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Backhaus: Der Campingplatz Prerow ist sicher

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Auf Einladung der Dauercamper auf dem Campingplatz Prerow hat sich Umweltminister Dr. Till Backhaus den Fragen der Stellplatzpächter gestellt. In seiner Begrüßungsrede betonte der Minister, dass eine Schließung des Areals nicht im Sinne des Landes MV sei:

„Der Campingplatz Prerow gehört zu den schönsten in Deutschland. Das ist sowohl den Gästen, der Nationalparkverwaltung, dem Wirtschaftsministerium als auch selbstverständlich dem Landwirtschaftsministerium klar. Deshalb soll dieser Platz auch weiterhin und dauerhaft Erholungssuchenden zur Verfügung gestellt werden. Wir haben aber nie einen Hehl daraus gemacht, dass eine Bewirtschaftung wie in den vergangenen 34 Jahren nicht fortgeführt werden kann: Die vorgegebene Stellplatzzahl wurde regelmäßig überschritten, Zeltplatzstandorte in den Dünnen wurden planiert und mit Wohnanhängern bestückt, seit 1993 wurden regelmäßig ohne naturschutzrechtliche Genehmigung auf dem Campingplatz bauliche Anlagen errichtet oder erweitert, Grabungen durchgeführt, Dünen planiert, Dünendurchbrüche gebaggert, Fahrzeuge im Wald abgestellt. Verwarnungen in Richtung Betreiber und rechtskräftige Urteile haben nicht zu einer Verbesserung geführt. Damit der Campingplatz zukünftig mit den Zielen des Naturschutzes und des Nationalparks im Einklang bewirtschaftet werden kann, muss er verkleinert werden. Ziel ist, dass 2033 noch rund 84 Prozent der ursprünglich genutzten Fläche für Camper zur Verfügung stehen werden; das sind dann immer noch rund 900 Plätze!

Dazu sage ich nochmals in aller Deutlichkeit: Die derzeit vor Gericht anhängigen Räumungsklagen richten sich gegen die Regenbogen AG, nicht gegen die Stellplatznehmer! Ich versichere ihnen: Sie können bleiben. Die laufende Saison ist sicher und es wird keine Räumungen gegen Sie geben!

Dort wo Dauerstellplätze für den Landschafts- und Biodiversitätsschutz wegfallen, werden wir den Pächtern alternative Stellplätze anbieten. Niemand soll von hier vertrieben werden“, so Backhaus.

Die Pachtverträge mit der Regenbogen AG liefen am 31.12.2023 aus. In der Ausschreibung für den weiteren Betrieb des Campingplatzes setzte sich das Unternehmen Campers Friend aus sieben Interessensbekundungen mit dem besten Konzept durch. In der Ausschreibung formulierte Ziele für den Weiterbetrieb waren die Reduzierung der Pachtfläche inklusive eines Rückbauplans, ein qualitativ hochwertiger Campingbetrieb und die Unterstützung der Schutzziele des Nationalparks sowie NATURA 2000. Der Campingplatz soll nach dem Plan ein Leuchtturmprojekt für die Verbindung von Tourismus im Einklang mit Naturschutz und Klimaneutralität werden. Campers Friend steht für die neue Saison bereit, den Platz im Einklang mit der schutzwürdigen Naturausstattung ökologisch zu betreiben.

Der Campingplatz hat aktuell eine Größe von 29,7 Hektar, davon gehören 9,5 Hektar zum Nationalparkamt (Land MV) und 20,2 Hektar der StUN. Die Regenbogen AG hat zusätzlich Eigentum von 0,315 Hektar.

„Eine Katastrophe” – Stellplatz-Kündigungen auf Camping-Platz in Prerow

Lost Places im Osten: Die alte Mühle in Fürstenberg

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Die alte Mühle aus Beton in Fürstenberg/Havel – die Doku erkundet drei der spektakulärsten und geheimnisvollsten Industrieruinen Brandenburgs. Eine Mühle aus Beton in Fürstenberg/ Havel, direkt am Ufer des Röblinsees. Einst eine der größten Mehlproduzenten Norddeutschlands. In der DDR ein Kraftfuttermischwerk, das Tierfutter für die industrielle Landwirtschaft lieferte. Seit der Abwicklung 1992 stehen die Gebäude leer.

