Fragwürdige NATO-Kommandozentrale in Rostock: Völkerrechtsverstoß?

Völkerrechtswidrige NATO-Kommandozentrale in Rostock? Die fragwürdigen Ausreden der Bundesregierung

In einer aktuellen Pressekonferenz, die die bevorstehende Eröffnung der NATO-Kommandozentrale in Rostock am 21. Oktober 2023 zum Thema hatte, wurden von den NachDenkSeiten kritische Fragen zur rechtlichen Grundlage der dort geplanten Stationierung ausländischer Soldaten aufgeworfen. Verteidigungsminister Boris Pistorius sowie Vertreter des Verteidigungs- und Außenministeriums versuchten, die Maßnahme zu verteidigen, indem sie auf die Bestimmungen des 2+4-Vertrags und des Einigungsvertrags verwiesen. Diese Verträge verbieten grundsätzlich die Stationierung ausländischer Streitkräfte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.

In der Konferenz betonte die Bundesregierung, dass es sich nicht um eine klassische Stationierung handle, sondern um eine deutsche Dienststelle, die multinational besetzt sei. Bis zu 60 Soldaten aus verschiedenen NATO-Staaten, darunter auch Schweden und Dänemark, sollen für jeweils zwei Jahre in Rostock tätig sein. Dies soll der Verbesserung der militärischen Lagebilder im Ostseeraum dienen.

Die NachDenkSeiten hinterfragten jedoch die rechtliche Legitimität dieser Anordnung. Insbesondere wurde die Diskrepanz zwischen den Aussagen des Verteidigungsministeriums und den Bestimmungen der Verträge deutlich. Es wurde betont, dass der NATO-Truppenstatut und der Aufenthaltsvertrag für ausländische Streitkräfte in den neuen Bundesländern nicht gelten. Die Regierung konnte keine klare rechtliche Basis angeben, die die Präsenz der ausländischen Soldaten rechtfertigt.

Ein weiterer Punkt, der in der Diskussion zur Sprache kam, war die Interpretation der Bundesregierung, dass es sich hierbei nicht um eine stationierte Truppe handle, sondern um „Austausch- und Verbindungsbeamte“. Diese vage Unterscheidung zwischen einer echten Stationierung und einer multinationalen Mitarbeit wurde von den NachDenkSeiten als unzureichend kritisiert, da sie der praktischen Realität vor Ort nicht gerecht werde.

Die Fragen der NachDenkSeiten zielen darauf ab, die Bedenken bezüglich der Souveränität Deutschlands und der möglichen Gefährdung bestehender Regelungen zu klären. Die Bundesregierung wird aufgefordert, transparenter zu kommunizieren und die rechtlichen Grundlagen für diese Maßnahme klarzustellen. Die Diskussion um die NATO-Kommandozentrale in Rostock und die damit verbundenen Fragen wird weiterhin als sensibel und potenziell konfliktbeladen wahrgenommen, da sie die Beziehung zwischen nationaler Sicherheit und internationaler Zusammenarbeit auf den Prüfstand stellt.

Insgesamt bleibt die Situation angespannt, und die Forderungen nach einer transparenten Klärung der rechtlichen Situation zeigen, dass die Bürger und einige politische Akteure eine kritische Haltung gegenüber der NATO-Präsenz in Deutschland einnehmen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diese Herausforderungen reagieren wird und ob die Angelegenheit zu weiteren rechtlichen oder politischen Auseinandersetzungen führen wird.

Autor/Redakteur: Arne Petrich

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1 Kommentar

  1. Die Stationierung ausländischer Soldaten verstößt sowohl gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag als auch gegen den Einigungsvertrag. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag war und ist eine zwingende Voraussetzung für den Einigungsvertrag und er verbietet ausdrücklich (!) die Verlegung ausländischer Truppen ins Gebiet der ehemaligen DDR sowie deren Stationierung dort. Das ist also illegal und eine vorsätzliche Provokation.
    Offenbar will Deutschland nach WorldWars 1&2 auch den 3. Weltkrieg herbeiführen.

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