Verbände fordern Abbau von Bürokratie in Deutschland

Berlin. Vertreter von Wirtschafts- und Branchenverbänden haben in einer Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 5. Juni, weitere Anstrengungen beim Abbau von Bürokratie gefordert. Die im Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV, 20/11306) vorgesehenen Maßnahmen wurden von den Sachverständigen am Mittwochnachmittag überwiegend begrüßt, allerdings teilweise als zu kurz greifend kritisiert. Zudem unterbreiteten die Expertinnen und Experten weitere Vorschläge, wie die Belastung der Wirtschaft durch Bürokratie reduziert werden könnte.

Darum geht es im BEG IV: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002092

Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der INSM – Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, führte in seinem Eingangsstatement aus, dass Bürokratie inzwischen „Investitionshemmnis und Standortnachteil Nummer eins“ sei. Damit sei Bürokratie mit schuld dran, „dass wir wirtschaftlich beim Wachstum Schlusslicht international sind“. Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige bezeichnete das BEG IV als einen „Versuch“, etwas daran zu ändern, es reiche aber „nicht ansatzweise“ aus. Alsleben verwies auf strukturelle Vorschläge der INSM, etwa ein „Verfallsdatum für Bundesgesetze“ und eine verpflichtenden Evaluation.

Garrelt Duin, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), bezeichnete das BEG IV als „gutes und wichtiges Signal“. Es sei aber – auch mit Blick auf zahlreiche weitere Vorschläge aus der Praxis – noch mehr drin. Der NKR schlage vor, die Qualität und Praxistauglichkeit von Regulierung verstärkt in den Blick zu nehmen. Wichtig sei zudem die Leistungsfähigkeit und Digitalisierung der Verwaltung. Das Onlinezugangsgesetz und die Registermodernisierung müssten mit Priorität angegangene werden, forderte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige in seinem Eingangsstatement.

Professor Sebastian Eichfelder von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg bezweifelte in seinem Eingangsstatement, ob die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre tatsächlich eine so große Entlastung darstelle, wie von der Regierung angenommen. Grundsätzlich seien aber viele der im BEG IV genannten Maßnahmen sehr sinnvoll, sagte der von der Grünen-Fraktion als Sachverständiger benannte Wirtschaftswissenschaftler.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, verwies auf die Belastung ihrer Branche durch Bürokratie. Die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige betonte, es sei wichtig, auch drohende bürokratische Belastungen in den Blick zu nehmen. Konkret benannte sie in ihrem Eingangsstatement den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Erörterungsanspruch für Beschäftigte beim Thema Home-Office.

Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer ging in seinem Eingangsstatement auch auf das Thema Aufbewahrungsfristen ein und schlug eine Verkürzung auf fünf Jahre vor. Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige lobte das vom Bundesjustizministerium genutzte Verfahren der Verbändeanhörung und des Monitorings der Umsetzung der Vorschläge. Er verwies aber darauf, dass viele Vorschläge noch nicht aufgegriffen worden seien.

Deutlich gegen eine Verkürzung der Aufbewahrungspflichten sprach sich Florian Köbler, Bundesvorsitzender der DSTG – Deutsche Steuer-Gewerkschaft, aus. Damit werde die Beweisführung in Steuerfahndungsfällen „drastisch erschwert“, kritisierte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Entbürokratisierung im Steuerbereich ließe sich vielmehr durch Erleichterungen in der Steuergesetzgebung erreichen, hier müsse man weg vom „Streben nach Einzelfallgerechtigkeit“. Zudem müsse massiv in die Digitalisierung investiert werden, forderte Köbler.

Professor Alexander S. Kritikos vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung warb für ein differenziertes Verständnis von Bürokratieabbau. Regulierungsdichte und die Umsetzung der Regulierung müssten stärker getrennt werden. Es werde auch künftig neue, komplexe Regulierung geben. Der von der Grünen-Fraktion benannte Sachverständige verwies auf die Forschung, nach der die Verwaltungsqualität einen entscheidenden Unterschied mache. Er warb dafür, die Verwaltungsqualität in Deutschland zu erhöhen und die Verwaltung zum „Partner von Unternehmen“ zu machen. Dafür seien auch Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung notwendig. „Schnellere, bessere Bürokratie wird es nicht umsonst geben“, so Kritikos.

Martin Müller vom BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zeigte sich enttäuscht vom BEG IV. Für die Branche seien darin kaum nennenswerte Erleichterungen vorhanden, die meisten Vorschläge seinen nicht umgesetzt worden, kritisierte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.

Ähnlich äußerte sich Markus Peifer vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Parteiübergreifend sei die Handlungsnotwendigkeit zwar erkannt worden, an der „konsequenten Umsetzung des politischen Willens“ mangele es aber. Das BEG IV stehe dafür symptomatisch. Es bleibe aus Sicht des Handwerks hinter den Entlastungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten zurück, bemängelte der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige.

Der Unternehmer Gerd Röders verwies ebenfalls darauf, dass viele Vorschläge nicht umgesetzt worden seien. Zudem forderte der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige, nicht neue Bürokratielasten entstehen zu lassen.

