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Viel Image, wenig Dialog: Kritik an der Selbstinszenierung der Universität Jena

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Image statt Integrität? Warum sich die Universität Jena nicht weiter in Schönfärberei verlieren darf

Wenn der Präsident der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Andreas Marx, in einem aktuellen Imagevideo von einer „offenen, hochdemokratischen Gesellschaft“ spricht, klingt das ambitioniert – aber für viele in Jena auch realitätsfern. Wer den Alltag in dieser Stadt kennt, wer die Entwicklung des Inselplatzes erlebt hat, wer sich fragt, wie Entscheidungen über Wohnraum, Bauprojekte oder Flächennutzung fallen, sieht ein anderes Bild: eine Universität, die sich zunehmend von der Stadtgesellschaft entkoppelt.

Natürlich erwartet niemand von einem Imagevideo kritische Selbstreflexion. Doch wäre es nicht längst an der Zeit, mit dieser Form der glatten Außendarstellung aufzuhören? Ist es nicht genau jetzt geboten, sich ehrlich, kritisch und transparent zu zeigen – auch und gerade als große öffentliche Institution?

Diese Kritik ist bewusst formuliert. Denn tun wir uns selbst wirklich einen Gefallen, wenn wir uns nach außen nur als großartig und erfolgreich präsentieren? Oder braucht es nicht endlich auch von Seiten der Universität ein Bekenntnis zur Auseinandersetzung mit Problemen, ein Zeichen, dass man bereit ist, gesellschaftliche Spannungen anzuerkennen und nicht nur zu verwalten?

Viele Menschen wünschen sich genau das: Ehrlichkeit. Offenheit. Dialog. Und ja – auch eine Universität sollte endlich für mehr Ehrlichkeit stehen dürfen. Nicht wie im 16. Jahrhundert, wo alles schön, still und heimlich unter der Oberfläche blieb, sondern als aktiver, transparenter Akteur im 21. Jahrhundert.

Denn vergessen wir nicht: Die Universität ist – gemeinsam mit dem Land Thüringen – einer der größten Immobilienentwickler Jenas. Man denke nur an das Bachstraßenareal oder die Projekte am Steiger. Doch wie geht es dort eigentlich weiter? Wer entscheidet? Wo finden die Diskussionen statt? Es gibt kaum öffentliche Informationen, kaum transparente Beteiligung. Entscheidungen entstehen hinter verschlossenen Türen – und das hat dieser Stadt längst nicht mehr gutgetan.

Was entsteht, sind Vorzeigeprojekte – hübsch im Prospekt, aber schwer greifbar für die Menschen vor Ort. Das Ergebnis: eine Universität, die nach außen exzellent wirken will, aber nach innen immer schwerer erreichbar wird.

Es geht hier längst um mehr als neue Institute oder Bauprojekte. Es geht um Zusammenleben. Um Wohnen. Um Zukunft. Und darum, ob die Universität den Mut hat, sich nicht nur zu zeigen, sondern sich einzulassen – auf die Menschen und Probleme vor ihrer eigenen Haustür.

Die Friedrich-Schiller-Universität hat das Potenzial, mehr zu sein als ein Werbeträger mit Anspruch auf Exzellenz. Sie könnte ein Ort der Ehrlichkeit, der offenen Debatte und der sozialen Verantwortung sein. Doch dafür müsste sie anfangen, auch hinter ihre eigene Fassade zu schauen – und endlich mit der Stadt zu sprechen, statt über sie hinweg.

Corona-Soforthilfen: Kleine Unternehmen kämpfen gegen Rückzahlungsforderungen

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Fünf Jahre nach dem ersten Lockdown sehen sich viele kleine und mittelständische Unternehmen unerwarteten Rückzahlungsforderungen für die während der Corona-Pandemie erhaltenen Soforthilfen gegenüber. Was damals als unbürokratischer Zuschuss zur Existenzsicherung angepriesen wurde, entwickelt sich nun für viele zum finanziellen Todesstoß. Betroffene fühlen sich betrogen und sprechen von Wortbruch der Politik.

Ursprünglich als Zuschuss deklariert
Während der Pandemie mussten viele Geschäfte wochenlang schließen, die Einnahmen brachen weg. Die sogenannten Corona-Soforthilfen sollten schnell und unbürokratisch helfen. Olaf Scholz, damals Finanzminister, versicherte, es handele sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssten. Auch heute noch ist auf den Seiten der Bundesregierung zu lesen, dass die Hilfen in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro ein Zuschuss waren, kein Kredit.

