„Schlussstrich“ unter Corona-Bußgelder? Thüringer Politik ringt um Lösung

In Thüringen sind zahlreiche Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln nach wie vor nicht abgeschlossen. Ob die verhängten Strafen überhaupt noch bezahlt werden müssen, steht in vielen Fällen infrage. Maskenpflicht, Abstandsregeln und Ausgangssperren – diese und ähnliche Maßnahmen hatten während der Pandemie für umfangreiche Bußgeldverfahren gesorgt. Dabei sind die Unterschiede zwischen den Kommunen teils erheblich. Gleichzeitig wird im Landtag über mögliche Amnestien diskutiert, die einen Schlussstrich unter die Verfahren ziehen könnten.

Bußgelder in Millionenhöhe
Während der Pandemie verhängten die Thüringer Kommunen Bußgelder in Millionenhöhe. In Erfurt wurden beispielsweise 344.000 Euro an Strafen festgesetzt, in Gera 174.000 Euro und in Suhl 63.000 Euro, wie die jeweiligen Verwaltungen auf Anfrage mitteilten. Insgesamt summieren sich die Bußgelder aus 12 Kreisen und kreisfreien Städten, die Daten bereitstellten, auf mindestens eine Million Euro. In dieser Summe sind teilweise auch Gebühren enthalten.

Die Gesamtzahlen zeigen deutlich, wie intensiv die Kontrollen in den Kommunen durchgeführt wurden. Allein in Erfurt wurden etwa 4000 Verfahren eröffnet, in Gera waren es rund 1600. Im Vergleich dazu verzeichnete Jena, eine Stadt ähnlicher Größe, nur rund 600 Verfahren, was zu einer Gesamtsumme von 55.900 Euro an Bußgeldern führte.

Offene Verfahren: Uneinheitliches Bild
Trotz der bereits verhängten Bußgelder sind viele Verfahren weiterhin anhängig. Allein in der Landeshauptstadt Erfurt sind etwa 870 Bußgeldverfahren noch offen, wie eine Sprecherin der Verwaltung mitteilte. Im Saale-Orla-Kreis sind 137 Verfahren ungelöst, im Wartburgkreis 49. Deutlich niedriger fallen die Zahlen in Weimar und Nordhausen aus, wo nur zwei beziehungsweise sieben Verfahren noch offen sind.

Die Summen der Einwände variieren dabei erheblich. In manchen Fällen geht es um Bußgelder von mehreren Tausend Euro, in anderen um Beträge von lediglich 60 Euro. Einige Kommunen, wie der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, verzeichneten nur rund 100 Verfahren und knapp 5000 Euro an Bußgeldern, während andere, wie der Landkreis Nordhausen, mit etwa 1300 Verfahren Bußgelder und Gebühren von 182.000 Euro eintrieben.

Diskussion um „Schlussstrich“ und Amnestie
Angesichts der noch offenen Verfahren wird in Thüringen über einen „Schlussstrich“ unter die Corona-Bußgelder debattiert. Im Koalitionsvertrag der angestrebten Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD ist ein entsprechender Vorschlag enthalten. Geplant ist, die Möglichkeit eines Amnestie-Gesetzes zu prüfen. Eine solche Regelung würde es ermöglichen, noch offene Verfahren pauschal einzustellen.

Für die Verabschiedung eines solchen Gesetzes wären jedoch Stimmen der AfD oder der Linken im Landtag notwendig, da die Koalition keine eigene Mehrheit hat. Während die Linke bereits ablehnend auf den Vorschlag reagierte, liegt der AfD-Fraktion ein eigener Gesetzentwurf vor. Dieser sieht nicht nur eine Amnestie vor, sondern auch Entschädigungszahlungen für Personen, die Bußgelder für Corona-Regelverstöße zahlen mussten. Der Entwurf wird derzeit im Justizausschuss beraten.

Unterschiede zwischen den Kommunen
Die teils erheblichen Unterschiede zwischen den Kommunen bei der Anzahl der eingeleiteten Verfahren werfen Fragen auf. Während in Erfurt und Gera Tausende Verfahren registriert wurden, waren es in anderen Kommunen, wie Jena oder Saalfeld-Rudolstadt, nur wenige Hundert. Mögliche Erklärungen könnten Unterschiede in den Kontrollstrategien oder in der Umsetzung der Corona-Regeln sein.

So verzeichnete Jena, trotz einer ähnlichen Größe wie Gera, nur rund 600 Verfahren, die zu einer vergleichsweise niedrigen Gesamtsumme an Bußgeldern führten. Dies könnte auf eine zurückhaltendere Handhabung von Kontrollen oder eine höhere Akzeptanz der Regeln durch die Bevölkerung hindeuten.

Politische und rechtliche Herausforderungen
Die Debatte um die offenen Bußgelder zeigt auch die Herausforderungen, vor denen Kommunen und Landespolitik stehen. Einerseits wollen viele Verwaltungen die Verfahren abschließen und die verhängten Bußgelder eintreiben. Andererseits stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Strafen, insbesondere im Hinblick auf die veränderte Bewertung der Corona-Maßnahmen in der Nachbetrachtung.

Einige Betroffene argumentieren, dass die Regelungen unverhältnismäßig gewesen seien und die Bußgelder daher nicht rechtmäßig sind. Zudem erschwert die hohe Anzahl an Einsprüchen die Bearbeitung der Verfahren erheblich. In einigen Fällen könnten sich Verfahren über Jahre hinziehen, was sowohl für die Betroffenen als auch für die Verwaltungen zusätzliche Belastungen bedeutet.

Ausblick: Wird es eine Lösung geben?
Die Frage, wie mit den noch offenen Verfahren umgegangen werden soll, bleibt in Thüringen vorerst offen. Eine Amnestie könnte einen schnellen Abschluss der Verfahren ermöglichen, doch die politische Zustimmung dazu ist unsicher. Gleichzeitig könnte die Ungleichheit bei der Umsetzung der Maßnahmen in den verschiedenen Kommunen den Druck auf eine landesweit einheitliche Lösung erhöhen.

Ob es tatsächlich zu einem „Schlussstrich“ kommt oder ob die Bußgelder weiterhin individuell geprüft werden, wird maßgeblich davon abhängen, wie der Landtag die Thematik bewertet. Klar ist jedoch, dass die Diskussion über die Corona-Bußgelder auch eine symbolische Dimension hat: Sie steht für den Umgang mit den politischen und gesellschaftlichen Folgen der Pandemie und die Frage, wie mit möglichen Ungerechtigkeiten umgegangen werden soll.

Redakteur/Blogger/Journalist: Arne Petrich

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Weitere aktuelle Beiträge