digitalisierung und in beson­derer Weise das Thema Nachhaltigkeit. Die Studie liefert wichtige Hinweise dazu, wie diesen Themenstellungen strategisch begegnet werden kann.“

Die Untersuchung bescheinigt brandenburgischen Campingunternehmen ein hohes Maß an Qualitäts- und Umweltbewusstsein. Das dokumentieren nicht zuletzt die zahlreichen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung, wie zum Beispiel der Einsatz wassersparender Technik und erneuerbarer Energien oder die Entsiegelung von Flächen.

Christian Woronka, Geschäftsführer der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg: „Wir begrüßen das Engagement des BVCD und freuen uns sehr, dass so viele Betriebe der Campingwirtschaft sich bereits intensiv mit dem Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung beschäftigen und auch schon zahlreiche Maßnahmen umge­setzt wurden. Die TMB bietet mit einem Klimafolgengutachten, das in Zusammen­arbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern entsteht und an dem die Branche aktiv mitwirkt, ein weiteres Forum, um die Auseinandersetzung mit diesem relevanten Thema noch zu intensivieren.“

Insgesamt zeichnet sich die brandenburgische Campingbranche durch eine Vielfalt an ideenreichen und zukunftsweisenden Betriebskonzepten aus, mit denen unter­schiedliche Zielgruppen bedient werden können.

Die dritte Auflage der „Grundlagenuntersuchung zur betriebswirtschaftlichen Situation der Campingwirtschaft Brandenburg“ kann hier heruntergeladen werden.

Zeitzeugengespräche: Jüdisches Leben in Ostdeutschland nach dem Mauerfall

Zwischen 2022 und 2023 realisierte das Projektteam von Barbara Etz Filmproduktion 22 Zeitzeugeninterviews, welche auf vielfältige Weise die Erfahrungen von Menschen jüdischen Glaubens widerspiegeln, die vor 1989/90 bzw. kurz nach dem Mauerfall in die DDR und ins vereinte Deutschland eingewandert sind.

Zeitzeugengespräche: Jüdisches Leben in Ostdeutschland nach dem Mauerfall

So geht Energiewechsel. Kurz erklärt: Wie funktioniert die Wärmeplanung?

Was bedeuten die Wärmepläne der Städte und Gemeinden für Bürgerinnen und Bürger? Das zeigt dieser Beitrag aus der Kurz-erklärt-Reihe. Eigentümerinnen und Eigentümern bekommen durch die Pläne Sicherheit: Denn wenn die #Wärmeplanung für eine Stadt oder Gemeinde vorliegt, steht fest, welche Wohngebiete in Zukunft an ein klimafreundliches Wärmenetz angeschlossen werden können. Dieses Wissen hilft beim #Energiewechsel und bei der Entscheidung für eine neue klimafreundliche Heizung. Weil dann klar ist, ob ein Haus in absehbarer Zukunft mit Nah- oder #Fernwärme beheizt werden kann – oder eine andere Lösung wie zum Beispiel eine #Wärmepumpe infrage kommt. Größere Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben bis Mitte 2026 Zeit für die Wärmeplanung, kleinere Kommunen zwei Jahre länger (bis Mitte 2028). Mehr Informationen rund um klimafreundliche Wärmenetze, die Fördermöglichkeiten und einige Praxisbeispiele: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/…

So geht Energiewechsel. Kurz erklärt: Wie funktioniert die Wärmeplanung?

251 Badegewässer im Land Brandenburg ausgewiesen – Wasserqualität erneut hervorragend

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Potsdam. Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung startet am Mittwoch (15. Mai) offiziell die diesjährige Badesaison im Land Brandenburg. Für 2024 wurden 251 Badegewässer ausgewiesen, die zuvor von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bestimmt worden sind. Davon sind 230 (92 Prozent) mit einer „ausgezeichneten“ Badegewässerqualität eingestuft worden. Weitere 14 Badestellen erhielten das Prädikat „gut“ und zwei das Prädikat „ausreichend“. Alle Badestellen und aktuellen Informationen zur Wasserqualität sowie zur Ausstattung und Erreichbarkeit sind auf dem Portal www.badestellen.brandenburg.de veröffentlicht. Die Badestellenkarte wird regelmäßig aktualisiert.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer erklärt: „Brandenburg ist ein attraktives Seenland mit vielen Badeseen in mitten der schönen Natur und hervorragender Wasserqualität. Ungetrübter Badespaß ist ein echtes Aushängeschild für unsere Region. Für ein gesundes und sicheres Baden werden alle ausgewiesenen Badegewässer von den Gesundheitsämtern unter anderem durch regelmäßige Entnahmen von Wasserproben mindestens einmal pro Monat überwacht. Alle Badegäste sind aufgerufen, auf die Badesicherheit zu achten und Müll nicht liegen zu lassen. Dann wird auch diese Badesaison für alle ein Vergnügen.“

Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ist die „Badesaison“ der Zeitraum, in dem mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet werden kann. Dies ist in der Regel der Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September eines Jahres.

Innerhalb der Badesaison überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Badestellen insbesondere unter hygienischen Aspekten und führen Besichtigungen und Probennahmen durch. Sie sind auch die Ansprechpartner für Auskünfte über die aktuelle Wasserqualität und den Badestellenbereich, insbesondere in hygienischer Sicht

An den ausgewiesenen Badestellen werden neben aktuellen Hinweisen zur Überwachung der Badestelle auch ein „Steckbrief“ mit Angaben zur Badestelle, zur naturräumlichen Einordnung und das Symbol der Einstufung veröffentlicht.

Das Baden und Schwimmen in freien Gewässern ist im Land Brandenburg grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es wird von der zuständigen Behörde an dieser Stelle ein Badeverbot aufgrund der Wasserqualität ausgesprochen. Insofern obliegt es den kommunalen Behörden vor Ort zu entscheiden, inwiefern an bestimmten Stellen nicht gebadet werden darf.

Fünf Badegewässer sind derzeit nicht eingestuft, da drei noch den Status „neu“ haben und bei zweien aufgrund von umfangreichen Sanierungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen noch keine ausreichenden Datensätze für eine Bewertung nach Brandenburgischer Badegewässerverordnung vorliegen. Eine Bewertung der Wasserqualität für diese Badestellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Bekanntmachung der Badegewässer für 2024 wurde mit dem Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 18 vom 8. Mai) veröffentlicht: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2018_24.pdf

Feldhamster in Nordsachsen ausgewildert – Meilenstein für Gemeinschaftsprojekt vieler Akteure

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Erste Hamster ausgewildert

Leipzig. Meilenstein zur Rettung des Feldhamsters in Sachsen: Die ersten Vertreter der vom Aussterben bedrohten Tierart sind in Nordsachsen ausgewildert worden. Um ein Aussterben dieses charismatischen Feldbewohners zu verhindern, engagiert sich der Zoo Leipzig zusammen mit seinen Partnern des Arbeitskreises „Kooperativer Feldhamsterschutz im Freistaat Sachsen“ und in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft für den Erhalt und Schutz des Feldhamsters, der einst weit verbreitet war und gejagt wurde. „Feldhamster stehen für eine vielfältige Kulturlandschaft, für einen naturverträglichen Ackerbau und somit für ein ganzes Ökosystem. Insofern bedeutet Feldhamsterschutz auch Wiederherstellung von Lebensräumen und Erhalt vieler Tier- und Pflanzenarten unserer Äcker. Durch die Kooperation vieler Beteiligter einschließlich der Landwirtschaft kann es gelingen, die Art zu erhalten. Mit der ersten Auswilderung ist nun ein weiterer wichtiger Schritt getan“, sagt Umweltminister Wolfram Günther.

Nach einem sehr erfolgreichen Zuchtjahr 2023 im Zoo Leipzig und der Vorstellung der gemeinsam erarbeiteten „Strategie zum kooperativen Schutz des Feldhamsters im Freistaat Sachsen für den Zeitraum 2024 bis 2035“ im April dieses Jahres ist mit der Auswilderung der ersten Tiere ein erster wichtiger Schritt zur Bestandsstützung der Feldhamsterpopulation in Nordwestsachsen getan. Insgesamt sollen 71 Feldhamster ausgewildert werden. „Lebensraum- und Klimaveränderungen haben dazu geführt, dass wir diese Säugetierart in Deutschland verlieren, wenn wir nicht gemeinsam dagegen steuern. Die Zucht in menschlicher Obhut und Auswilderung sind unabdingbar, um den Bestand zu mehren und eine selbsterhaltende Population zu erreichen. Das Projekt zur Rettung des Feldhamsters vereint unsere Kernkompetenzen wie Haltung und Zucht für den Arterhalt mit der Expertise unserer Partner für Landwirtschaft und Ökologie“, sagt Prof. Jörg Junhold, Direktor des Zoo Leipzig.