Die harte Realität der Rückforderungen
Doch die Realität sieht anders aus. Der Bund hat die Bundesländer aufgefordert zu prüfen, ob die gezahlten Hilfen berechtigt waren. Überall in Sachsen flattern Rückzahlungsbescheide ins Haus. Friseurmeister Christian Schneider, der seinen Laden in Dresden mit vier Mitarbeitern wegen der Lockdowns aufgeben musste und heute allein arbeitet, soll die gesamten 9.000 Euro erhaltene Hilfe zurückzahlen. Er hatte das Geld beantragt, als er seinen Laden im Frühjahr 2020 für etwa sechs Wochen schließen musste. Zusätzlich nahm er einen Kredit von über 17.000 Euro von seinem Bruder auf, den er mühsam abzahlte.

Angeblich kein Liquiditätsengpass
Die Begründung für die Rückforderung ist für viele Unternehmer unverständlich. Laut Schlussbescheid der SAB-Bank in Sachsen, die das Verfahren durchführt, hätte sich Christian Schneiders Liquiditätsengpass von 30.000 auf null reduziert. Das bedeutet, trotz Schließung und wegfallender Einnahmen soll angeblich keine finanzielle Notlage bestanden haben. Schneider empfindet das als Wahnsinn und fühlt sich „verarscht“. Er meint, die Rückforderung bringe ihn nun in eine Insolvenzlage, die die Hilfe damals eigentlich abwenden sollte – es sei nur eine Verschleppung.

Ähnlich ergeht es einer Buchhändlerin aus Großrörsdorf. Auch sie soll 9.000 Euro zurückzahlen, weil angeblich kein Liquiditätsengpass vorlag. Sie wird ihren Laden, für den sie die Hilfe erhielt, im Juni schließen, da er sich seit Corona nicht mehr rechnet. Rücklagen zur Rückzahlung hat sie nicht.

Nicht anerkannte Kosten erhöhen die Last
Ein wesentlicher Punkt der Frustration ist, dass viele Ausgaben, die während des Stillstands anfielen, bei der Rückzahlungsprüfung nicht geltend gemacht werden durften. Dazu zählen:

• Der eigene Lohn des Unternehmers.
• Ausgaben für Kranken- und Rentenversicherung des Unternehmers.
• Kosten für geringfügig Beschäftigte.

Die Buchhändlerin konnte ihre geringfügig Beschäftigten nicht in Kurzarbeit schicken und brauchte Personal, um beispielsweise Pakete als Hermes-Shop entgegenzunehmen und auszugeben, obwohl sie keine Bücher verkaufen durfte. Diese Personalkosten wurden nicht akzeptiert. Die SAB begründet dies damit, dass der Unternehmerlohn nach bundeseinheitlichen Vorgaben von Beginn an nicht unterstützungsfähig war. Selbstständige hätten stattdessen damals Hartz 4 beantragen sollen, um ihre Existenz zu sichern. Viele Unternehmer sehen darin eine fehlende Logik, da sowohl Soforthilfe als auch Hartz 4 staatliche Gelder seien, aber aus unterschiedlichen Töpfen kämen und unterschiedlich behandelt würden.

Widersprüche und Klagen nehmen zu
Die betroffenen Unternehmer wehren sich. Sandra Kretschmar und Christian Schneider haben Widerspruch eingelegt. In Sachsen liegen bereits etwa 900 Widersprüche vor, und die Zahl könnte steigen, da noch 43.000 Fälle offen sind. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 392 Klagen. In Thüringen liegen keine Angaben vor.

Erfolge vor Gericht in anderen Bundesländern
In Baden-Württemberg, wo Rückforderungen bereits 2021 eingeleitet wurden, sind die Unternehmer einen Schritt weiter. Es gab 21.700 Widersprüche und bereits 1.600 Klagen. Friseurmeister Holger Scher aus Heidenheim klagte gegen eine Rückforderung von rund 10.400 Euro, weil er das Geld angeblich nicht richtig verwendet hatte. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab ihm recht und entschied, dass er nichts zurückzahlen muss. Das Gericht bestätigte die korrekte Verwendung des Geldes und nachgewiesene Umsatzeinbrüche. Auch in anderen Fällen haben Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg entschieden, dass Unternehmer das Geld nicht zurückzahlen müssen. Diese Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, da das Land in Berufung gegangen ist, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Ein wegweisendes Urteil in Nordrhein-Westfalen
Ein wichtiges Beispiel ist Nordrhein-Westfalen. Auch hier wurde das Geld bereits 2021 zurückgefordert. Insgesamt 3.590 Unternehmer klagten erfolgreich dagegen. Das zuständige Oberverwaltungsgericht entschied 2024, dass die Rückforderung rechtswidrig war. Das Land wurde verpflichtet, ein neues Rückmeldeverfahren durchzuführen. Diese Korrektur brachte wesentliche Verbesserungen für die Gewerbetreibenden: Einzelunternehmer und Soloselbstständige konnten nach dem Gerichtserfolg ihre Lebenshaltungskosten, wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und private Miete, mit einsetzen. Die meisten Unternehmer konnten dadurch ihre Rückzahlung reduzieren oder ganz auf null setzen.