Die alte Mühle in Fürstenberg | Lost Places | Brandenburg | Doku

Am Ufer des Rüblinsees liegt eine Industrieruine, die als Lost Place vergessen wurde. Der Berliner Street Artist Tobo betrachtet diese Ruine als eine Quelle der Inspiration und einen Kunstraum. Das ehemalige Kraftfuttermischwerk in Fürstenberg, erbaut 1984, hatte eine lange Geschichte als Mühle und später als bedeutendes Werk der Stadt. Tobo und der Schweizer Immobilienentwickler Frank Sippel teilen die Faszination für solche verlassenen Orte und sehen in ihnen Potenzial für Neues. Das Werk stand im Laufe der Zeit vor Herausforderungen, insbesondere nach dem Ende der DDR, und bleibt heute eine leere Hülle. Sippel plant, die Gebäude zu renovieren und sie mit neuen Funktionen wie Coworking Spaces und Wohnraum zu beleben, um ein neues Stadtquartier zu schaffen. Lost Places – das sind verlassene und verfallene Ort, an denen die Zeit stillzustehen scheint. Meist sind sie verborgen hinter hohen Zäunen und verbarrikadiert. Der Film erkundet ihre Geheimnisse und unbekannte Geschichten. Er führt uns zu drei Geisterfabriken – zu einer Mühle aus Beton in Fürstenberg/ Havel, nach Wittstock in die verfallenen Gebäude der alten Uniform-Tuchfabrik und in ein Nazi-Kraftwerk an der Oder nahe Eisenhüttenstadt.

„Altes Gut Burgau“: Erschließung beginnt mit Leitungsbauarbeiten

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Jena. Umfangreiche Bauarbeiten zur Erneuerung der Grenzstraße und der Keßlerstraße in Jena-Burgau beginnen am Montag, 15. April. Gemeinsam mit der Stadt Jena und dem Erschließungsträger jenaprojekt GmbH & Co. KG planen der Zweckverband JenaWasser und die Stadtwerke Jena Netze die Erneuerung aller Versorgungsleitungen. Insbesondere werden neue Abwasserkanäle und Trinkwasserleitungen verlegt sowie die Strom- und Gasleitungen modernisiert.

Im Anschluss an den Leitungsbau erhält der Bereich Keßlerstraße eine neue Straßendecke und soll die Grenzstraße ab der Kreuzung Geraer Straße grundhaft ausgebaut werden. Die Gesamtmaßnahme soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Sie steht in Zusammenhang mit der geplanten Erschließung der Freifläche „Altes Gut Burgau“. Die Gesamtinvestition hat einen Umfang von 1,75 Millionen Euro, davon entfallen auf die Projektteile von Stadtwerken und Zweckverband rund 780.000 Euro.

Die Arbeiten beginnen am Montag, 15. April in der Keßlerstraße. Dafür wird die Straße in einem Bereich zwischen der Keßlerstraße 7 und der Kreuzung zur Geraer Straße voll gesperrt. Eine Umleitung über die Anliegerstraßen wird ausgeschildert. Diese Bauphase soll bis voraussichtlich Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Danach werden die Arbeiten in der Grenzstraße fortgesetzt. Gearbeitet wird zwischen der Einmündung Geraer Straße bis etwa zur Brücke unter Vollsperrung. Diese Bauphase soll bis 2025 andauern. Eine Umleitung wird ebenfalls ausgeschildert. Die Geraer Straße soll für die Dauer der Arbeiten jeweils einspurig befahrbar bleiben.

Die Stadtwerke Jena Netze bitten für die Einschränkungen um Verständnis.

Pressefeindliche Stimmung in Deutschland – Medienvielfalt geht weiter zurück

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In Deutschland hat sich in den letzten Jahren eine immer pressefeindlichere Stimmung ausgebreitet, das zeigt die jetzt veröffentlichte Nahaufnahme Deutschland von Reporter ohne Grenzen (RSF). Während der Pandemie schnellte die Zahl der Übergriffe auf Berichterstattende in die Höhe. Auch unser Rückblick auf das vergangene Jahr zeigt: Diese Tendenz ist noch nicht vollständig zurückgegangen. Für 2023 konnte RSF 41 Übergriffe auf Medienschaffende verifizieren. Im Jahr 2022 waren es 103. Zum Vergleich: 2019, vor der Pandemie, waren es 13. Die Nahaufnahme beschäftigt sich mit einer Vielzahl an presserelevanten Aspekten – zum Beispiel zu den Themen Gesetzgebung und Überwachung – und gibt einen Überblick über die gewaltsamen Angriffe auf Reporterinnen und Reporter.

„Im vergangenen Jahr wurden Reporter wieder verprügelt, ihre Ausrüstung wurde zerstört und ihnen wurde im Internet massiv gedroht. 2024 startete unter anderem mit der brutalen Körperverletzung eines Journalisten am Rande einer Demonstration in Leipzig. Zudem beobachten wir eine gefährliche neue Art der Aggression: Landwirte haben kürzlich mit Trecker-Blockaden und Misthaufen die Auslieferung von Zeitungen in mehreren Bundesländern verhindert”, sagt Michael Rediske, Mitgründer der deutschen Sektion von RSF und amtierendes Vorstandsmitglied. Das zeigt, dass die Freiheit, unabhängig zu berichten, hierzulande nicht nur durch Übergriffe gegen einzelne Medienschaffende bedroht ist. Unzufriedenheit mit einer angeblich zu geringen Berichterstattung über Bauernproteste reicht offenbar aus, um bei Angriffen gegen die Pressefreiheit die Hemmschwelle weiter zu senken.”

