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Die Top-Städte in Deutschland für Freizeitsportler

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  • Erlangen überzeugt mit idealen Rahmenbedingungen
  • In Hamburg sind sportliche Aktivitäten besonders teuer
  • Flexible Zahlungsmöglichkeiten sind gefragt, Nachfrage nach Kartenzahlungen steigt

Berlin. Die bevorstehende Fußball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele in Frankreich werden zweifellos viele Menschen begeistern und inspirieren, aktiv Sport zu treiben. Das Finanztechnologie-Unternehmen SumUp hat sich die Rahmenbedingungen in deutschen Städten näher angeschaut: Wo sind die Voraussetzungen, um Sport zu treiben, am besten?

Sei es im Verein, im Fitnessstudio oder bei steigenden Temperaturen gern auch auf öffentlichen Sportanlagen: Viele Deutsche halten sich im Alltag fit. Gefragt sind vor allem die Bereiche Fitness, Turnen, Fußball und Tennis. Knapp 19 Millionen Deutsche sind nach eigener Aussage sehr an Sport interessiert. Dieses Interesse spiegelt sich auch in den Mitgliederzahlen der Sportvereine wider. 28 Millionen Mitglieder verzeichnete der Deutsche Sportbund 2023. Aber auch die Fitnessstudios und kleineren Sportstudios zählten 2023 mit über 11 Millionen wieder mehr Mitglieder und mit über fünf Milliarden Euro verbucht die Branche auch wieder Umsätze auf Vor-Corona-Niveau.

Die SumUp-Analyse zeigt, wo fit bleiben in Deutschland am einfachsten ist.

Die Top Städte für Freizeitsportler

Rang Stadt Bundesland Punktzahl
1 Erlangen Bayern 7,53
2 Aachen Nordrhein-Westfalen 7,28
3 Köln Nordrhein-Westfalen 5,51
4 Düsseldorf Nordrhein-Westfalen 5,00
5 Stuttgart Baden-Württemberg 4,97
6 Karlsruhe Baden-Württemberg 4,94
7 Dresden Sachsen 4,71
8 Berlin Berlin 4,61
9 Leipzig Sachsen 4,58
10 Darmstadt Hessen 4,58
11 München Bayern 3,64
12 Hamburg Hamburg 3,09

Nicht jede Region verfügt über ein großes Angebot an Sportanbietern und Kursen. Die monatlichen Fixkosten für eine Mitgliedschaft, sei es im Sportverein oder Fitnessstudio, die flexiblen Kosten für die Sportausrüstung und auch die lokalen Rahmenbedingungen variieren und werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. So erlaubt eine Vielzahl an öffentlichen Sport- oder Grünanlagen und Radwege kostengünstigere Bewegungsmöglichkeiten alternativ zu Fitnessstudios und Vereinen. Ein genauerer Blick auf die Top 5 zeigt, was eine Stadt sportlich besonders attraktiv macht.

  1. Erlangen (Bayern)

Die Stadt Erlangen bietet wie keine andere Stadt perfekte Bedingungen für Hobbysportler und kann den ersten Platz für sich verbuchen. Besonders die durchschnittliche Miete eines Tennisplatzes wie auch die niedrigen monatlichen Kosten im Sportverein wirken sich positiv aus. Ob Sportvereine oder Fitnessstudio, Erlangen kann mit einer großen Anzahl und Auswahl punkten. Wer ohne monatliche Gebühren fit bleiben möchte, findet in der bayerischen Stadt ebenfalls ideale Bedingungen und kann sich einfach aufs Rad schwingen.

  1. Aachen (Nordrhein-Westfalen)

Die nordrhein-westfälische Stadt Aachen belegt Platz 2 im Ranking. Ob Fitnessstudio, Sportverein oder Miete eines Tennisplatzes – im Städtevergleich bietet Aachen stets den günstigsten Tarif. Mehr als 250 Vereine kann Aachen aufbieten und bietet mit 99 Sportvereinen auf 100.000 Einwohner die größte Auswahl. Wer lieber ins Fitnessstudio geht oder auf öffentliche Sportanlagen nutzt, ist hier allerdings im Vergleich zu anderen Städten wesentlich schlechter gestellt.

