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Benzinpreise im April stark gestiegen

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München. Die Fahrer von Benziner-Pkw mussten im April für ihren Kraftstoff deutlich mehr bezahlen als im März. Das zeigt die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise. Danach kostete ein Liter Super E10 im Monatsmittel 1,851 Euro und damit mit 7,4 Cent deutlich mehr als im März.

Praktisch keine Veränderungen verzeichnet der ADAC beim Dieselpreis: Ein Liter kostete im April im bundesweiten Schnitt 1,731 Euro – das waren 0,3 Cent mehr als im Vormonat.

Auslöser für den deftigen Benzinpreisanstieg war in erster Linie die weitere Verteuerung von Rohöl. Während ein Barrel der Sorte Brent Mitte März noch rund 82 US-Dollar kostete, musste für die gleiche Menge im April zumeist knapp unter 90 Dollar bezahlt werden. Dies schlug beim Preis von Super E10 voll durch. Der Dieselpreis unterliegt dagegen auch anderen Gesetzmäßigkeiten, daher blieb die Verteuerung am Rohölmarkt bei dieser Kraftstoffsorte weitgehend ohne Folgen. Hinzu kommt, dass sich der Preis für Dieselkraftstoff in den letzten Monaten auf hohem Niveau befand und nach Meinung des ADAC weiterhin Potenzial für Preissenkungen vorhanden ist.

Teuerster Tag zum Tanken war für die Fahrer von Benzinern der 17. April mit 1,867 Euro je Liter Super E10. Am günstigsten war Super E10 am 1. April bei einem Durchschnittspreis von 1,832 Euro. Dieselfahrer tankten am 8. April mit 1,761 Euro am teuersten, am wenigsten bezahlen mussten sie am letzten Tag des Monats mit 1,696 Euro.

Autofahrer können mehrere Euro beim Tanken sparen, wenn sie abends an die Zapfsäulen fahren. Auswertungen des ADAC zeigen, dass die günstigste Zeit zum Tanken zwischen 20 und 22 Uhr liegt, doch auch zwischen 18 und 19 Uhr sind die Preise bereits besonders niedrig. In den Morgenstunden kostet eine Tankfüllung in aller Regel einige Euro mehr.

Auch Vergleichen lohnt sich, denn die Spritpreise an den Tankstellen unterscheiden sich bisweilen erheblich. Schnelle und praktische Hilfe bekommen Autofahrer mit der „ADAC Drive App“, die die Preise nahezu aller über 14.000 Tankstellen in Deutschland zur Verfügung stellt. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

150.000 Euro für Gedenkstättenfahrten nach Polen

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Von Dnalor 01 - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 at, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26547566

Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern haben in diesem Jahr mehr Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, an Fahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen teilzunehmen. Das Land hat 2024 die Mittel von jährlich 50.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht. Damit verdreifacht das Land seine Förderung. Umgesetzt wird das Programm seit vielen Jahren von der Europäischen Akademie Mecklenburg-Vorpommern in Waren (Müritz), die jetzt den entsprechenden Fördermittelbescheid erhalten hat.

„Unsere Schulen haben ein hohes Interesse an Gedenkstättenfahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen, vor allem in die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau. Ziel des Projektes ist es, den Schülerinnen und Schülern die intensive Auseinandersetzung mit dem Holocaust und den Verbrechen des Nationalsozialismus am authentischen Ort zu ermöglichen. Für 2024 haben sich 50 Schulen angemeldet, das sind über 1.000 Schülerinnen und Schüler. Dieses Interesse ist beeindruckend“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Schülerfahrten haben eine Dauer von fünf bis sechs Tagen und führen insbesondere in die Gedenkstätten Auschwitz-Birkenau und Majdanek. Zu den Fahrten zählt ein Rahmenprogramm mit Vorbereitungs-, Reflexionsgesprächen, Workshops und Zeitzeugengesprächen. Schulen stellen Förderanträge bei der Europäischen Akademie in Waren (Müritz). Die Organisation der Fahrten durch die Europäische Akademie sorgt für eine erhebliche Entlastung der betreuenden Lehrerinnen und Lehrer.

„Bei der Förderung von Gedenkstättenfahrten liegt Mecklenburg-Vorpommern im Pro-Kopf-Vergleich im bundesweiten Vergleich deutlich an der Spitze“, betonte die Ministerin. „Mit den Gedenkstättenbesuchen wird Geschichte erlebbar. Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Gewaltherrschaft und Menschenfeindlichkeit auseinander. Das ist ein unerlässlicher Beitrag, dem Antisemitismus vehement entgegenzutreten und die Erinnerungskultur weiter zu stärken“, so Oldenburg.