Ungleichbehandlung bei bereits erfolgten Zahlungen
Trotz der Erfolge vor Gericht bleibt eine Ungerechtigkeit bestehen. Diejenigen, die bereits zurückgezahlt haben, wie Christine Leibner aus Hamm, erhalten ihr Geld nicht zurück, obwohl das Gericht die Rückforderung als rechtswidrig einstufte. Sie musste für die geforderten 7.000 Euro als Jungunternehmerin einen Kredit aufnehmen und zahlt diesen immer noch ab. Sie fühlt sich benachteiligt im Vergleich zu Klägern, die nun die Möglichkeit eines neuen Rückmeldeverfahrens haben. Sie hofft auf ein erneutes Musterverfahren, um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, was jedoch Jahre dauern kann.

Der Weg für sächsische Unternehmer
Für die Unternehmer in Sachsen steht all dies noch bevor. Es bestehe eine Ungleichbehandlung, da in manchen Ländern der Unternehmerlohn angerechnet werden könne, in Sachsen aber nicht. Das Bundeswirtschaftsministerium teilt dazu mit, dass bei dieser Frage die Ermessensausübung bei den Ländern liege. Das bedeutet wohl, dass die sächsischen Unternehmer sich, ähnlich wie ihre Kollegen in NRW und Baden-Württemberg, durch die Instanzen klagen müssen.

Tag des Grundgesetzes – und was ist mit Jena?

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Heute ist der Tag des Grundgesetzes – ein guter Moment, um ehrlich Bilanz zu ziehen. 1989 gingen wir in Jena, in Leipzig, in Dresden, überall in der DDR auf die Straße. Wir wollten mehr Demokratie. Mehr Beteiligung. Wir wollten als Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden. Was wir nicht wollten: dass sich aus der neuen Freiheit eine neue Elite formiert, die im Zweifel lieber unter sich bleibt. Und doch ist genau das passiert – auch hier, mitten in Jena.

Jena war einmal ein Symbol für Aufbruch. Heute ist es oft ein Symbol für Verschlossenheit, für eine Stadt, die sich nach außen offen gibt, aber nach innen oft hermetisch wirkt. Eine Stadt, in der Projekte, Ideen und Beteiligung nur dann gefördert werden, wenn sie ins Bild passen – in jenes Bild, das Verwaltung, Politik oder große Institutionen entwerfen. Das ist kein lebendiger demokratischer Prozess, das ist Kontrollwahn.

Die Kluft ist sichtbar – auch in den kleinen Dingen. Die Universität Jena bekommt erneut Millionen aus dem Exzellenzprogramm, unter anderem für die Erforschung sozialer Verhältnisse. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Jugendstudie der Stadt, dass junge Menschen in Jena teilweise nicht mehr neben Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern wohnen wollen. Wie passt das zusammen? Wie kann es sein, dass in einer Stadt mit einem so hohen Bildungsgrad der soziale Zusammenhalt zu bröckeln beginnt? Das sind keine akademischen Fragen, das ist gelebte Realität. Und sie schreit nach Antworten.

Wer heute durch Jena läuft, spürt, wie sehr sich das Wir-Gefühl aufgelöst hat. Wir erleben ein Nebeneinander statt eines Miteinanders. Menschen begegnen einander oft nur noch als Funktionsträger – als Antragsteller, als Kunden, als Zuständige – aber kaum noch als Mitbürger. Dabei lebt Demokratie genau davon: vom echten Gespräch, von der Debatte im Stadtteil, von Begegnung – nicht von digitaler Beteiligung, die oft ins Leere läuft oder gar nicht ernst genommen wird.

Die Stadtgesellschaft in Jena braucht neue Orte und neue Wege des demokratischen Miteinanders. Nicht immer neue Gebäude oder Förderanträge, sondern Räume, in denen man sich wirklich begegnet. Orte, an denen man wieder „Guten Morgen“ sagt. Räume, in denen Kinder, Jugendliche, Rentner, Wissenschaftlerinnen, Handwerker und Menschen ohne Titel zusammenkommen. Das sind die wahren Exzellenzorte – nicht die in den Rankings, sondern die im Alltag.

Wenn wir das Grundgesetz heute feiern, dann dürfen wir es nicht als bloßes Jubiläum verstehen. Es ist eine Einladung – auch für Jena. Eine Einladung, über das Gemeinwesen neu nachzudenken. Eine Einladung, Demokratie nicht als Verwaltungsakt, sondern als gelebte Beziehung zu begreifen. Eine Einladung, Macht zu teilen und Verantwortung zurückzugeben – an die Menschen dieser Stadt.

