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Gefahr für die Demokratie durch Linksextremisten

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Berlin. Die vom Linksextremismus ausgehenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sind nach Ansicht der Bundesregierung weiter hoch. Die Zahl gewaltorientierter Linksextremisten habe in den vergangenen Jahren zugenommen, Netzwerke hätten sich verfestigt, radikalisierten sich, und es bildeten sich neue, militante Gruppierungen, heißt es in der Antwort (20/11154) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10941) der AfD-Fraktion.

Insgesamt habe sich die Gefahr für schwere Gewalttaten gegen Personen zuletzt nochmals erhöht. Politische Gegner seien für gewaltbereite Linksextremisten vor allem von ihnen so bezeichnete „Faschisten“, worunter sie neben Rechtsextremisten auch den Staat und die Polizei fassten. Vor allem im „antifaschistischen Kampf“ gewaltbereiter Linksextremisten seien Brutalität und Gewaltbereitschaft stark ausgeprägt.

Zudem habe sich die Gefahr für Angriffe auf Unternehmen und kritische Infrastrukturen erhöht. Die von Linksextremisten verursachten Sach- und Folgeschäden liegen den Angaben zufolge jährlich in mehrstelliger Millionenhöhe. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) seien derzeit 14 Linksextremisten untergetaucht.

Bisher kaum Informationen über Zivilschutzübungen an Schulen

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Berlin. Die Bundesregierung verweist auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder beim Thema Zivilschutzübungen an Schulen. Informationen, in welchen Ländern bereits Zivilschutzübungen an Schulen stattfinden, liegen ihr daher nicht abschließend vor, wie es in einer Antwort (20/11164) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10939) heißt.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich in der Anfrage auf Aussagen der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger (FDP), bezogen, die in einem Interview solche Übungen gefordert und dabei Großbritannien als Vorbild angeführt hatte. Nach Auffassung der Bundesregierung sollten solche Übungen „im engen Austausch mit entsprechenden Expertinnen und Experten sowie den für Bevölkerungsschutz zuständigen Behörden konzipiert und durchgeführt werden“, heißt es weiter. Das Ministerium sei vor diesem Hintergrund mit den entsprechenden Stellen in Kontakt getreten. Bezogen auf das Vorbild Großbritannien führt die Bundesregierung an, dass konkret in England „beispielsweise Notfallpläne zu verschieden Szenarien und deren regelmäßige Überprüfung Bestandteil des schulischen Lebens sind“.

Mehr Befugnisse für Pflegekräfte in Deutschland geplant

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Berlin. Zur Stärkung der Pflegeausbildung und der erweiterten Befugnisse von Pflegekräften werden nach Angaben der Bundesregierung derzeit Gesetze vorbereitet. Mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung solle die personelle Basis der Pflege auch unterhalb des Fachkraftniveaus gestärkt werden, heißt es in der Antwort (20/11158) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10940) der Unionsfraktion.

Ferner geplant ist den Angaben zufolge ein Pflegekompetenzgesetz, um die Befugnisse der Pflegekräfte entsprechend ihren Kompetenzen zu erweitern. Die Fachkräfte könnten häufig mehr Aufgaben ausführen, als sie rechtlich eigenständig dürften.

Die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachkräften würden in der Versorgung noch nicht hinreichend genutzt. Damit blieben Potenziale für eine Verbesserung der Versorgung ungenutzt. Der Pflegeberuf sei ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen, der für Menschen mit unterschiedlichen schulischen Abschlüssen und beruflichen Hintergründen sehr attraktiv sein könne. Das Ziel sei, mit der strukturellen Verbesserung vor allem junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern.

18 Kommunen in MV werden 2024 von Wohnungsbaualtschulden entlastet

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Schwerin. Die Entlastung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft kann weiter fortgesetzt werden: Insgesamt 25 Millionen stehen 2024 zur Verfügung.