  1. Köln (Nordrhein-Westfalen)

Köln liegt auf dem 3. Platz, was vor allem den günstigen Tarifen im Fitnessstudio und Sportvereinen zu verdanken ist. Wichtige Punkte verliert die Stadt am Rhein allerdings bei der Anzahl der öffentlichen Sportanlagen und Grünflächen, insbesondere der Anteil auf 100.000 Einwohner ist deutlich niedriger als in anderen Städten.

  1. Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)

Die Stadt am Rhein ist für Mode und einen teuren Lebensstil bekannt. Kostengünstige Preise erwartet hier vermutlich niemand. Doch sportlich bietet Düsseldorf viele Möglichkeiten, dies ist vor allem der großen Vielzahl an Fitnessstudios geschuldet. Die große Auswahl wirkt sich auch positiv auf die Kosten für eine Mitgliedschaft aus und führt dazu, dass Düsseldorf Platz 4 belegt.

  1. Stuttgart (Baden-Württemberg)

Wer in Stuttgart fit bleiben möchte, muss tief in die Tasche greifen. Der Städtevergleich zeigt, dass die Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio wie auch die Kosten für eine Stunde auf dem Tennisplatz in Stuttgart zu den höchsten zählen. Auch bei der Anzahl der öffentlichen Sportanlagen kann die schwäbische Hauptstadt nicht sonderlich punkten und liegt somit nur im Mittelfeld des Rankings.

Bezahlt wird am Ende der Stunde
Besonders in den ersten Wochen und Monaten des Jahres boomt die Nachfrage nach sportlichen Aktivitäten bekanntlich besonders. Sport ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Doch Sportinteressierte sind von langen Mindestlaufzeiten, hohen Aufnahmegebühren und unflexiblen Kündigungsmodalitäten schnell abgeschreckt. Sportkurse, die direkt vor Ort, also bei Teilnahme bezahlt werden, oder aber flexible Laufzeiten bieten, bedienen den Wunsch nach unverbindlichen Sportangeboten. Auch wenn in diesem Bereich häufig noch ganz klassisch mittels Überweisung oder Bargeld gezahlt wird, steigt auch hier die Nachfrage nach Kartenzahlung. Eine exklusive SumUp-Analyse zeigt einen Anstieg der Transaktionen von 2023 zu 2024 um 13,6 Prozent. Zugleich sinkt der durchschnittliche Zahlbetrag um 4,74 Prozent, von 54 Euro auf 51 Euro, und zeigt damit, dass auch in Fitnessstudios und Co. kleinere Beträge immer häufiger per Karte gezahlt werden.

Sebastian Petelicki, Krav Maga Trainer aus Berlin kann das bestätigen: „Die Nachfrage nach flexiblen Angeboten und alternativen Zahlungsmöglichkeiten ist hoch. Für uns als Anbieter ist das natürlich eine Herausforderung, wir brauchen Planungssicherheit und das können wir mit monatlichen Verträgen aktuell einfach besser abdecken. Aber der Trend geht ganz klar in Richtung flexible Zahlungsmöglichkeiten und wir prüfen, wie wir das umsetzen können.”

Methodik
Für die Recherche wurden die Kosten und lokalen Bedingungen von insgesamt 12 Städten in Deutschland verglichen. Analysiert wurden 10 Kategorien: Monatliche Kosten für Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, Sportverein in dem Bereich Fußball und Gymnastik/Turnen/Fitness, die Miete für einen Tennisplatz (Dauer 1 Stunde), durchschnittliche Kosten für eine Sportausrüstung (mittleres Preissegment in Euro Sportschuhe, Hose, Oberteil), Anzahl der Sportvereine und Fitnessstudios in der jeweiligen Stadt, Angebot an öffentlichen Sportanlagen und Grünflächen pro 100.000 Einwohner sowie Bewertung des Radverkehrsnetzes umgelegt auf die Fläche der Städte.
Den verschiedenen Kategorien wurde ein Wert bis 1 zugeteilt und diese dann summiert, sodass jeder Stadt eine Punktzahl von bis zu 10 zugeordnet werden konnte. Die erstellten Ranglisten sind eine Zusammenstellung aus verschiedensten Datenquellen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Alle Daten sind im Hinblick auf die angegebenen Quellen korrekt. Alle verwendeten Daten stammen von im Internet öffentlich zugänglichen Quellen. Dazu gehören u.a. Numbeo, lokale Sportangebote in den analysierten Städten (Fußball, Gymnastik, Fitness, Turnen für Erwachsene im Amateur bzw. Freizeitsportbereich) und entsprechen dem Stand vom 5. April 2024.