Die Aufstockung der Fördermittel für Gedenkstättenfahrten ist eine konkrete Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“. Die Landesregierung kommt damit auch Anregungen von Lehrkräften nach, die sich für die Ausweitung dieser Fahrten ausgesprochen hatten.

Foto: Von Dnalor 01 – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 at, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26547566

Thüringer Finanzämter nehmen im Jahr 2023 Steuern von rund 8,4 Milliarden Euro ein.

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Ein Plus von drei Prozent im Vergleich zum Jahr 2022.

Erfurt. Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2023 vorgestellt. Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.432.242.230,04 Euro eingenommen. Das sind drei Prozent mehr als im Jahr 2022 und sogar zehn Prozent mehr, als im Vor-Corona-Jahr 2019. Das Finanzamt Erfurt hat dabei das höchste Steueraufkommen (rund 2,1 Milliarden Euro) eingenommen.

Das Lohnsteueraufkommen im Freistaat stieg um knapp 260 Millionen Euro im Vergleich zu 2022. Bei der Umsatzsteuer konnten rund 125 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer konnte ein Zuwachs von 5,7 Prozent erreicht werden. Letzteres belief sich in 2023 auf knapp 29 Millionen Euro.

Zurückgegangen sind im Vergleich zum Jahr 2022 die Einnahmen aus der Einkommensteuer (- 6,8 Prozent) und die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (- 36,5 Prozent). „Grund für den starken Rückgang der Grunderwerbsteuereinnahmen war die starke Zurückhaltung der Menschen auf dem Immobilienmarkt. In 2023 haben sich wegen der hohen Baukosten und der gestiegenen Zinsen viele gegen ein Eigenheim entschieden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert rückblickend.

Die Finanzämter veranlagten in 2023 insgesamt 809.855 Steuerfälle und damit über 25.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2022. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2022 durchschnittlich um 4,5 Tage. Für die Veranlagung von Gewerbetreibenden und Selbständigen benötigten die Finanzämter im Schnitt 1,3 Tage länger als im Vorjahr. Grund dafür sind die in diesem Arbeitsbereich entstehenden Belastungsspitzen aufgrund der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen. Im Durchschnitt haben die zwölf Thüringer Finanzämter für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen insgesamt 48,5 Tage im Jahr 2023 gebraucht. Im Jahr 2022 waren es noch durchschnittlich 51,4 Tage. „Unsere Finanzämter im Freistaat konnten die Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2023 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen um fast drei Tage im Vergleich zum Vorjahr senken. Damit liegen wir sogar deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 56,6 Tagen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nach Auswertung der Länderergebnisse steht Thüringen im Bundesvergleich damit auf Platz eins.

Durchführung der Grundsteuerreform
Die Bewertungsstellen der Finanzämter haben bis zum 31.12.2023 rund 82 Prozent – inzwischen fast 95 Prozent (Stand 31.03.2024) – der erforderlichen neuen Grundsteuerwerte im Grundvermögen festgestellt. Damit haben sie einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Grundsteuerreform geleistet. „Wenn man bedenkt, dass es sich allein bei uns in Thüringen um ca. 1,25 Millionen Grundstücke handelt, dann ist diese Anstrengung aller Ehren wert“, hebt die Finanzministerin hervor. Es liegt nun an den Städten und Gemeinden, auf dieser Grundlage die Anpassung der Hebesätze zu beschließen und bis Ende des Jahres die neuen Grundsteuer-Bescheide mit Wirkung ab 2025 zu erteilen.

Anträge auf Gewährung einer Forschungszulage:
Seit dem 1. Januar 2020 werden Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben steuerlich gefördert. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für begünstigte Forschungsvorhaben eine Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Begünstigung des FuE-Vorhabens muss zunächst von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) festgestellt werden, bevor die Festsetzung der Forschungszulage durch die zuständigen Finanzämter erfolgen kann. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 96 Forschungszulagenbescheide durch die Thüringer Finanzämter erlassen, das sind 43 mehr, als im Jahr 2022. Dabei wurden Forschungszulagen von insgesamt 4.562.379 Euro festgesetzt.