„Als bisher einziges Bundesland haben wir uns gemeinsam mit der kommunalen Familie und den beiden kommunalen Spitzenverbänden den Wohnungsbaualtschulden unserer Städte und Kommunen angenommen. Die kommunalen Haushalte und kommunalen Wohnungsunternehmen werden durch diese Schulden seit dem Ende der DDR bis heute stark belastet und erschweren dringend notwendige oder auch gewünschte Sanierungen oder Umbauten“, sagte Innen- und Bauminister Christian Pegel in Schwerin.

Seit 2020 stellt die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes bereit. „Im Jahr 2023 haben wir auf diese Weise Altverbindlichkeiten der kommunalen Wohnungswirtschaft in Höhe von rund 48,5 Millionen Euro in insgesamt 78 Kommunen zurückgeführt. Insgesamt wurden damit bisher Wohnungsbauverbindlichkeiten in Höhe von 78,5 Millionen Euro abgelöst“, führt Christian Pegel aus und:

„In diesem Jahr werden wir weitere 20 Anträge von 18 Kommunen und deren kommunalen Wohnungsgesellschaften positiv bescheiden. Was mich besonders freut: Dass jetzt auch Kommunen wie Torgelow und Güstrow mit verbliebenen Wohnungsbaualtschulden in Millionenhöhe an der Reihe sind‘. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten.“

Unbegrenzte Landeshilfen seit 2023 möglich

Mit einer Novellierung der Verordnung, die am 15. Juli 2023 in Kraft getreten ist und die die Altschuldenhilfe für Mecklenburg-Vorpommern regelt, können die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst werden. Zuvor wurden die Entschuldungshilfen aufgrund von beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union zunächst auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt. „Begrenzt sind wir jetzt nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent von insgesamt 25 Millionen Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz M-V, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht, der sogenannte ,Haushaltsvorbehalt‘. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden“, erklärt der Minister.

Ausgehend von einem Gesamtantragsvolumen durch berechtigte Kommunen im Land von etwa 247 Millionen Euro ergibt sich noch ein Bestand an Wohnungsbaualtschulden in Höhe von 168,5 Millionen Euro. „Wir sind weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir die noch gut 100 zu bescheidenen Anträge von 68 Kommunen mit noch bestehenden Verbindlichkeiten bis 2030 entschulden können“, so Christian Pegel.

Hintergrund

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden.

Insgesamt wurden 365 Anträge von rund 300 Gemeinden gestellt.

»Wir leben hier!« über das Leben von Jugendlichen in der DDR

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Kleine Entscheidungen können zuweilen große Folge haben. Diese Erfahrung haben die Zeitzeug*innen in der DDR gemacht, deren Leben die Vorlage für die interaktive Graphic Novel »Wir leben hier!« sind.

Das browserbasierte Spiel »Wir leben hier!« porträtiert vier junge Leute in der DDR, begleitet für einen Tag ihre Lebensgeschichte und erzählt auch vom Davor und Danach. Klaus fühlt sich wie in »1984«, Karo tritt radikal für ihre Ideale ein, Bodo will einfach nur Punk sein und Sibylle sehnt sich nach Arbeit an der Drushba-Trasse in der Sowjetunion. Die Spieler*innen beeinflussen dabei aktiv das Geschehen und treffen Entscheidungen, die mitunter alles verändern: Widerspricht man im falschen Moment, kann das Spiel jäh beendet sein. Manchmal erweist sich der unbequeme Weg aber auch als einziger Ausweg.

Im Graphic Novel-Stil werden vier unterschiedliche Lebenssituationen spannend erzählt und Alltag und Geschichte historisch fundiert vermittelt: Die entwickelten Stories beruhen auf für das Projekt geführten Interviews mit Zeitzeug*innen, deren Jugend in unterschiedlichen Zeiten der DDR war.

Die Frage »Was wäre wenn?« steht im Mittelpunkt
In den vier Episoden des Spiels wird die Tragweite schon kleiner Entscheidungen auf unterschiedliche Weise sichtbar gemacht. Das regt zum Nachdenken und Diskutieren an. »Es ist durchaus erkennbar, welche realen Personen hinter den Figuren stecken, aber es bleiben ‚fiktive‘ Charaktere. Das war für die Spielbarkeit und für die Verständlichkeit wichtig«, so Martin Becker, der gemeinsam mit Tabea Soergel die Episoden geschrieben hat.