Zur Vorbereitung der Auswilderung wurde in den vergangenen Monaten ein ca. 30 ha großes Feld feldhamsterfreundlich bestellt. „Es ist mir ein großes Anliegen, das Projekt und damit den Erhalt der Artenvielfalt in unserer Region zu unterstützen. Wir müssen Wege gehen, um die Interessen der Natur sowie von uns Menschen miteinander zu vereinbaren“, sagt der bewirtschaftende Landwirt André Kleiber. Darüber hinaus beteiligen sich auch weitere engagierte Landwirte an der feldhamsterfreundlichen Bewirtschaftung, um den Erfolg der Auswilderung zu unterstützen.

In den kommenden Tagen und Wochen müssen sich die Feldhamster orientieren und mit der Futter- sowie Partnersuche auf dem Feld beginnen, um die Feldhamsterpopulation im Freistaat Sachsen zu stärken.

Ehrenbürger Ivan Ivanji in Weimar verstorben – Kondolenzbuch im Rathaus

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Weimar. Am 9. Mai 2024 ist der serbische Schriftsteller, Diplomat, Auschwitz- und Buchenwald-Überlebende sowie Ehrenbürger Weimars, Ivan Ivanji, im Alter von 95 Jahren in Weimar verstorben. „Der Tod Ivan Ivanjis macht mich unfassbar traurig. Mit ihm verliert Weimar eine außerordentliche Persönlichkeit, die mit unserer Stadt und dem Vermächtnis von Buchenwald tief verbunden war. Seine faszinierende Weisheit und Klugheit, aber auch sein wunderbarer Humor werden uns sehr fehlen“, betonte Oberbürgermeister Peter Kleine. „Unsere Gedanken sind bei seiner Familie. Wir werden Ivan Ivanji nicht vergessen.“ Der in Belgrad wohnende Ivan Ivanji hielt sich in Weimar als Gast zur Eröffnung des Museums Zwangsarbeit am 8. Mai auf.

Die Stadt Weimar bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich am morgigen Sonnabend, 11.5., von 10 bis 14 Uhr sowie am Montag, 13.5., von 8 bis 18 Uhr im Rathaus-Festsaal in ein Kondolenzbuch einzutragen.

Ivan Ivanji war einer der bedeutendsten serbischen Schriftsteller, der durch seine Schriften und wichtigen Redebeiträge zu Gedenkveranstaltungen in Buchenwald, Weimar und Thüringen einen großen Beitrag leistete, der Erinnerung an das in Weimar Geschehene eine Zukunft zu geben.

Im Januar 2019 erhielt er den Thüringer Verdienstorden für sein jahrzehntelanges Engagement, die Verbrechen der Shoa aufzuarbeiten und die Erinnerung an die Opfer wachzuhalten. Der Gedenkstätte Buchenwald und der Stadt Weimar war er als engagierter Zeitzeuge eng verbunden. Mehrfach sprach er anlässlich der Gedenkfeiern in Weimar und Thüringen. Der Weimarer Stadtrat erkannte ihm im April 2020 die Ehrenbürgerwürde zu.

Über das Leben von Ivan Ivanji:

Ivan Ivanji (geboren am 24. Januar 1929 in Zrenjanin (Banat; früher: Großbetschkerek oder Petrovgrad). Von Kriegsbeginn bis Anfang 1944 lebte er in Novi Sad bei einem Onkel, der mit einer Deutschen verheiratet war.

Ende April 1944 wurde er als Jude verhaftet und über Lager in Subotica und Baja am 27. Mai 1944 nach Auschwitz deportiert. Von dort kam er im Juni 1944 nach Buchenwald, anschließend in das Außenkommando Magdeburg, im Oktober in das Außenkommando Niederorschel und am 18. Februar 1945 nach Langenstein-Zwieberge bei Halberstadt.

