Bundestag: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen 2024

Im Jahr 2024 soll der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro und der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den der Finanzausschuss der Bundesregierung gebilligt hat. Die SPD-Fraktion betonte, dass dies aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sei. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte dem zwar zu, kritisierte jedoch den späten Zeitpunkt der Umsetzung, der für Unternehmen eine bürokratische Herausforderung darstelle. Die Grünen hingegen lobten die rechtzeitige Verabschiedung des Entwurfs.

Die FDP stellte klar, dass Tarifeckwerte in der Einkommensteuer weiterhin angepasst werden sollen, solange sie in der Regierung sind. Das sogenannte Steuerfortentwicklungsgesetz war jedoch nicht Teil der Sitzung an diesem Tag. Die AfD plädierte für eine Dynamisierung des Steuertarifs, um der sogenannten „Kalten Progression“ entgegenzuwirken, während die Linke argumentierte, dass das Existenzminimum zu niedrig angesetzt sei.

Letztlich stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und die Linke dem Gesetzentwurf zu, während sich die AfD der Stimme enthielt. Dieser Entwurf, der im Bundestag diskutiert wird, soll dazu beitragen, die finanziellen Belastungen für Bürger und Familien zu verringern. Während der Grundfreibetrag sicherstellt, dass ein Mindestbetrag des Einkommens steuerfrei bleibt, stellt die Anhebung des Kinderfreibetrags sicher, dass Eltern entlastet werden und ihre Kinder finanziell besser abgesichert sind.

Für viele Steuerzahler in Deutschland ist diese Anpassung entscheidend, um mit den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt zu halten. Sie sorgt dafür, dass mehr Geld netto vom Einkommen bleibt, und stärkt gleichzeitig den sozialen Ausgleich. Vor allem Familien profitieren davon, da der erhöhte Kinderfreibetrag die steuerliche Belastung pro Kind reduziert.

Die AfD, die sich bei der Abstimmung enthalten hatte, fordert eine umfassendere Reform. Sie plädiert für einen „Steuertarif auf Rädern“, der sich dynamisch an die Inflation anpasst, um die negativen Effekte der kalten Progression auszugleichen. Diese tritt auf, wenn Lohnerhöhungen durch höhere Steuersätze wieder aufgezehrt werden, sodass am Ende nicht mehr Kaufkraft übrig bleibt.

Die Fraktion Die Linke wiederum sieht die bestehenden Freibeträge als nicht ausreichend an, um das Existenzminimum abzudecken. Sie fordert, dass der Grundfreibetrag stärker angehoben wird, um den realen Lebenshaltungskosten besser gerecht zu werden. In ihren Augen bleibt das Existenzminimum derzeit zu niedrig angesetzt und viele Menschen werden dadurch unnötig in finanzielle Schwierigkeiten gebracht.

Insgesamt zeigt die Debatte über die steuerlichen Freibeträge, dass es weiterhin unterschiedliche Ansichten darüber gibt, wie die Steuergesetzgebung gestaltet werden sollte, um soziale Gerechtigkeit zu fördern und gleichzeitig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Während die Koalitionsparteien sich auf die moderate Erhöhung der Freibeträge einigen konnten, bleiben Forderungen nach umfassenderen Reformen und Anpassungen in der Steuerpolitik ein fortlaufendes Thema in der politischen Diskussion.

Autor/Redakteur: Arne Petrich

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