Thüringen verlängert Klimapakt und plant Reform der Grundsteuer

Erfurt – In der heutigen Regierungsmedienkonferenz am 10. Juni 2025 stellte die Thüringer Landesregierung zwei zentrale Vorhaben vor: die Verlängerung des Klimapaktes mit den kommunalen Spitzenverbänden und eine geplante Reform der Grundsteuer B. Umweltminister Tilo Kummer berichtete zudem über Ergebnisse der jüngsten Energieministerkonferenz.

Klimapakt wird fortgeführt – Kommunen setzen auf unbürokratische Mittel
Der im Jahr 2022 zwischen der Landesregierung, dem Gemeinde- und Städtebund und dem Thüringer Landkreistag unterzeichnete Klimapakt wird um ein weiteres Jahr fortgeführt. Ziel des Paktes ist es, Kommunen Mittel für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Investitionen gegen Dürre, Hitze (insbesondere in Innenstädten), Starkregen und zum Hochwasserschutz sowie zur Reduzierung klimarelevanter Gase durch Energieeffizienzmaßnahmen. Laut Umweltminister Kummer ermöglicht dies den Kommunen, steigenden Energiekosten entgegenzuwirken und ihre Kassen zu entlasten.

Ein wesentlicher Vorteil des Paktes ist die unbürokratische Verfügbarkeit der Mittel, da ein Großteil im kommunalen Finanzausgleich festgelegt ist. Dies erlaubt es Kommunen, auch in Haushaltsnotlagen zu investieren oder andere Fördermittel zu kofinanzieren.
Für das Jahr 2025 stehen im kommunalen Finanzausgleich 27 Millionen Euro zur Verfügung. Dies ist weniger als die ursprünglich angedachten 50 Millionen Euro jährlich oder die 30 Millionen Euro im Jahr 2024. Der Minister hofft, die ursprüngliche Höhe in den Folgejahren wieder zu erreichen, auch durch weitere Förderinstrumente seines Hauses, die das Gesamtportfolio für 2025 wieder in die Nähe der 50 Millionen Euro bringen sollen. Dazu zählt beispielsweise die kommunale Wärmeplanung, für die jährlich 10 Millionen Euro bis 2028 bereitstehen.

Dr. Steffen Kania, Präsident des Gemeinde- und Städtebundes, bezeichnete den heutigen Tag als wichtig für die Kommunen, da die Fortführung des Paktes nun unterzeichnet werden konnte. Er lobte die unkomplizierte Mittelverwendung anhand einer Positivliste. Als Beispiele für bisher umgesetzte Maßnahmen nannte er die Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung, Verschattung von Gebäuden und die Entsiegelung/Verschattung im öffentlichen Raum. Kania betonte, dass die Kommunen am besten wüssten, wie die Gelder zweckentsprechend eingesetzt werden können. Er äußerte jedoch auch den „Wermutstropfen“ der geringeren Mittel im Finanzausgleich für 2025 und die Hoffnung auf die ursprünglichen 50 Millionen Euro in den Folgejahren.

Christian Herrgott, Präsident des Thüringischen Landkreistages, schloss sich dem an und hob die Bedeutung des Paktes für Investitionen in Schulen und kommunale Infrastruktur hervor. Er lobte das einfache Antrags- und Abrechnungsverfahren und wünschte sich dies auch für andere Förderprogramme. Sowohl Kania als auch Herrgott betonten, dass der Klimapakt als Erfolgsmodell gelte und die Fortführung für die kommenden Jahre gewünscht sei, auch wenn dies vom Haushaltsgesetzgeber abhänge. Die Richtlinien für die 2025er Mittel sollen nach der Unterzeichnung zügig auf den Weg gebracht werden.