»Wir leben hier!« richtet sich insbesondere an eine junge Zielgruppe, die auf unterhaltsame und interaktive Weise mehr über DDR-Geschichte erfahren möchte. Das Spiel soll vor allem im Jugendbildungsbereich – auch außerhalb der Schule – eingesetzt werden. »Uns ist es wichtig, mit diesem Angebot einen Einstieg in die Beschäftigung mit der DDR zu bieten, jenen Teil deutscher Geschichte, der einem Großteil der Jugendlichen heutzutage nur noch vom Hörensagen oder aus den Erzählungen der Eltern und Großeltern bekannt ist«, so Andreas Feddersen, Geschäftsführer der musealis GmbH, die das Spiel konzipiert und produziert hat. Das Spiel verbindet die Erzählform des Computerspiels mit der Authentizität und Lebensnähe der Geschichtsvermittlung durch Zeitzeug*innen. Der dokumentarische Charakter des Spiels bietet die Möglichkeit, Geschichte hautnah zu erleben und sich mit den alltäglichen Erfahrungen und Herausforderungen der Menschen in der DDR auseinanderzusetzen. Denn, so betonen die Macher*innen: »Die Geschichte der DDR ist nicht nur ein wichtiger Teil der deutschen Vergangenheit, sie prägt ganz wesentlich unsere Gegenwart.«

In Workshops mit Jugendlichen in der Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) wurden die Geschichten, Entscheidungsoptionen und Spielmechaniken vorgestellt. So entstand ein direktes Feedback, das in das Storytelling Eingang gefunden hat. »Das Feedback war uns sehr wichtig«, so Projektleiterin Andrea Karle von musealis. »Auch in den Austausch mit Menschen zu kommen, die geografisch keinen Bezug zur DDR haben, denn die Geschichte der DDR ist Teil der Geschichte Deutschlands. Das sollte in allen Bundesländern vermittelt werden, nicht nur im Osten.«
Das Projekt »Wir leben hier!« wurde in Zusammenarbeit mit der musealis GmbH, der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar, der Stiftung Ettersberg und der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen entwickelt. Es wurde gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Rahmen des Programms »Jugend erinnert«.

Die interaktive Graphic Novel »Wir leben hier!« ist unter www.wir-leben-hier.com verfügbar.

Der Stalinismus war kein Betriebsunfall und die Perestroika hat die Geschichte entmachtet!

Welche Auswirkungen hatte die Perestroika auf den historischen Diskurs in der Sowjetunion?

Diese Frage beantwortet der Kommunismusexperte Jörg Baberowski in dieser Folge der Reihe WAS WAR DER KOMMUNISMUS — eine Produktion des Jahrbuchs für Historische Kommunismusforschung und der Website kommunismusgeschichte.de. Sehen und hören Sie selbst. Film ab.

Welche Auswirkungen hatte die Perestroika auf den historischen Diskurs in der Sowjetunion?

Hochhausleibild Lösung für Rostocker Wohnungsbedarf? Einwohner sind mit gefragt!

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Hochhaus - Lösung für Rostocker Wohnungsbedarf?

Rostock. Auftaktveranstaltung im Rostocker Rathaus am 24. April – für ein Hochhausleitbild. Rostock braucht dringend Wohnraum. Doch wie soll die Stadtsilhouette in Zukunft aussehen? Eine Lösung könnten Hochhäuser darstellen. Rostocks Einwohner sind aufgerufen, ein Hochhausleitbild aus ihrem Blickwinkel mitzugestalten.

Was bedeutet Hochhausleitbild?

Ein Hochhausleitbild ist eine Art Richtlinie oder strategisches Dokument, das von Regierungen, Stadtplanern oder Immobilienentwicklern erstellt wird, um die Entwicklung von Hochhäusern in einer bestimmten Stadt oder Region zu lenken. Es dient dazu, klare Ziele und Standards für die Gestaltung, Platzierung, Nutzung und Nachhaltigkeit von Hochhäusern festzulegen.