Bevor Ivan Ivanji im September 1945 nach Jugoslawien zurückkehrte, hatte er in einem Sammellager erste nähere Kontakte zu Anhängern Titos. 1945-1948 besuchte er die Technische Oberschule in Novi Sad, anschließend war er Lehrer an der Technischen Oberschule in Belgrad. Er veröffentlichte Gedichte und war Sekretär im Schriftstellerverband Jugoslawiens, Redakteur in der Jugendzeitung „Omladina“ in Belgrad, 1956 Mitbegründer, dann Redakteur der Wochenzeitung „Mladost“. Ivan Ivanji trat für eine pluralistische und offene Kulturpolitik ein, kritisierte 1956 den sowjetischen Einmarsch in Ungarn. Seit den fünfziger Jahren arbeitete er als Dolmetscher für die jugoslawische Regierung und für Josip Broz Tito. 1969-1974 stellvertretender Generalintendant des „Nationaltheaters“, 1974-1978 Botschaftsrat für Kultur und Presse an der Jugoslawischen Botschaft in Bonn. 1975 nahm er als Dolmetscher an der KSZE-Gründungskonferenz in Helsinki teil. 1978-1981 „Selbständiger Berater“ im Außenministerium in Belgrad. 1979 Teilnahme an der Gipfelkonferenz der Blockfreien in Havanna. 1982-1988 Generalsekretär des Schriftstellerverbandes Jugoslawiens.

Von Ivan Ivanji erschienen zahlreiche Romane, Erzählungen, Dramen und Aufsätze in serbischer und deutscher Sprache; er übersetzte Günther Grass, Bertolt Brecht, Max Frisch, Heinrich Böll u.a. ins Serbische. Ivan Ivanji lebte seit 1992 in Wien und Belgrad.

Mai Thi Nguyen-Kim zur Wissenschaftlichkeit des Gendern

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Laut wissenschaftlichen Studien kann die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache dazu beitragen, dass sich Personen unabhängig ihres Geschlechts inkludiert und respektiert fühlen. Dies kann sich positiv auf das Selbstwertgefühl, die Leistung und das Wohlbefinden auswirken.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, wie zum Beispiel das Gendersternchen, den Gendergap oder die Verwendung von geschlechtsneutralen Begriffen. Studien zeigen, dass die Akzeptanz und Nutzung solcher Formen der Gendersprache stark von individuellen Einstellungen, dem Kontext und der Kommunikationssituation abhängen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache nicht nur die Gleichberechtigung fördert, sondern auch die Vielfalt und Diversität in der Gesellschaft abbildet. Es ist daher sinnvoll, respektvoll miteinander über das Thema zu diskutieren und seine eigenen Argumente auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aufzubauen.

Insgesamt zeigt die Forschung, dass die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache positive Auswirkungen haben kann und daher eine wichtige Rolle in einer inklusiven und diversen Gesellschaft spielt. Es lohnt sich also, über verschiedene Formen der Gendersprache nachzudenken und offen für Veränderungen zu sein.

Gendern wissenschaftlich geprüft

Hunderte protestieren gegen Tesla-Ausbau in Brandenburg

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Die Proteste richten sich gegen den geplanten Bau der Gigafactory von Tesla in Grünheide, da Umweltschützer:innen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt und die Natur in der Region haben. Sie fürchten unter anderem um den Wasserverbrauch sowie um den Lebensraum geschützter Tierarten.

Tesla plant, in der Gigafactory jährlich bis zu 500.000 Elektrofahrzeuge herzustellen. Das Unternehmen betont, dass die Fabrik so nachhaltig wie möglich betrieben werden soll und darauf achten werde, die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten.

Die Proteste zeigen, dass das Thema Elektromobilität und die Auswirkungen auf die Umwelt eine breite gesellschaftliche Diskussion auslösen. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit eines nachhaltigen Umgangs mit unseren Ressourcen und der Natur.

Hunderte protestieren gegen Tesla-Ausbau in Brandenburg

Fördermittel für Lastenfahrräder und Lottomittel für neue Bänke in Brandenburg

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Potsdam. Infrastrukturminister Rainer Genilke hat heute dem Amt Ortrand Fördermittel für sechs Lastenfahrräder mit Elektroantrieb übergeben. Das Land stellt 24.000 Euro bereit. Darüber hinaus wurden Lottomittel in Höhe von 4.500 Euro aus der Konzessionsabgabe Lotto des Landes Brandenburg übergeben. Damit unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung das Projekt des Amtes, an verschiedenen Standorten Verweil- und Sitzmöglichkeiten an Rad- und Wanderwegen und Treffpunkten aufzustellen.

