Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung: Wenn die Rente nicht mehr zum Lohn passte


Als Anfang der 1970er Jahre viele Beschäftigte in der DDR ihre künftige Rente berechneten, zeigte sich ein Problem, das in den Betrieben längst bekannt war. Die Sozialpflichtversicherung berücksichtigte nur Einkommen bis 600 Mark im Monat. Wer als Facharbeiter, Meister, Ingenieur oder Angestellter deutlich mehr verdiente, zahlte auf den darüberliegenden Teil seines Lohns keine Rentenbeiträge – und erhielt dafür später auch keine höheren Rentenansprüche.

Für viele bedeutete das die Aussicht auf einen spürbaren Einschnitt im Alter. Zwischen dem Einkommen während des Arbeitslebens und der späteren Rente klaffte eine immer größere Lücke. Gerade Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung fragten sich, wie sie ihren gewohnten Alltag nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben finanzieren sollten.

Am 1. März 1971 führte die DDR deshalb die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) ein. Arbeitnehmer konnten nun für den Teil ihres Einkommens, der über 600 Mark lag, zusätzliche Beiträge einzahlen. Damit sollten sich die späteren Rentenzahlungen erhöhen. Das Angebot wurde von vielen angenommen. Ende der 1980er Jahre waren rund vier von fünf anspruchsberechtigten Arbeitnehmern in der FZR versichert.

Die Zusatzversicherung erfüllte jedoch noch einen weiteren Zweck. In vielen Geschäften fehlten regelmäßig begehrte Konsumgüter. Wer einen Pkw, eine Wohnzimmerschrankwand oder bestimmte Haushaltsgeräte kaufen wollte, brauchte oft Geduld. Gleichzeitig stiegen die Einkommen vieler Beschäftigter. Das Geld war vorhanden, die Waren nicht immer.

Die Einzahlungen in die FZR banden einen Teil dieser Kaufkraft für Jahre oder Jahrzehnte. Geld, das in die Zusatzversicherung floss, stand zunächst nicht für den unmittelbaren Konsum zur Verfügung. Damit verringerte sich der Druck auf einen Markt, der vielerorts von Wartelisten und Lieferengpässen geprägt war.

An den alltäglichen Erfahrungen der Menschen änderte das wenig. Die Suche nach bestimmten Waren, lange Wartezeiten und ein begrenztes Angebot blieben Teil des DDR-Alltags. Für viele Familien war die FZR dennoch eine Möglichkeit, den Lebensstandard im Alter besser abzusichern. Sie zahlten Monat für Monat ein – in der Hoffnung, dass sich die zusätzlichen Beiträge später auszahlen würden.

Der Entwurf für ein freies Mediengesetz im Dezember 1989

Journalistischer Text - Profil Zehn Thesen für eine neue Medienordnung der DDR Am 21. Dezember 1989 wird ein Text öffentlich, in dem Journalisten und Künstler gemeinsam formulieren, wie eine freie Presse in Zukunft rechtlich abgesichert werden soll. Wenn ich heute diesen Entwurf lese, sehe ich darin den Versuch jener Generation, die Deutungshoheit über die eigene Wirklichkeit zurückzugewinnen. Man spürt beim Betrachten der Punkte, dass es einigen Akteuren nicht nur um Reformen ging, sondern um eine fundamentale Neudefinition des Verhältnisses zwischen Staat und Öffentlichkeit, getragen von der Erfahrung jahrelanger Gängelung. Es scheint, als hätten viele Beteiligte in diesen Wochen die seltene historische Lücke erkannt, in der man Strukturen schaffen wollte, die immun gegen Machtmissbrauch sind. Für den heutigen Betrachter wirkt der Text wie ein Dokument des Übergangs, in dem die Hoffnung auf eine selbstbestimmte, demokratische DDR-Gesellschaft noch greifbar ist. Journalistischer Text - Seite 1 Das Ende der staatlichen Informationskontrolle Der Gesetzentwurf postuliert eine gerichtliche Einklagbarkeit von behördlichen Informationen und verbietet jegliche staatliche Einmischung in die redaktionelle Arbeit der Medien. Ich stelle mir vor, wie befreiend diese Forderung für jene gewirkt haben muss, die jahrelang gegen Wände aus Schweigen und Propaganda angelaufen sind. Es wirkt in der Rückschau so, als wollte man mit diesen Paragrafen ein für alle Mal verhindern, dass Informationen jemals wieder als Herrschaftswissen missbraucht werden können. Journalistischer Text - Seite 2 Mitbestimmung in den Redaktionen Die Thesen verlangen, dass Chefredakteure und Intendanten nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitarbeiter und nur auf Zeit in ihr Amt berufen werden dürfen. Beim Lesen dieses Abschnitts denke ich an die tiefgreifende Skepsis gegenüber Autoritäten, die viele Medienschaffende in jener Zeit geprägt haben muss. Dieser Passus zeugt von dem Wunsch einiger, die Demokratisierung nicht an der Pforte des Betriebes enden zu lassen, sondern sie direkt in die Hierarchien der Redaktionen hineinzutragen. Weitere Überschriften Verfassungsrang für die Informationsfreiheit Quellenschutz und Gewissensfreiheit für Autoren Öffentliche Kontrolle statt staatlicher Zensur Der Weg zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk Medienvielfalt als Spiegel der Gesellschaft Unabhängiger Medienrat als Kontrollinstanz