Typischerweise umfasst ein Hochhausleitbild Aspekte wie die Höhe und Dichte von Hochhäusern, ihre architektonische Qualität, ihre Integration in das städtebauliche Umfeld, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebensqualität der Bewohner sowie Maßnahmen zur Sicherstellung von Sicherheit und Nachhaltigkeit. Es soll sicherstellen, dass Hochhäuser harmonisch in die städtische Landschaft passen und einen positiven Beitrag zur urbanen Entwicklung leisten.

Uni Rostock: Entscheidung im Fall Dissertation Manja Schreiner

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Rostock. Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät hat nach intensiver Prüfung der Dissertation von Frau Manja Schreiner den Beschluss gefasst, den im Jahre 2007 verliehenen Doktortitel wieder zu entziehen. Dieses Ergebnis hat der Dekan am Montag (29. April 2024) Frau Schreiner offiziell mitgeteilt.

Kritisiert wird vor allem die Anzahl der wörtlichen Übernahmen, die nicht als wörtliche Textübernahmen den wissenschaftlichen Zitiergepflogenheiten entsprechend mit Anführungszeichen ausgewiesen sind. Auch wenn Frau Schreiner ganz überwiegend die Originalquellen angegeben und zitiert hat, ist der Fakultätsrat der Ansicht, dass die Übernahmen fremder Textpassagen in einer Gesamtschau ihrer quantitativen Anteile und ihres qualitativen Gewichts auf die Dissertationsschrift einen solch prägenden Einfluss nehmen, dass deren Anfertigung nicht mehr dem Gebot der Eigenständigkeit entsprochen hat.

Der Fakultätsrat verkennt dabei nicht, dass nicht gesetzte Anführungszeichen eine andere qualitative Bewertung zulassen als das gänzliche Verschweigen nicht nur der wörtlichen Übernahme des Textes, sondern auch und insbesondere der Originalquelle. Insoweit weicht der vorliegende Fall von anderen populär gewordenen Fällen (etwa: Guttenberg, Schavan, Mathiopoulos) ab. Die Anzahl der wörtlich übernommenen Textfragmente gibt der Arbeit aber gleichwohl eine so starke Prägung, die das vorliegende Verfahren wiederum allein in quantitativer Hinsicht auch von Fällen unterscheidet, die (wie etwa der Fall Steinmeier) unter der von der verwaltungsgerichtlichen Praxis herausgearbeiteten „Erheblichkeitsschwelle“ verbleiben.

Die Quantität der Fehler und ihre qualitative Gewichtung ließen den Fakultätsrat zu dem Schluss kommen, dass das Werk den Ansprüchen an eine wissenschaftliche Arbeit nicht genügt. Daher hätte Frau Schreiner der Doktorgrad nicht verliehen werden dürfen. Der Fakultätsrat hat daher einstimmig beschlossen, den Doktorgrad wieder zu entziehen.

Der Fakultätsrat ist sich darüber hinaus durchaus bewusst, dass der Entzug des Doktortitels eine schwerwiegende Maßnahme darstellt und hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Frau Schreiner zeigte sich während des gesamten Verfahrens auskunftsbereit und kooperativ. Sie wurde angehört und Ihre Stellungnahmen waren Gegenstand der sachlichen und rechtlichen Erwägungen.

Allgemeiner Hintergrund zum Beschluss des Fakultätsrats:

Anfang August 2023 berichteten überregionale Medien von Unregelmäßigkeiten in einem neuerlichen Plagiatsfall. Der Vorwurf betraf die Berliner Verkehrssenatorin Manja Schreiner und ihre Dissertation, die an der Juristischen Fakultät Rostock die Grundlage ihrer Promotion zum Dr. iur. gebildet hat. „Auf 118 von 169 untersuchten Seiten seien Fundstellen von Plagiaten dokumentiert worden, hieß es auf dem Portal VroniPlag Wiki, für das ehrenamtliche Fachleute Dissertationen analysieren. Dies entspreche einem Anteil von 69,8 Prozent aller Seiten“ dokumentiert das Magazin „Forschung & Lehre“ eine entsprechende dpa-Meldung.