Wir brauchen keine perfektionierte Smart City, sondern eine soziale Stadt. Eine Stadt, in der alle das Gefühl haben, dass ihre Stimme zählt. In der die Würde nicht nur im Gesetz steht, sondern auch im Alltag spürbar ist – am Ernst-Abbe-Platz, auf dem Wenigenjenaer Markt, im Damenviertel wie in Lobeda.

Wenn das gelingt, dann hätte dieser Tag des Grundgesetzes wirklich Bedeutung. Nicht als Ritual. Sondern als Aufbruch.

(JP) Solaroffensive nötig: Jena gehört zu den Nachzüglern beim PV-Ausbau

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Foto: Das Jenaer Solarkataster zeigt das gewalte Ausbauniveau
Foto: Das Jenaer Solarkataster zeigt das gewalte Ausbauniveau. Zum Kataster geht es nach dem Klick auf das Foto!

Jena. Trotz bundesweiter Erfolge beim Ausbau von Photovoltaik in den Jahren 2023 und 2024 zeigt eine aktuelle Auswertung der Deutschen Umwelthilfe (DUH): Jena zählt weiterhin zu den Schlusslichtern im bundesweiten Vergleich der Solarleistung deutscher Großstädte. Damit steht die Saalestadt im „roten Bereich“ des Rankings – mit dringendem Handlungsbedarf.

Laut DUH müsste Jena den jährlichen Zubau an Photovoltaik-Anlagen bis 2035 um mindestens 50 Prozent oder mehr steigern, um auf einen mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatiblen Kurs zu kommen. Diese Zahlen stammen aus dem Projekt „Solaroffensive Deutschland“, das durch den Venture Nature Fund gefördert wird. Grundlage der Analyse ist das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Lokales Potenzial bleibt ungenutzt
Dabei sind die Voraussetzungen günstig: Jena verfügt über ein erhebliches Solarpotenzial – auf öffentlichen und privaten Gebäuden, auf Gewerbedächern, Parkplätzen und in Wohnquartieren. Doch dieses Potenzial werde bislang nicht ausreichend genutzt, kritisiert die DUH. „Jena hat die Flächen, die Technik ist vorhanden – es fehlt an politischer Konsequenz und an der Entschlossenheit, bürokratische Hürden zu beseitigen“, heißt es in der Stellungnahme.

Tatsächlich zeigt sich auch auf Landesebene: Während Thüringen in Teilen bei der Windkraft vorangeht, hinkt der Photovoltaik-Ausbau hinterher. Kommunen wie Jena, die über eine starke Wissenschafts- und Innovationslandschaft verfügen, könnten hier Vorreiter sein – sind es bislang aber nicht.

Forderungskatalog an Politik und Stadtverwaltung
Um das zu ändern, fordert die DUH eine Reihe konkreter Maßnahmen – nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf kommunaler Ebene. Dazu zählen:

  • Ein bundesweiter Solarstandard, der Solaranlagen auf Neubauten zur Pflicht macht.
  • Der Bürokratieabbau bei Balkonkraftwerken, damit Bürgerinnen und Bürger ohne komplizierte Verfahren aktiv werden können.
  • Eine Vereinfachung des Mieterstrommodells, um auch Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern einzubinden.
  • Die gesetzliche Grundlage für Energy Sharing in Wohnvierteln.
  • Der Ausbau von Förderprogrammen für private und gewerbliche Investoren.
  • Eine konsequente Digitalisierung der Energiewende, insbesondere bei Netzanbindung und Abrechnung.

Energiewende von unten – auch in Jena?
Die DUH setzt auf eine „Energiewende von unten“ und will mit einem deutschlandweiten Solar-Wettbewerb Kommunen motivieren, selbst aktiv zu werden. Dabei sollen nicht nur Vorreiterstädte gelobt, sondern auch Nachzügler wie Jena gezielt angesprochen werden. Ziel sei ein fairer, transparenter Vergleich und ein gemeinsamer Kraftakt, um bis 2035 rund 590 Gigawatt Photovoltaik-Leistung bundesweit zu erreichen – ein Zubau von etwa 40 GW jährlich.

Ob und wie Jena diesen Aufruf annimmt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die DUH will ihre Auswertungen regelmäßig aktualisieren – Jena steht damit unter Beobachtung.

Jena steht beim PV-Ausbau vor einer klaren Weggabelung. Entweder es gelingt der Stadt, den Ausbau konsequent voranzutreiben – oder sie droht den Anschluss an die klimapolitischen Ziele zu verlieren. Die Solaroffensive könnte auch für Jena zum Wendepunkt werden. Voraussetzung: politischer Wille, bürokratische Reformen und die Einbindung der Stadtgesellschaft.

Die Rückkehr der Legende – SVT Görlitz fährt wieder

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Am 17. Mai 2025 fand im Rahmen des jährlichen Treffens des „Club der 175“ ein bedeutender Meilenstein für das Projekt SVT Görlitz statt: Erstmals nach Beginn der Aufarbeitung verließ der VTa 18.16.10 gemeinsam mit dem VMc 18.16.07 aus eigener Kraft die Halle. Der erfolgreiche Rollout markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Restaurierung des historischen Schnelltriebwagens.

