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75 Jahre Grundgesetz: „TOUR DE DEMOKRATIE“ startet in Weimar

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Weimar. Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Dieses Jubiläum wollen wir gemeinsam feiern!

Anlässlich des Verfassungsjubiläums startet die „Tour de Demokratie“ am 4. Mai 2024 um 14 Uhr vom Theaterplatz in Weimar und endet rund drei Wochen später beim Bürgerfest in Bonn. Die Fahrt verbindet Orte, Vereine und Institutionen entlang der Strecke an rund 20 Stationen, etwa in Weimar, Eisenach, Fulda, Hanau, Frankfurt am Main, Mainz und Andernach.

Unterschiedlichste Verkehrsmittel auf Straße, Schiene und auf dem Wasser verbinden die Etappen-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer, die überwiegend aus Sport- und Kulturvereinen, verschiedenen Institutionen und der Zivilgesellschaft kommen, mit den teilnehmenden Orten. Die „Tour de Demokratie“ möchte auf diese Weise die Menschen entlang der Strecke auf die deutsche demokratische Verfassungsdemokratie aufmerksam machen und eine lebendige Erinnerungskultur fördern.

Ein Staffelstab begleitet die Tour bis Bonn, die darin befindliche Schriftrolle mit dem gemeinsamen Bekenntnis zu den demokratischen Grundwerten wird von Menschen aus dem gesamten Spektrum der Zivilgesellschaft unterschrieben und weitergegeben. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes wird das Bekenntnis dem Bundespräsidenten übergeben und anschließend in der Villa Hammerschmidt ausgestellt.

Tour de Demokratie ist ein Projekt der Gesellschaft zur Erforschung der Demokratie-Geschichte (GEDG) in Kooperation mit der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte und dem Netzwerk Verfassungsstädte.

 4. Mai, 14 Uhr Kundgebung auf dem Theaterplatz, anschließend gemeinsamer Demonstrationszug zum Bahnhof

Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach Lubmin erfolglos

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Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von zwei Umweltvereinigungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung „Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26“ abgewiesen.

Das Vorhaben betrifft den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran/Rügen und Lubmin. Mit dieser sollen zwei schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units – FSRUs) im Hafen von Mukran an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden. Weitere Abschnitte der OAL sind nicht mehr Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Die Klagen, über die das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zu entscheiden hatte, blieben in der Sache erfolglos. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Zulassung des Vorhabens bedurfte es nicht. Diese war nach einer Ausnahmeregelung im LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) entbehrlich, weil das Vorhaben der Bewältigung einer Gasversorgungskrise dient. Die gesetzliche Ausnahmeregelung für die OAL ist mit Unionsrecht und dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar. Die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der OAL ist geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen. Nach dem LNGG soll die nationale Energieversorgung durch die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Gasfernleitungsnetz gesichert werden. Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin. Die zur Anbindung geplanten FSRUs im Hafen von Mukran weisen eine jährliche Regasifizierungskapazität von insgesamt 10 bis 15 Mrd. m3  auf und sind damit geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen. Die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften liegen nicht vor. Das Vorhaben ist mit den rechtlichen Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie zum Wasser- und Naturschutzrecht vereinbar. Die Abwägungsentscheidung ist nicht zu beanstanden, insbesondere sind die Belange des Klimaschutzes hinreichend berücksichtigt worden.

BVerwG 7 A 9.23 – Urteil vom 25. April 2024

BVerwG 7 A 11.23 – Urteil vom 25. April 2024

Jeder dritte kardiovaskuläre Todesfall geht auf falsche Ernährung zurück

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Studie des Kompetenzclusters „nutriCARD“ über den Zusammenhang von Fehlernährung und Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Jena. In Europa sterben jedes Jahr 1,55 Millionen Menschen durch Fehlernährung. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Friedrich-Schiller-Universität Jena, des Instituts für nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft (INL) und des Kompetenzclusters nutriCARD. Die Forschenden haben darin die Bedeutung der Ernährung für kardiovaskulär bedingte Todesfälle im Zeitraum zwischen 1990 bis 2019 analysiert. Ihre Ergebnisse haben die Forschenden im European Journal of Preventive Cardiology veröffentlicht.