In der Anhörung stand der „Bürokratieabbau in der Wirtschaft“ im Fokus. Bereits am Vormittag hatte der Ausschuss den Gesetzentwurf im Rahmen einer Anhörung mit Fokus auf „Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie Justiz und staatliche Verwaltung“ betrachtet. Die hib-Meldung zu der Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1006412

Der Bericht zur ersten Lesung auf das-parlament.de: https://www.das-parlament.de/inland/recht/ampel-will-gegen-den-buerokratie-burnout-vorgehen

Blut an der Strumpfhose – Der hohe Preis der DDR-Billigware

A) PROFIL AP: Der Blick auf die deutsch-deutsche Wirtschaftsgeschichte offenbart oft pragmatische Verflechtungen, die im Alltag der damaligen Zeit kaum sichtbar waren. Konsumenten erwarben Möbel oder Kleidung im niedrigen Preissegment, ohne die Herkunft der Waren im Detail zu hinterfragen oder die Produktionsbedingungen in der DDR zu kennen. Es war ein Handel, der auf einer klaren ökonomischen Logik basierte: Devisen gegen günstige Produkte. Für die Menschen, die in den Haftanstalten der DDR, wie etwa in Hoheneck, an der Herstellung dieser Güter beteiligt waren, stellt sich die Situation gänzlich anders dar. Ihre Biografien sind eng mit den Produkten verknüpft, die im Westen als Schnäppchen galten. Die Berichte von Zeitzeugen über die Arbeitsnormen und den Druck in den Fabriken innerhalb der Gefängnismauern zeichnen ein Bild, das im Kontrast zur bunten Werbewelt der westdeutschen Prospekte steht. Die heutige Auseinandersetzung mit diesem Thema zeigt, wie unterschiedlich Unternehmen mit ihrer eigenen Vergangenheit umgehen. Während einige Konzerne den Dialog suchen und Verantwortung übernehmen, ziehen sich andere auf juristische Positionen zurück. Für die Betroffenen ist diese Haltung oft schwer verständlich, da die Anerkennung des Erlebten eine wichtige Rolle im Verarbeitungsprozess spielt. Die Geschichte der deutsch-deutschen Ökonomie ist somit nicht nur eine Geschichte von Zahlen und Verträgen, sondern auch eine von individuellen Schicksalen, die bis in die Gegenwart hineinwirken. Das Schweigen mancher Akteure überdauert die politische Wende. B) SEITE AP: Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR waren dichter, als es die politische Rhetorik des Kalten Krieges oft vermuten ließ. Ein wesentlicher Aspekt dieser Beziehungen war die sogenannte Gestattungsproduktion, bei der westdeutsche Unternehmen in der DDR fertigen ließen. Dies geschah nicht selten unter Einbeziehung von Häftlingen in Strafvollzugsanstalten. Organisiert durch die Kommerzielle Koordinierung und das Ministerium für Staatssicherheit, entstand ein System, von dem schätzungsweise 6.000 westliche Firmen profitierten. Das Ziel war rein ökonomisch: Die DDR benötigte dringend konvertierbare Währung, westdeutsche Handelsketten und Versandhäuser suchten nach Möglichkeiten zur Kostensenkung. Die Bedingungen, unter denen die Häftlinge arbeiteten, spielten in den Geschäftsbeziehungen meist keine dokumentierte Rolle. In der aktuellen Debatte um Unternehmensverantwortung wird deutlich, dass dieses Kapitel noch nicht geschlossen ist. Der unterschiedliche Umgang der beteiligten Firmen mit ihrer Historie – von der Einrichtung von Entschädigungsfonds bis hin zur strikten Ablehnung jeglicher Verantwortung – prägt die Diskussion. Historische Aufarbeitung erweist sich hier als ein langwieriger Prozess, der über die reine Akteneinsicht hinausgeht. C) SEITE JP: Die Produktion von Konsumgütern für den westdeutschen Markt in DDR-Gefängnissen ist ein historisches Faktum, das lange Zeit wenig Beachtung fand. Um Devisen zu erwirtschaften, setzte die DDR-Führung gezielt Häftlinge ein, um Lieferverträge mit westlichen Konzernen zu erfüllen. Betroffene berichten von hohem Arbeitsdruck und gesundheitlichen Folgen, während die Produkte in westdeutschen Regalen landeten. Die Reaktionen der heute noch existierenden Unternehmen auf diese Vergangenheit variieren stark. Während Schritte wie die Einrichtung von Härtefallfonds als positive Beispiele der Aufarbeitung gelten, verweisen andere Firmen auf Verjährung oder fehlende direkte Zuständigkeit. Diese Diskrepanz zwischen historischer Realität und unternehmerischer Aufarbeitung belastet das Verhältnis zwischen den ehemaligen Opfern und den profitierenden Strukturen bis heute. Die Geschichte zeigt, dass ökonomische Entscheidungen auch Jahrzehnte später noch eine moralische Dimension besitzen.