Die Veranstaltung begann in den frühen Morgenstunden mit dem Aufbau einer symbolischen Wand aus Umzugskisten, die später eine zentrale Rolle im Ablauf des Tages einnahm. Neben den Mitgliedern des Clubs waren auch zahlreiche geladene Gäste anwesend.

Im offiziellen Teil der Veranstaltung sprachen der ehrenamtliche Geschäftsführer Mario Lieb sowie der Geschäftsführer der VIS GmbH, Ronald Krahl. Im Anschluss daran überreichte die Firma Märklin überraschend einen Spendenscheck in Höhe von über 25.000 Euro. Die großzügige Spende wurde mit großer Dankbarkeit entgegengenommen und würdigte das Engagement für den Erhalt technikgeschichtlicher Kulturgüter.

Um 11:30 Uhr erfolgte der lang erwartete Moment: Der 12-KVD-Motor wurde gestartet, und unter dem Klang des Horns durchbrach die markante „Nase“ des SVT Görlitz die vorbereitete Mauer aus Kartons. Der emotionale Moment löste bei den Anwesenden große Begeisterung aus.

Im Anschluss an den Rollout bestand für die Gäste Gelegenheit zum Austausch. Die Veranstaltung wurde begleitet von regem Interesse und vielen Gesprächen rund um die Restaurierung, die Technik und die Geschichte des Triebwagens.

Ein besonderer Höhepunkt war die abschließende Videobotschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, die den Gästen zum Ausklang der Veranstaltung gezeigt wurde.

Der Verein bedankt sich bei allen Beteiligten, Unterstützern und vor allem bei der VIS GmbH für die organisatorische und logistische Unterstützung, die diese Veranstaltung in ihrem feierlichen Rahmen möglich gemacht hat.

Stadtverwaltung Jena plant neue Kindergarten-Gebühren ab Herbst

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In Jena steht eine Reform der Kindergarten-Gebühren bevor. Der Stadtrat soll am 27. August 2025 über eine neue Gebührensatzung entscheiden, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen soll. Ziel ist es, Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen zu entlasten – ohne dabei die Einnahmen der Stadt zu verringern.

Die Änderungen gehen auf einen Beschluss aus dem Dezember 2024 zurück. Damals hatte der Stadtrat den Oberbürgermeister im Zuge des Doppelhaushalts 2025/26 beauftragt, eine neue Satzung zu erarbeiten. Die derzeit gültigen Regelungen stammen im Wesentlichen noch aus dem Jahr 2015.

Was soll sich ändern? Kernpunkte des Vorschlags sind:

  • Senkung des Gebührensatzes von 13 auf 10 Prozent des anrechenbaren Einkommens.
  • Anhebung der Einkommensgrenze für den Höchstsatz von bisher 2.861 Euro auf 4.130 Euro.
  • Erhöhung der Freibeträge für das zweite und dritte Kind von 400 auf 580 Euro.
  • Anhebung der absoluten Höchstgebühren von derzeit 225 Euro (für ein Kind) auf künftig 300 Euro – bei deutlich höheren Einkommensgrenzen.

Diese Anpassungen führen laut Jugenddezernent Johannes Schleußner dazu, dass künftig nur noch etwa 40 Prozent der Haushalte den Höchstbetrag zahlen müssten – bisher waren es rund 60 Prozent. Familien mit mehreren Kindern und einem mittleren Einkommen sollen dadurch deutlich entlastet werden.

Hintergrund: Deutlich gestiegene Kosten
Die Reform ist auch eine Reaktion auf massiv gestiegene Betriebskosten in den Kindertageseinrichtungen: Diese lagen 2015 noch bei rund 8.400 Euro pro Betreuungsplatz und sind bis 2024 auf 12.700 Euro angestiegen. Der Anteil, den Eltern über Gebühren und Landeszuschüsse finanzieren, ist im gleichen Zeitraum von 17 auf 12 Prozent gesunken.

Mit der neuen Satzung rechnet die Stadtverwaltung trotz Entlastungen für viele Familien mit einem Einnahmeplus von rund 14 Prozent. Die Maßnahme wird so als sozial ausgewogener Schritt gewertet, um auf die finanziellen Herausforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung zu reagieren.

(JP) Jena vor Haushaltssperre: Massive Steuereinbrüche erzwingen finanzpolitisches Handeln

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Stadt Jena sieht sich zu drastischen Maßnahmen gezwungen und plant die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre. Auslöser ist ein erheblicher und unerwarteter Rückgang der Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer.