Gewalt gegen Medienschaffende und Redaktionen

2021 gab es 80 Angriffe, 2022 waren es 103. Für 2023 verifizierte Reporter ohne Grenzen nun 41 Übergriffe. Damit bleiben die Zahlen im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie vergleichsweise hoch: 2019 waren es 13. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer.

Am häufigsten waren im Jahr 2023 Tritte und Faustschläge oder Schläge mit Gegenständen wie Fackeln oder Trommel-Schlegeln. Als Angriff gewertet wurden diese, sofern sie Körper oder Ausrüstung von Journalistinnen und Journalisten tatsächlich getroffen haben. Medienschaffenden wurde auch Ausrüstung entrissen, sie wurden zu Boden gerissen, mit Sand und Steinen beworfen oder in einem Fall mit Fäkalien beschmiert.

Die meisten der 41 für das Jahr 2023 verifizierten Angriffe – zwei Hacker-Angriffe können nicht geografisch zugeordnet werden – ereigneten sich in Sachsen (12), gefolgt von Bayern (6), Berlin (5), Nordrhein-Westfalen (5), Niedersachsen (4), Hamburg (2), Hessen (2), Rheinland Pfalz (1), Thüringen (1) und Schleswig-Holstein (1). Der gefährlichste Ort für Medienschaffende waren auch 2023 politische Versammlungen wie Partei-Veranstaltungen, Demonstrationen oder Protestaktionen. Hier wurden 32 von insgesamt 41 Fällen gezählt. Besonders pressefeindlich ging es erneut bei der Berichterstattung im Umfeld von verschwörungsideologischen oder rechtsextremen Versammlungen zu: Hier fand 2023 mit 18 von 41 verifizierten Fällen ein Großteil der Angriffe statt.

Auch für Januar und Februar wurden RSF bereits einige alarmierende Vorfälle gemeldet. Weitere Details zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland im internationalen Vergleich wird Reporter ohne Grenzen am 3. Mai zusammen mit der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit veröffentlichen.

Überwachung und Gesetzgebung in EU und Deutschland

Schwerpunkt der öffentlichen Debatten waren in diesem Jahr die Auseinandersetzungen um die gesetzlichen Grundlagen der Informationsfreiheit, in Deutschland und auf EU-Ebene. Die wichtigsten Reformvorhaben auf EU-Ebene, der European Media Freedom Act und der Digital Services Act, sind jetzt in Brüssel verabschiedet und müssen in Deutschland umgesetzt werden.

Strittig sind unter anderem der staatliche Einsatz von Spähsoftware, der den Quellenschutz journalistischer Arbeit untergräbt, sowie Regelungen im Spannungsfeld zwischen einerseits Verhinderung von Desinformation und Verleumdungen auf Plattformen und andererseits den Rechten von Whistleblowern wie Journalistinnen auf Anonymität und Schutz ihrer Kommunikationspartnerinnen und -partner. RSF fordert mit seiner politischen Arbeit verbesserte rechtliche Bedingungen. So zielt eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf mehr Beschränkungen für Überwachung der Kommunikation von Medienschaffenden durch „Staatstrojaner“, also von staatlichen Stellen eingesetzte Überwachungs-Software.

Zudem legte das Bundesministerium der Justiz im April 2023 Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vor. Bislang existiert jedoch noch kein vom Kabinett gebilligter Entwurf. RSF hat gemeinsam mit der Organisation Neue Deutsche Medienmacher*innen das Gesetzesvorhaben begrüßt, zugleich aber Verbesserungen gefordert. RSF begrüßt auch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli 2023, kritisiert jedoch Einschränkungen der schließlich in Kraft getretenen Fassung: Whistleblower dürfen Missstände nicht sofort veröffentlichen lassen, sondern müssen mit Informationen von öffentlichem Interesse zunächst an nicht öffentliche interne oder externe Meldestellen herantreten.

Überdies überziehen europaweit mächtige Akteure, zumeist finanzstarke Unternehmen, einzelne Journalistinnen und Journalisten oder Medienhäuser mit Zivilklagen, um sie einzuschüchtern und von unliebsamen Veröffentlichungen abzuhalten. RSF beobachtet diese rechtsmissbräuchlichen Klagen, SLAPPs (kurz für „strategic lawsuits against public participation“), und wird das Thema auch 2024 stärker in den Fokus rücken.