Ergebnisse der Energieministerkonferenz: Klimageld und Windenergie-Ziele
Umweltminister Kummer berichtete kurz von der Energieministerkonferenz, bei der sich die Länder einig zeigten, die energiewirtschaftliche Transformation fortzusetzen. Er hob hervor, dass Thüringen mit einem Antrag erfolgreich die klare Aufforderung an den Bund durchgesetzt habe, das Klimageld – also die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung – an Bürger und Unternehmen zurückzugeben, um soziale Härten abzufedern. Bezüglich der bundeseigenen Sondervermögen forderte er einen unbürokratischen Mitteltransfer an Länder und Kommunen, insbesondere für den Klimatransformationsfonds.

Weniger erfolgreich war Thüringens Vorstoß, die Flächenziele für Windenergie durch Leistungsziele zu ersetzen. Die Energieministerkonferenz lehnte dies mehrheitlich ab, da andere Länder in ihren Planungen bereits weit fortgeschritten seien. Kummer kündigte an, dass Thüringen diesen Vorschlag dennoch im Bundesrat verfolgen werde. Gleichzeitig müsse man sich nun der Umsetzung der bestehenden regionalen Planungen widmen und ein effizientes Energiesystem mit einem Mix aus Wind und Solar entwickeln.

Grundsteuerreform in Planung: Entlastung für Wohneigentümer ab 2027
Staatssekretär Julian von Arb vom Thüringer Finanzministerium stellte die vom Kabinett freigegebene Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf zur Reform der Grundsteuer B vor. Die Grundsteuer B ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen mit einem jährlichen Volumen von rund 240 Millionen Euro in Thüringen.

Die unveränderte Umsetzung des Bundesmodells in Thüringen habe zu einer „finanziellen Unwucht“ geführt. Es gebe eine deutlich überdurchschnittliche Belastung von Wohngrundstücken, insbesondere von Einfamilienhäusern, während gewerblich genutzte Grundstücke überdurchschnittlich entlastet würden. Ziel der Landesregierung ist es, diese Unwucht zu korrigieren und insbesondere Familien sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum zu entlasten.

Der vorgeschlagene Weg orientiert sich am sächsischen Modell und sieht eine Anpassung der Steuermesszahlen auf Landesebene vor. Dabei sollen die Messzahlen für den Wohnbereich gesenkt und für den Nichtwohnbereich (Gewerbe) wieder auf das frühere Niveau angehoben werden. Da dies allein die Ungleichgewichte auf kommunaler Ebene nicht vollständig behebt (etwa 80% der Kommunen hätten weiterhin abweichende Aufkommen), soll Kommunen zusätzlich die Möglichkeit gegeben werden, ihre Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu differenzieren. Diese Option liegt im Ermessen der Kommune und wird nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Der Zeitplan sieht eine parlamentarische Beschlussfassung in der zweiten Jahreshälfte 2025 vor, eventuell noch vor der Sommerpause. Das Inkrafttreten des Gesetzes und damit die Wirksamkeit der angepassten Steuermesszahlen und differenzierten Hebesätze wird zum 1. Januar 2027 angestrebt. Staatssekretär von Arb betonte, dass „Qualität vor Schnelligkeit“ gehe und eine frühere Einführung zum 1. Januar 2026, wie von der Fraktion Die Linke ins Spiel gebracht, aufgrund rechtlicher und technischer Risiken (insbesondere der erforderlichen Programmierung durch Kooperationspartner in Bayern) unrealistisch sei und zu ungültigen Bescheiden führen könnte, was die Kommunen träfe.

Die Umsetzung der Reform wird Kosten für den Freistaat verursachen, unter anderem für zeitlich befristetes Personal (geschätzt 2 Millionen Euro), Programmierung und den Versand von rund 860.000 neuen Bescheiden (geschätzt 1 Million Euro für Porto). Die Landesregierung ist jedoch überzeugt, dass dieser Weg notwendig und richtig ist, um Steuergerechtigkeit wiederherzustellen, Wohneigentümer zu entlasten und die Entlastung im gewerblichen Bereich auszugleichen.

Die vorgestellten Maßnahmen im Klimaschutz und bei der Grundsteuer zielen darauf ab, Kommunen und Bürger in Thüringen direkt zu unterstützen und auf künftige Herausforderungen vorzubereiten.