Die Forschungszulage wird nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt, sondern wirtschaftsjahrbezogen festgesetzt. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen
Insgesamt 398.018 der für den Veranlagungszeitraum 2022 im Jahr 2023 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Steigerung von 3,2 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat wächst stetig. Mit einer ELSTER-Quote von über 76 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich im Mittelfeld. Die digitale Steuererklärung wird bei den Bürgerinnen und Bürgern immer beliebter, weil sie die Vorteile zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 180.414 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 20.500 Fälle mehr, als noch im Jahr 2022. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 159.930 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 30 Prozent entspricht.

Personal
Zum Stichtag 31.12.2023 sind in den Thüringer Finanzämtern insgesamt 2.599 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Dazu befanden sich 138 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule in Gotha und 143 Studierende waren am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungshochschule in Gotha eingeschrieben.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Finanzämtern sorgen täglich für eine gerechte Umsetzung der komplexen Steuergesetze in der Praxis. So tragen die Finanzämter einen wesentlichen Teil dazu bei, dass das Gesamtsystem unserer solidarischen Gemeinschaft auch funktioniert. Mit Steuereinnahmen wird das Gemeinwesen finanziert, darauf verlassen sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.759.789.656,46 Euro im Jahr 2023. Sie besitzt mit 44,6 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2023 insgesamt 952.091.484,34 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2023 auf insgesamt 2.520.862.744,76 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 29,9 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 538.075.004,83 Euro.

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2023 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2023 auf 28.832.681,74 Euro.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2023 auf 181.637.085,65 Euro.

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75 Jahre Grundgesetz: „TOUR DE DEMOKRATIE“ startet in Weimar

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Weimar. Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Dieses Jubiläum wollen wir gemeinsam feiern!

Anlässlich des Verfassungsjubiläums startet die „Tour de Demokratie“ am 4. Mai 2024 um 14 Uhr vom Theaterplatz in Weimar und endet rund drei Wochen später beim Bürgerfest in Bonn. Die Fahrt verbindet Orte, Vereine und Institutionen entlang der Strecke an rund 20 Stationen, etwa in Weimar, Eisenach, Fulda, Hanau, Frankfurt am Main, Mainz und Andernach.

Unterschiedlichste Verkehrsmittel auf Straße, Schiene und auf dem Wasser verbinden die Etappen-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer, die überwiegend aus Sport- und Kulturvereinen, verschiedenen Institutionen und der Zivilgesellschaft kommen, mit den teilnehmenden Orten. Die „Tour de Demokratie“ möchte auf diese Weise die Menschen entlang der Strecke auf die deutsche demokratische Verfassungsdemokratie aufmerksam machen und eine lebendige Erinnerungskultur fördern.

Ein Staffelstab begleitet die Tour bis Bonn, die darin befindliche Schriftrolle mit dem gemeinsamen Bekenntnis zu den demokratischen Grundwerten wird von Menschen aus dem gesamten Spektrum der Zivilgesellschaft unterschrieben und weitergegeben. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes wird das Bekenntnis dem Bundespräsidenten übergeben und anschließend in der Villa Hammerschmidt ausgestellt.

Tour de Demokratie ist ein Projekt der Gesellschaft zur Erforschung der Demokratie-Geschichte (GEDG) in Kooperation mit der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte und dem Netzwerk Verfassungsstädte.

 4. Mai, 14 Uhr Kundgebung auf dem Theaterplatz, anschließend gemeinsamer Demonstrationszug zum Bahnhof

Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach Lubmin erfolglos

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Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von zwei Umweltvereinigungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung „Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26“ abgewiesen.

Das Vorhaben betrifft den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran/Rügen und Lubmin. Mit dieser sollen zwei schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units – FSRUs) im Hafen von Mukran an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden. Weitere Abschnitte der OAL sind nicht mehr Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Die Klagen, über die das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zu entscheiden hatte, blieben in der Sache erfolglos. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Zulassung des Vorhabens bedurfte es nicht. Diese war nach einer Ausnahmeregelung im LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) entbehrlich, weil das Vorhaben der Bewältigung einer Gasversorgungskrise dient. Die gesetzliche Ausnahmeregelung für die OAL ist mit Unionsrecht und dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar. Die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der OAL ist geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen. Nach dem LNGG soll die nationale Energieversorgung durch die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Gasfernleitungsnetz gesichert werden. Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin. Die zur Anbindung geplanten FSRUs im Hafen von Mukran weisen eine jährliche Regasifizierungskapazität von insgesamt 10 bis 15 Mrd. m3  auf und sind damit geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen. Die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften liegen nicht vor. Das Vorhaben ist mit den rechtlichen Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie zum Wasser- und Naturschutzrecht vereinbar. Die Abwägungsentscheidung ist nicht zu beanstanden, insbesondere sind die Belange des Klimaschutzes hinreichend berücksichtigt worden.