Medienvielfalt geht weiter zurück

Im Vordergrund der publizistischen Auseinandersetzung stand das ganze Jahr 2023 der Streit um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die anstehende Anpassung des Rundfunkbeitrags an die Inflation stößt auf Widerstand einer Reihe von Landesregierungen. Alle Landesparlamente müssen diese beschließen. Etliche Ministerpräsidentinnen und -präsidenten fordern stattdessen tiefgreifende Strukturreformen beziehungsweise eine Verkleinerung von ARD und ZDF.

Für das Demokratieverständnis von RSF ist es grundlegend, dass sich Nutzende aus inhaltlich unterschiedlichen Quellen informieren können. Dies ist eine wichtige Bedingung für funktionierende Pressefreiheit. Deutschland verfügt zwar historisch mit seinem Netz aus bundesweiten, regionalen und Lokalzeitungen sowie mit seinem dualen System aus öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunk- und Fernsehanbietern über ein im internationalen Vergleich hohes Niveau an Medienvielfalt. Im Zuge von Digitalisierung und veränderten Nutzungsgewohnheiten ist jedoch die Vielfalt des lokalen Zeitungsangebots seit langem rückläufig. Alle Prognosen weisen darauf hin, dass dieser Prozess weitergehen und eine noch größere Bedrohung für die Pressefreiheit werden wird.

Foto: Pixabay

Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland für 2023: Gesamtkriminalität steigt weiter an

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In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei bekannt gewordenen und von ihr endbearbeiteten Straftaten erfasst. Nicht enthalten sind

  • Staatsschutzdelikte,
  • Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§315, 315b StGB und 22a StVG),
  • Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden,
  • Ordnungswidrigkeiten,
  • Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze,
  • Delikte, die nicht in den Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) sowie
  • Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden.

Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, sie enthält nur die „endbearbeiteten“ Straftaten. Das heißt, die Fälle finden erst Eingang in die Statistik, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akten an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.

Die PKS bildet das sogenannte Hellfeld der Kriminalität ab, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität. Neben dem Hellfeld gibt es das sogenannte Dunkelfeld. Dieses umfasst Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden. Wie groß das jeweilige Hell- und Dunkelfeld sind, hängt beispielsweise davon ab, wie häufig Delikte angezeigt werden oder welche Schwerpunkte die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten setzt.

Einige wichtige Trends und Entwicklungen aus dem Jahr 2023 werden nachfolgend dargestellt.

Gesamtentwicklung der Straftaten
Nachdem die Zahlen der polizeilich erfassten Straftaten im Jahr 2016 auf einem Höchststand waren, sind sie in den Folgejahren stetig gesunken. Mit Abklingen der Covid-19-Pandemie und den damit wegfallenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie kam der Umschwung – die erfassten Straftaten stiegen vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 erstmals wieder merkbar an. Dieser Trend setzte sich 2023 zwar fort, jedoch weniger stark als im Jahr zuvor: Vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 stiegen die Fallzahlen um 5,5 Prozent an; von 5.628.584 Fällen in 2022 auf 5.940.667 Fälle in 2023 (vgl. 2021 auf 2022 +11,5 Prozent von 5.047.860 auf 5.628.584 Fälle) Betrachtet man die Fallzahlen im Langzeitvergleich, sind sie 2023 auf dem höchsten Stand seit dem Berichtsjahr 2016.

Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote lag 2023 bei 58,4 Prozent und damit 1,1 Prozentpunkte über dem Wert von 2022 (57,3 Prozent). Damit erreicht die Aufklärungsquote fast den Höchststand der letzten Jahre 2021 (58,7 Prozent).

Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der erfassten Fälle, der aufgeklärten Fälle und der Tatverdächtigen insgesamt seit dem Jahr 2009.

Auch wenn die Fallzahlen insgesamt von 2022 auf 2023 erneut angestiegen sind, lässt sich diese Entwicklung nicht pauschal auf alle Deliktsbereiche übertragen. Daher wird auf einzelne Deliktbereiche weiter unten im Detail eingegangen.

Woher kommt der Anstieg an Straftaten?
Die Kriminalitätsforscherinnen und -forscher des BKA haben drei zentrale Faktoren für den Anstieg der Fall- und Tatverdächtigenzahlen identifiziert, die für die Entwicklung der Delikte insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße sowie insbesondere für Gewalt- und Eigentumsdelikte angeführt werden können:

Erhöhte Mobilität bietet mehr Tatanlässe und -gelegenheiten
Während der Covid-19-Pandemie war die Mobilität stark eingeschränkt. Das heißt, die Menschen hielten sich generell mehr zuhause und im nahen Umfeld auf. Mit dem Wegfall der letzten Corona-bedingten Einschränkungen im Frühjahr 2023 sind die Menschen wieder mehr unterwegs, tendenziell verstärkt im öffentlichen Raum. Dadurch ergeben sich mehr Tatgelegenheiten und -anlässe.