Quellen
AWA Ermittlung, abgerufen am 5.4.24:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/170943/umfrage/interesse-an-sport/
Bestandserhebung Deutscher Sportbund, 2023, abgerufen am 5.4.24:
https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/uber_uns/Bestandserhebung/Bestandserhebung_2023.pdf
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/184918/umfrage/sportarten-in-deutschland-nach-anzahl-der-mitglieder/
Mitgliederzahlen Fitnessstudio, abgerufen am 5.4.24:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5966/umfrage/mitglieder-der-deutschen-fitnessclubs/
Umsatz Fitnessstudio, abgerufen am 10.4.24:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6228/umfrage/umsatz-der-fitness-branche-in-deutschland/

Über SumUp
SumUp ist ein führendes globales Finanztechnologie-Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Wettbewerbsbedingungen für kleine Unternehmen zu verbessern. SumUp wurde 2012 gegründet und ist der Finanzpartner für mehr als 4 Millionen kleine Händler in 36 Märkten weltweit. SumUp hilft ihnen, ihr Geschäft zu gründen, zu führen und auszubauen. Über die Super-App bietet SumUp Händlern ein kostenloses Geschäftskonto und die kostenlose SumUp Card, eine Onlineshop-Lösung und Rechnungsstellung sowie Vor-Ort- und Remote-Zahlungslösungen, die nahtlos in die SumUp-eigenen Kartenterminals und die Kassensysteme integriert sind. SumUp hat sich verpflichtet, seinen Erfolg zu nutzen, um etwas für eine bessere Welt zu tun, und spendet 1 % seines Umsatzes zur Unterstützung von Umweltprojekten und setzt sich für Bildungs- und Unternehmerprojekte auf der ganzen Welt ein. Im Jahr 2023 wurde SumUp vom Stonewall Workplace Equality Index als Top Global Employer für Inklusion ausgezeichnet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://www.sumup.de.

Der Aktionsplan der Bundesregierung gegen Wohnungslosigkeit

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Berlin. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und Akteuren der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11112) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10674) mit. Darin bekräftigt sie auch ihr Ziel, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwunden werden kann, von der in Deutschland rund 262 000 Menschen betroffen sind. Diese Zahl sei unter anderem aufgrund der Folgen des russischen völkerrechtswidrigen Angriffskriegs in der Ukraine weiter angestiegen.

Zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zählt die Bundesregierung ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem und bedarfsgerecht ausgestattetem Wohnraum. In der aktuellen Finanzplanung sei daher vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau von 2022 bis 2027 rund 18 Milliarden Euro Programm-Mittel zur Verfügung stellt. In der Antwort verweist die Bundesregierung auch auf zahlreiche Hilfs- und Unterstützungsangebote bei drohender Wohnungslosigkeit. Der Prävention vor Wohnungslosigkeit sei eine zentrale Leitlinie im Entwurf des Nationalen Aktionsplans.

Kontoschließungen gegen „Königreich Deutschland“

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Berlin. Die Bundesregierung hat auf eine umfangreiche Kleine Anfrage (20/10855) der Gruppe Die Linke zu Finanzermittlungen bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern seit 2022 geantwortet (20/11125). Allerdings stuft sie einen Großteil der Antworten als vertraulich ein. Zu anderen Fragen liegen keine Daten vor. So verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder, wenn es um beschlagnahmte oder eingezogene Vermögen geht.

Konkrete Angaben macht die Bundesregierung zur Frage, welche Maßnahmen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) seit 2022 eingeleitet und umgesetzt hat, um konsequent beispielsweise unerlaubte Einlagen- und Versicherungsgeschäfte zu untersagen. Die Bundesregierung berichtet hierbei über drei Fälle von Schließungsanordnungen der BaFin, „betreffend die Filialen/Repräsentanzen des “Königreichs Deutschland„ sowie eine Weisung zur Kontosperre, an ein kontoführendes Kreditinstitut des “Königreichs Deutschland„, um das Geld, das sich auf dem betreffenden Konto befindet, nicht abzuverfügen“.

Zudem habe die BaFin im Jahr 2023 einen engen und regelmäßigen, bundesweiten Austausch mit allen Behörden initiiert, die im weitesten Sinne und aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten mit den unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäften von Personen des sogenannten „Königreichs Deutschland“ befasst sind. Weitere Maßnahmen seien Kontensperren sowie die Untersagung der Anbahnung von ohne Erlaubnis betriebener Einlagen- und Versicherungsgeschäften gewesen.