Die aktuelle Mai-Steuerschätzung sowie die regionalisierten Prognosen für Thüringen zeigen ein klares Bild: Das erwartete Gewerbesteueraufkommen für das Jahr 2025 wird rund 20 Millionen Euro unter dem ursprünglich geplanten Ansatz von 99,5 Millionen Euro liegen. Ein vergleichbarer Einbruch wurde zuletzt im Jahr 2019 verzeichnet. Bürgermeister und Finanzdezernent Benjamin Koppe prognostiziert sogar einen Gesamtrückgang des Gewerbesteueraufkommens von 60 Millionen Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2029. Auch bei der Einkommensteuer wird in diesen Jahren mit deutlich geringeren Einnahmen gerechnet.

Diese Entwicklung wird durch erste Erkenntnisse aus dem ersten Tertialbericht der Stadt Jena zum Stichtag 30. April 2025 bestätigt. Der Bericht deutet auf eine deutliche Verschlechterung des Haushaltsergebnisses für das laufende Jahr hin. Gemäß den Regelungen des Stadthaushalts muss bei einer Abweichung von über zwei Millionen Euro gegengesteuert werden – eine Schwelle, die mit dem vorliegenden Bericht erreicht wird.

Angesichts dieser finanziellen Lage wird der Oberbürgermeister der Stadt Jena voraussichtlich im Juni eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 22 der Thüringer Gemeindeverordnungs (ThürGemHV)-Doppik anordnen. Bürgermeister Koppe beschreibt die Situation als „ernstzunehmende, aber nicht unlösbare Herausforderung“. Die Haushaltssperre sei ein wichtiges Instrument, um „flexibel und verantwortungsvoll auf unerwartete Einnahmeausfälle [zu] reagieren“. Dies bedeute zwar nicht, dass alle Ausgaben gestoppt würden, aber es werde Prioritäten gesetzt und so wenig neue Verpflichtungen wie möglich eingegangen.

Die Stadtverwaltung prüft derzeit sorgfältig, welche Bereiche in welchem Umfang von der Sperre betroffen sein werden. Es werde zugesichert, dass dabei mit Augenmaß vorgegangen werde und zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge sowie laufende Verpflichtungen weiterhin gewährleistet bleiben. Die Stadt Jena hat bereits in den Jahren 2019 und 2020 ähnliche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, ohne dass die Handlungsfähigkeit der Verwaltung dadurch übermäßig eingeschränkt worden sei.

Die bevorstehende Haushaltssperre unterstreicht die Notwendigkeit, auf die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen zu reagieren und die Ausgabenpolitik der Stadt entsprechend anzupassen.

Jensationelle Selbstliebe und scharfe Kontraste

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Jena

Dieser Kommentar bezieht sich auf den Beitrag „Jena: Jensationell!“ von Friedrich Herrmann, erschienen auf ZEIT ONLINE.

Der Artikel bietet einen humorvollen und selbstironischen Blick auf die Stadt Jena, die der Autor als die „selbstverliebteste Stadt Deutschlands“ bezeichnet.

Besonders prägnant ist im Beitrag die Beschreibung von Jenas Affinität zu Wortspielen, die auf dem Namen der Stadt basieren – von bekannten Beispielen wie Jenoptik und Jenapharm über den Jentower bis hin zu scherzhaften Vorschlägen wie „Jenahverkehr“ oder dem tatsächlich existierenden Geschäft „Der Italjena“. Herrmann nutzt diese Beispiele gekonnt, um den einzigartigen Charme und die Selbstverliebtheit der Stadt zu illustrieren. Er merkt an, dass man anderswo für solche Wortspiele in die Hölle käme, in Jena aber ins Jenseits.

Der Artikel hebt auch die Kontraste hervor, die Jena prägen. Einerseits wird Jena als jung, weltoffen und dank der Universität als alles beschrieben, was der Rest des Ostens oft nicht sei. Andererseits positioniert sich die Stadt politisch als „rote Insel“ in Thüringen, einem Bundesland, in dem die AfD starke Ergebnisse erzielt. Der Autor schätzt, dass die Selbstverliebtheit Jenas auch mit dieser politischen Isolation zusammenhängt.

Ein weiterer starker Kontrast ist die beschriebene Nähe der anti-faschistischen Jungen Gemeinde (JG) Stadtmitte und eines Strip-Clubs namens Titty Twister, nur wenige Meter voneinander entfernt. Herrmann beschreibt dies als den „wildesten Jenaer Kontrast“, der sich auch in den typischen Inhalten eines Jenaer Portemonnaies widerspiegelt, von „Titty-Dollars“ bis hin zu „good night, white pride“-Stickern.
Die persönliche Note des Gastautors, der über seinen eigenen, im Jenaer Kontext eher untypisch klingenden Namen reflektiert, trägt zur Authentizität und dem humorvollen Ton des Beitrags bei.

