Zukunft der DDR-Forschung im Bundestag debattiert

Berlin. „Versprechen der Bundesministerin für Bildung und Forschung einhalten – Zukunft der DDR-Forschung sicherstellen“ lautet der Titel eines Antrags der Unionsfraktion (20/10069), den der Bundestag am Donnerstag, 16. Mai 2024, erstmals beraten hat. Im Anschluss wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Antrag der Unionsfraktion
Die SED-Diktatur muss weiterhin durch Wissenschaft und Forschung aufgearbeitet werden, fordern die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion. Auch 34 Jahre nach der friedlichen Revolution stünden einzelne Bundesländer noch immer am Anfang der Aufarbeitung der DDR-Geschichte, heißt es ihrem Antrag. Eine im Jahr 2018 aufgesetzte Förderrichtlinie zur „Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ werde im Jahr 2025 auslaufen.

Die Unionsabgeordneten fordern die Bundesregierung daher auf, die Forschung auch nach Auslaufen dieser Förderrichtlinie sicherzustellen, ohne dass eine „Förderlücke“ entsteht. Dies sei insbesondere wichtig, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine gewisse Planungssicherheit zu garantieren. Zudem solle die Bundesregierung die „gesamtgesellschaftliche Bedeutung der DDR-Forschung“ hervorheben.

weitere Informationen unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-de-ddr-forschung-1000428

Deutscher Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und spielt eine zentrale Rolle in der Gesetzgebung, Kontrolle der Regierung und politischen Willensbildung. Er hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin und besteht aus etwa 700 Abgeordneten, die alle vier Jahre gewählt werden. Zu den Hauptaufgaben des Bundestages gehören die Verabschiedung von Gesetzen, die nach Beratung in Ausschüssen und Plenardebatten beschlossen werden, sowie die Wahl des Bundeskanzlers, der die Bundesregierung führt. Außerdem überwacht der Bundestag die Arbeit der Regierung durch Anfragen, Debatten und Untersuchungsausschüsse und beschließt den Bundeshaushalt, der die finanziellen Grundlagen der Regierungspolitik festlegt. Der Bundestag ratifiziert auch internationale Verträge und trägt somit zur Gestaltung der Außenpolitik bei. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, wobei das Wahlsystem eine Kombination aus Verhältnis- und Mehrheitswahl darstellt. Im Bundestag schließen sich die Abgeordneten meist zu Fraktionen zusammen, die den politischen Parteien entsprechen. Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit findet in den Ausschüssen statt, die sich mit spezifischen Politikfeldern befassen und Gesetzesentwürfe detailliert beraten und verändern, bevor sie dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Bundestag repräsentiert das Volk und ist das Herzstück der deutschen Demokratie, da er sicherstellt, dass die politische Macht im Einklang mit den demokratischen Prinzipien ausgeübt wird.

Autor/Redakteur: Arne Petrich

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