BVerwG 7 A 9.23 – Urteil vom 25. April 2024

BVerwG 7 A 11.23 – Urteil vom 25. April 2024

Jeder dritte kardiovaskuläre Todesfall geht auf falsche Ernährung zurück

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Studie des Kompetenzclusters „nutriCARD“ über den Zusammenhang von Fehlernährung und Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Jena. In Europa sterben jedes Jahr 1,55 Millionen Menschen durch Fehlernährung. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Friedrich-Schiller-Universität Jena, des Instituts für nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft (INL) und des Kompetenzclusters nutriCARD. Die Forschenden haben darin die Bedeutung der Ernährung für kardiovaskulär bedingte Todesfälle im Zeitraum zwischen 1990 bis 2019 analysiert. Ihre Ergebnisse haben die Forschenden im European Journal of Preventive Cardiology veröffentlicht.

In der Studie konnte gezeigt werden, dass jeder sechste Todesfall in Europa auf eine unausgewogene Ernährung zurückzuführen ist. „Bei den Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist rund ein Drittel der Todesfälle mit einer Fehlernährung assoziiert“, erläutert Theresa Pörschmann, die Erstautorin der Studie und Doktorandin am Lehrstuhl für Biochemie und Physiologie der Ernährung der Universität Jena. Auf die 27 Mitgliedstaaten der EU entfallen demnach rund 600.000 vorzeitige Todesfälle – etwa 112.000 davon auf Deutschland. Prozentual betrachtet sterben in Europa die meisten Menschen an ernährungsbedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Slowakei (48 Prozent) und in Belarus (47 Prozent). Die niedrigsten Anteile finden sich in Spanien (24 Prozent). In Deutschland sind 31 Prozent aller kardiovaskulären Todesfälle auf eine unausgewogene Ernährung zurückzuführen.

Die Studie zeigt zudem, welche Ernährungsfaktoren den größten Einfluss auf die vorzeitigen Todesfälle hatten. „Es sind leider immer wieder die gleichen Lebensmittel, von denen wir entweder zu wenig oder zu viel essen“, so Pörschmann. Insbesondere gehören zu den negativen Einflussfaktoren der Verzehr von zu wenig Vollkornprodukten und zu wenig Hülsenfrüchten, gefolgt von einer Ernährung mit zu viel Salz und zu viel rotem Fleisch.

Ein Drittel der Todesfälle bei Menschen unter 70
Auch die Art der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie die Verteilung zwischen den Geschlechtern und in unterschiedlichen Altersgruppen wurden untersucht. Der Großteil der Todesfälle entfiel dabei auf ischämische Herzkrankheiten, wie Erkrankungen der Herzkranzgefäße, gefolgt von Schlaganfällen und hypertensiver Herzkrankheit. In ca. 30 Prozent aller vorzeitigen Todesfälle waren die Betroffenen jünger als 70 Jahre. Insgesamt haben die Forschenden 13 unterschiedliche Arten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und 13 verschiedene Ernährungsfaktoren untersucht.

Tatsächlicher Effekt der Ernährung wahrscheinlich noch größer
„In der Studie sind Faktoren wie Alkoholkonsum und eine zu hohe Energiezufuhr, die Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2 verursachen kann, noch gar nicht berücksichtigt“, erläutert Prof. Stefan Lorkowski vom Institut für Ernährungswissenschaften der Uni Jena. „Dies sind weitere wichtige Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen“, ergänzt Dr. Toni Meier vom Institut für nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft in Halle. „Die tatsächlich durch eine unausgewogene Ernährung bedingten kardiovaskulären Todesfälle dürften also noch deutlich höher liegen.“

Seit 2019 steigt der Anteil der ernährungsbedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Die Analyse basiert auf Daten der globalen Krankheitslastenstudie (Global Burden of Disease Study) und betrachtet insgesamt 54 Länder in West-, Ost- und Zentraleuropa sowie Zentralasien, die von der Weltgesundheitsorganisation als „europäische Region“ zusammengefasst werden. Hierzu gehören neben den EU-Mitgliedsstaaten und weiteren europäischen Ländern auch mehrere Staaten Vorder- und Zentralasiens, wie Armenien, Aserbaidschan, Israel, Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan und Usbekistan.

