Mai Thi Nguyen-Kim zur Wissenschaftlichkeit des Gendern

Laut wissenschaftlichen Studien kann die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache dazu beitragen, dass sich Personen unabhängig ihres Geschlechts inkludiert und respektiert fühlen. Dies kann sich positiv auf das Selbstwertgefühl, die Leistung und das Wohlbefinden auswirken.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, wie zum Beispiel das Gendersternchen, den Gendergap oder die Verwendung von geschlechtsneutralen Begriffen. Studien zeigen, dass die Akzeptanz und Nutzung solcher Formen der Gendersprache stark von individuellen Einstellungen, dem Kontext und der Kommunikationssituation abhängen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache nicht nur die Gleichberechtigung fördert, sondern auch die Vielfalt und Diversität in der Gesellschaft abbildet. Es ist daher sinnvoll, respektvoll miteinander über das Thema zu diskutieren und seine eigenen Argumente auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aufzubauen.

Insgesamt zeigt die Forschung, dass die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache positive Auswirkungen haben kann und daher eine wichtige Rolle in einer inklusiven und diversen Gesellschaft spielt. Es lohnt sich also, über verschiedene Formen der Gendersprache nachzudenken und offen für Veränderungen zu sein.

Der „Blüm-Abschlag“ 1991: Pharma-Preise und die Ökonomie der Einheit

FACEBOOK-TEASER A) PROFIL Hook: „Was sie in Frankreich, Spanien kann, das muss sie auch in Deutschland können.“ Teaser: Mit diesem Satz setzte Arbeitsminister Norbert Blüm im Winter 1990 die westdeutsche Pharmaindustrie unter Druck. Die Situation war paradox: Die politische Einheit war vollzogen, doch die ökonomische Realität im Gesundheitswesen klaffte weit auseinander. Während ostdeutsche Arbeitnehmer noch Löhne von etwa 40 Prozent des Westniveaus bezogen, sollten ihre Krankenkassen bereits die vollen westdeutschen Preise für Medikamente zahlen. Das System drohte zu kollabieren, bevor es richtig begonnen hatte. Blüms Antwort war der sogenannte „Blüm-Abschlag“ – eine Forderung nach 55 Prozent Preisnachlass für Arzneimittel in den neuen Bundesländern. Er argumentierte nicht nur mit moralischer Solidarität, sondern nutzte geschickt den europäischen Vergleich. Wenn Konzerne in Südeuropa günstiger verkaufen konnten, warum dann nicht auch im wirtschaftlich schwächeren Osten Deutschlands? Es folgte ein Machtkampf mit Boykottdrohungen und harten Verhandlungen, der zeigte, wie fragil die Balance zwischen Marktprinzipien und sozialer Notwendigkeit in der Transformationszeit war. Diese Episode erzählt viel darüber, wie die Kosten der Einheit verteilt wurden und welche Kompromisse nötig waren, um das System zu stabilisieren. B) SEITE 1 (Kontext) Hook: Westliche Preise treffen auf ostdeutsche Löhne – das finanzielle Dilemma der Einheit 1990. Teaser: Um den sofortigen Bankrott der neu gegründeten Krankenkassen in den neuen Bundesländern zu verhindern, griff die Bundesregierung 1991 zu einem drastischen Mittel: Sie verordnete der Pharmaindustrie per Gesetz einen Zwangsrabatt von bis zu 55 Prozent für den Ost-Markt. Arbeitsminister Norbert Blüm begründete dies mit der Diskrepanz zwischen den Einnahmen der Ost-Kassen und den Preisen westlicher Medikamente. Er verwies dabei explizit auf die Preisgestaltung im europäischen Ausland, wo deutsche Medikamente oft deutlich günstiger waren als im Mutterland. Der „Blüm-Abschlag“ blieb bis Ende 1993 in Kraft und gilt als eines der deutlichsten Beispiele für staatlichen Interventionismus in der Nachwendezeit, um die soziale Symmetrie zu wahren. C) SEITE 2 (pointiert, ruhig) Hook: Solidarität per Gesetzblatt. Teaser: Der „Blüm-Abschlag“ zwang die Pharmaindustrie ab 1991, ihre Preise in Ostdeutschland an die dortige Kaufkraft anzupassen. Die simple Formel lautete: Wo die Löhne nur halb so hoch sind, dürfen die Pillen nicht das Doppelte kosten. Ein früher Konflikt der Einheit, der zeigte, dass Marktpreise durchaus verhandelbar sind, wenn der politische Druck groß genug ist. QUELLE Neue Zeit, Mo. 31.12.1990; Archivmaterial Bundestag & BVerfG (1990/1991)