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Bund fördert Hochwasserschutz des EOW-Geländes in Weimar

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Die Stadt Weimar ist dem Ziel der Renaturierung des ehemaligen EOW-Geländes ein Stück nähergekommen: Der Bund hat hierfür die Fördermittel in Höhe von knapp 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Parlamentarische Staatssekretärin der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Elisabeth Kaiser, übergab am 17.04.2024 die Förderurkunde und einen Förderscheck an Oberbürgermeister Peter Kleine. Die Förderung erfolgt über das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

„Mit der großflächigen Entsiegelung und anschließenden vollständigen Renaturierung des ehemaligen EOW-Geländes leistet das Projekt einen wertvollen Beitrag im Rahmen des Programms zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“, unterstrich die Parlamentarische Staatssekretärin Elisabeth Kaiser. „Die geplanten Maßnahmen zielen maßgeblich auf die Erweiterung des Retentionsraumes des im Überschwemmungsgebiet der Ilm liegenden ehemaligen Industriestandortes, auf die Reaktivierung des Kohlenstoffsenkenpotentials dieser Fläche durch die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen sowie darüber hinaus auf Steigerung der Biodiversität und Verbesserung der lokalen klimatischen Verhältnisse.“

Das Gesamtvorhaben der Renaturierung des Altindustriestandortes ist auf zwei Teilprojekte aufgeteilt. Der Abbruch der Bestandsgebäude soll mit Hilfe von EFRE- Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) finanziert werden; der entsprechende Förderantrag ist bereits gestellt. Die Zuwendung des Bundes sichert die Entsiegelung des Areals, die Renaturierung der Ilmaue mit Herrichtung eines Flutmuldensystems und einer Wegeverbindung vom Steinbrückenweg zur Pappelallee.

Die planerischen Vorbereitungen für den Abriss der Gebäude haben bereits begonnen. Die Renaturierung der Ilmaue soll bis Ende 2027 vollständig abgeschlossen werden.

„Nach jahrzehntelangem Stillstand auf dem EOW-Gelände kommen wir mit der Bundesförderung einen großen Schritt voran. Wir hätten zwar mit einer bereits vor einigen Jahren angedachten privatwirtschaftlichen Lösung schon weiter sein können, wie sie von den Fraktionen der CDU und des weimarwerk bürgerbündnis e.V. favorisiert wurde. Diese Variante fand seinerzeit im Stadtrat keine Mehrheit. Dass wir nun über den Weg öffentlicher Fördergelder dem Ziel näherkommen, ist dennoch ein guter und wichtiger Schritt in Richtung des nötigen Hochwasserschutzes für Weimar“, unterstrich Oberbürgermeister Peter Kleine.

Mit den geplanten Maßnahmen kann die Ilmaue in diesem klimaökologisch sensiblen Bereich wieder weitgehend naturnah gestaltet werden und steht im Hochwasserfall als Retentionsraum zur Verfügung. Vorhandene Wohngebäude und der Jugendclub bleiben dabei natürlich unangetastet. Die Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen führen bei den Unterliegern der Ilm entsprechend zur Entlastung in Form eines niedrigeren Wasserspiegels im Hochwasserfall. Gleichzeitig soll der Ilmpark mit dem östlich angrenzenden Landschaftsraum über das renaturierte Areal im Sinne eines Biotopverbundes miteinander vernetzt und die Frischluftzufuhr über die Ilmaue wieder verbessert werden.

Titelfoto: Stadtverwaltung Weimar

„DOKBOX“: Neuer Service für die Abholung von Dokumenten in Weimar

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Bürgerinnen und Bürger in Weimar haben ab sofort im Bürgerservice (Schwanseestraße 17) die Möglichkeit, ihren Personalausweis oder Reisepass über die Dokumentenausgabebox abzuholen. Nach einer gut einmonatigen Probephase geht die „DokBox“ nun regulär an den Start.

Bereits bei der Beantragung werden die Bürger über die Möglichkeit der Nutzung sowie die Handhabung informiert. Diese bürgerfreundliche Möglichkeit der sprechzeitenunabhängigen Abholung durch die Dokumentenausgabebox findet zunehmend Anklang. Bereits während der Erprobungsphase konnten über 400 beantragte Dokumente erfolgreich ausgehändigt werden.

Die Box verfügt über 300 Fächer und wird täglich bestückt. Die Auswahl des benötigten Ausgabefaches erledigt die Software. Dabei nimmt diese die Körpergröße des Antragstellers als Richtlinie, um eine Ausgabe auf Augenhöhe zu gewährleisten. Sobald ein Bürger aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen auf einen Rollstuhl angewiesen ist, berücksichtigt die Box diesen Umstand und wählt dementsprechend das Ausgabefach, so dass jeder Antragsteller die Dokumentenausgabebox nutzen kann.

