Start Blog Seite 81

LIGA Thüringen: Unverändert viele Verbraucherinsolvenzen

LIGA Thüringen: Corona-Folgen sind noch lange nicht ausgestanden

Erfurt. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen mahnt die Politik, die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen nicht aus dem Blick zu verlieren. „Immer mehr Menschen in Überschuldung treffen auf überlastete Beratungsstellen“, so LIGA-Geschäftsführer Tino Grübel.

Die jüngste Erhebung des Thüringer Landesamtes für Statistik weist zwar einen moderat klingenden Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren im Vergleich zum Vorjahr aus (1,8 Prozent mehr). Insbesondere der Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie ist aber alarmierend. Sind bis 2019 die Zahlen kontinuierlich gesunken, steigen sie seitdem stetig an. Das spiegelt die noch immer massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der anschließenden Energiepreiskrise auf die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. Die Nachfrage nach einer Beratung ist folglich groß, wochen- oder gar monatelange Wartezeiten bis zum Erstgespräch in einer Beratungsstelle sind aber vielerorts die Regel. Die tatsächliche Zahl der Menschen, die ein Beratungsangebot zu Verbraucherinsolvenzen benötigen, ist also tendenziell deutlich höher als die bekannte Zahl.

Der Landesgesetzgeber hat Ende letzten Jahres reagiert und im Landeshaushalt 2024 für die Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. „Das zuständige Fachministerium muss nun eine Lösung finden, dass diese Finanzmittel auch bei den Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ankommen“, so LIGA-Geschäftsführer Tino Grübel. „Das wäre im Interesse der Ratsuchenden, aber auch im Interesse der Beraterinnen und Berater, die unter unzumutbar hoher Belastung leiden.“

Beitragsfoto: Pixabay

Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

0

Im Kampf gegen Jugendkriminalität hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein ressort- und fachbereichsübergreifendes Herangehen beschlossen. Eine der festgelegten Maßnahmen ist die Anpassung des Erlasses zur Meldung von Schulpflichtverletzungen, damit entsprechende Meldungen früher erfolgen und an die für Schulpflichtverletzungen zuständige Behörde kommuniziert werden.

Die Erlassänderung hat das Ministerium für Bildung nun veröffentlicht.

Für Lehrkräfte enthält der neue Erlass eine klare Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung. Darüber hinaus besteht die wesentliche Änderung darin, dass die Frist zur Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten bei anhaltendem unentschuldigtem Fehlen (tage- oder stundenweise) von bisher einer Woche auf drei Tage verkürzt wurde. Auch die Frist zur Meldung der Schulpflichtverletzung an die zuständige Behörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) wurde ausgeschärft.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Die Verschärfung des Vorgehens bei Schulpflichtverletzungen und Schulabsentismus ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Jugendkriminalität. Durch die frühzeitige Meldung und konsequente Handhabung können wir gezielt intervenieren und den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Familien Unterstützung bieten, um sie wieder in den schulischen Alltag zu integrieren. Darüber hinaus ist der Kampf gegen Schulabsentismus wesentlich bei der Verhütung von Schulabbruch.“

Hintergrund:

Die aktive Form der Schulverweigerung zeichnet sich dadurch aus, dass Schülerinnen und Schüler wiederholt unentschuldigt der Schule fernbleiben. Hierbei kann es sich sowohl um stundenweises als auch um tageweises Fernbleiben handeln, das sich bis zur völligen Schulabsenz ausdehnen kann. Schulen sind gehalten, der Schulverweigerung in erster Linie mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln vorbeugend und vermittelnd zu begegnen.

Der Erlassänderung ging eine Beteiligung bzw. Anhörung voraus, zu der alle Landkreise und die kreisfreien Städte sowie der Landeseltern- und der Landesschülerrat dazu aufgerufen waren, Stellungnahmen abzugeben.

