Mitgliederzahl und Kirchensteueraufkommen bei der EKD 2023 niedriger

Netto-Gesamtaufkommen an Kirchensteuern 2023 um 5,3 Prozent gesunken. Erwartungen an Kirche trotz abnehmender Kirchenbindung hoch.

Die evangelische Kirche hat im Jahr 2023 sowohl bei der Mitgliederzahl als auch beim Kirchensteueraufkommen einen Rückgang zu verzeichnen. Nach den aktuellen Berechnungen auf Basis der aus den Landeskirchen gemeldeten vorläufigen Zahlen gehörten zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 18.560.000 Menschen einer der 20 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an. Das sind rund 3,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Getauft wurden 2023 rund 140.000 Menschen. Zusätzlich gab es rund 20.000 Aufnahmen in die evangelische Kirche. Demgegenüber standen gleichbleibend zum Vorjahr rund 380.000 Kirchenaustritte sowie 340.000 Sterbefälle.

Einbußen verzeichnete die evangelische Kirche 2023 auch beim Kirchensteueraufkommen. Laut jüngster Kirchensteuerstatistik lag das Netto-Gesamtaufkommen an Kirchensteuern in 2023 mit ca. 5,9 Milliarden Euro rund 5,3 Prozent unter dem Vorjahresaufkommen. Im Vorjahreszeitraum gab es noch einen Anstieg von 4,1 Prozent.

„Wir werden eine kleinere und ärmere Kirche, dieser Tatsache müssen wir uns stellen. Auch mit weniger Mitgliedern bleibt es aber unsere Aufgabe, uns für Nächstenliebe, Menschlichkeit und die Weitergabe des christlichen Glaubens einzusetzen“, so die amtierende Ratsvorsitzende der EKD, Bischöfin Kirsten Fehrs. „Aus der jüngsten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung wissen wir, dass viele Menschen nach wie vor hohe Erwartungen an die Kirchen haben. Sie wünschen sich von uns den Einsatz für sozial benachteiligte Menschen, für Bildung und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, ist es wichtig, dass wir als Kirche wissen, wofür wir stehen und dass wir immer wieder kritisch unser Handeln und unsere Strukturen auf den Prüfstand stellen. Das ist auch wichtig im Blick auf die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie.“

Nach der im vergangenen Jahr veröffentlichten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU6) bleiben die gesellschaftlichen Erwartungen an die Kirche, insbesondere hinsichtlich ihres Einsatzes für Arme, Kranke und Bedürftige sowie für Solidarität und Gerechtigkeit in der Welt hoch. Die höchste Zustimmung zum gesellschaftlichen Wert eines kirchlichen Angebots erhält unter den evangelischen Kirchenmitgliedern, dass die Kirche Beratungsstellen für Menschen mit Lebensproblemen betreibt (95 Prozent). Auch unter Konfessionslosen ist hier die Zustimmung hoch (78 Prozent).
Ausdrücklich dankt Bischöfin Fehrs den Mitgliedern, Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in den Landeskirchen: „Sie alle tragen mit Ihrem Engagement dazu bei, dass Kirche durch Gottesdienste, Seelsorge- und Beratungsangebote weiterhin bei den Menschen vor Ort präsent ist. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Stärkung eines guten Miteinanders. Und das ist gegenwärtig notwendiger denn je.“

Der Entwurf für ein freies Mediengesetz im Dezember 1989

Journalistischer Text - Profil Zehn Thesen für eine neue Medienordnung der DDR Am 21. Dezember 1989 wird ein Text öffentlich, in dem Journalisten und Künstler gemeinsam formulieren, wie eine freie Presse in Zukunft rechtlich abgesichert werden soll. Wenn ich heute diesen Entwurf lese, sehe ich darin den Versuch jener Generation, die Deutungshoheit über die eigene Wirklichkeit zurückzugewinnen. Man spürt beim Betrachten der Punkte, dass es einigen Akteuren nicht nur um Reformen ging, sondern um eine fundamentale Neudefinition des Verhältnisses zwischen Staat und Öffentlichkeit, getragen von der Erfahrung jahrelanger Gängelung. Es scheint, als hätten viele Beteiligte in diesen Wochen die seltene historische Lücke erkannt, in der man Strukturen schaffen wollte, die immun gegen Machtmissbrauch sind. Für den heutigen Betrachter wirkt der Text wie ein Dokument des Übergangs, in dem die Hoffnung auf eine selbstbestimmte, demokratische DDR-Gesellschaft noch greifbar ist. Journalistischer Text - Seite 1 Das Ende der staatlichen Informationskontrolle Der Gesetzentwurf postuliert eine gerichtliche Einklagbarkeit von behördlichen Informationen und verbietet jegliche staatliche Einmischung in die redaktionelle Arbeit der Medien. Ich stelle mir vor, wie befreiend diese Forderung für jene gewirkt haben muss, die jahrelang gegen Wände aus Schweigen und Propaganda angelaufen sind. Es wirkt in der Rückschau so, als wollte man mit diesen Paragrafen ein für alle Mal verhindern, dass Informationen jemals wieder als Herrschaftswissen missbraucht werden können. Journalistischer Text - Seite 2 Mitbestimmung in den Redaktionen Die Thesen verlangen, dass Chefredakteure und Intendanten nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitarbeiter und nur auf Zeit in ihr Amt berufen werden dürfen. Beim Lesen dieses Abschnitts denke ich an die tiefgreifende Skepsis gegenüber Autoritäten, die viele Medienschaffende in jener Zeit geprägt haben muss. Dieser Passus zeugt von dem Wunsch einiger, die Demokratisierung nicht an der Pforte des Betriebes enden zu lassen, sondern sie direkt in die Hierarchien der Redaktionen hineinzutragen. Weitere Überschriften Verfassungsrang für die Informationsfreiheit Quellenschutz und Gewissensfreiheit für Autoren Öffentliche Kontrolle statt staatlicher Zensur Der Weg zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk Medienvielfalt als Spiegel der Gesellschaft Unabhängiger Medienrat als Kontrollinstanz