Die Kommunikation findet per Mobiltelefon statt. Nachdem der Bürger bei der Beantragung seine Handynummer angegeben hat, erhält er eine SMS mit einem Code, sobald das Dokument in der Dokumentenausgabebox zur Abholung bereitliegt. Nach dieser SMS haben die Bürger 10 Werktage Zeit, das Dokument während der Öffnung der Stadtverwaltung – montags bis freitags zwischen 6.30 Uhr und 20.00 Uhr – abzuholen. Bereits im Vorfeld wird geklärt, ob das Altdokument dem Automaten zugeführt und somit mitgebracht werden muss.

Sollte die Nutzung der Box nicht möglich oder gewünscht sein, besteht weiterhin die Möglichkeit die beantragten Dokumente jeden Dienstag zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr im Haus 1 der Stadtverwaltung ohne Termin abzuholen.

Thüringer Gesundheitsdaten auf neuer Plattform online verfügbar

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Die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten im Internet verteilt sich auf unterschiedliche Anbieter und Portale. Angefangen beim Thüringer Landesamt für Statistik, über das Landesverwaltungsamt und das Robert-Koch-Institut bis hin zur Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Krankenkassen sind zahlreiche Daten digital verfügbar, aber nicht zentral zusammengefasst. Das soll sich nun ändern.

Das Thüringer Gesundheitsministerium hat dafür in Kooperation mit der BARMER Landesvertretung Thüringen die „Thüringer Gesundheitsplattform“ entwickelt, die für die Gesundheitsämter und weitere Akteure des Gesundheitswesens, Journalistinnen und Journalisten sowie alle Interessierten statistische Gesundheitsdaten für Thüringen gebündelt öffentlich zur Verfügung stellt. Das betrifft zum Beispiel allgemeine und sozioökonomische Bevölkerungsdaten, Erkrankungen und Sterberaten, Daten zur Gesundheitsversorgung in Thüringen etc.

Gemeinsam haben die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner und die Landesgeschäftsführerin der BARMER Landesvertretung Thüringen, Birgit Dziuk, die Thüringer Gesundheitsplattform heute der Öffentlichkeit vorgestellt.

Dazu Ministerin Werner: „Ich freue mich sehr, denn die Plattform bietet nicht nur einfach und übersichtlich die wichtigsten Thüringer Gesundheitsdaten für alle Interessierten. Sie wird vor allem die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern bei der Erstellung von regelmäßigen und vergleichbaren Gesundheitsberichten enorm entlasten. Diese wiederum bilden die Basis zur bedarfsorientierten Planung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und -versorgung vor Ort. Insofern wurden für die Entwicklung auch Mittel aus dem Bundesförderprogramm zur Digitalisierung im Rahmen des ÖGD-Pakts verwendet. Dieses wiederum finanziert sich auf der Basis von EU-Mitteln. Rund 66.000 Euro wurden in die Entwicklung und Umsetzung der Plattform investiert. Das ist gut angelegtes Geld zur digitalen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.“

„Mit der Thüringer Gesundheitsplattform können aus Daten endlich Taten werden“, ergänzt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER Thüringen, die mit dem Morbiditäts- und Sozialatlas ein Kernelement für das Landesportal zur Verfügung gestellt hat. „Die Plattform ermöglicht ein realistisches Bild zur gesundheitlichen Situation der Menschen im Freistaat und eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Landkreise. Das liefert wichtige Impulse zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit. Dabei geht es beispielsweise darum, Gesundheitsangebote in Schulen und Kommunen effektiv auf- und auszubauen, Präventionsprojekte besser zu steuern und auch das Betriebliche Gesundheitsmanagement in Unternehmen könnte noch zielgruppengerechter ausgestaltet werden“, so die BARMER-Landeschefin weiter.

Zentrales Element in der Darstellung der Daten ist jeweils eine Vergleichstabelle der Landkreise und kreisfreien Städte, ergänzt um eine Kartendarstellung und den Trend der letzten Jahre zum ausgewählten Indikator. Die Tabellen und Grafiken können mittels Download exportiert werden.

Für die Beschäftigten der Gesundheitsämter wird es Aufbauseminare geben, die über die Akademie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst angeboten und bekannt gegeben werden.

Die Thüringer Gesundheitsplattform ist ab sofort unter der Domain gesundheitsplattform.thueringen.de öffentlich verfügbar.

Eichplatz-Bebauung vor letzter entscheidender Hürde

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Der Stadtrat Jena kann in seiner kommenden Doppelsitzung in der nächsten Woche endgültig den Weg für die Bebauung des Baufeldes A des EichplatzAreals frei machen. Dann stehen der Abwägungsbeschluss, der entsprechende Beschluss zum Durchführungsvertrag und der Satzungsbeschluss zur Abstimmung. Die Beschlüsse sind die Voraussetzung für eine Baugenehmigung. Eine erste Beratung erfolgt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am morgigen Donnerstag, 18. April 2024.

Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche wirbt um eine positive Entscheidung:

„Der Eichplatz ist nicht irgendein Platz in Jena: Durch seine zentrale Lage und auch seine Geschichte liegt er vielen Bürgerinnen und Bürgern am Herzen. Umso entscheidender sind bei diesem Großprojekt die wichtige Rolle der Bürgerwerkstatt und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der STRABAG Real Estate als Vorhabenträger. Nach Abschluss eines erfolgreichen Bauantragsverfahrens, kann im Anschluss endlich das umgesetzt werden, was Jena gut tun wird: eine kräftige Belebung der Innenstadt, mit neuen Wohnungen und Büros, mit attraktiven Läden, Cafés und Restaurants. Und dazwischen offene und erlebbare Räume, die zum Verweilen einladen.“

Auf dem Baufeld A, das an das Einkaufszentrum Neue Mitte mit dem Jentower grenzt,  plant STRABAG Real Estate drei prägende Hochpunkte zu errichten. Auf insgesamt 30.000 m² Bruttogrundfläche sollen ein 20-geschossiger Wohnturm, ein 14-geschossiges Bürogebäude sowie ein weiteres zehnstöckiges Wohngebäude entstehen. In den jeweiligen Erdgeschossen sind Handels-und Gewerbeflächen vorgesehen, die das Quartier lebendig machen werden.

Herausragende Öffentliche Beteiligung

Christian Gerlitz, Bürgermeister und Dezernent für Stadtentwicklung, betont die große Bedeutung der Bürgerbeteiligung bei diesem Projekt:

„Drei Hochpunkte auf dem Baufeld A zu errichten, ist eines der Kriterien, die aus der intensiven und enorm umfangreichen öffentlichen Beteiligung für die Eichplatz-Bebauung hervorgegangen ist. Eine Idee, die nur dank der frühzeitigen, jahrelangen und thüringenweit einmaligen Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger entstanden ist. Der Eichplatz ist damit ein Musterbeispiel, für eine gelungene Beteiligung. Er zeigt, dass auch bei schwierigen Umständen sehr gute Lösungen mit breiter Unterstützung gefunden werden können, wenn man die Bevölkerung intensiv einbezieht.“

Die öffentliche Beteiligung startete bereits 2015 mit der Bildung einer Bürgerwerkstatt. Dieses Gremium – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft, Verwaltung und Politik – erarbeitete 10 Grundsätze für die Bebauung des Eichplatzes, die bei der Rahmenplanung beachtet wurden. Seitdem fanden regelmäßig Sitzungen des Werkstattgremiums und öffentliche Veranstaltungen statt.

Weitere Schritte

„Wenn der Stadtratsbeschluss kommt, übernehmen wir selbstverständlich weiterhin unseren Teil der Verantwortung für das Bauvorhaben. Es würde uns freuen, wenn wir dieses ganz besondere Projekt im Herzen von Jena umsetzen können“, so Marc Schreiber, Bereichsleiter STRABAG Real Estate Berlin.

Wann genau der Baubeginn erfolgt, steht noch nicht fest. Er hängt von unterschiedlichen Faktoren ab wie der Entwicklung des derzeitig hohen Zinsniveaus und der Bau- und Materialkosten. Dies sind entscheidende Indikatoren für die wirtschaftliche Umsetzung des Projekts. Entsprechend  ist der richtige Zeitpunkt für den Baubeginn wichtig, damit die Baukosten im Rahmen bleiben. Eine nennenswerte Zinsveränderung wird vorrausichtlich im kommenden Jahr erwartet.

Informationen zu den nächsten Schritten und dem Bauvorhaben insgesamt sind ab Mai 2024 auf einer Projektwebsite der STRABAG Real Estate zu finden.

Hintergrund

Die aktuellen Beschlüsse

Bei den Beschlüssen die jetzt im Stadtrat beraten werden, handelt es sich um den Abwägungsbeschluss, den Beschluss zum Durchführungsvertrag und den Satzungsbeschluss:

