Die Staatsanwaltschaft Halle hat am 21.03.2024 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Halle eine weitere Anklage gegen den Abgeordneten des Thüringer Landtags Björn Höcke erhoben.
Dem Angeschuldigten wird das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 Satz 1 StGB).
Björn Höcke ist hinreichend verdächtig, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland!“ in Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit als Redner bei einer Veranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Gera am 12.12.2023 erneut verwendet zu haben, indem er den ersten Teil der Losung – „Alles für“ – selbst aussprach, und anschließend das Publikum durch Gesten animierte, den zweiten Teil – „Deutschland“ – zu rufen.
Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.
Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat beantragt, das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit dem bereits beim Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden. Zunächst hat das Landgericht allerdings über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.