Benzinpreise im April stark gestiegen

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München. Die Fahrer von Benziner-Pkw mussten im April für ihren Kraftstoff deutlich mehr bezahlen als im März. Das zeigt die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise. Danach kostete ein Liter Super E10 im Monatsmittel 1,851 Euro und damit mit 7,4 Cent deutlich mehr als im März.

Praktisch keine Veränderungen verzeichnet der ADAC beim Dieselpreis: Ein Liter kostete im April im bundesweiten Schnitt 1,731 Euro – das waren 0,3 Cent mehr als im Vormonat.

Auslöser für den deftigen Benzinpreisanstieg war in erster Linie die weitere Verteuerung von Rohöl. Während ein Barrel der Sorte Brent Mitte März noch rund 82 US-Dollar kostete, musste für die gleiche Menge im April zumeist knapp unter 90 Dollar bezahlt werden. Dies schlug beim Preis von Super E10 voll durch. Der Dieselpreis unterliegt dagegen auch anderen Gesetzmäßigkeiten, daher blieb die Verteuerung am Rohölmarkt bei dieser Kraftstoffsorte weitgehend ohne Folgen. Hinzu kommt, dass sich der Preis für Dieselkraftstoff in den letzten Monaten auf hohem Niveau befand und nach Meinung des ADAC weiterhin Potenzial für Preissenkungen vorhanden ist.

Teuerster Tag zum Tanken war für die Fahrer von Benzinern der 17. April mit 1,867 Euro je Liter Super E10. Am günstigsten war Super E10 am 1. April bei einem Durchschnittspreis von 1,832 Euro. Dieselfahrer tankten am 8. April mit 1,761 Euro am teuersten, am wenigsten bezahlen mussten sie am letzten Tag des Monats mit 1,696 Euro.

Autofahrer können mehrere Euro beim Tanken sparen, wenn sie abends an die Zapfsäulen fahren. Auswertungen des ADAC zeigen, dass die günstigste Zeit zum Tanken zwischen 20 und 22 Uhr liegt, doch auch zwischen 18 und 19 Uhr sind die Preise bereits besonders niedrig. In den Morgenstunden kostet eine Tankfüllung in aller Regel einige Euro mehr.

Auch Vergleichen lohnt sich, denn die Spritpreise an den Tankstellen unterscheiden sich bisweilen erheblich. Schnelle und praktische Hilfe bekommen Autofahrer mit der „ADAC Drive App“, die die Preise nahezu aller über 14.000 Tankstellen in Deutschland zur Verfügung stellt. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

150.000 Euro für Gedenkstättenfahrten nach Polen

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Von Dnalor 01 - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 at, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26547566

Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern haben in diesem Jahr mehr Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, an Fahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen teilzunehmen. Das Land hat 2024 die Mittel von jährlich 50.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht. Damit verdreifacht das Land seine Förderung. Umgesetzt wird das Programm seit vielen Jahren von der Europäischen Akademie Mecklenburg-Vorpommern in Waren (Müritz), die jetzt den entsprechenden Fördermittelbescheid erhalten hat.

„Unsere Schulen haben ein hohes Interesse an Gedenkstättenfahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen, vor allem in die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau. Ziel des Projektes ist es, den Schülerinnen und Schülern die intensive Auseinandersetzung mit dem Holocaust und den Verbrechen des Nationalsozialismus am authentischen Ort zu ermöglichen. Für 2024 haben sich 50 Schulen angemeldet, das sind über 1.000 Schülerinnen und Schüler. Dieses Interesse ist beeindruckend“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Schülerfahrten haben eine Dauer von fünf bis sechs Tagen und führen insbesondere in die Gedenkstätten Auschwitz-Birkenau und Majdanek. Zu den Fahrten zählt ein Rahmenprogramm mit Vorbereitungs-, Reflexionsgesprächen, Workshops und Zeitzeugengesprächen. Schulen stellen Förderanträge bei der Europäischen Akademie in Waren (Müritz). Die Organisation der Fahrten durch die Europäische Akademie sorgt für eine erhebliche Entlastung der betreuenden Lehrerinnen und Lehrer.