  • Der Abwägungsbeschluss (24/2339-BV(Link ist extern)) befasst sich mit den Anregungen die innerhalb der Auslegung eingegangen sind. Es gab 14 Schreiben aus der Öffentlichkeit. Zudem haben sich 35 Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert. Sämtliche eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden geprüft und in Bezug auf öffentliche und private Belange gegen- und untereinander abgewogen. Zudem wurden Gutachten aktualisiert. Neben rein redaktionellen Anpassungen erfolgte auch die Korrektur inhaltlicher Widersprüche. Darüber hinaus führten zwischenzeitliche Neuerungen bei DIN-Normen und Regenwahrscheinlichkeitsdaten zu Änderungsbedarfen.
  • Mit Beschluss zum Durchführungsvertrag (24/2340-BV(Link ist extern)) stimmt der Stadtrat einem Vertrag mit der STRABAG zu. In diesem werden unter anderem Zeitpläne, aber vor allem Kostenübernahmen festgeschrieben. Mit dem Vertrag verpflichtet sich die STRABAG als Vorhabenträger beispielsweise die Kosten für die Erschließung und die Beauftragung aller erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen zu übernehmen. Hinzukommen auch baubegleitende Maßnahmen wie das Grundwassermonitoring und der Baumschutz.
  • Diese beiden Beschlüsse müssen vor dem Satzungsbeschluss (24/2341-BV(Link ist extern)) verabschiedet werden. Denn durch die Billigung des Satzungsbeschlusses schreibt der Stadtrat den Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung fest. Dadurch wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan gültig. Wenn das Landesverwaltungsamt  keine Einwände hat und die offizielle Bekanntmachung erfolgte, geht es in der nächsten Projektphase um die Baugenehmigung.

Das Vorhaben auf dem Baufeld A des Eichplatz-Areals

Das an die STRABAG Real Estate Berlin vergebene Bauprojekt sieht drei prägende Hochpunkte vor. Auf insgesamt 30.000 m² Bruttogrundfläche entstehen ein 20-geschossiger Wohnturm, ein 14-geschossiges Bürogebäude sowie ein weiteres zehnstöckiges Wohngebäude. Alle Gebäude verfügen im Erdgeschoss über Handels-und Gewerbeflächen, die das Quartier lebendig machen.

Im Laufe des Genehmigungsprozesses wurde das Vorhaben in den Grenzen des vorgegebenen Rahmenplans weiterentwickelt, da im laufenden Prozess teilweise auch wiederholte Planungen und Prüfungen notwendig wurden. Es ist beispielsweise eine zweite Tiefgaragenebene mit jetzt insgesamt 175 Stellplätzen hinzugekommen – nicht zuletzt aufgrund der nun größeren Anzahl von insgesamt 148 Wohnungen in dem Quartier. Und auch bei dem nördlichen Büroturm ist zugunsten einer besseren Belichtung der Nachbargebäude durch Rücksprünge von den ursprünglichen Entwürfen abgewichen worden.

Die bisherigen Meilensteine für das Eichplatz-Areal Baufeld A

Der Vorhabenträger STRABAG Real Estate GmbH ging als Sieger aus dem zweistufigen Investorenauswahlverfahren für die Bebauung des Baufeldes A (bestehend aus den Parzellen A, B und C-West) im EichplatzAreal hervor.

Vorausgegangen war ab 2015 ein mehrjähriges, thüringenweit einmaliges, sehr intensives Beteiligungsverfahren für die Neugestaltung dieses Gebietes.

Das gesamte Verfahren ist umfangreich öffentlich dokumentiert:

Im Herbst 2020 erfolgte mit der Berichtsvorlage 20/0567-BE „EichplatzAreal – bisherige und künftige Entwicklung“ eine umfangreiche Information der politischen Gremien und der Öffentlichkeit über das 2015 gestartete Beteiligungsverfahren und das ab 2018 nachfolgende Investorenauswahlverfahren.

Im November 2020 wurde die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages zwischen der Stadt Jena und der STRABAG Real Estate GmbH über die Parzellen A, B und C-West vorgenommen.

Im Februar 2021 beschloss der Stadtrat die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EichplatzAreal – Baufeld A“, nachdem die STRABAG Real Estate GmbH zuvor vereinbarungsgemäß einen Einleitungsantrag gestellt hatte.

Im November 2023 stimmte der Jenaer Stadtrat dem Planentwurf zu. Daraufhin erfolgte die öffentliche Auslage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für Baufeld A des  EichplatzAreals. Die Unterlagen konnten vom 08.12.2023 bis 18.01.2024 Am Anger 26 und digital eingesehen werden. Zusätzlich gab es eine öffentliche Infoveranstaltung am 09.01.2024.

Julia Neigel gegen die Corona-Verordnung Sachsens

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Julia Neigel gegen die Corona-Verordnung Sachsens

Verlorene Einnahmen, eine unnötige Corona-Verordnung Sachsens und die Verletzung der Menschenrechte, dies sind unter anderem die Inhalte der Klage von Musikerin und Sängerin Julia Neigel am Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Das Urteil steht noch aus.

„Staat muss Kritik aushalten“ Was sagt Bundesregierung zur Klatsche durch Bundesverfassungsgericht?