Wirtschaftliche und soziale Belastungen
In der Bevölkerung wurde über weite Teile der Jahre 2022 und 2023 die Inflation als wesentliches Problem wahrgenommen. Das war in den Jahren davor nicht der Fall und steht in Zusammenhang mit steigenden Fall- und Tatverdächtigenzahlen, bspw. bei Gewaltkriminalität. Hinzu kommen Belastungen im sozialen Bereich. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben mit erhöhten psychischen Belastungen als Folge der Corona-Maßnahmen zu kämpfen, was sich auch auf ihre Anfälligkeit, Straftaten zu begehen, auswirken kann.

Migration
Deutschland verzeichnet aktuell eine hohe Zuwanderungsrate. Dadurch steigt die Bevölkerungszahl an und der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtgesellschaft nimmt zu. Es ist plausibel, dass sich dies auch in einer steigenden Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger ausdrückt. Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktsbereiche aufweisen. Dazu gehören die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie wirtschaftliche Unsicherheit und Gewalterfahrungen. Bei der Gewaltkriminalität zeigt vor allem die Migrationsdynamik (Wie viele Zu- und Fortzüge werden verzeichnet?) und weniger die Nettomigration (Wie viele Zugewanderte bleiben?) einen Zusammenhang mit dem Kriminalitätsgeschehen. Dies legt nahe, dass die Anstiege von Kriminalität (besonders bei nichtdeutschen Tatverdächtigen) mit den besonderen Bedingungen, die mit dem Wanderungsgeschehen verknüpft sind, einhergehen. Dazu gehören beispielsweise die große Anzahl von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie viele kurzfristige Unterbringungen mit häufigen Umzügen.

Fokus: Besondere Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche
Die genannten zentralen Erklärungsansätze finden auf alle Altersgruppen Anwendung. Bei (älteren) Kindern und Jugendlichen können sie aber in besonderem Maße relevant sein, denn:

  • Jugendliche haben eine entwicklungsbedingt größere Neigung, gegen Normen zu verstoßen und Straftaten zu begehen. Mit den wegfallenden Covid-bedingten Einschränkungen entfalten diejenigen Faktoren, die derzeit das Kriminalitätsaufkommen insgesamt steigen lassen, bei Jugendlichen eine möglicherweise besonders deutliche Wirkung.
  • Kinder und Jugendliche waren von den Covid-bedingten Einschränkungen in besonderem Maße betroffen (bspw.: Mangel an sozialen Kontakten, Stressbelastung innerhalb der Familie und beengte räumliche Verhältnisse). Aktuelle Studien zeigen, dass die psychischen Belastungen zum Teil auch nach Beendigung der Maßnahmen weiter Bestand haben.

weitere Informationen, auch zu Hilfs- und Präventionsangeboten finden sich auf den Seiten des Bundeskriminalamtes.

Foto: Bundeskriminalamt, An den Treptowers 1, 12435 Berlin

Workshop zur klimagerechten Gestaltung des Ernst-Abbe-Platzes in Jena

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Jena. Die öffentliche Beteiligung zur klimagerechten Umgestaltung des Ernst-Abbe-Platzes beginnt am 12.04.2024 mit einem Präsenz-Workshop, zudem alle Interessierten herzlich eingeladen sind:

Freitag, 12.04.2024, 17:00 bis ca. 20:00 Uhr, Hörsaal 5, Friedrich-Schiller-Universität am Ernst-Abbe-Platz, Jena

Der Ernst-Abbe-Platz ist einer der zentralen Plätze der Jenaer Innenstadt und verbindet dabei vielfältige Funktionen: er ist Verknüpfungspunkt des ÖPNV, dient als Veranstaltungsort und als Außenfläche der Universität. Täglich passieren und verweilen dort mehrere Tausend Fußgänger und Studierende. Um den verschiedenen Nutzungen auch weiterhin gerecht zu werden, soll in einem ersten Beteiligungsworkshop herausgearbeitet werden, welchen Anforderungen der Platz nach der Umgestaltung gerecht werden muss. Die Ergebnisse fließen dann zusammen mit den Anforderungen des Fördermittelgebers in die Planung ein. Ein wichtiger Punkt bei der Umgestaltung ist eine klimaangepasste Gestaltung. Dafür unterstützt der Bund den Umbau im Rahmen des Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit Mitteln in Höhe von ca. 6,3 Millionen Euro. Durch diese Förderung von 85% der Umbaukosten, soll aus dem derzeitigen Hitze-Hotspot eine weitere Klimaoase im urbanen Stadtraum Jenas werden.

Weitere Möglichkeiten der Beteiligung
Für alle, die an dem Termin nicht teilnehmen können, bietet die Beteiligungsplattform der Stadt Jena (mitmachen.jena.de) nach dem Workshop die Möglichkeit, sich an der Diskussion online zu beteiligen.