Förderung Lastenfahrräder

Rainer Genilke: „Unser Ziel ist es, den Radverkehr in unserem Land nachhaltig zu stärken. Deshalb ist es erfreulich, dass immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger Lastenfahrräder als Transportmittel nutzen. Gerade auf Kurzstrecken ist das eine echte Alternative und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Diese Entwicklung unterstützen wir seit mehreren Jahren mit unserer Lastenradprämie. Seit 2021 konnten fast 500 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von rund 1,3 Millionen Euro bewilligt werden. Auch im Jahr 2024 stehen Landesmittel in Höhe von 310.000 Euro zur Verfügung. Das Amt Ortrand hat mit dem im Mai 2023 angeschafften E-Bike als Dienstfahrzeug gute Erfahrungen gesammelt und innerhalb von sechs Wochen knapp 600 Kilometer Dienstfahrten zurückgelegt. Nun sollen auch die amtsangehörigen Gemeinden profitieren. Das wollen wir unterstützen.“

Das Amt Ortrand will sechs elektrisch betriebene Lastenfahrräder für die amtsangehörigen Gemeinden anschaffen. Im Rahmen der Mobilitätswende und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinden des Amtes Ortrand ist angedacht, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger E-Lastenfahrrädern zur Verfügung zu stellen. Die Fahrzeuge werden für die amtsangehörigen Gemeinden Großkmehlen, Kroppen, Lindenau und Ortrand beschafft. Die jeweilige Dorfgemeinschaft organisiert die kostenfreie Ausleihe der Fahrzeuge für die Allgemeinheit wie beispielsweise Kitas, Vereine oder Feuerwehren.  Damit soll der PKW-Individualverkehr verringert werden.

Es werden insgesamt sechs E-Lastenfahrräder bewilligt. Bei einem Höchstfördersatz von 4.000 Euro pro E-Lastenfahrrad werden 24.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Lastenräder werden folgendermaßen verteilt:

  • Stadt Ortrand – 2 Stück
  • Gemeinde Großkmehlen – 2 Stück
  • Gemeinde Lindenau – 1 Stück
  • Gemeinde Kroppen – 1 Stück

Hintergrundinformation zur Lastenradförderung

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantrieb im Regelfall bis zu 50 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Bereitstellung für die Allgemeinheit bis zu 80 Prozent.

Für die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger werden je nach technischer Ausstattung folgende Förderobergrenzen festgelegt:

  •  für Lastenfahrräder: 2.500 Euro
  • für E-Lastenfahrräder: 4.000 Euro
  • für Lastenfahrradanhänger: 1.000 Euro
  • für E-Lastenfahrradanhänger: 2.500 Euro

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder/Lastenfahrradanhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.

Lottomittel

Im Amt Ortrand wurden in den vergangenen Jahren Wander- und Radwege angelegt. Da der Amtsbereich Ortrand ein beliebtes Wander- und Ausflugsziel ist, sollen Sitzmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste aufgestellt werden. Die Sitzgruppen sollen so angelegt werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen im Sinne des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes diskriminierungs- und barrierefrei zugänglich sind. Sie sollen der Erholung und dem geselligen Austausch dienen. Die Endmontage der einzelnen Positionen erfolgt im Werkunterricht der Grundschule in Großkmehlen. Damit lernen die Schulkinder handwerkliche Arbeit und auch Wertschätzung für die geschaffenen Projekte.

Rainer Genilke sagte bei der Übergabe des Lottoschecks: „Die Bürgerinnen und Bürger und ihre Gäste sollen sich im Amtsgebiet wohlfühlen. Dafür wurden Wander- und Radwege angelegt. Um den Menschen an Treffpunkten und Ausflugszielen die Möglichkeit zum Verweilen und Ausruhen zugeben, sollen Bänke aufgestellt werden, die auch barrierefrei zugänglich sind. Es freut mich besonders, dass auch Schulkinder in das Projekt einbezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Großkmehlen beteiligen sich an der Endmontage. Das steigert die Wertschätzung für die Sitzgelegenheiten. Hier unterstützen wir gerne mit Lottomitteln.“

Die Gesamtkosten betragen rund 12.000 Euro. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bewilligt 4.500 Euro. Der Eigenanteil des Amtes Ortrand beträgt 7.590 Euro.