Der Erlass und die dazugehörige Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung sind hier zu finden: https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Schulpflichtverletzungsrunderlass.pdf 

Foto: Pixabay

Schulpflichtverletzungsrunderlass

BVG: Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Betroffene des DDR-“Zwangsdopings”

0

Das systematische staatliche Doping von Leistungssportlern in der ehemaligen DDR stellt weder “politische Verfolgung” noch einen “Willkürakt im Einzelfall” im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes dar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Klägerin begehrt ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung als Opfer staatlichen Dopings in der DDR. Sie war dort von 1968 bis 1973, damals 12- bis 17-jährig, als Leistungssportlerin aktiv. In dieser Zeit wurden ihr verschiedene Dopingsubstanzen verabreicht. Diese führten zu erheblichen und bis heute anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Klägerin ist seit ihrem 43. Lebensjahr erwerbsunfähig und schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 90. Sie erhielt eine einmalige Hilfeleistung des Bundes nach dem am 31. August 2002 in Kraft getretenen Ersten Dopingopfer-Hilfegesetz. Im Jahre 2021 beantragte die Klägerin ihre Rehabilitierung nach § 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG). Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Nach § 1 Abs. 2 VwRehaG kommt eine Rehabilitierung nur in Betracht, wenn eine Maßnahme in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen und der politischen Verfolgung gedient oder einen Willkürakt im Einzelfall dargestellt hat. Zwar verstieß die heimliche Verabreichung von Dopingsubstanzen, deren gesundheitsschädigende Wirkung den staatlichen Stellen der DDR bekannt war, in schwerwiegender Weise gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme diente jedoch nicht der politischen Verfolgung und stellte auch keinen Willkürakt im Einzelfall dar. Letzteres setzt voraus, dass die Maßnahme von der Tendenz und Absicht getragen ist, ihren Adressaten bewusst zu benachteiligen. Das folgt aus der Gesetzesbegründung und dem Zweck des Gesetzes. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass zu dem objektiven Erfordernis eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit die subjektive Zielrichtung hinzutreten muss, dass die Maßnahme der politischen Verfolgung gedient hat oder der Betroffene bewusst gegenüber vergleichbaren Personen diskriminiert worden ist. An einer solchen gezielten Diskriminierungsmaßnahme fehlt es hier. Den später erlassenen Dopingopfer-Hilfegesetzen, die eine finanzielle Hilfe lediglich aus humanitären und sozialen Gründen gewähren, liegt ebenfalls die Annahme zugrunde, dass ein Rechtsanspruch der Opfer staatlichen Dopings nicht besteht. Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob und inwieweit er die Opfer staatlichen Dopings in der DDR in die Entschädigungsregelungen des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes einbezieht. Eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch das Bundesverwaltungsgericht würde die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten.

BVerwG 8 C 6.23 – Urteil vom 27. März 2024

Vorinstanz:

VG Potsdam, VG 11 K 2567/21 – Urteil vom 24. April 2023 –

Foto: Bundesverwaltungsgericht

Uni Halle gründet neues Forschungs- und Innovationszentrum für Sachsen-Anhalt

Halle. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) arbeitet künftig noch intensiver an innovativen und praxisnahen Lösungen für den Strukturwandel in Sachsen-Anhalt. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann überreichte Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker heute einen Förderbescheid über rund 21,5 Millionen Euro für die Gründung des “European Center for Just Transition Research and Impact-Driven Transfer” (JTC). Ziel ist es, forschungsbasierte Lösungen für den Strukturwandel in Sachsen-Anhalt zu entwickeln, etwa im Bereich der Kreislaufwirtschaft oder sozialer Innovationen. Die Mittel für das Projekt stellt das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des “Just Transition Fund” zur Verfügung.

Minister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärt: “Das Mitteldeutsche Braunkohlerevier steht seit Jahrzehnten beispielhaft für wirtschaftliche Transformation. Mit dem Ende von Braunkohleabbau und Kohleverstromung im kommenden Jahrzehnt steht ein weiterer Umbruch an. Umso wichtiger ist es, zügig weitere Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung des Reviers nach dem Kohleausstieg zu stellen. Das European Center for Just Transition Research and Impact-Driven Transfer (JTC) als interdisziplinäre Einrichtung der Wissenschaft, aber mit klarem Blick für Fragestellungen im Revier, kann hierfür einen wichtigen Beitrag leisten. Ob in der Chemie, Bioökonomie oder beim Aufbau der grünen Wasserstoffwirtschaft – das Zukunftspotenzial im Revier ist enorm. Wir müssen es in den nächsten Jahren konsequent gemeinsam ausschöpfen.”

“Das JTC ist für die Universität Halle und die Region eine einmalige Chance: Mit der Förderung wollen wir unsere Kompetenzen in den Forschungszweigen ausbauen, die für die Bewältigung des Strukturwandels von wesentlicher Bedeutung sind. Gemeinsam mit den vier Landkreisen im Süden Sachsen-Anhalts werden wir neue Impulse für eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung setzen. Das ist eine spannende Aufgabe und eine große Verantwortung, die wir gerne übernehmen”, sagt Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker.

