Der Grünen-Politiker Bernhard Stengele hat als Privatperson Anzeige gegen die beiden Thüringer AfD-Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller wegen des Verdachts auf Volksverhetzung erstattet. Die Anzeige wurde über eine Anwaltskanzlei eingereicht und ging an die Staatsanwaltschaft Erfurt. Hintergrund der Anzeige ist ein Gedicht des Lyrikers Franz Langheinrich, das im Wahlprogramm der AfD Thüringen verwendet wurde. Langheinrich, der dem nationalistischen Milieu zugeordnet wird, war Mitglied der „Deutschen Kunstgesellschaft“, einer völkisch-nationalistischen Gruppierung.
Stengele, der auch Umweltminister ist, sieht in der Verwendung dieser 21 Zeilen eine bewusste Anknüpfung an die NS-Ideologie, was er als erneute Grenzüberschreitung der AfD einstuft. Er wirft der Partei vor, zunehmend völkisch-nationalistische und antisemitische Ideologie in die Denkweise ihrer Anhängerschaft zu integrieren, was die Demokratie in Deutschland gefährde.
Die AfD reagierte auf die Anzeige und warf Stengele vor, die Justiz zu missbrauchen, um sich selbst in den Medien zu profilieren. Der AfD-Landesverband bezeichnete die Vorwürfe als unbegründet und argumentierte, dass das Gedicht keinerlei verwerfliche oder volksverhetzende Inhalte aufweise. Möller fügte hinzu, dass die Interpretation als Volksverhetzung abwegig sei und nur dem Ziel diene, Aufmerksamkeit zu erlangen.
Stengele hingegen betont, dass seine Anzeige ein Zeichen gegen die zunehmende Verharmlosung nationalsozialistischen Gedankenguts setzen soll. Er sieht in der Verwendung solcher Inhalte durch die AfD eine bewusste Strategie, die demokratischen Grundwerte zu untergraben.
Stengele argumentierte weiter, dass das scheinbar unverfängliche Gedicht durch den „Gesamtzusammenhang“ in einen Bezug zum Nationalsozialismus gestellt wird. Dieser Zusammenhang ergebe sich insbesondere durch die Nennung des Autors Franz Langheinrich sowie dessen Lebensdaten, die eine klare Verbindung zum Dritten Reich herstellen.
Anfang Juli musste sich Björn Höcke zum zweiten Mal vor Gericht in Halle verantworten, diesmal wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole. Auch in diesem Verfahren wurde er erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. In beiden Fällen legte er Revision ein.