Die Doktor-Arbeit mit dem Titel „Arbeitnehmerberücksichtigung im Übernahmerecht“ wurde mit „cum laude“ bewertet und der Fakultät zur Annahme empfohlen. Die mündliche Prüfung erfolgte am 26. Januar 2007. Das Promotionsverfahren liegt mithin 17 Jahre zurück. Die beiden Gutachter sind seit längerem im Ruhestand. Die Arbeit wurde 2008 im VDM Verlag publiziert.

Mit Schreiben vom 7. August 2023 hat Frau Schreiner Universität und Fakultät um eine Prüfung der gegen ihre Promotionsschrift erhobenen Vorwürfe gebeten. Die öffentlich auf den Seiten von VroniPlag einseh- und downloadbare Dokumentation unter dem Namen „Eine kritische Auseinandersetzung mit der Dissertation von Dr. Manja Schreiner“ wurde am 10. August 2023 von Frau Prof. Dr. Debora Weber-Wulff an die Rektorin der Universität Rostock Prof. Dr. Elizabeth Prommer und den Dekan der Juristischen Fakultät Prof. Dr. Jörg Benedict ebenfalls mit der Bitte gesandt: „ein Verfahren einzuleiten, um die Arbeit zu überprüfen und ggf. Konsequenzen zu ziehen.“

Im Kollegium der Juristischen Fakultät bestand von Anfang an Einigkeit darüber, dass aufgrund der öffentlich gewordenen Vorwürfe eine Überprüfung der Arbeit ganz unabhängig von etwaigen Anträgen zu erfolgen hat. Auf seiner Sondersitzung vom 23. August 2023 hat der gem. § 19 Promotionsordnung für das weitere Verfahren und die eventuell in Rede stehende Entziehung des Doktortitels zuständige Fakultätsrat der Juristischen Fakultät das weitere Vorgehen besprochen und zur Vorbereitung einer begründeten Entscheidung einen „Plagiat-Prüfungsausschuss“ eingesetzt. Die Aufgabe des Ausschusses bestand darin, die Dissertation von Frau Schreiner mit Blick auf die bestehenden Vorwürfe kritisch zu prüfen und eine begründete Entscheidung des Fakultätsrates gutachterlich vorzubereiten.

Im Januar wurde der Abschlussbericht des Plagiats-Prüfungsausschusses dem Fakultätsrat vorgestellt und eingehend besprochen. Frau Schreiner wurde um eine Stellungnahme gebeten, die im April Gegenstand einer finalen Aussprache und Entscheidungsfindung im Fakultätsrat war.

Der Beschluss zur Entziehung des Doktorgrades beruht auf § 19 der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Rostock in Verbindung mit § 48 VwVfG M-V.

Versammlung „Uni gegen Rechts“ an der Universität Jena

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Jena. Organisationen der Beschäftigten und Studierenden der Universität Jena rufen für Dienstag, den 7. Mai, unter dem Motto „Uni gegen Rechts“ zu einer großen Versammlung auf. Sie findet 18 Uhr im Abbe-Hörsaal (Hörsaal1) in der Carl-Zeiss-Straße 3, dem größten Hörsaal der Universität Jena, statt.

Im Aufruf zur Versammlung heißt es zu den Beweggründen der Organisator:innen: „Wir wissen aus der Geschichte und aus den Äußerungen von Höcke und der AfD, was sie vorhaben: Sie wollen Arbeiter:innenrechte einschränken, unsere Gewerkschaften angreifen, die Universität von engagierten Kolleg:innen säubern, migrantische Kolleg:innen und Studierende ausweisen, die Emanzipation von Frauen und queeren Menschen rückgängig machen, Antisemitismus befeuern, die Meinungsfreiheit und die freie Wissenschaft und Forschung beschneiden. Wir müssen das verhindern!“ In der Versammlung soll u. a. darüber diskutiert werden, wie die Politik der AfD sich auf die Universität auswirken würde, was die Beschäftigten und Studierenden von der Universitätsleitung erwarten und wie sie sich auch selbst einbringen können. „Wir wollen mit unserer Versammlung aus der Angst und aus der Ohnmacht herauskommen. Wahrscheinlich müssen wir auf erschreckende Wahlergebnisse einstellen, aber wir können aufzeigen, wie wir als Beschäftigte und Studierende der Uni einiges unternehmen können, um trotzdem eine rechtsextreme Regierung zu verhindern,“ so Konstantin Behrends, Hochschulverwaltungsmitarbeiter und Gewerkschafter.