17 Innovationsteams werden dafür am JTC eingerichtet. Ihre Arbeit konzentriert sich jeweils auf einen von drei Kernbereichen: die sozialwissenschaftliche Transformations- und Nachhaltigkeitsforschung, die Forschung zu nachhaltigen Werkstoffen und Technologien sowie die Forschung zu juristischen Fragestellungen und Bildungsangeboten zur Nachhaltigkeit. Im Rahmen des Zentrums soll eine fachübergreifende Graduiertenschule eingerichtet werden, um den Austausch zwischen den einzelnen Teams voranzutreiben. Ein Schwerpunkt der Ausbildung der Promovierenden liegt dabei darauf, Potenziale für den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft bereits frühzeitig zu erkennen und systematisch zu fördern. “An der MLU gibt es ideale Voraussetzungen für dieses ambitionierte Vorhaben: Wir verfügen über große Expertise in den Bereichen Gründung und Transfer sowie speziell in der sozialwissenschaftlichen Nachhaltigkeits- und Transformationsforschung. Das ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Damit etwa der Verzicht auf fossile Rohstoffe gelingen kann, braucht es den Dialog zwischen den Disziplinen – und mit der Gesellschaft”, sagt Prof. Dr. Christian Tietje, der mit Prof. Dr. Ralf Wehrspohn und Prof. Dr. Jonathan Everts den Antrag für das JTC gestellt hat.

Hierbei kommt vier Transfer-Lotsen des JTC eine entscheidende Rolle zu: Sie stehen im ständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, dem Burgenlandkreis und dem Saalekreis. Ihre Aufgabe ist es, Kontakte zu Industrieunternehmen der Region aufzunehmen und aktiv an der Vernetzung mit der MLU zu arbeiten. Schließlich soll die Arbeit der Innovationsteams auf konkreten Herausforderungen und Bedarfen der Region basieren und diesen zugutekommen. Das kann zum Beispiel über Ausgründungen, Kooperationen mit Firmen, Genossenschaften oder neuartige Technologien geschehen. Gleichzeitig suchen die Transfer-Lotsen vor Ort nach geeigneten Räumen für geplanten Projekte, sodass zum Beispiel direkt in der Region neue Jobs geschaffen werden.

Die Förderung läuft bis 2027, soll aber deutlich darüber hinaus wirken: “Wir fördern im Rahmen des JTC bewusst kluge Köpfe mit guten Ideen, die hier im Mitteldeutschen Revier neue Impulse für die nachhaltige, langfristige Entwicklung geben werden”, so Rektorin Becker abschließend.

Mit dem JTC orientiert sich die Universität Halle an den Empfehlungen des jüngsten Foresight-Berichts der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH. Die Beratungsunternehmen haben im Auftrag der am Bundeskanzleramt angesiedelten Allianz für Transformation die Frage bearbeitet, welche Faktoren für eine erfolgreiche Transformation relevant sind. In ihrem Bericht zählt die Stärkung von “forschungsgetriebenen Ökosystemen” zu einer wesentlichen Säule.

Hochschulinformationstag 2024 an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena

0
Studierende auf dem Campus der EAH Jena Foto: Sebastian Reuter
Studierende auf dem Campus der EAH Jena Foto: Sebastian Reuter

Die EAH Jena lädt zum Hochschulinformationstag (HIT) am 13. April 2024 ein. Von 9:30 bis 15:00 Uhr haben alle Interessierten die Möglichkeit, in die spannende Welt von Studium, Wissenschaft und Forschung einzutauchen.

An der EAH Jena studieren derzeit rund 4.400 junge Menschen in knapp 50 Bachelor- und Masterstudiengängen. Ob Business Administration oder Maschinenbau, ob Elektrotechnik/Informationstechnik oder E-Commerce, ob Physiotherapie oder Soziale Arbeit – das Studienangebot der EAH Jena ist vielfältig und wird ab dem Wintersemester 2024/2025 mit dem Orientierungsjahr Ingenieurwissenschaften weiter ausgebaut. Mit diesem Programm bietet die Hochschule technikbegeisterten jungen Menschen eine Entscheidungshilfe für den individuell passenden Ingenieurstudiengang. Interessierte können sich darüber zum HIT ausführlich informieren.