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil vom 11. April einen Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, sich von kritischen Äußerungen, und seien diese auch polemisch gefärbt, juristisch abzuschirmen. Zuvor hatte BMZ-Ministerin Svenja Schulze versucht, per Unterlassungsbescheid Ex-BILD-Chef Julian Reichelt Kritik an ihrem Ministerium zu untersagen. Dieser hatte daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt. In der höchstrichterlichen Entscheidung wurde u.a. festgestellt: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“ Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, ob Innenministerin Nancy Faeser immer noch zu ihrer Aussage vom Februar 2024 steht. Damals hatte sie im Kontext des „Demokratiefördergesetzes“ erklärt, dass diejenigen, die den Staat verhöhnen, es ab jetzt mit einem starken Staat zu tun bekommen werden.

„Staat muss Kritik aushalten“ Was sagt Bundesregierung zur Klatsche durch Bundesverfassungsgericht?

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 17.04.2024

Diana Gonzalez Olivo wird neue Landesintegrationsbeauftragte in Brandenburg

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Diana Gonzalez Olivo wird Brandenburgs neue Integrationsbeauftragte. Darüber hat Integrationsministerin Ursula Nonnemacher heute das Kabinett informiert. Anschließend stellte sie Diana Gonzalez Olivo in der Potsdamer Staatskanzlei vor. Die 43-jährige Sozialwissenschaftlerin lebt in Potsdam und tritt ihr Amt am 1. Mai an. Sie folgt auf Dr. Doris Lemmermeier, die nach elf Jahren Ende April in den Ruhestand geht. Die Stelle wurde überregional ausgeschrieben und im Rahmen eines externen Stellenausschreibungsverfahrens neu besetzt. Von den 33 Bewerbungen kamen 23 von Frauen.

Ministerin Nonnemacher: „Ich freue mich sehr, dass Diana Gonzalez Olivo neue Landesintegrationsbeauftragte wird. Sie engagiert sich bereits seit vielen Jahren für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Dabei setzt sie sich besonders für eine schnelle und gute Arbeitsmarktintegration sowie für die Rechte von Frauen ein. Von ihren persönlichen Erfahrungen können andere profitieren. Angesichts des wachsenden Rechtspopulismus und der immer deutlicheren Ressentiments gegen Ausländerinnen und Ausländer war es mir wichtig, dass die Stelle der Landesintegrationsbeauftragten nahtlos nachbesetzt wird und es nicht wieder zu einer langen Vakanz kommt. Menschen mit Migrationshintergrund brauchen auf Landesebene eine starke Stimme, die ihre Interessen und Rechte gegenüber der Landesregierung unabhängig und selbstbewusst vertritt.“

Diana Gonzalez Olivo: „Seit 2008 lebe ich in Brandenburg. Mein langjähriges haupt- und ehrenamtliches sowie politisches Engagement im Sinne von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte hat mir gezeigt, dass es keine einfachen Antworten auf komplexe Fragen gibt. Fundierte Diskussionen über die Sorgen und Bedürfnisse unserer Gemeinschaft sind gerade in diesen krisengeprägten Zeiten notwendiger denn je. Zeitgleich ist eine klare Positionierung gegen Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung unerlässlich für ein friedliches Miteinander. Ich stehe dafür bereit, die aktuellen Herausforderungen als Integrationsbeauftragte anzugehen. Ich bin überzeugt, dass Veränderungen durch politisches Engagement und eine überparteiliche Zusammenarbeit möglich sind und ich freue mich darauf, meine Expertise einzubringen. Inhaltlich geht es in den kommenden Monaten insbesondere um die Sicherstellung der Finanzierung der angegliederten Beratungsstelle, der Migrationssozialarbeit, des Telefon- und Videodolmetscherprogramms sowie des Integrationsbudgets.“

Diana Gonzaléz Olivo (Jahrgang 1980) ist gebürtige Mexikanerin. Sie hat an der Nationalen Autonomen Universität in Mexiko-Stadt Germanistik studiert. Seit 2008 hat sie ihren Lebensmittelpunkt in Brandenburg, seit 2016 ist sie deutsche Staatsbürgerin. Nach Tätigkeiten beim Deutschen Akademischen Austauschdienst absolvierte sie an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus ein Masterstudium „Kultur und Technik“, das sie 2011 erfolgreich abschloss. Seit 2013 arbeitet sie an der Universität Potsdam; dort zuerst im „International Office“, das internationale Studierende unterstützt, die ein Studium an der Universität Potsdam aufnehmen wollen. Seit Januar 2019 ist Gonzalez Olivo als wissenschaftliche Mitarbeiterin im „Refugee Teachers Program“ im Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung der Universität Potsdam tätig. Das Programm wird vom Wissenschaftsministerium gefördert und richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer mit einer abgeschlossenen akademischen Berufsqualifikation aus dem Ausland und Berufserfahrung an Schulen außerhalb Deutschlands, die in Folge von Migration oder Flucht nach Deutschland gekommen sind und im Land Brandenburg arbeiten wollen.