Einige Kommentare zum Artikel loben die treffende Beschreibung und den Humor, merken aber auch an, dass viele der genannten Beispiele (Jenahverkehr, Titty Twister etc.) bekannte Jenaer Running Gags seien und der Beitrag für Einheimische wenig Neues biete, während er für Außenstehende Jena als lebendige, offene und starke Stadt darstelle.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beitrag in der ZEIT ONLINE unterhaltsam die Besonderheiten Jenas einfängt, insbesondere die Liebe zu Wortspielen und die markanten Kontraste, die das Lebensgefühl der Stadt ausmachen. Er präsentiert Jena als eine Stadt mit starker Identität und einem besonderen Selbstverständnis, auch wenn er dabei teils auf bekannte lokale Klischees zurückgreift.

Landesverwaltungsamt übt deutliche Kritik an Jenaer Finanzen und Verwaltung

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Die Stadt Jena hat die Genehmigung für ihre Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 erhalten. Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) erteilte den Bescheid am 17. April 2025, und die Satzung trat mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. April 2025 in Kraft. Doch hinter der formalen Genehmigung verbergen sich gravierende Beanstandungen und strenge Auflagen seitens der Aufsichtsbehörde, die ein Schlaglicht auf erhebliche finanzielle und administrative Schwachstellen in der Stadtverwaltung werfen.

Massiver Rückstand bei Jahres- und Gesamtabschlüssen
Eine der zentralen und schärfsten Kritiken betrifft den eklatanten Rückstand bei der Erstellung und Prüfung von Jahres- und Gesamtabschlüssen. Das TLVwA moniert, dass der letzte geprüfte Jahresabschluss der Stadt Jena, der ihm vorliegt, das Jahr 2021 betrifft. Zwar befinde sich der Abschluss für 2022 in Prüfung und 2023 habe gerade begonnen, doch die gesetzlichen Fristen sind längst überschritten. Das Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Jena die bestehenden Rückstände bis zur Haushaltssatzung 2027 abgebaut haben muss, da andernfalls eine Beanstandung der gesamten Haushaltssatzung in Betracht gezogen wird.

Ein ähnliches Problem besteht bei den Gesamtabschlüssen. Derzeit liege dem Stadtrat erst der Gesamtabschluss für das Jahr 2020 vor. Kann eine zeitnahe Prüfung des Gesamtabschlusses nicht gewährleistet werden, muss die Stadt wieder jährliche Beteiligungsberichte erstellen. Das TLVwA fordert die jährliche Übersendung dieser Berichte bis spätestens 30. September, sollte kein geprüfter Gesamtabschluss vorgelegt werden können.

Drohende Liquiditätsprobleme und unklare Argumentation
Trotz des formalen Haushaltsausgleichs gemäß den Vorschriften, sieht das Landesverwaltungsamt künftige Liquiditätsprobleme auf die Stadt zukommen. Erhebliche Investitionen sowie hohe Zuweisungen und Zuschüsse an die städtischen Eigenbetriebe führten zu einer künftig angespannten Liquiditätssituation. Nach der aktuellen Finanzplanung werden die derzeit verfügbaren liquiden Mittel von über 62 Millionen Euro im Jahr 2026 voraussichtlich vollständig aufgebraucht sein. Die Stadt müsse planmäßig die Mittel des sogenannten Cash-Pools beanspruchen, obwohl diese rechtlich vollständig als Forderungen der Eigenbetriebe gegenüber der Stadt gebunden seien.
Besonders kritisch merkt das TLVwA an, dass die Argumentation der Stadt, warum diese liquiden Mittel nicht zur Reduzierung von Kreditaufnahmen des Kernhaushalts eingesetzt werden können (da 80% davon dem Eigenbetrieb KSJ zuzuschreiben seien), „nicht schlüssig und nachvollziehbar“ erscheint. Dies liegt daran, dass die Stadt Jena die Cash-Pool-Mittel selbst zum Großteil zur Deckung der eigenen Auszahlungen verwendet.

Strikte Auflagen für Berichterstattung und Finanzplanung
Angesichts dieser kritischen Finanzlage fordert das Landesverwaltungsamt eine wesentlich detailliertere und regelmäßigere Berichterstattung. Dazu gehören unterjährige Liquiditätsübersichten des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe, jährliche Übersendung der geprüften Jahresabschlüsse von Stadt und Eigenbetrieben, sowie des Gesamtabschlusses oder der Beteiligungsberichte.