Zahlreiche Angebote aus den verschiedenen Fachbereichen laden die Gäste zum Staunen und Mitmachen ein. Highlights sind zum Beispiel Präsentationen zu Virtual Reality, humanoiden Robotern und Eyetracking. Aber auch hautnah erlebte Säuglings- und Kinderpflege oder ein Workshop zu Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz in der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sind Bestandteile des Programms. Komplettiert wird das Angebot mit Vorträgen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen, zu Bewerbung und Einschreibung sowie zu weiteren studienrelevanten Themen wie Studienfinanzierung und studentischem Wohnen.

Internationales Flair verspricht der Food Court. Studierende der Hochschule aus aller Welt bieten Gerichte aus ihren Heimatländern zum Probieren an. So wird es Speisen aus Indien, Italien, Mexiko und Pakistan geben.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der EAH Jena unter www.eah-jena.de/hit abrufbar.

Foto: Sebastian Reuter

Das Programm der AfD zur Jenaer Stadtratswahl 2024

0


Liebe Bürger, die Alternative für Jena ist nun seit mittlerweile fünf Jahren im Jenaer Stadtrat vertreten und bildet die Gegenstimme zur bürgerfernen, familienfeindlichen und ideologischen Politik der etablierten Parteien. Die Bürger in Jena mussten in den letzten Jahren besonders unter der freiheitsfeindlichen Corona-Maßnahmenpolitik leiden, da die Stadtspitze bundesweit Vorreiter sein wollte. Die Einschränkungen hatten teilweise schon hysterische Züge angenommen: so wurden Spielplätze gesperrt, Ampeltaster und Parkbänke abgeklebt auch wurde in Jena – als erster Stadt in Deutschland – die Maskenpflicht im öffentlichen Raum verordnet. Unter den Folgen dieser überzogenen und freiheitsfeindlichen Einschränkungspolitik haben bis heute vor allem Familien und Kinder zu leiden.

Es wurde zudem versucht, den Stadtrat gegen die Interessen der Bürger zu einer Spielwiese für linke Klientelpolitik, Klimairrsinn sowie abstruse Sprach- und Gesellschaftsexperimente umzufunktionieren. Gleichzeitig wurden die tatsächlichen Zukunftsthemen Sicherheit, Mietpreisentwicklung, Verkehr und Infrastruktur in den Hintergrund gedrängt. Statt diese Probleme anzugehen, werden im Stadtrat nur Beschlüsse gefasst und endlose Debatten geführt zu Themen wie: die Unterstützung der Seenotrettung im Mittelmeer, dem Klimaaktionsplan, der nicht einmal ansatzweise finanzierbar ist, oder aber auch zu Fragen, wie, in wie vielen verschiedenen Sprachen die Webseite der Stadt aufrufbar sein soll.

Wahlprogramm-Stadtrat-Jena-2024

Wir erhalten täglich Inhalte Dritter, die uns auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also um aktuelle, redaktionell nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Mitteilungen Dritter. Welche damit stets durchgehende Zitate der namentlich genannten Absender außerhalb unseres redaktionellen Bereiches darstellen.

Für die Inhalte sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gern an redaktion@jenapolis.de oder kontaktieren den Versender der Informationen.“

Staatsanwaltschaft Halle erhebt weitere Anklage gegen Björn Höcke

0

Die Staatsanwaltschaft Halle hat am 21.03.2024 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Halle eine weitere Anklage gegen den Abgeordneten des Thüringer Landtags Björn Höcke erhoben.

Dem Angeschuldigten wird das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 Satz 1 StGB).

Björn Höcke ist hinreichend verdächtig, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland!” in Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit als Redner bei einer Veranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Gera am 12.12.2023 erneut verwendet zu haben, indem er den ersten Teil der Losung – „Alles für“ – selbst aussprach, und anschließend das Publikum durch Gesten animierte, den zweiten Teil – „Deutschland“ – zu rufen.

Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat beantragt, das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit dem bereits beim Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden. Zunächst hat das Landgericht allerdings über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

MANIFEST für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland

0

Unerwartet deutlich gehen Mitarbeiter des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ihren Arbeit- und Auftraggebern ins Gericht. Sie veröffentlichten ein „Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. Darin warnen sie: Der ÖRR als „wesentliche Säule unserer Demokratie und Kultur“, seine Grundsätze und sein Programmauftrag seien akut gefährdet. Nachfolgend gibt es weitere Informationen zum MANIFEST!

Wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, sowie alle weiteren Unterzeichnenden, schätzen einen starken unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland als wesentliche Säule unserer Demokratie, der gesellschaftlichen Kommunikation und Kultur. Wir sind von seinen im Medienstaatsvertrag festgelegten Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides aber sehen wir in Gefahr. Das Vertrauen der Menschen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nimmt immer stärker ab. Zweifel an der Ausgewogenheit des Programms wachsen. Die zunehmende Diskrepanz zwischen Programmauftrag und Umsetzung nehmen wir seit vielen Jahren wahr. Wir haben dieses Manifest verfasst, damit unsere Stimme und Expertise zur Zukunft des öffentlich- rechtlichen Rundfunks im gesellschaftlichen Diskurs gehört werden.

Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir überwiegend das generische Maskulinum, wir sprechen explizit alle an.

weitere Informationen gibt es auf der Webseite: https://www.meinungsvielfalt.jetzt/

MITZEICHNEN!

Fühlen Sie sich angesprochen und wünschen auch Sie sich einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Dann unterzeichnen Sie die Petition „Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ bei openpetition.de

Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland - meinungsvielfalt.jetzt

 

Proteste gegen die AfD: Im Osten gefährlich?

0
Proteste gegen die AfD: Im Osten gefährlich? MONITOR

Große Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und die AfD bekommen aktuell viel Aufmerksamkeit – sehr zum Widerwillen von Höcke, Weidel & Co. Dabei ist es in kleinen Städten – gerade in Ostdeutschland – häufig viel schwerer und gefährlicher, Demos gegen Feinde von Verfassung und Demokratie auf die Beine zu stellen. Anmeldende und Teilnehmende werden bedroht oder verhöhnt. Selbst bürgerliche Kräfte wollen häufig nicht mitmachen. Und trotzdem: Auch in ostdeutschen Kleinstädten erhält der Protest gegen die AfD Zulauf. MONITOR war auf zwei Demonstrationen in Ostdeutschland unterwegs. In Wurzen kamen zum Beispiel 220 Menschen zur Kundgebung gegen Rechts, die von einem grünen Landtagskandidaten angemeldet wurde. Zur Gegendemo kamen 60 Rechtsextreme. AutorInnen: Lara Straatmann, Julius Baumeister

Start der Umsetzung des Konzeptes „Innenstadt – Straßenräume neu denken!“

0

„Mehr Dortu für Alle“: Verkehrsberuhigter Bereich Dortustraße im Abschnitt zwischen Hegelallee und Brandenburger Straße ist eingerichtet

„Mit der modellhaften Umgestaltung der Dortustraße bietet sich in den nächsten Monaten die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln, was gute Lösungen für unsere innerstädtischen Straßenräume sind und an welchen Stellen etwas nachgesteuert werden muss. Wir haben so die Chance, neue Spielräume für diesen Straßenabschnitt zu erproben und gemeinsam eine Innenstadt für alle zu entwickeln – eine Innenstadt, in der sich die Menschen gern aufhalten, Zeit verbringen und natürlich auch die Geschäfte und Lokalitäten besuchen. Wichtig ist uns, dass die Gewerbetreibenden, Gastronomen und Anwohner während des gesamten Versuchs mit uns im Dialog bleiben und sich aktiv einbringen“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt.

Zentrales Ziel ist es, mehr Raum für Lebensqualität, Begegnung und Gemeinwohl sowie mehr Verkehrssicherheit für alle zu schaffen. Gleichzeitig soll die Schönheit und Qualität des Stadtbereichs sichtbarer werden; auch in Ergänzung mit mehr Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten. Durch die gesteigerte Aufenthalts- und Begegnungsqualität wird eine höhere Besucherfrequenz erwartet, von der auch der Einzelhandel und die gastronomischen Einrichtungen profitieren werden.