Seit 2014 engagiert sich Gonzalez Olivo ehrenamtlich im Migrantenbeirat der Landeshauptstadt Potsdam für eine gleichberechtige gesellschaftliche Teilhabe und mehr politische Partizipation von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Von Mai 2014 bis März 2019 war sie Vorsitzende, seit Mai 2019 ist sie die stellvertretende Vorsitzende dieses Gremiums. Von März 2019 bis Februar 2023 war sie zudem berufen als Vertreterin der ausländischen Bevölkerung der Länder Berlin und Brandenburg im Rundfunkrat des RBB.

Hintergrund

Die Tätigkeit der Landesintegrationsbeauftragten basiert auf einem Kabinettsbeschluss aus dem Jahr 1991. Brandenburgs erste Ausländerbeauftragte war Almuth Berger im damaligen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Ihr folgte 2007 Prof. Karin Weiss. Dr. Doris Lemmermeier ist seit Januar 2013 Integrationsbeauftragte. Ihr Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze zum 30. April. Die Besetzung ist nicht an die Dauer einer Wahlperiode gebunden.

Zu den Hauptaufgaben der Integrationsbeauftragten zählt die Beratung der Landesregierung in migrationspolitischen Angelegenheiten. Dazu gehören Grundsatzangelegenheiten der Integrations- und Zuwanderungspolitik genauso wie Angelegenheiten der aufenthalts-, asyl- und migrationspolitischen Gesetzgebung. Die Integrationsbeauftragte ist beratendes Mitglied der Härtefallkommission des Landes Brandenburg, die bei ausländerrechtlichen Einzelfällen prüft, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit eines oder einer vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerin oder Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Sie bringt Fälle in die Kommission ein und nimmt zu allen Anträgen Stellung. Sie arbeitet im landesweiten „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ mit und ist stellvertretende Vorsitzende des Landesintegrationsbeirates.

Foto: Ministerium Brandenburg

Drei Bundesländer bündeln die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten

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Innenminister von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen unter-zeichnen Verwaltungsvereinbarung

Potsdam/Berlin. Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern wollen in Zukunft gemeinsam Vergabeverfahren zur Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes durchführen. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichneten heute Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel und Thüringens Innenminister Georg Maier am Rande des Europäischen Polizeikongresses in Berlin.

Stübgen: „Mit der gemeinsamen Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten im Brand- und Katastrophenschutz von drei Bundesländern feiern wir in Deutschland eine Premiere. Vorbild ist die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, der sich Thüringen nun anschließt. Dank der gemeinsamen Beschaffung können die drei Bundesländern in Zukunft moderne Fahrzeuge und Geräte von mehr Anbietern zu deutlich günstigeren Preisen erwerben. Damit sparen wir viel Steuergeld der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Gemeinsam sind wir stärker als alleine.“

Pegel: „Größere Anschaffungen gemeinsam vorzunehmen, bietet immer auch immense Vorteile – für alle Beteiligten. Durch die gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrdrehleitern und Waldbrandlöschfahrzeugen mit Brandenburg konnten wir – und vor allem unsere Städte und Gemeinden, die aus unseren länderübergreifenden Rahmenverträgen zu deutlich günstigeren Bedingungen ihre Feuerwehrfahrzeuge beziehen konnten, als wenn sie allein ausgeschrieben hätten – eine Menge Geld sparen im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung. Dass diese Kooperation sich jetzt noch weiter ausweitet, freut mich sehr und zeigt den Erfolg dieser Methode. Nicht nur wir als Bundesländer profitieren wie schon beschrieben davon, sondern auch die vielen Wehren und Kommunen in unseren Ländern, denn damit steigen die Möglichkeiten, die neueste und modernste Technik zu beschaffen immens. Darum wollen wir auch künftig, wann immer es Sinn macht, Kooperationen mit anderen Bundesländern bei unseren Beschaffungen nutzen.“

Maier: „In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sehe ich starke und verlässliche Partner bei der gemeinsamen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen. Wir schließen uns einem erprobten und effizienten Verfahren an. Davon profitieren unsere Kommunen, denn die Kosten für Einsatzfahrzeuge sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. Die Kommunen sparen sich nun die aufwendigen EU-Vergabeverfahren. Und es geht auch gleich los mit der Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen, welche die in die Jahre gekommenen Kleinlöschfahrzeuge in Thüringen ablösen sollen.“

Die Vereinbarung sieht vor, dass Thüringen ab sofort der erfolgreichen gemeinsamen Beschaffungskooperation zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Brandenburg beitritt.