Zwar steigt die Zahl ernährungsbedingter Todesfälle weltweit aufgrund der wachsenden Weltbevölkerung und steigender Lebenserwartung an, doch ihr Anteil an den Todesfällen insgesamt sinkt. „Bis 2015 hat sich der Anteil an ernährungsbedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen stetig verringert. Seit 2019 steigen die Zahlen allerdings wieder leicht“, bilanziert Prof. Lorkowski. Die aktuellen Ergebnisse verdeutlichten erneut das große präventive Potenzial einer ausgewogenen Ernährungsweise für die Herzgesundheit. „In Deutschland haben wir noch viel Luft nach oben und könnten viele vorzeitige Todesfälle verhindern.“

Original-Publikation:

Pörschmann T, Meier T, Lorkowski S. Cardiovascular mortality attributable to dietary risk factors in 54 countries in the WHO European Region from 1990 to 2019: an updated systematic analysis of the Global Burden of Disease Study. European Journal of Preventive Cardiology 2024. https://dx.doi.org/10.1093/eurjpc/zwae136Externer Link

Gefahr für die Demokratie durch Linksextremisten

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Berlin. Die vom Linksextremismus ausgehenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sind nach Ansicht der Bundesregierung weiter hoch. Die Zahl gewaltorientierter Linksextremisten habe in den vergangenen Jahren zugenommen, Netzwerke hätten sich verfestigt, radikalisierten sich, und es bildeten sich neue, militante Gruppierungen, heißt es in der Antwort (20/11154) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10941) der AfD-Fraktion.

Insgesamt habe sich die Gefahr für schwere Gewalttaten gegen Personen zuletzt nochmals erhöht. Politische Gegner seien für gewaltbereite Linksextremisten vor allem von ihnen so bezeichnete „Faschisten“, worunter sie neben Rechtsextremisten auch den Staat und die Polizei fassten. Vor allem im „antifaschistischen Kampf“ gewaltbereiter Linksextremisten seien Brutalität und Gewaltbereitschaft stark ausgeprägt.

Zudem habe sich die Gefahr für Angriffe auf Unternehmen und kritische Infrastrukturen erhöht. Die von Linksextremisten verursachten Sach- und Folgeschäden liegen den Angaben zufolge jährlich in mehrstelliger Millionenhöhe. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) seien derzeit 14 Linksextremisten untergetaucht.

Bisher kaum Informationen über Zivilschutzübungen an Schulen

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Berlin. Die Bundesregierung verweist auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder beim Thema Zivilschutzübungen an Schulen. Informationen, in welchen Ländern bereits Zivilschutzübungen an Schulen stattfinden, liegen ihr daher nicht abschließend vor, wie es in einer Antwort (20/11164) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10939) heißt.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich in der Anfrage auf Aussagen der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger (FDP), bezogen, die in einem Interview solche Übungen gefordert und dabei Großbritannien als Vorbild angeführt hatte. Nach Auffassung der Bundesregierung sollten solche Übungen „im engen Austausch mit entsprechenden Expertinnen und Experten sowie den für Bevölkerungsschutz zuständigen Behörden konzipiert und durchgeführt werden“, heißt es weiter. Das Ministerium sei vor diesem Hintergrund mit den entsprechenden Stellen in Kontakt getreten. Bezogen auf das Vorbild Großbritannien führt die Bundesregierung an, dass konkret in England „beispielsweise Notfallpläne zu verschieden Szenarien und deren regelmäßige Überprüfung Bestandteil des schulischen Lebens sind“.

Mehr Befugnisse für Pflegekräfte in Deutschland geplant

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Berlin. Zur Stärkung der Pflegeausbildung und der erweiterten Befugnisse von Pflegekräften werden nach Angaben der Bundesregierung derzeit Gesetze vorbereitet. Mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung solle die personelle Basis der Pflege auch unterhalb des Fachkraftniveaus gestärkt werden, heißt es in der Antwort (20/11158) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10940) der Unionsfraktion.

Ferner geplant ist den Angaben zufolge ein Pflegekompetenzgesetz, um die Befugnisse der Pflegekräfte entsprechend ihren Kompetenzen zu erweitern. Die Fachkräfte könnten häufig mehr Aufgaben ausführen, als sie rechtlich eigenständig dürften.