Zu den Unterstützer:innen der Versammlung zählen die Betriebsgruppen der Gewerkschaften ver.di, GEW und FAU, das Bündnis FSU Unterfinanziert, Organisationen von Statusgruppen wie das Mittelbauforum und der Promovierendenrat, die Initiative TV Stud der studentischen Beschäftigten sowie Fachschaftsräte der Studierenden und der Studierendenrat (StuRa).

Neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz tritt in Kraft

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Berlin. Neue Regelungen u.a. zur grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr und zur Einrichtung grenzpolizeilicher Verbindungsbüros

Es ist ein bedeutender Schritt in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beider Länder: Am 1. Mai 2024 tritt der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag in Kraft. Der bislang geltende Polizeivertrag vom 27. April 1999, der noch aus der Zeit vor dem Schengen-Beitritt der Schweiz stammt, wird mit dem Inkrafttreten des neuen Vertrags außer Kraft gesetzt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Unsere Polizeibehörden arbeiten hervorragend zusammen, um die Menschen in Deutschland wie der Schweiz vor Kriminalität und anderen Bedrohungen zu schützen. Diese enge nachbarschaftliche Zusammenarbeit stellen wir mit dem neuen Polizeivertrag auf eine neue, moderne Grundlage. Der neue Vertrag erweitert unseren Instrumentenkasten. Wir sorgen für effektivere Fahndungen nach Tatverdächtigen und für einen besseren Schutz von Zeugen und Tatopfern. So stärken wir die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD: „Die grenzüberschreitende Kriminalität ist heute eine Realität und sie nimmt laufend zu. Deshalb ist die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Schweiz essentiell. Der Vertrag vereinfacht beispielsweise grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung internationaler Kriminalität, stärkt den Zeugen- und Opferschutz und legt die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit in Krisenlagen. “

Durch den Vertrag wird die Grundlage für eine noch engere und intensivere Zusammenarbeit der Beamtinnen und Beamten der Polizei- und Zollbehörden beider Länder geschaffen. Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Vertragsstaaten die Zusammenarbeit zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung verstärken und Fahndungsmaßnahmen abstimmen. Zudem wurden neue Regelungen zum Zeugen- und Opferschutz, zu polizeilichen Maßnahmen in Zügen und Schiffen, zur Beförderung von Personen und zu verkehrsbedingten Grenzübertritten geschaffen.

Auch treten erstmals vertragliche Regelungen in Kraft, nach denen Bußgelder für Verkehrszuwiderhandlungen grenzüberschreitend vollstreckt werden können. Die effektivere Zusammenarbeit im Justizsektor ist ein weiterer Fortschritt, der in beiden Staaten für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgt.

Beispiele für die neuen Regelungen des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag Polizeivertrages sind:

  • Polizeiliche Maßnahmen bei unmittelbarer Gefahr: Beamtinnen und Beamte dürfen die Grenze übertreten zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben.
  • Beförderung von Personen: Eine Person, die sich im Gewahrsam oder Strafvollzug befindet, kann (nach Bewilligung) durch, aus oder in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates befördert werden, etwa zur Zeugenvernehmung.
  • Intensivere grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch die Errichtung grenzpolizeilicher Verbindungsbüros, Zusammenarbeit in gemeinsam besetzten operativen Dienststellen und Entsendung von Verbindungsbeamten.
  • Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Bußgeldern: Im Fall von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr wird es künftig möglich sein, im jeweils anderen Land verhängte Bußgeldbescheide grenzüberschreitend zu vollstrecken.