Hintergrund

Das Land Brandenburg konnte erste Erfahrungen bei der zentralen Beschaffung im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes bei der Bildung der Stützpunktfeuerwehren sammeln. Die überaus positiven Ergebnisse dieser zentralen Beschaffung über den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) haben dazu geführt, dass sich dieses Modell im Land Brandenburg fest etablierte und über die Landesgrenzen hinaus Beachtung und Zuspruch fand.
Im Jahr 2020 setzte das Land Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls ein Förderprogramm für eine zukunftsfähige Feuerwehr mit einem Gesamtwert von 50 Millionen. Euro in Kraft. Im Rahmen dieses Förderprogramms wurde zur Beschaffung von 11 Waldbrandtanklöschfahrzeugen in Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg eine Ressortvereinbarung zwischen den beiden beteiligten Innenministern Stübgen und Caffier unterzeichnet.

Insgesamt konnten 46 Waldbrandtanklöschfahrzeuge, davon 35 für das Land Brandenburg, mit einem Gesamtvolumen von etwa 17,5 Millionen Euro durch den ZDPol ausgeschrieben und bezuschlagt werden. Die Vorteile dieser länderübergreifenden Kooperation spiegelten sich zum einen in der hohen Anzahl der Bewerber, die sich an diesem Vergabeverfahren beteiligten, und zum anderen in den kalkulierten An-gebotspreisen wider. So konnte durch die zentrale Beschaffung je Fahrzeug eine Ersparnis von rund 15 Prozent, bezogen auf den erwarteten Marktpreis, erzielt werden.
Im Anschluss der ersten erfolgreichen Kooperation zwischen den beiden Bundesländern erfolgte im Oktober 2020 der Abschluss einer neuen Ressortvereinbarung zwischen den Innenministerien zur nunmehr unbefristeten Zusammenarbeit. Auf Grundlage dieser Vereinbarung führte der ZDPol die bislang deutschlandweit größte Beschaffungsaktion von insgesamt 40 Drehleitern durch, davon 21 für Brandenburg und 19 für Mecklenburg-Vorpommern. Die realisierte Ersparnis für die Länder lag bei rund 25 Prozent, bezogen auf den erwarteten Marktpreis.

6 Millionen Euro für neue Sporthalle am Bildungscampus Lusan in Gera

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Es ist eine wichtige Etappe bei Geras bisher größtem Schulbauvorhaben: Am heutigen Freitag (19. April 2024) nahmen Oberbürgermeister Julian Vonarb und Baudezernent Michael Sonntag den offiziellen Fördermittelbescheid über 6 Millionen Euro für den Ersatzneubau der Zweifeldsporthalle auf dem künftigen Bildungscampus Lusan als Vertreter der Stadt Gera entgegen. Überreicht wurde dieser von Elisabeth Kaiser, Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Berlin, die sich als Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages für eine Unterstützung des Bildungscampus eingesetzt hat. „Ich freue mich, dass ich heute als Vertreter unserer Stadt diesen Bescheid entgegen nehmen darf, der ein wichtiger Baustein dafür ist, dass wir dieses Großprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 35 Millionen realisieren können. Wir als Kommune können diese Summe allein nicht stemmen, daher bin ich sehr dankbar für Unterstützer wie Frau Kaiser, die für unsere Stadt und unser Projekt in Lusan kämpfen“, erklärt Vonarb.

Die neue Zweifeldsporthalle, die nun durch Bundesmittel gefördert wird, ist dabei als multifunktionale Sportfläche konzipiert, die nicht nur den Anforderungen des Schul- und Vereinssport gerecht wird, sondern auch für regionale und überregionale Wettkämpfe geeignet ist. Dafür wird unter anderem eine Zuschauertribüne mit rund 200 Plätzen gebaut. Zudem soll die neue Sporthalle barrierefrei sein. Für den Ersatzneubau werden Kosten in Höhe von circa 12 Millionen Euro veranschlagt, wobei die Hälfe aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert wird.

„Es ist mir eine große Freude, Ihnen heute persönlich einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 6 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesprogramms “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den Ersatzneubau einer Zweifeldsporthalle inklusive Ergänzungsbauten in Gera-Lusan zu überreichen. Dieser Bescheid ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung dieses bedeutenden Projekts auf dem Bildungscampus Lusan. Der Neubau ersetzt die in vielerlei Hinsicht nicht mehr zeitgemäße Halle aus dem Jahr 1976 und wird das öffentlich zugängliche Herzstück für den Bildungscampus. Es entsteht ein barrierefreies, nachhaltiges und energieeffizientes Gebäude, das vielen Generationen als Sportstätte und kultureller Veranstaltungsort dienen wird. Dieses Projekt ist damit ein herausragendes Beispiel für die nachhaltige Entwicklung und Modernisierung kommunaler Einrichtungen im Sinne einer lebenswerten und inklusiven Stadtgesellschaft. Ich freue mich darauf, die Fortschritte dieses Projekts zu verfolgen und wünsche der Stadt Gera viel Erfolg bei der Umsetzung“, so die Parlamentarischen Staatssekretärin Elisabeth Kaiser.