In der Studie konnte gezeigt werden, dass jeder sechste Todesfall in Europa auf eine unausgewogene Ernährung zurückzuführen ist. „Bei den Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist rund ein Drittel der Todesfälle mit einer Fehlernährung assoziiert“, erläutert Theresa Pörschmann, die Erstautorin der Studie und Doktorandin am Lehrstuhl für Biochemie und Physiologie der Ernährung der Universität Jena. Auf die 27 Mitgliedstaaten der EU entfallen demnach rund 600.000 vorzeitige Todesfälle – etwa 112.000 davon auf Deutschland. Prozentual betrachtet sterben in Europa die meisten Menschen an ernährungsbedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Slowakei (48 Prozent) und in Belarus (47 Prozent). Die niedrigsten Anteile finden sich in Spanien (24 Prozent). In Deutschland sind 31 Prozent aller kardiovaskulären Todesfälle auf eine unausgewogene Ernährung zurückzuführen.

Die Studie zeigt zudem, welche Ernährungsfaktoren den größten Einfluss auf die vorzeitigen Todesfälle hatten. „Es sind leider immer wieder die gleichen Lebensmittel, von denen wir entweder zu wenig oder zu viel essen“, so Pörschmann. Insbesondere gehören zu den negativen Einflussfaktoren der Verzehr von zu wenig Vollkornprodukten und zu wenig Hülsenfrüchten, gefolgt von einer Ernährung mit zu viel Salz und zu viel rotem Fleisch.

Ein Drittel der Todesfälle bei Menschen unter 70
Auch die Art der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie die Verteilung zwischen den Geschlechtern und in unterschiedlichen Altersgruppen wurden untersucht. Der Großteil der Todesfälle entfiel dabei auf ischämische Herzkrankheiten, wie Erkrankungen der Herzkranzgefäße, gefolgt von Schlaganfällen und hypertensiver Herzkrankheit. In ca. 30 Prozent aller vorzeitigen Todesfälle waren die Betroffenen jünger als 70 Jahre. Insgesamt haben die Forschenden 13 unterschiedliche Arten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und 13 verschiedene Ernährungsfaktoren untersucht.

Tatsächlicher Effekt der Ernährung wahrscheinlich noch größer
„In der Studie sind Faktoren wie Alkoholkonsum und eine zu hohe Energiezufuhr, die Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2 verursachen kann, noch gar nicht berücksichtigt“, erläutert Prof. Stefan Lorkowski vom Institut für Ernährungswissenschaften der Uni Jena. „Dies sind weitere wichtige Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen“, ergänzt Dr. Toni Meier vom Institut für nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft in Halle. „Die tatsächlich durch eine unausgewogene Ernährung bedingten kardiovaskulären Todesfälle dürften also noch deutlich höher liegen.“

Seit 2019 steigt der Anteil der ernährungsbedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Die Analyse basiert auf Daten der globalen Krankheitslastenstudie (Global Burden of Disease Study) und betrachtet insgesamt 54 Länder in West-, Ost- und Zentraleuropa sowie Zentralasien, die von der Weltgesundheitsorganisation als „europäische Region“ zusammengefasst werden. Hierzu gehören neben den EU-Mitgliedsstaaten und weiteren europäischen Ländern auch mehrere Staaten Vorder- und Zentralasiens, wie Armenien, Aserbaidschan, Israel, Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan und Usbekistan.

Zwar steigt die Zahl ernährungsbedingter Todesfälle weltweit aufgrund der wachsenden Weltbevölkerung und steigender Lebenserwartung an, doch ihr Anteil an den Todesfällen insgesamt sinkt. „Bis 2015 hat sich der Anteil an ernährungsbedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen stetig verringert. Seit 2019 steigen die Zahlen allerdings wieder leicht“, bilanziert Prof. Lorkowski. Die aktuellen Ergebnisse verdeutlichten erneut das große präventive Potenzial einer ausgewogenen Ernährungsweise für die Herzgesundheit. „In Deutschland haben wir noch viel Luft nach oben und könnten viele vorzeitige Todesfälle verhindern.“

Original-Publikation:

Pörschmann T, Meier T, Lorkowski S. Cardiovascular mortality attributable to dietary risk factors in 54 countries in the WHO European Region from 1990 to 2019: an updated systematic analysis of the Global Burden of Disease Study. European Journal of Preventive Cardiology 2024. https://dx.doi.org/10.1093/eurjpc/zwae136Externer Link

Gefahr für die Demokratie durch Linksextremisten

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Berlin. Die vom Linksextremismus ausgehenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sind nach Ansicht der Bundesregierung weiter hoch. Die Zahl gewaltorientierter Linksextremisten habe in den vergangenen Jahren zugenommen, Netzwerke hätten sich verfestigt, radikalisierten sich, und es bildeten sich neue, militante Gruppierungen, heißt es in der Antwort (20/11154) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10941) der AfD-Fraktion.