Im Zeitraum vom 23.04.2024 14:00 Uhr bis 12.05.2024 24:00 Uhr können zudem die Ergebnisse auf der Webseite bewertet und kommentiert werden. Auf dem Portal werden künftig auch die aktuellen Informationen zum Projekt dargestellt.

Hintergrund
Der in etwa 10.000 m² große Ernst-Abbe-Platz fungiert als Universitäts-Campus der Friedrich-Schiller-Universität und ist damit ein zentraler Kommunikationsraum für die Studierenden. Gleichzeitig verbindet der innerstädtische Platz verschiedenste Nutzungsformen, wie Wissenschaft, Bildung, Gesundheit, Einkauf, Verwaltung und Gastronomie. Die Fußgängerfrequenz wird dabei durch die Endhaltestelle einer Straßenbahnlinie und die Ausgänge der Tiefgaragen unter dem Platz noch weiter gesteigert.

Aufgrund der in die Jahre gekommenen Gestaltung des Platzes, dem stetig steigenden Nutzungsdruck und der zunehmenden Hitzebelastung im Innenstadtbereich wird das Areal den Anforderungen moderner, innenstädtischer Plätze nicht mehr gerecht. Entsprechend soll eine grundlegende Umgestaltung stattfinden. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die Tiefgaragen direkt unter dem Platz dar, die nur eine begrenzte Traglast aufweisen. Die Aufschüttung von Erde im größerem Stil oder das Pflanzen von Bäumen ist dadurch nur sehr eingeschränkt möglich.

Bisherige Pläne zur Umgestaltung
Bereits 2012 wurde ein Wettbewerb zur Umgestaltung und Aufwertung des Ernst-Abbe-Platzes durchgeführt. Insgesamt wurden 18 Beiträge von lokalen, nationalen sowie internationalen Planungsbüros der Jury vorgelegt. Aus diesen Beiträgen konnten drei Planungen jeweils mit einem Preis prämiert werden. Zwei Arbeiten erhielten wegen ihrer herausragenden Details eine Anerkennung. Aufgrund schwieriger Haushaltslagen und dadurch fehlender Finanzierungsmöglichkeiten konnten die Planungen nicht umgesetzt werden.

Foto: Studentenwerk Thüringen

LIGA Thüringen: Unverändert viele Verbraucherinsolvenzen

LIGA Thüringen: Corona-Folgen sind noch lange nicht ausgestanden

Erfurt. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen mahnt die Politik, die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen nicht aus dem Blick zu verlieren. „Immer mehr Menschen in Überschuldung treffen auf überlastete Beratungsstellen“, so LIGA-Geschäftsführer Tino Grübel.

Die jüngste Erhebung des Thüringer Landesamtes für Statistik weist zwar einen moderat klingenden Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren im Vergleich zum Vorjahr aus (1,8 Prozent mehr). Insbesondere der Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie ist aber alarmierend. Sind bis 2019 die Zahlen kontinuierlich gesunken, steigen sie seitdem stetig an. Das spiegelt die noch immer massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der anschließenden Energiepreiskrise auf die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. Die Nachfrage nach einer Beratung ist folglich groß, wochen- oder gar monatelange Wartezeiten bis zum Erstgespräch in einer Beratungsstelle sind aber vielerorts die Regel. Die tatsächliche Zahl der Menschen, die ein Beratungsangebot zu Verbraucherinsolvenzen benötigen, ist also tendenziell deutlich höher als die bekannte Zahl.

Der Landesgesetzgeber hat Ende letzten Jahres reagiert und im Landeshaushalt 2024 für die Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. „Das zuständige Fachministerium muss nun eine Lösung finden, dass diese Finanzmittel auch bei den Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ankommen“, so LIGA-Geschäftsführer Tino Grübel. „Das wäre im Interesse der Ratsuchenden, aber auch im Interesse der Beraterinnen und Berater, die unter unzumutbar hoher Belastung leiden.“

Beitragsfoto: Pixabay

Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

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Im Kampf gegen Jugendkriminalität hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein ressort- und fachbereichsübergreifendes Herangehen beschlossen. Eine der festgelegten Maßnahmen ist die Anpassung des Erlasses zur Meldung von Schulpflichtverletzungen, damit entsprechende Meldungen früher erfolgen und an die für Schulpflichtverletzungen zuständige Behörde kommuniziert werden.

Die Erlassänderung hat das Ministerium für Bildung nun veröffentlicht.