Mit dem Bildungscampus soll in den nächsten Jahren ein soziales Zentrum für alle Generationen entstehen, bei dem die Regelschule „Die Vierte“ gemeinsam mit der Grundschule „Wilhelm Busch“, den zugehörigen Sporthallen, den weitläufigen Außenanlagen und dem leer stehenden Gebäude Elsterberger Straße 6 zu einem Gesamtareal zusammengeführt werden. Der neu entstandene Bildungscampus soll künftig bis zu 850 Schüler beherbergen. Damit werden im Vergleich zum aktuellen Status Plätze für mehr als 200 weitere Schüler geschaffen.

Geplant sind zwei große Bauabschnitte, wobei im ersten Abschnitt die Sanierung des Gebäudes der Regelschule „Die Vierte“ sowie die Errichtung der Zweifeldsporthalle und die dazugehörigen Freianlagen im Vordergrund stehen. Das Gebäude der Regelschule soll unter anderem energetisch saniert und barrierefrei umgebaut werden. Der zweite Bauabschnitt soll planmäßig 2027 beginnen und wird unter anderem das Gebäude „Elsterberger Straße“ und die weiteren Freianlagen beinhalten.

An der Gesamtfinanzierung des 35-Millionern-Projekts beteiligen sich neben dem Bund auch die Europäische Union und der Freistaat Thüringen.

Foto: Stadtverwaltung Gera

Patientenforum Schlaf am Uniklinikum Jena

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Jena. Schlaf ist kein Luxus, sondern eine absolute Notwendigkeit. Der Mensch braucht ihn, um gesund zu bleiben. Denn die Ruhepause nutzt der Körper zur Regeneration. Im Schlaf sinken Herzschlag und Blutdruck, Stoffwechselprozesse werden optimiert, das Immunsystem wird gestärkt. Anhaltender Schlafmangel beeinträchtigt hingegen neuronale Prozesse und begünstigt viele Erkrankungen. Welche Hilfe es bei gestörtem Schlaf gibt, darüber informieren die Expertinnen und Experten der Klinik für Neurologie am Universitätsklinikum Jena (UKJ) im Rahmen des Patientenforums Schlaf. Die Veranstaltung steht allen Betroffenen, Angehörigen und Interessierten offen und findet am Dienstag, 23. April 2024, zwischen 16 und 17.30 Uhr im Hörsaal 1 des Klinikums Lobeda statt. Der Eintritt ist frei, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Vielfältiges Programm rund ums Thema Schlaf

Das Restless-Legs-Syndrom ist in Deutschland nach Migräne die zweithäufigste neurologische Erkrankung. Etwa fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung sind betroffen. Typische Symptome sind Unruhe, Zucken und Brennen in den Beinen verbunden mit einem starken Bewegungsdrang. Die Beschwerden treten gehäuft in Ruhe auf und gehen bei Bewegung zurück. Darüber wie Betroffenen geholfen werden kann und welche neuen Therapierichtlinien es gibt, spricht PD Dr. Sven Rupprecht.

Eine kurze Nacht können auch Probleme beim Ein- oder Durchschlafen bescheren. Über verschiedene Therapiemöglichkeiten bei diesen Schlafstörungen wird Dr. Maria Dengler aufklären.

Menschen, die in der Nacht Atemaussetzer haben, kann eine Nasen- und Gesichtsmaske helfen. Doch nicht jeder kommt mit einer solchen Schlafmaske zurecht. Mögliche Alternativen zur Maskenbeatmung bei schlafbezogenen Atmungsstörungen stellt Dr. Tillmann Kaaden vor.

Im Anschluss an die Vorträge bleibt für die Besucherinnen und Besucher dann noch Zeit, mit den Expertinnen und Experten ins Gespräch zu kommen und Fragen zu stellen.

Programm auf einen Blick

16 Uhr: Wenn die Beine zappeln. Die neuen Therapierichtlinien des Restless legs Syndroms, Referent PD Dr. Sven Rupprecht

16.20 Uhr: Schäfchen zählen hilft nicht mehr! Therapiemöglichkeiten bei Ein- und Durchschlafstörungen, Dr. Maria Dengler

16.40 Uhr: Mit einer Schlafmaske komme ich nicht zurecht! Therapiealternativen zur Maskenbeatmung bei schlafbezogenen Atmungsstörungen, Dr. Tillman Kaaden

17 Uhr: Imbiss und Fragen an die Experten

17.30 Uhr: Ende der Veranstaltung

Die Klinik für Neurologie lädt mehrmals im Jahr zu Patienteninfoveranstaltungen rund um neurologische Krankheitsbilder ein. Nächster Termin: 20. Juni Patientenforum Multiple Sklerose.

Foto: Uniklinikum Jena