Insgesamt habe sich die Gefahr für schwere Gewalttaten gegen Personen zuletzt nochmals erhöht. Politische Gegner seien für gewaltbereite Linksextremisten vor allem von ihnen so bezeichnete „Faschisten“, worunter sie neben Rechtsextremisten auch den Staat und die Polizei fassten. Vor allem im „antifaschistischen Kampf“ gewaltbereiter Linksextremisten seien Brutalität und Gewaltbereitschaft stark ausgeprägt.

Zudem habe sich die Gefahr für Angriffe auf Unternehmen und kritische Infrastrukturen erhöht. Die von Linksextremisten verursachten Sach- und Folgeschäden liegen den Angaben zufolge jährlich in mehrstelliger Millionenhöhe. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) seien derzeit 14 Linksextremisten untergetaucht.

Bisher kaum Informationen über Zivilschutzübungen an Schulen

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Berlin. Die Bundesregierung verweist auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder beim Thema Zivilschutzübungen an Schulen. Informationen, in welchen Ländern bereits Zivilschutzübungen an Schulen stattfinden, liegen ihr daher nicht abschließend vor, wie es in einer Antwort (20/11164) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10939) heißt.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich in der Anfrage auf Aussagen der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger (FDP), bezogen, die in einem Interview solche Übungen gefordert und dabei Großbritannien als Vorbild angeführt hatte. Nach Auffassung der Bundesregierung sollten solche Übungen „im engen Austausch mit entsprechenden Expertinnen und Experten sowie den für Bevölkerungsschutz zuständigen Behörden konzipiert und durchgeführt werden“, heißt es weiter. Das Ministerium sei vor diesem Hintergrund mit den entsprechenden Stellen in Kontakt getreten. Bezogen auf das Vorbild Großbritannien führt die Bundesregierung an, dass konkret in England „beispielsweise Notfallpläne zu verschieden Szenarien und deren regelmäßige Überprüfung Bestandteil des schulischen Lebens sind“.

Mehr Befugnisse für Pflegekräfte in Deutschland geplant

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Berlin. Zur Stärkung der Pflegeausbildung und der erweiterten Befugnisse von Pflegekräften werden nach Angaben der Bundesregierung derzeit Gesetze vorbereitet. Mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung solle die personelle Basis der Pflege auch unterhalb des Fachkraftniveaus gestärkt werden, heißt es in der Antwort (20/11158) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10940) der Unionsfraktion.

Ferner geplant ist den Angaben zufolge ein Pflegekompetenzgesetz, um die Befugnisse der Pflegekräfte entsprechend ihren Kompetenzen zu erweitern. Die Fachkräfte könnten häufig mehr Aufgaben ausführen, als sie rechtlich eigenständig dürften.

Die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachkräften würden in der Versorgung noch nicht hinreichend genutzt. Damit blieben Potenziale für eine Verbesserung der Versorgung ungenutzt. Der Pflegeberuf sei ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen, der für Menschen mit unterschiedlichen schulischen Abschlüssen und beruflichen Hintergründen sehr attraktiv sein könne. Das Ziel sei, mit der strukturellen Verbesserung vor allem junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern.

18 Kommunen in MV werden 2024 von Wohnungsbaualtschulden entlastet

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Schwerin. Die Entlastung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft kann weiter fortgesetzt werden: Insgesamt 25 Millionen stehen 2024 zur Verfügung.

„Als bisher einziges Bundesland haben wir uns gemeinsam mit der kommunalen Familie und den beiden kommunalen Spitzenverbänden den Wohnungsbaualtschulden unserer Städte und Kommunen angenommen. Die kommunalen Haushalte und kommunalen Wohnungsunternehmen werden durch diese Schulden seit dem Ende der DDR bis heute stark belastet und erschweren dringend notwendige oder auch gewünschte Sanierungen oder Umbauten“, sagte Innen- und Bauminister Christian Pegel in Schwerin.

