Berlin/Fulda. Die 38. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich in ihrer Sitzung in Fulda ausführlich zu den jüngsten Protesten zum Nahost-Konflikt an Hochschulen und den öffentlichen Reaktionen aus Politik und Medien ausgetauscht. Dazu erklärt HRK-Präsident Prof. Dr. Walter Rosenthal:
„Der Umgang mit Antisemitismus und den jüngsten Protesten im Kontext des Nahost-Konflikts an Hochschulen waren heute zentrales Thema der HRK-Mitgliederversammlung in Fulda.
Die Hochschulen verstehen sich als Orte der offenen Diskussion und des Dialogs. Sie nehmen die Verantwortung wahr, umfassend und wo immer möglich einen akademischen Diskussionsraum bereitzustellen. Durch entsprechende Standards und Verfahrensregeln gewährleisten sie einen Austausch auch über gesellschaftlich strittige Themen und Meinungen. Hochschulen sind in der Lage, zwischen wissenschaftsgeleiteten Diskussionen und solchen, die sich nicht mehr im Rahmen der Gesetze und der Verfassung bewegen, zu unterscheiden und darauf situationsangemessen zu reagieren. Hochschulen bieten keinen Raum und keine Bühne für verfassungsfeindliche oder strafbare Taten, für Gewalt jeglicher Art, für Diskriminierung, Rassismus oder Antisemitismus. Vielmehr gehen sie aktiv dagegen vor, damit sich alle Hochschulangehörigen auf dem Campus sicher fühlen können.
Die Hochschulleitungen nehmen ihren Ermessensspielraum im Rahmen der Hochschulautonomie verantwortungsbewusst wahr. Sie erwarten von Bundes- und Landespolitik Vertrauen und Rückhalt. In den vergangenen Wochen wurden Wissenschaftler:innen und Hochschulleitungen von einzelnen Medien diffamierend an den Pranger gestellt. Dieses Vorgehen ist für uns inakzeptabel.“
Hochschulen als freien Diskursraum sichern
Entschließung der 38. HRK-Mitgliederversammlung am 14. Mai 2024
Hochschulen sind Orte des kritischen Diskurses, des Dialogs und der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Offenheit der Teilnahme, die Begründung eingebrachter Argumente und ein im Kern wertschätzendes Miteinander sind dabei elementar. Teil dieses Prozesses können auch Proteste, Demonstrationen und Provokationen sein, sofern sie das Ziel der sachlichen Information, der Analyse und der Verständigung über Argumente verfolgen oder erlaubte Formen von Meinungsäußerung darstellen. Hochschulen nehmen dadurch die wichtige Aufgabe der Versachlichung von Debatten und der Demokratiebildung für die Gesellschaft wahr.
Sobald diese Grundsätze nicht eingehalten werden und dadurch der reguläre Hochschulbetrieb beeinträchtigt wird oder strafbare Handlungen vorliegen oder erkennbar drohen, üben die Hochschulen ihr Hausrecht aus und erstatten regelmäßig Anzeige. Die Hochschulen erwarten, dass Bundes- und Landespolitik ihnen für dieses Vorgehen Vertrauen entgegenbringen, ihre Autonomie und die sich daraus ergebenden Ermessensspielräume respektieren.
In der Presse und den sozialen Medien werden in diesem Zusammenhang einzelne Wissenschaftler:innen und Hochschulleitungen an den Pranger gestellt. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel. Es macht eine gesellschaftliche Auseinandersetzung und ggf. flankierende presserechtliche Maßnahmen notwendig.