Der Aktionsplan der Bundesregierung gegen Wohnungslosigkeit

Berlin. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und Akteuren der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11112) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10674) mit. Darin bekräftigt sie auch ihr Ziel, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwunden werden kann, von der in Deutschland rund 262 000 Menschen betroffen sind. Diese Zahl sei unter anderem aufgrund der Folgen des russischen völkerrechtswidrigen Angriffskriegs in der Ukraine weiter angestiegen.

Zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zählt die Bundesregierung ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem und bedarfsgerecht ausgestattetem Wohnraum. In der aktuellen Finanzplanung sei daher vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau von 2022 bis 2027 rund 18 Milliarden Euro Programm-Mittel zur Verfügung stellt. In der Antwort verweist die Bundesregierung auch auf zahlreiche Hilfs- und Unterstützungsangebote bei drohender Wohnungslosigkeit. Der Prävention vor Wohnungslosigkeit sei eine zentrale Leitlinie im Entwurf des Nationalen Aktionsplans.

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