Seit 2020 stellt die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes bereit. „Im Jahr 2023 haben wir auf diese Weise Altverbindlichkeiten der kommunalen Wohnungswirtschaft in Höhe von rund 48,5 Millionen Euro in insgesamt 78 Kommunen zurückgeführt. Insgesamt wurden damit bisher Wohnungsbauverbindlichkeiten in Höhe von 78,5 Millionen Euro abgelöst“, führt Christian Pegel aus und:

„In diesem Jahr werden wir weitere 20 Anträge von 18 Kommunen und deren kommunalen Wohnungsgesellschaften positiv bescheiden. Was mich besonders freut: Dass jetzt auch Kommunen wie Torgelow und Güstrow mit verbliebenen Wohnungsbaualtschulden in Millionenhöhe an der Reihe sind‘. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten.“

Unbegrenzte Landeshilfen seit 2023 möglich

Mit einer Novellierung der Verordnung, die am 15. Juli 2023 in Kraft getreten ist und die die Altschuldenhilfe für Mecklenburg-Vorpommern regelt, können die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst werden. Zuvor wurden die Entschuldungshilfen aufgrund von beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union zunächst auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt. „Begrenzt sind wir jetzt nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent von insgesamt 25 Millionen Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz M-V, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht, der sogenannte ,Haushaltsvorbehalt‘. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden“, erklärt der Minister.

Ausgehend von einem Gesamtantragsvolumen durch berechtigte Kommunen im Land von etwa 247 Millionen Euro ergibt sich noch ein Bestand an Wohnungsbaualtschulden in Höhe von 168,5 Millionen Euro. „Wir sind weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir die noch gut 100 zu bescheidenen Anträge von 68 Kommunen mit noch bestehenden Verbindlichkeiten bis 2030 entschulden können“, so Christian Pegel.

Hintergrund

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden.

Insgesamt wurden 365 Anträge von rund 300 Gemeinden gestellt.

»Wir leben hier!« über das Leben von Jugendlichen in der DDR

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Kleine Entscheidungen können zuweilen große Folge haben. Diese Erfahrung haben die Zeitzeug*innen in der DDR gemacht, deren Leben die Vorlage für die interaktive Graphic Novel »Wir leben hier!« sind.

Das browserbasierte Spiel »Wir leben hier!« porträtiert vier junge Leute in der DDR, begleitet für einen Tag ihre Lebensgeschichte und erzählt auch vom Davor und Danach. Klaus fühlt sich wie in »1984«, Karo tritt radikal für ihre Ideale ein, Bodo will einfach nur Punk sein und Sibylle sehnt sich nach Arbeit an der Drushba-Trasse in der Sowjetunion. Die Spieler*innen beeinflussen dabei aktiv das Geschehen und treffen Entscheidungen, die mitunter alles verändern: Widerspricht man im falschen Moment, kann das Spiel jäh beendet sein. Manchmal erweist sich der unbequeme Weg aber auch als einziger Ausweg.

Im Graphic Novel-Stil werden vier unterschiedliche Lebenssituationen spannend erzählt und Alltag und Geschichte historisch fundiert vermittelt: Die entwickelten Stories beruhen auf für das Projekt geführten Interviews mit Zeitzeug*innen, deren Jugend in unterschiedlichen Zeiten der DDR war.

Die Frage »Was wäre wenn?« steht im Mittelpunkt
In den vier Episoden des Spiels wird die Tragweite schon kleiner Entscheidungen auf unterschiedliche Weise sichtbar gemacht. Das regt zum Nachdenken und Diskutieren an. »Es ist durchaus erkennbar, welche realen Personen hinter den Figuren stecken, aber es bleiben ‚fiktive‘ Charaktere. Das war für die Spielbarkeit und für die Verständlichkeit wichtig«, so Martin Becker, der gemeinsam mit Tabea Soergel die Episoden geschrieben hat.