„Bei der Förderung von Gedenkstättenfahrten liegt Mecklenburg-Vorpommern im Pro-Kopf-Vergleich im bundesweiten Vergleich deutlich an der Spitze“, betonte die Ministerin. „Mit den Gedenkstättenbesuchen wird Geschichte erlebbar. Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Gewaltherrschaft und Menschenfeindlichkeit auseinander. Das ist ein unerlässlicher Beitrag, dem Antisemitismus vehement entgegenzutreten und die Erinnerungskultur weiter zu stärken“, so Oldenburg.

Die Aufstockung der Fördermittel für Gedenkstättenfahrten ist eine konkrete Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“. Die Landesregierung kommt damit auch Anregungen von Lehrkräften nach, die sich für die Ausweitung dieser Fahrten ausgesprochen hatten.

Foto: Von Dnalor 01 – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 at, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26547566

Neue öffentliche, barrierefreie Toilette im Kultur- und Kongresszentrum Gera

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Gera. Die Stadt Gera nimmt eine weitere öffentliche Toilette in Betrieb: Ab dem 2. Mai 2024 steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen der Stadt eine entsprechende Einrichtung im Kultur- und Kongresszentrum (KuK) zur Verfügung. Der Zugang erfolgt dabei über eine Automatiktür neben dem Eingang A, der über die Freifläche zwischen dem KuK und den Gera Arcaden zu erreichen ist. Die Gesamtkosten für den Bau der Anlage belaufen sich auf rund 60.000 Euro exkl. Planungskosten, wobei 90 Prozent der Kosten im Rahmen des Bundesprogramms ‚Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren‘ gefördert wurden. Koordiniert und umgesetzt wurde das Projekt von der „Elstertal“-Infraprojekt GmbH.

Die neue Toilette steht allen Nutzerinnen und Nutzern rund um die Uhr und damit auch in den Abendstunden und am Wochenende zur Verfügung. Sie ist dabei schon die zweite Anlage, die binnen eines Jahres eröffnet wird. Im März des vergangenen Jahres wurde eine entsprechende Einrichtung im Innenhof des Geraer Rathauses fertiggestellt, die Nutzerinnen und Nutzer über den Eingang an der Pforte erreichen können. Die Anlage wurde dabei mit einem Münzer ausgestattet und kann durch Einwurf einer 50-Cent-Münze entsperrt werden. Grund für diese Maßnahme sind die Erfahrungen mit Vandalismus-Schäden, die die Stadt in den vergangenen Jahren gesammelt hat. So musste bspw. die Toilettenanlage im Hofwiesenpark aufgrund vermehrter Beschädigungen der regulären Nutzung entzogen werden, da eine sichere Nutzung trotz regelmäßiger Kontrollen und Reparaturen nicht immer gewährleistet werden konnte. Die Anlage wird daher nur noch im Rahmen von Veranstaltungen geöffnet.

Um auch alle Gäste der Stadt über die Existenz der neuen öffentlichen Toilette im KuK zu informieren, wird die neue Anlage im laufenden Jahr auch mit Hilfe mehrerer Wegweiser im Stadtzentrum ausgeschildert. Zudem wird sie künftig auch in digitalen Karten wie Google Maps oder dem städtischen Geoportal entsprechend ausgewiesen.

Thüringer Finanzämter nehmen im Jahr 2023 Steuern von rund 8,4 Milliarden Euro ein.

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Ein Plus von drei Prozent im Vergleich zum Jahr 2022.

Erfurt. Finanzministerin Heike Taubert hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2023 vorgestellt. Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.432.242.230,04 Euro eingenommen. Das sind drei Prozent mehr als im Jahr 2022 und sogar zehn Prozent mehr, als im Vor-Corona-Jahr 2019. Das Finanzamt Erfurt hat dabei das höchste Steueraufkommen (rund 2,1 Milliarden Euro) eingenommen.

Das Lohnsteueraufkommen im Freistaat stieg um knapp 260 Millionen Euro im Vergleich zu 2022. Bei der Umsatzsteuer konnten rund 125 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer konnte ein Zuwachs von 5,7 Prozent erreicht werden. Letzteres belief sich in 2023 auf knapp 29 Millionen Euro.