Die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachkräften würden in der Versorgung noch nicht hinreichend genutzt. Damit blieben Potenziale für eine Verbesserung der Versorgung ungenutzt. Der Pflegeberuf sei ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen, der für Menschen mit unterschiedlichen schulischen Abschlüssen und beruflichen Hintergründen sehr attraktiv sein könne. Das Ziel sei, mit der strukturellen Verbesserung vor allem junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern.

»Wir leben hier!« über das Leben von Jugendlichen in der DDR

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Kleine Entscheidungen können zuweilen große Folge haben. Diese Erfahrung haben die Zeitzeug*innen in der DDR gemacht, deren Leben die Vorlage für die interaktive Graphic Novel »Wir leben hier!« sind.

Das browserbasierte Spiel »Wir leben hier!« porträtiert vier junge Leute in der DDR, begleitet für einen Tag ihre Lebensgeschichte und erzählt auch vom Davor und Danach. Klaus fühlt sich wie in »1984«, Karo tritt radikal für ihre Ideale ein, Bodo will einfach nur Punk sein und Sibylle sehnt sich nach Arbeit an der Drushba-Trasse in der Sowjetunion. Die Spieler*innen beeinflussen dabei aktiv das Geschehen und treffen Entscheidungen, die mitunter alles verändern: Widerspricht man im falschen Moment, kann das Spiel jäh beendet sein. Manchmal erweist sich der unbequeme Weg aber auch als einziger Ausweg.

Im Graphic Novel-Stil werden vier unterschiedliche Lebenssituationen spannend erzählt und Alltag und Geschichte historisch fundiert vermittelt: Die entwickelten Stories beruhen auf für das Projekt geführten Interviews mit Zeitzeug*innen, deren Jugend in unterschiedlichen Zeiten der DDR war.

Die Frage »Was wäre wenn?« steht im Mittelpunkt
In den vier Episoden des Spiels wird die Tragweite schon kleiner Entscheidungen auf unterschiedliche Weise sichtbar gemacht. Das regt zum Nachdenken und Diskutieren an. »Es ist durchaus erkennbar, welche realen Personen hinter den Figuren stecken, aber es bleiben ‚fiktive‘ Charaktere. Das war für die Spielbarkeit und für die Verständlichkeit wichtig«, so Martin Becker, der gemeinsam mit Tabea Soergel die Episoden geschrieben hat.

»Wir leben hier!« richtet sich insbesondere an eine junge Zielgruppe, die auf unterhaltsame und interaktive Weise mehr über DDR-Geschichte erfahren möchte. Das Spiel soll vor allem im Jugendbildungsbereich – auch außerhalb der Schule – eingesetzt werden. »Uns ist es wichtig, mit diesem Angebot einen Einstieg in die Beschäftigung mit der DDR zu bieten, jenen Teil deutscher Geschichte, der einem Großteil der Jugendlichen heutzutage nur noch vom Hörensagen oder aus den Erzählungen der Eltern und Großeltern bekannt ist«, so Andreas Feddersen, Geschäftsführer der musealis GmbH, die das Spiel konzipiert und produziert hat. Das Spiel verbindet die Erzählform des Computerspiels mit der Authentizität und Lebensnähe der Geschichtsvermittlung durch Zeitzeug*innen. Der dokumentarische Charakter des Spiels bietet die Möglichkeit, Geschichte hautnah zu erleben und sich mit den alltäglichen Erfahrungen und Herausforderungen der Menschen in der DDR auseinanderzusetzen. Denn, so betonen die Macher*innen: »Die Geschichte der DDR ist nicht nur ein wichtiger Teil der deutschen Vergangenheit, sie prägt ganz wesentlich unsere Gegenwart.«

In Workshops mit Jugendlichen in der Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) wurden die Geschichten, Entscheidungsoptionen und Spielmechaniken vorgestellt. So entstand ein direktes Feedback, das in das Storytelling Eingang gefunden hat. »Das Feedback war uns sehr wichtig«, so Projektleiterin Andrea Karle von musealis. »Auch in den Austausch mit Menschen zu kommen, die geografisch keinen Bezug zur DDR haben, denn die Geschichte der DDR ist Teil der Geschichte Deutschlands. Das sollte in allen Bundesländern vermittelt werden, nicht nur im Osten.«
Das Projekt »Wir leben hier!« wurde in Zusammenarbeit mit der musealis GmbH, der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar, der Stiftung Ettersberg und der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen entwickelt. Es wurde gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Rahmen des Programms »Jugend erinnert«.

Die interaktive Graphic Novel »Wir leben hier!« ist unter www.wir-leben-hier.com verfügbar.