Hintergrundinformation: Was sind Lottomittel?

Jeder Lottospielende des Landes Brandenburg trägt zur Förderung gemeinnütziger Projekte bei. Denn die Allgemeinheit profitiert von der Glücksspielabgabe der Lotterien und Sportwetten des Landes Brandenburg. So ist jeder Spielschein ein Gewinn für alle. Mit diesen Mitteln können vor allem Projekte gefördert werden, die nicht in den üblichen Förderprogrammen berücksichtigt werden können, jedoch von Bedeutung für die Menschen vor Ort sind.

Befürchtungen von weniger Musikunterricht in MV sind unbegründet

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Schwerin. In der Debatte um den Musikunterricht appeliert Bildungsministerin Simone Oldenburg daran, die Fakten und Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Mit der neuen geplanten Stundentafel für die allgemein bildenden Schulen stärkt das Land die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Die neue Verordnung soll zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Die befürchtete Kürzung des Musikunterrichts gibt es nicht. Die neue Stundentafel sieht keine Kürzungen vor. Seit 2009 ist die Anzahl der Stunden gleichgeblieben und wird es auch künftig sein. Die Befürchtungen entbehren daher jeder Grundlage“, bekräftigte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir stärken die Kernkompetenzen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, ohne bei anderen Fächern zu kürzen. Hier setzen wir um, wofür sich unsere Lehrkräfte in einer landesweiten Befragung ausgesprochen haben. Die Ausweisung des Unterrichtsfaches Musik in einem künstlerisch-musischen Aufgabenfeld ist keine Änderung gegenüber den Regelungen, die seit 15 Jahren bestehen. Seitdem wird Musik gemeinsam mit den Fächern Kunst und Gestaltung und Darstellendes Spiel ausgewiesen. Daneben gibt es auch ein gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld und ein naturwissenschaftliches Aufgabenfeld. Deutsch, Mathematik, die erste Fremdsprache und Sport werden einzeln ausgewiesen. Nur wenn man diese Fakten zur Kenntnis nimmt, kann man zielführend diskutieren. Außerdem respektieren wir die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, wonach eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht vorgegeben ist. Die bestehenden Regelungen sollten die Diskussionsgrundlage sein“, so Oldenburg.

Übersicht über die fortgeschriebenen Regelungen des künstlerisch-musischen Aufgabenfeldes:

Die Unterrichtsfächer Musik, Kunst und Gestaltung sowie Darstellendes Spiel (neu: Theater) werden in der bereits bestehenden Kontingentstundentafelverordnung seit 2009 im künstlerisch-musischen Aufgabenfeld zusammen abgebildet. Die Gesamtstundenanzahl für das künstlerisch-musische Aufgabenfeld bleibt in der geplanten neuen Stundentafelverordnung unverändert.

Bereits seit 15 Jahren steht es den Schulen frei, ihren Unterricht im künstlerisch-musischen Bereich mit eigener Schwerpunktsetzung selbst zu organisieren. Keiner Schule wird die Möglichkeit genommen, Musikunterricht anzubieten. Bereits die bisherigen Regelungen sehen vor, je nach schulorganisatorischen und personellen Möglichkeiten den Unterricht in zwei von drei Fächern des künstlerisch-musischen Aufgabenfeldes zu organisieren.

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die künstlerischen Fächer auch in Fachverbünden unterrichtet werden können. Die KMK gibt vor, dass eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht zu erfolgen hat.

Die Möglichkeit der Ensemblearbeit an den Schulen besteht auch weiterhin und kann zusätzlich auch von externen Partnern im Ganztag abgebildet werden.

Die neue Stundentafel ermöglicht den Schulen weiterhin Selbstständigkeit und Flexibilität. Schulen können die flexiblen Stunden für ihre Schwerpunkte wie zum Beispiel für Musik, Sport oder Berufliche Orientierung verwenden. Sie können die flexiblen Stunden einsetzen, sodass sie zum Beispiel noch mehr Musikunterricht erteilen können als bisher.