Zurückgegangen sind im Vergleich zum Jahr 2022 die Einnahmen aus der Einkommensteuer (- 6,8 Prozent) und die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (- 36,5 Prozent). „Grund für den starken Rückgang der Grunderwerbsteuereinnahmen war die starke Zurückhaltung der Menschen auf dem Immobilienmarkt. In 2023 haben sich wegen der hohen Baukosten und der gestiegenen Zinsen viele gegen ein Eigenheim entschieden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert rückblickend.

Die Finanzämter veranlagten in 2023 insgesamt 809.855 Steuerfälle und damit über 25.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2022. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2022 durchschnittlich um 4,5 Tage. Für die Veranlagung von Gewerbetreibenden und Selbständigen benötigten die Finanzämter im Schnitt 1,3 Tage länger als im Vorjahr. Grund dafür sind die in diesem Arbeitsbereich entstehenden Belastungsspitzen aufgrund der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen. Im Durchschnitt haben die zwölf Thüringer Finanzämter für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen insgesamt 48,5 Tage im Jahr 2023 gebraucht. Im Jahr 2022 waren es noch durchschnittlich 51,4 Tage. „Unsere Finanzämter im Freistaat konnten die Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2023 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen um fast drei Tage im Vergleich zum Vorjahr senken. Damit liegen wir sogar deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 56,6 Tagen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nach Auswertung der Länderergebnisse steht Thüringen im Bundesvergleich damit auf Platz eins.

Durchführung der Grundsteuerreform
Die Bewertungsstellen der Finanzämter haben bis zum 31.12.2023 rund 82 Prozent – inzwischen fast 95 Prozent (Stand 31.03.2024) – der erforderlichen neuen Grundsteuerwerte im Grundvermögen festgestellt. Damit haben sie einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Grundsteuerreform geleistet. „Wenn man bedenkt, dass es sich allein bei uns in Thüringen um ca. 1,25 Millionen Grundstücke handelt, dann ist diese Anstrengung aller Ehren wert“, hebt die Finanzministerin hervor. Es liegt nun an den Städten und Gemeinden, auf dieser Grundlage die Anpassung der Hebesätze zu beschließen und bis Ende des Jahres die neuen Grundsteuer-Bescheide mit Wirkung ab 2025 zu erteilen.

Anträge auf Gewährung einer Forschungszulage:
Seit dem 1. Januar 2020 werden Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben steuerlich gefördert. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für begünstigte Forschungsvorhaben eine Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die Begünstigung des FuE-Vorhabens muss zunächst von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) festgestellt werden, bevor die Festsetzung der Forschungszulage durch die zuständigen Finanzämter erfolgen kann. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 96 Forschungszulagenbescheide durch die Thüringer Finanzämter erlassen, das sind 43 mehr, als im Jahr 2022. Dabei wurden Forschungszulagen von insgesamt 4.562.379 Euro festgesetzt.

Die Forschungszulage wird nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt, sondern wirtschaftsjahrbezogen festgesetzt. Bei mehrjährigen FuE-Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen
Insgesamt 398.018 der für den Veranlagungszeitraum 2022 im Jahr 2023 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Steigerung von 3,2 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Der Anteil elektronisch eingereichter Steuererklärungen im Freistaat wächst stetig. Mit einer ELSTER-Quote von über 76 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich im Mittelfeld. Die digitale Steuererklärung wird bei den Bürgerinnen und Bürgern immer beliebter, weil sie die Vorteile zu schätzen wissen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 180.414 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind über 20.500 Fälle mehr, als noch im Jahr 2022. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 159.930 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 30 Prozent entspricht.

Personal
Zum Stichtag 31.12.2023 sind in den Thüringer Finanzämtern insgesamt 2.599 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Dazu befanden sich 138 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule in Gotha und 143 Studierende waren am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungshochschule in Gotha eingeschrieben.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Finanzämtern sorgen täglich für eine gerechte Umsetzung der komplexen Steuergesetze in der Praxis. So tragen die Finanzämter einen wesentlichen Teil dazu bei, dass das Gesamtsystem unserer solidarischen Gemeinschaft auch funktioniert. Mit Steuereinnahmen wird das Gemeinwesen finanziert, darauf verlassen sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.759.789.656,46 Euro im Jahr 2023. Sie besitzt mit 44,6 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2023 insgesamt 952.091.484,34 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2023 auf insgesamt 2.520.862.744,76 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 29,9 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 538.075.004,83 Euro.