Für Lehrkräfte enthält der neue Erlass eine klare Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung. Darüber hinaus besteht die wesentliche Änderung darin, dass die Frist zur Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten bei anhaltendem unentschuldigtem Fehlen (tage- oder stundenweise) von bisher einer Woche auf drei Tage verkürzt wurde. Auch die Frist zur Meldung der Schulpflichtverletzung an die zuständige Behörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) wurde ausgeschärft.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Die Verschärfung des Vorgehens bei Schulpflichtverletzungen und Schulabsentismus ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Jugendkriminalität. Durch die frühzeitige Meldung und konsequente Handhabung können wir gezielt intervenieren und den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Familien Unterstützung bieten, um sie wieder in den schulischen Alltag zu integrieren. Darüber hinaus ist der Kampf gegen Schulabsentismus wesentlich bei der Verhütung von Schulabbruch.“

Hintergrund:

Die aktive Form der Schulverweigerung zeichnet sich dadurch aus, dass Schülerinnen und Schüler wiederholt unentschuldigt der Schule fernbleiben. Hierbei kann es sich sowohl um stundenweises als auch um tageweises Fernbleiben handeln, das sich bis zur völligen Schulabsenz ausdehnen kann. Schulen sind gehalten, der Schulverweigerung in erster Linie mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln vorbeugend und vermittelnd zu begegnen.

Der Erlassänderung ging eine Beteiligung bzw. Anhörung voraus, zu der alle Landkreise und die kreisfreien Städte sowie der Landeseltern- und der Landesschülerrat dazu aufgerufen waren, Stellungnahmen abzugeben.

Der Erlass und die dazugehörige Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung sind hier zu finden: https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Schulpflichtverletzungsrunderlass.pdf 

Foto: Pixabay

Schulpflichtverletzungsrunderlass

BVG: Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Betroffene des DDR-“Zwangsdopings”

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Das systematische staatliche Doping von Leistungssportlern in der ehemaligen DDR stellt weder “politische Verfolgung” noch einen “Willkürakt im Einzelfall” im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes dar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Klägerin begehrt ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung als Opfer staatlichen Dopings in der DDR. Sie war dort von 1968 bis 1973, damals 12- bis 17-jährig, als Leistungssportlerin aktiv. In dieser Zeit wurden ihr verschiedene Dopingsubstanzen verabreicht. Diese führten zu erheblichen und bis heute anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Klägerin ist seit ihrem 43. Lebensjahr erwerbsunfähig und schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 90. Sie erhielt eine einmalige Hilfeleistung des Bundes nach dem am 31. August 2002 in Kraft getretenen Ersten Dopingopfer-Hilfegesetz. Im Jahre 2021 beantragte die Klägerin ihre Rehabilitierung nach § 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG). Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Nach § 1 Abs. 2 VwRehaG kommt eine Rehabilitierung nur in Betracht, wenn eine Maßnahme in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen und der politischen Verfolgung gedient oder einen Willkürakt im Einzelfall dargestellt hat. Zwar verstieß die heimliche Verabreichung von Dopingsubstanzen, deren gesundheitsschädigende Wirkung den staatlichen Stellen der DDR bekannt war, in schwerwiegender Weise gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme diente jedoch nicht der politischen Verfolgung und stellte auch keinen Willkürakt im Einzelfall dar. Letzteres setzt voraus, dass die Maßnahme von der Tendenz und Absicht getragen ist, ihren Adressaten bewusst zu benachteiligen. Das folgt aus der Gesetzesbegründung und dem Zweck des Gesetzes. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass zu dem objektiven Erfordernis eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit die subjektive Zielrichtung hinzutreten muss, dass die Maßnahme der politischen Verfolgung gedient hat oder der Betroffene bewusst gegenüber vergleichbaren Personen diskriminiert worden ist. An einer solchen gezielten Diskriminierungsmaßnahme fehlt es hier. Den später erlassenen Dopingopfer-Hilfegesetzen, die eine finanzielle Hilfe lediglich aus humanitären und sozialen Gründen gewähren, liegt ebenfalls die Annahme zugrunde, dass ein Rechtsanspruch der Opfer staatlichen Dopings nicht besteht. Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob und inwieweit er die Opfer staatlichen Dopings in der DDR in die Entschädigungsregelungen des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes einbezieht. Eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch das Bundesverwaltungsgericht würde die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten.

BVerwG 8 C 6.23 – Urteil vom 27. März 2024

Vorinstanz:

VG Potsdam, VG 11 K 2567/21 – Urteil vom 24. April 2023 –

Foto: Bundesverwaltungsgericht

Uni Halle gründet neues Forschungs- und Innovationszentrum für Sachsen-Anhalt

Halle. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) arbeitet künftig noch intensiver an innovativen und praxisnahen Lösungen für den Strukturwandel in Sachsen-Anhalt. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann überreichte Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker heute einen Förderbescheid über rund 21,5 Millionen Euro für die Gründung des “European Center for Just Transition Research and Impact-Driven Transfer” (JTC). Ziel ist es, forschungsbasierte Lösungen für den Strukturwandel in Sachsen-Anhalt zu entwickeln, etwa im Bereich der Kreislaufwirtschaft oder sozialer Innovationen. Die Mittel für das Projekt stellt das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des “Just Transition Fund” zur Verfügung.

