Bürgerdialog in Chemnitz zum Planungsprozess für die Straßenbahnnetzerweiterung in Richtung Zeisigwald und Reichenbrand

Chemnitz. Am Donnerstag, dem 13. Juni, von 19 Uhr bis 21 Uhr sind Interessierte zum Bürgerdialog ins Stadtbad Chemnitz, Mühlenstraße 27, Veranstaltungsraum im Obergeschoss, eingeladen.
Vorgestellt werden das Konzept des straßenbündigen Bahnkörpers sowie der Planungsprozess für die Straßenbahnnetzerweiterung in Richtung Zeisigwald und Reichenbrand.

Die Veranstaltung wird gemeinsam von Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Chemnitz, der Chemnitzer Verkehrs-AG und dem Projektteam NUMIC (Neues Urbanes Mobilitätsbewusstsein in Chemnitz, Forschungsprojekt des BMBF) organisiert. Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden.

Wer an der Veranstaltung unter dem Titel „Straße gemeinsam nutzen – Bürgerdialog zum straßenbündigen Bahnkörper“ teilnehmen möchte, wird gebeten, sich bis zum 11. Juni über das Beteiligungsportal der Stadt Chemnitz unter https://mitdenken.sachsen.de/1041553 anzumelden.


Der Chemnitzer Stadtrat hatte im März 2022 beschlossen, das Straßenbahnnetz in Chemnitz zu erweitern (B-283/2021) und damit den Grundstein für das Vorhaben gelegt. Die Planungen der Straßenbahnerweiterung in Richtung Zeisigwald und Reichenbrand werden von der Chemnitzer Verkehrs-AG beauftragt. Damit werden zwei große Projekte in Richtung Mobilität von morgen angestoßen. Die Planungen zur Straßenbahnstrecke Zeisigwald haben bereits begonnen, die für Reichenbrand sollen voraussichtlich Ende dieses Jahres starten.

Zum Bürgerdialog wird zum einen das Prinzip des straßenbündigen Bahnkörpers erläutert sowie der Planungsprozess für die Straßenbahnnetzerweiterung in Richtung Zeisigwald und damit das grundsätzliche Vorgehen bei einer solchen Planungen vorgestellt. Neben Vorträgen im Veranstaltungssaal wird es ein Begleitprogramm im Foyer geben. Die Teilnehmenden sind eingeladen, Fragen an Expert:innen des Verkehrs- und Tiefbauamtes und der Chemnitzer Verkehrs-AG zu richten.

Darüber hinaus besteht an dem Abend die Möglichkeit, an einer Befragung zum Thema Bürgerbeteiligung im Rahmen des Projektes NUMIC teilzunehmen, sich an einem Modell selbst als Verkehrsplaner:in zu versuchen sowie den Planungsprozess mit einer Virtual Reality Technologie (VR-Brille) zu erleben. Die Lots* Gesellschaft für verändernde Kommunikation mbH wird durch das Programm leiten und die Diskussion moderierend begleiten.

www.chemnitz.de/numic

Der Entwurf für ein freies Mediengesetz im Dezember 1989

Journalistischer Text - Profil Zehn Thesen für eine neue Medienordnung der DDR Am 21. Dezember 1989 wird ein Text öffentlich, in dem Journalisten und Künstler gemeinsam formulieren, wie eine freie Presse in Zukunft rechtlich abgesichert werden soll. Wenn ich heute diesen Entwurf lese, sehe ich darin den Versuch jener Generation, die Deutungshoheit über die eigene Wirklichkeit zurückzugewinnen. Man spürt beim Betrachten der Punkte, dass es einigen Akteuren nicht nur um Reformen ging, sondern um eine fundamentale Neudefinition des Verhältnisses zwischen Staat und Öffentlichkeit, getragen von der Erfahrung jahrelanger Gängelung. Es scheint, als hätten viele Beteiligte in diesen Wochen die seltene historische Lücke erkannt, in der man Strukturen schaffen wollte, die immun gegen Machtmissbrauch sind. Für den heutigen Betrachter wirkt der Text wie ein Dokument des Übergangs, in dem die Hoffnung auf eine selbstbestimmte, demokratische DDR-Gesellschaft noch greifbar ist. Journalistischer Text - Seite 1 Das Ende der staatlichen Informationskontrolle Der Gesetzentwurf postuliert eine gerichtliche Einklagbarkeit von behördlichen Informationen und verbietet jegliche staatliche Einmischung in die redaktionelle Arbeit der Medien. Ich stelle mir vor, wie befreiend diese Forderung für jene gewirkt haben muss, die jahrelang gegen Wände aus Schweigen und Propaganda angelaufen sind. Es wirkt in der Rückschau so, als wollte man mit diesen Paragrafen ein für alle Mal verhindern, dass Informationen jemals wieder als Herrschaftswissen missbraucht werden können. Journalistischer Text - Seite 2 Mitbestimmung in den Redaktionen Die Thesen verlangen, dass Chefredakteure und Intendanten nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitarbeiter und nur auf Zeit in ihr Amt berufen werden dürfen. Beim Lesen dieses Abschnitts denke ich an die tiefgreifende Skepsis gegenüber Autoritäten, die viele Medienschaffende in jener Zeit geprägt haben muss. Dieser Passus zeugt von dem Wunsch einiger, die Demokratisierung nicht an der Pforte des Betriebes enden zu lassen, sondern sie direkt in die Hierarchien der Redaktionen hineinzutragen. Weitere Überschriften Verfassungsrang für die Informationsfreiheit Quellenschutz und Gewissensfreiheit für Autoren Öffentliche Kontrolle statt staatlicher Zensur Der Weg zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk Medienvielfalt als Spiegel der Gesellschaft Unabhängiger Medienrat als Kontrollinstanz