Wothly und Stein – CDU Jena: „Paukenschlag für die Seenotrettung – Beschluß rechtswidrig“

Die von Linken und Grünen in den Jenaer Stadtrat eingebrachte Beschlussvorlage zur Seenotrettung, die im September 2023 noch mit knapper Mehrheit (19:18) beschlossen wurde, sah vor, mit städtischem Geld eine selbsternannte Jenaer Seenotretterin zu finanzieren und darüber hinaus einem Städtebündnis zur Seenotrettung beizutreten.

Nun gilt dieser Gesamtbeschluss als gesichert rechtswidrig. Das thüringer Landesverwaltungsamt kündigte in einem Schreiben an den Oberbürgermeister im Dezember 2023 an, dass es diesen Beschluss als rechtswidrig feststellen wird, wenn der Stadtrat ihn nicht selbstständig aufhebe. Die Aufhebung dieses Beschlusses steht für den kommenden Mittwoch auf der Stadtratstagesordnung.

Die CDU-Fraktion, die bereits in der 44. Jenaer Stadtratssitzung mit „Nein“ votierte, forderte im Nachgang den Oberbürgermeister öffentlich dazu auf, eine Prüfung beim Landesverwaltungsamt und eine Beanstandung zu veranlassen. CDU-Fraktionschef Guntram Wothly sieht sich und seine Fraktion im damaligen Abstimmungsverhalten bestätigt: „Wir stehen zu einem menschenfreundlichen Weltbild und zu einer weltoffenen Stadt. Die Seenotrettung unterliegt zu Recht universell gültigem Völkerrecht. Richtig ist aber auch, dass der Jenaer Stadtrat der falsche Ort ist, die humanitäre Katastrophe im Mittelmeer, die Migrationsbewegungen und ihre Ursachen zu lösen. Nun ist es amtlich: Die Vorlage ist zwingend zu beanstanden. Ich werte sie als rot-grünes Vorwahlkampfgetöse und traurige Effekthascherei. Nun erweist sich das Beschlossene als gesichert rechtswidrig und Paukenschlag für die Seenotrettung“, so Wothly.

Bereits im August 2022 verwies Guntram Wothly im Jenaer Stadtrat darauf, dass der Stadt Jena nach Rechtslage die Zuständigkeit für solch ein Vorhaben fehle. Der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke forderte die Aufnahme von Flüchtlingen durch die Stadt Jena in Eigenregie. Der Stadtrat ist allerdings ausschließlich für kommunale Belange zuständig. In der Gemeindeordnung heißt es zudem: „Den Gemeinden steht in ihrem Gebiet die Erfüllung aller örtlichen öffentlichen Aufgaben zu“ (§1 Abs. 3 ThürKO). Die Entscheidung über die Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen in Deutschland obliegt jedoch der Bundes- bzw. europäischen Zuständigkeit, nicht den Kommunen. Der Antrag ist daher aus CDU-Sicht unzulässig, denn die Geschäftsordnung des Stadtrates sieht in §9 Abs. 1 vor: „Anträge sind nur zulässig, wenn der Stadtrat für den Gegenstand der Beschlussfassung zuständig ist“. Wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, bestimmt §4 Abs. 3 unmissverständlich: „Betrifft ein Antrag eine Angelegenheit, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt fällt, ist dieser Antrag ohne Sachdebatte über seinen Inhalt durch Geschäftsordnungsbeschluss vom Stadtrat wieder von der Tagesordnung abzusetzen.“ Hierin sieht Guntram Wothly eine von Rot-Rot-Grün versäumte Notwendigkeit. Zudem prüfte und benannte die Beschlussvorlage nicht, wie viele Menschen Jena ad hoc zusätzlich aufnehmen kann, wie sie versorgt, wo sie untergebracht und wie sie integriert werden sollen. „Es ging den Antragstellern folglich weniger um konkretes politisches Handeln, sondern um moralische Selbstvergewisserung, um das medienwirksame Senden eines Signals. Eine solche Symbolpolitik lehnen wir als CDU-Fraktion ab“, konstatiert Wothly.

Auch CDU-Stadtrat und Sozialpolitiker Bastian Stein teilt diese Einschätzung und verweist auf ein überdurchschnittliches Engagement für Flüchtlingsarbeit in Jena: „Wichtiger als medienwirksame und moralisierende Diskussionen im Stadtrat ist das Lösen konkreter Probleme vor Ort. Das Engagement und der Einsatz der Jenaer Bürger für Flüchtlinge war und ist seit der Flüchtlingskrise 2015 und gerade seit dem russischen Angriffskrieg in Europa enorm.“ In der CDU Jena gebe es seitdem sogar einen eigenen Arbeitskreis Ukraine-Hilfe, der sich für die Versorgung, Unterstützung und Begleitung von Flüchtlingen stark macht. Insgesamt, so Stein, habe die Stadt in den vergangenen Jahren über 3000 Flüchtlinge aufgenommen und anständig unterbringen können. Da aufgrund der mangelnden Residenzpflicht anerkannte Flüchtlinge aus dem ganzen Freistaat zuziehen, sind die Anstrengungen der Stadt besonders hoch, um den Anstrengungen der Flüchtlingsarbeit gerecht werden zu können. „Wir wollen dieses Engagement auch weiterhin aufrechterhalten. Um dies aber erfolgreich fortsetzen zu können, müssen die Finanzierungsmechanismen des Landes Thüringen dahingehend verändert werden, dass die Kostenerstattung nicht mehr pauschal erfolgt, sondern sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten orientiert, die in Jena deutlich über dem Landesschnitt liegen. Darüber hinaus müssen auf Landesebene schlüssige Integrationskonzepte und konkrete Strategien entwickelt werden, wie beispielsweise Schulen im Unterricht mit Flüchtlingskindern besser unterstützt werden können. Sich hierfür einzusetzen bedeutet konkretes und lösungsorientiertes politisches Handeln“, so Bastian Stein abschließend.