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2023 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2023 auf 28.832.681,74 Euro.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2023 auf 181.637.085,65 Euro.
Regierungsmedienkonferenz am 30.04.2024

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75 Jahre Grundgesetz: „TOUR DE DEMOKRATIE“ startet in Weimar

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Weimar. Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Dieses Jubiläum wollen wir gemeinsam feiern!

Anlässlich des Verfassungsjubiläums startet die „Tour de Demokratie“ am 4. Mai 2024 um 14 Uhr vom Theaterplatz in Weimar und endet rund drei Wochen später beim Bürgerfest in Bonn. Die Fahrt verbindet Orte, Vereine und Institutionen entlang der Strecke an rund 20 Stationen, etwa in Weimar, Eisenach, Fulda, Hanau, Frankfurt am Main, Mainz und Andernach.

Unterschiedlichste Verkehrsmittel auf Straße, Schiene und auf dem Wasser verbinden die Etappen-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer, die überwiegend aus Sport- und Kulturvereinen, verschiedenen Institutionen und der Zivilgesellschaft kommen, mit den teilnehmenden Orten. Die „Tour de Demokratie“ möchte auf diese Weise die Menschen entlang der Strecke auf die deutsche demokratische Verfassungsdemokratie aufmerksam machen und eine lebendige Erinnerungskultur fördern.

Ein Staffelstab begleitet die Tour bis Bonn, die darin befindliche Schriftrolle mit dem gemeinsamen Bekenntnis zu den demokratischen Grundwerten wird von Menschen aus dem gesamten Spektrum der Zivilgesellschaft unterschrieben und weitergegeben. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes wird das Bekenntnis dem Bundespräsidenten übergeben und anschließend in der Villa Hammerschmidt ausgestellt.

Tour de Demokratie ist ein Projekt der Gesellschaft zur Erforschung der Demokratie-Geschichte (GEDG) in Kooperation mit der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte und dem Netzwerk Verfassungsstädte.

 4. Mai, 14 Uhr Kundgebung auf dem Theaterplatz, anschließend gemeinsamer Demonstrationszug zum Bahnhof

Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach Lubmin erfolglos

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Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von zwei Umweltvereinigungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung „Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26“ abgewiesen.

Das Vorhaben betrifft den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran/Rügen und Lubmin. Mit dieser sollen zwei schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units – FSRUs) im Hafen von Mukran an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden. Weitere Abschnitte der OAL sind nicht mehr Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Die Klagen, über die das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zu entscheiden hatte, blieben in der Sache erfolglos. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Zulassung des Vorhabens bedurfte es nicht. Diese war nach einer Ausnahmeregelung im LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) entbehrlich, weil das Vorhaben der Bewältigung einer Gasversorgungskrise dient. Die gesetzliche Ausnahmeregelung für die OAL ist mit Unionsrecht und dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar. Die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der OAL ist geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen. Nach dem LNGG soll die nationale Energieversorgung durch die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Gasfernleitungsnetz gesichert werden. Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin. Die zur Anbindung geplanten FSRUs im Hafen von Mukran weisen eine jährliche Regasifizierungskapazität von insgesamt 10 bis 15 Mrd. m3  auf und sind damit geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen. Die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften liegen nicht vor. Das Vorhaben ist mit den rechtlichen Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie zum Wasser- und Naturschutzrecht vereinbar. Die Abwägungsentscheidung ist nicht zu beanstanden, insbesondere sind die Belange des Klimaschutzes hinreichend berücksichtigt worden.

BVerwG 7 A 9.23 – Urteil vom 25. April 2024

BVerwG 7 A 11.23 – Urteil vom 25. April 2024

Jeder dritte kardiovaskuläre Todesfall geht auf falsche Ernährung zurück

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Studie des Kompetenzclusters „nutriCARD“ über den Zusammenhang von Fehlernährung und Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Jena. In Europa sterben jedes Jahr 1,55 Millionen Menschen durch Fehlernährung. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Friedrich-Schiller-Universität Jena, des Instituts für nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft (INL) und des Kompetenzclusters nutriCARD. Die Forschenden haben darin die Bedeutung der Ernährung für kardiovaskulär bedingte Todesfälle im Zeitraum zwischen 1990 bis 2019 analysiert. Ihre Ergebnisse haben die Forschenden im European Journal of Preventive Cardiology veröffentlicht.