Um diesen Zielen gerecht zu werden, wurden auf den vormals genutzten Parkflächen schrittweise Hochbeete gebaut, Blumenkübel und Sitzgelegenheiten aufgestellt und weitere Fahrradständer installiert.  Die Zufahrten in die Dortustraße haben bepflanzte Kübel erhalten, um in den Eingangsbereichen Akzente zu setzen. Neue Behindertenstellplätze, Bereiche für Kurzzeitparken und Jelbi-Mobilitätspunkte wurden gekennzeichnet und eingerichtet. Neben den amtlichen Verkehrszeichen zum verkehrsberuhigten Bereich gibt es in dem Bereich weitere Hinweis- und Informationsschilder, die die Verkehrsregeln einfach verständlich für alle erklären und weitere Informationen zum Projekt vermitteln. Durch informative Postkarten unter dem Motto „Mehr Dortu für Alle“ wird über die neue Verkehrssituation informiert. Die Postkarten können auch von Geschäften und gastronomischen Betrieben an ihre Gäste und Kunden ausgegeben werden.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Mai 2023 das Konzept „Innenstadt – Straßenräume neu denken!“ (DS 23/SVV/0060) beschlossen und die Verwaltung mit weitergehenden Planungen und Überlegungen für die einzelnen Straßenabschnitte beauftragt, um den KfZ-Verkehr und v. a. den ruhenden Verkehr schrittweise zu reduzieren. Das Ziel für die Umsetzung des Konzeptes ist eine attraktive und zukunftsgerechte Innenstadt, die die vorhandenen öffentlichen Flächen gerechter aufteilt, um damit mehr Platz auch zugunsten nicht-motorisierter Menschen und ihre Bedürfnisse zu schaffen. Dabei soll umweltgerechte innerörtliche Mobilität gefördert werden, um motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und damit der Luftverschmutzung und der Lärmbelästigung zu begegnen.

Was bedeutet „Verkehrsberuhigter Bereich“?

  • Als verkehrsberuhigter Bereich kann der Abschnitt der Dortustraße weiterhin von allen Verkehrsteilnehmern genutzt, d. h. auch von KFZ befahren werden, aber in Schrittgeschwindigkeit.
  • Der Fußverkehr darf die gesamte Straßenbreite benutzen und durch den Fahrzeugverkehr nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
  • Der Fußverkehr darf umgekehrt den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
  • Fahrzeuge dürfen ausschließlich innerhalb gekennzeichneter Flächen parken.
  • Das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen ist dann jedoch im gesamten Straßenraum zulässig – auf Höhe der Haustür, Eingang zur Arztpraxis und anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtung, Ladengeschäft usw.

Was ändert sich für parkende Anwohner und Besucher?
Die Anwohner- und Besucherparkstände in dem Straßenabschnitt zwischen Hegelallee und Brandenburger Straße sind entfallen. In den umliegenden Straßenbereichen bleiben alle Anwohnerparkstände mit Parkausweis und Besucherparkstände und sog. Mischparkflächen (Anwohner und Besucher) erhalten. Weitere Parkmöglichkeiten bieten u. a. die die Innenstadt umgebenden Parkhäuser.

In der Hegelallee zwischen Dortu- und Jägerstraße gibt es nun 20 sog. Mischparkflächen. Diese sind von berechtigten Anwohnern ganztägig ohne Einschränkungen nutzbar; Besucher können dort mit Parkschein von 8 bis 20 Uhr parken. In der Hegelallee zwischen Dortu- und Lindenstraße sind nun beidseitig 12 Parkstände ausschließlich für Bewohner mit Bewohnerparkausweis reserviert. Darüber hinaus gibt es in dem Straßenabschnitt 4 Behindertenparkstände und 4 -5 Parkstände für Kurzzeitparker (mit Parkscheibe, max. 30 Minuten) geben.

Die Landeshauptstadt setzt für das Modellprojekt auch Fördermittel aus dem Programm „Meine Stadt der Zukunft“ des Landes Brandenburg ein. Ziel ist hierbei, mit verschiedenen Beteiligungsformaten insbesondere die Akzeptanz einer autoarmen Innenstadt in der Stadtgesellschaft zu erhöhen. In verschiedenen kooperativen Beteiligungsformaten soll gemeinsam mit der Stadtgesellschaft diskutiert und ausprobiert werden, wie innerstädtische Straßenräume zukünftig mit einer hohen Aufenthaltsqualität ohne störenden Durchgangs- und Parksuchverkehr für alle gerecht und sozialer genutzt und zukunftsorientiert gestaltet werden können. Das Modelvorhaben soll die Gemeinschaft stärken und die Akzeptanz für Veränderungen fördern; gleichzeitig die Potsdamerinnen und Potsdamer über die Vorteile einer nachhaltigen, grünen und autoarmen Innenstadt informieren und aktiv in die Umgestaltung einbeziehen.

Weitere Informationen und Neuigkeiten im weiteren Projektverlauf finden Sie auf: www.mobil-potsdam.de/dortustrasse und www.potsdam.de/mehrinnenstadt.

Start der Umsetzung des Konzeptes „Innenstadt – Straßenräume neu denken!“