Zudem erteilt die Behörde eine Reihe von Hinweisen zur künftigen Finanzplanung, die deutlich mehr Transparenz und Vereinheitlichung verlangen. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe müssen künftig einheitlich vorgelegt werden und zusätzliche Informationen enthalten, wie aktuelle Finanzmittelbestände, Liquiditätsprognosen, detaillierte Erläuterungen zu wichtigen Planansätzen und die Aufzeichnung bestehender Tendenzen und Risiken. Die Erfolgspläne sollen auf den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erweitert werden. Die Übersicht über geplante Investitionsvorhaben muss künftig klar zwischen Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen trennen und Erläuterungen zu übertragenen Maßnahmen enthalten. Eine vollständige Schuldenübersicht aller wirtschaftlich vom Sondervermögen zu tragenden Schulden wird ebenso gefordert wie die Kennzeichnung übertragener Verpflichtungsermächtigungen.

Ein spezifischer Mangel wurde beim Eigenbetrieb Kultur und Marketing Jena (KMJ) festgestellt: Der für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzte Höchstbetrag für Liquiditätskredite in Höhe von 3 Millionen Euro weist keinen zugrundeliegenden Wirtschaftsplan für 2026 auf. Das Amt warnt, dass diese Festsetzung unwirksam sein könnte, sollte der Wirtschaftsplan 2026 nicht die erforderlichen Erträge von mindestens 18 Millionen Euro vorsehen. Der Stadtrat muss den Wirtschaftsplan 2026 für KMJ daher im Jahr 2025 beschließen und gegebenenfalls der Rechtsaufsicht vorlegen.

Die Genehmigung des Haushalts für 2025/2026 mag der Stadt Jena kurzfristig Planungssicherheit geben, doch der Bescheid des Landesverwaltungsamtes macht unmissverständlich klar: Jena steht vor erheblichen Herausforderungen beim Abbau administrativer Rückstände und der Sicherstellung ihrer langfristigen Zahlungsfähigkeit. Die scharfen Hinweise und Auflagen setzen die Stadtverwaltung und den Stadtrat unter erheblichen Druck, die Mängel zügig zu beheben, um künftige Beanstandungen zu vermeiden und die finanzielle Stabilität der Stadt nachhaltig zu sichern.

Ehrlichkeit gefragt: Jenas Klimaziel und der gekürzte Nahverkehr

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In Jena wird gern über das Klima gesprochen. An jeder Ecke im Stadtrat, bei jeder Pressekonferenz, in jedem Ausschuss: „Klimaschutz ist wichtig!“ – so lautet das Mantra. Es wird beschlossen, beratschlagt, geplant. Kataloge von Beschlussempfehlungen wandern durch die Gremien, eine eigene Klimaagentur wurde gegründet, und das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 steht wie ein Monolith im politischen Raum.

Doch während auf dem Papier die grüne Transformation Gestalt annimmt, sieht die Realität auf den Straßen ganz anders aus. Ausgerechnet dem Jenaer Nahverkehr, dem Rückgrat einer klimafreundlichen Stadt, drohen Einschnitte. Einsparungen, Streichungen, Ausdünnung des Angebots – alles aus Kostengründen.

Wie passt das zusammen? Die Antwort: gar nicht.

Der öffentliche Nahverkehr ist nicht irgendein Posten, den man nach Belieben zusammenkürzen kann. Er ist zentraler Baustein jeder ernst gemeinten Klimapolitik. Wer wirklich will, dass Menschen aufs Auto verzichten, muss Alternativen bieten. Und zwar bezahlbare, zuverlässige, eng getaktete Alternativen. Dass nun ausgerechnet am Jenaer Nahverkehr der Rotstift angesetzt wird, klingt wie ein schlechter Scherz – oder schlimmer: wie ein Offenbarungseid.

Der Widerspruch ist offensichtlich. Nach außen wird ein klimapolitisches Vorzeigeprojekt inszeniert – doch innen drin bröckelt die Glaubwürdigkeit. Es wirkt, als fehle der politische Wille, sich ehrlich zu machen. Man redet von klimaneutraler Stadtentwicklung, während gleichzeitig Strukturen zerschlagen werden, die genau diese Entwicklung ermöglichen sollen.

Wollen wir wirklich eine Stadt, in der das Auto verdammt wird, aber der Bus nicht mehr fährt? Wo Fußgänger und Radfahrer das Stadtbild prägen, aber bei Wind und Wetter mangels Alternativen frierend zur Arbeit radeln? Ist das die Vision für Jena im Jahr 2035? Ein Hoch auf dieses Konzept in einer Stadt mit Industrie, Forschung und Wissenschaft – wo die Menschen mobil sein müssen.

Es braucht jetzt keine neuen Konzepte, sondern Ehrlichkeit. Entweder wir nehmen den Klimaschutz ernst – mit allen Konsequenzen, auch finanziellen – oder wir hören auf, ihn als politisches Feigenblatt zu benutzen. Denn Klimaschutz beginnt nicht mit einem Leitantrag oder der nächsten PR-Kampagne. Er beginnt mit der Entscheidung, den Menschen eine echte Alternative zum Auto zu bieten. Und das fängt beim Nahverkehr an. Nicht morgen. Heute.