In der Studie konnte gezeigt werden, dass jeder sechste Todesfall in Europa auf eine unausgewogene Ernährung zurückzuführen ist. „Bei den Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist rund ein Drittel der Todesfälle mit einer Fehlernährung assoziiert“, erläutert Theresa Pörschmann, die Erstautorin der Studie und Doktorandin am Lehrstuhl für Biochemie und Physiologie der Ernährung der Universität Jena. Auf die 27 Mitgliedstaaten der EU entfallen demnach rund 600.000 vorzeitige Todesfälle – etwa 112.000 davon auf Deutschland. Prozentual betrachtet sterben in Europa die meisten Menschen an ernährungsbedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Slowakei (48 Prozent) und in Belarus (47 Prozent). Die niedrigsten Anteile finden sich in Spanien (24 Prozent). In Deutschland sind 31 Prozent aller kardiovaskulären Todesfälle auf eine unausgewogene Ernährung zurückzuführen.

Die Studie zeigt zudem, welche Ernährungsfaktoren den größten Einfluss auf die vorzeitigen Todesfälle hatten. „Es sind leider immer wieder die gleichen Lebensmittel, von denen wir entweder zu wenig oder zu viel essen“, so Pörschmann. Insbesondere gehören zu den negativen Einflussfaktoren der Verzehr von zu wenig Vollkornprodukten und zu wenig Hülsenfrüchten, gefolgt von einer Ernährung mit zu viel Salz und zu viel rotem Fleisch.

Ein Drittel der Todesfälle bei Menschen unter 70
Auch die Art der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie die Verteilung zwischen den Geschlechtern und in unterschiedlichen Altersgruppen wurden untersucht. Der Großteil der Todesfälle entfiel dabei auf ischämische Herzkrankheiten, wie Erkrankungen der Herzkranzgefäße, gefolgt von Schlaganfällen und hypertensiver Herzkrankheit. In ca. 30 Prozent aller vorzeitigen Todesfälle waren die Betroffenen jünger als 70 Jahre. Insgesamt haben die Forschenden 13 unterschiedliche Arten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und 13 verschiedene Ernährungsfaktoren untersucht.

Tatsächlicher Effekt der Ernährung wahrscheinlich noch größer
„In der Studie sind Faktoren wie Alkoholkonsum und eine zu hohe Energiezufuhr, die Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2 verursachen kann, noch gar nicht berücksichtigt“, erläutert Prof. Stefan Lorkowski vom Institut für Ernährungswissenschaften der Uni Jena. „Dies sind weitere wichtige Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen“, ergänzt Dr. Toni Meier vom Institut für nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft in Halle. „Die tatsächlich durch eine unausgewogene Ernährung bedingten kardiovaskulären Todesfälle dürften also noch deutlich höher liegen.“

Seit 2019 steigt der Anteil der ernährungsbedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Die Analyse basiert auf Daten der globalen Krankheitslastenstudie (Global Burden of Disease Study) und betrachtet insgesamt 54 Länder in West-, Ost- und Zentraleuropa sowie Zentralasien, die von der Weltgesundheitsorganisation als „europäische Region“ zusammengefasst werden. Hierzu gehören neben den EU-Mitgliedsstaaten und weiteren europäischen Ländern auch mehrere Staaten Vorder- und Zentralasiens, wie Armenien, Aserbaidschan, Israel, Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan und Usbekistan.

Zwar steigt die Zahl ernährungsbedingter Todesfälle weltweit aufgrund der wachsenden Weltbevölkerung und steigender Lebenserwartung an, doch ihr Anteil an den Todesfällen insgesamt sinkt. „Bis 2015 hat sich der Anteil an ernährungsbedingten Herz-Kreislauf-Erkrankungen stetig verringert. Seit 2019 steigen die Zahlen allerdings wieder leicht“, bilanziert Prof. Lorkowski. Die aktuellen Ergebnisse verdeutlichten erneut das große präventive Potenzial einer ausgewogenen Ernährungsweise für die Herzgesundheit. „In Deutschland haben wir noch viel Luft nach oben und könnten viele vorzeitige Todesfälle verhindern.“

Original-Publikation:

Pörschmann T, Meier T, Lorkowski S. Cardiovascular mortality attributable to dietary risk factors in 54 countries in the WHO European Region from 1990 to 2019: an updated systematic analysis of the Global Burden of Disease Study. European Journal of Preventive Cardiology 2024. https://dx.doi.org/10.1093/eurjpc/zwae136Externer Link