Minister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärt: “Das Mitteldeutsche Braunkohlerevier steht seit Jahrzehnten beispielhaft für wirtschaftliche Transformation. Mit dem Ende von Braunkohleabbau und Kohleverstromung im kommenden Jahrzehnt steht ein weiterer Umbruch an. Umso wichtiger ist es, zügig weitere Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung des Reviers nach dem Kohleausstieg zu stellen. Das European Center for Just Transition Research and Impact-Driven Transfer (JTC) als interdisziplinäre Einrichtung der Wissenschaft, aber mit klarem Blick für Fragestellungen im Revier, kann hierfür einen wichtigen Beitrag leisten. Ob in der Chemie, Bioökonomie oder beim Aufbau der grünen Wasserstoffwirtschaft – das Zukunftspotenzial im Revier ist enorm. Wir müssen es in den nächsten Jahren konsequent gemeinsam ausschöpfen.”

“Das JTC ist für die Universität Halle und die Region eine einmalige Chance: Mit der Förderung wollen wir unsere Kompetenzen in den Forschungszweigen ausbauen, die für die Bewältigung des Strukturwandels von wesentlicher Bedeutung sind. Gemeinsam mit den vier Landkreisen im Süden Sachsen-Anhalts werden wir neue Impulse für eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung setzen. Das ist eine spannende Aufgabe und eine große Verantwortung, die wir gerne übernehmen”, sagt Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker.

17 Innovationsteams werden dafür am JTC eingerichtet. Ihre Arbeit konzentriert sich jeweils auf einen von drei Kernbereichen: die sozialwissenschaftliche Transformations- und Nachhaltigkeitsforschung, die Forschung zu nachhaltigen Werkstoffen und Technologien sowie die Forschung zu juristischen Fragestellungen und Bildungsangeboten zur Nachhaltigkeit. Im Rahmen des Zentrums soll eine fachübergreifende Graduiertenschule eingerichtet werden, um den Austausch zwischen den einzelnen Teams voranzutreiben. Ein Schwerpunkt der Ausbildung der Promovierenden liegt dabei darauf, Potenziale für den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft bereits frühzeitig zu erkennen und systematisch zu fördern. “An der MLU gibt es ideale Voraussetzungen für dieses ambitionierte Vorhaben: Wir verfügen über große Expertise in den Bereichen Gründung und Transfer sowie speziell in der sozialwissenschaftlichen Nachhaltigkeits- und Transformationsforschung. Das ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Damit etwa der Verzicht auf fossile Rohstoffe gelingen kann, braucht es den Dialog zwischen den Disziplinen – und mit der Gesellschaft”, sagt Prof. Dr. Christian Tietje, der mit Prof. Dr. Ralf Wehrspohn und Prof. Dr. Jonathan Everts den Antrag für das JTC gestellt hat.

Hierbei kommt vier Transfer-Lotsen des JTC eine entscheidende Rolle zu: Sie stehen im ständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, dem Burgenlandkreis und dem Saalekreis. Ihre Aufgabe ist es, Kontakte zu Industrieunternehmen der Region aufzunehmen und aktiv an der Vernetzung mit der MLU zu arbeiten. Schließlich soll die Arbeit der Innovationsteams auf konkreten Herausforderungen und Bedarfen der Region basieren und diesen zugutekommen. Das kann zum Beispiel über Ausgründungen, Kooperationen mit Firmen, Genossenschaften oder neuartige Technologien geschehen. Gleichzeitig suchen die Transfer-Lotsen vor Ort nach geeigneten Räumen für geplanten Projekte, sodass zum Beispiel direkt in der Region neue Jobs geschaffen werden.

Die Förderung läuft bis 2027, soll aber deutlich darüber hinaus wirken: “Wir fördern im Rahmen des JTC bewusst kluge Köpfe mit guten Ideen, die hier im Mitteldeutschen Revier neue Impulse für die nachhaltige, langfristige Entwicklung geben werden”, so Rektorin Becker abschließend.

Mit dem JTC orientiert sich die Universität Halle an den Empfehlungen des jüngsten Foresight-Berichts der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH. Die Beratungsunternehmen haben im Auftrag der am Bundeskanzleramt angesiedelten Allianz für Transformation die Frage bearbeitet, welche Faktoren für eine erfolgreiche Transformation relevant sind. In ihrem Bericht zählt die Stärkung von “forschungsgetriebenen Ökosystemen” zu einer wesentlichen Säule.