»Wir leben hier!« richtet sich insbesondere an eine junge Zielgruppe, die auf unterhaltsame und interaktive Weise mehr über DDR-Geschichte erfahren möchte. Das Spiel soll vor allem im Jugendbildungsbereich – auch außerhalb der Schule – eingesetzt werden. »Uns ist es wichtig, mit diesem Angebot einen Einstieg in die Beschäftigung mit der DDR zu bieten, jenen Teil deutscher Geschichte, der einem Großteil der Jugendlichen heutzutage nur noch vom Hörensagen oder aus den Erzählungen der Eltern und Großeltern bekannt ist«, so Andreas Feddersen, Geschäftsführer der musealis GmbH, die das Spiel konzipiert und produziert hat. Das Spiel verbindet die Erzählform des Computerspiels mit der Authentizität und Lebensnähe der Geschichtsvermittlung durch Zeitzeug*innen. Der dokumentarische Charakter des Spiels bietet die Möglichkeit, Geschichte hautnah zu erleben und sich mit den alltäglichen Erfahrungen und Herausforderungen der Menschen in der DDR auseinanderzusetzen. Denn, so betonen die Macher*innen: »Die Geschichte der DDR ist nicht nur ein wichtiger Teil der deutschen Vergangenheit, sie prägt ganz wesentlich unsere Gegenwart.«

In Workshops mit Jugendlichen in der Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) wurden die Geschichten, Entscheidungsoptionen und Spielmechaniken vorgestellt. So entstand ein direktes Feedback, das in das Storytelling Eingang gefunden hat. »Das Feedback war uns sehr wichtig«, so Projektleiterin Andrea Karle von musealis. »Auch in den Austausch mit Menschen zu kommen, die geografisch keinen Bezug zur DDR haben, denn die Geschichte der DDR ist Teil der Geschichte Deutschlands. Das sollte in allen Bundesländern vermittelt werden, nicht nur im Osten.«
Das Projekt »Wir leben hier!« wurde in Zusammenarbeit mit der musealis GmbH, der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar, der Stiftung Ettersberg und der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen entwickelt. Es wurde gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Rahmen des Programms »Jugend erinnert«.

Die interaktive Graphic Novel »Wir leben hier!« ist unter www.wir-leben-hier.com verfügbar.

Der Stalinismus war kein Betriebsunfall und die Perestroika hat die Geschichte entmachtet!

Welche Auswirkungen hatte die Perestroika auf den historischen Diskurs in der Sowjetunion?

Diese Frage beantwortet der Kommunismusexperte Jörg Baberowski in dieser Folge der Reihe WAS WAR DER KOMMUNISMUS — eine Produktion des Jahrbuchs für Historische Kommunismusforschung und der Website kommunismusgeschichte.de. Sehen und hören Sie selbst. Film ab.

Welche Auswirkungen hatte die Perestroika auf den historischen Diskurs in der Sowjetunion?

Hochhausleibild Lösung für Rostocker Wohnungsbedarf? Einwohner sind mit gefragt!

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Hochhaus - Lösung für Rostocker Wohnungsbedarf?

Rostock. Auftaktveranstaltung im Rostocker Rathaus am 24. April – für ein Hochhausleitbild. Rostock braucht dringend Wohnraum. Doch wie soll die Stadtsilhouette in Zukunft aussehen? Eine Lösung könnten Hochhäuser darstellen. Rostocks Einwohner sind aufgerufen, ein Hochhausleitbild aus ihrem Blickwinkel mitzugestalten.

Was bedeutet Hochhausleitbild?

Ein Hochhausleitbild ist eine Art Richtlinie oder strategisches Dokument, das von Regierungen, Stadtplanern oder Immobilienentwicklern erstellt wird, um die Entwicklung von Hochhäusern in einer bestimmten Stadt oder Region zu lenken. Es dient dazu, klare Ziele und Standards für die Gestaltung, Platzierung, Nutzung und Nachhaltigkeit von Hochhäusern festzulegen.

Typischerweise umfasst ein Hochhausleitbild Aspekte wie die Höhe und Dichte von Hochhäusern, ihre architektonische Qualität, ihre Integration in das städtebauliche Umfeld, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebensqualität der Bewohner sowie Maßnahmen zur Sicherstellung von Sicherheit und Nachhaltigkeit. Es soll sicherstellen, dass Hochhäuser harmonisch in die städtische Landschaft passen und einen positiven Beitrag zur urbanen Entwicklung leisten.