Start Blog

In der „Warteschleife“: Die Säuberung des öffentlichen Dienstes der DDR

0

Mit dem 3. Oktober 1990 standen hunderttausende Staatsbedienstete der DDR vor einer ungewissen Zukunft. Ihr Dienstherr existierte nicht mehr. Der Einigungsvertrag (Artikel 13, 20 und Anlage I) musste das Unmögliche regeln: Eine ideologisch geprägte Verwaltung in eine rechtsstaatliche Bürokratie zu verwandeln, ohne dabei die Funktionsfähigkeit des Staates komplett kollabieren zu lassen.

Das Instrument der „Warteschleife“

Um Massenentlassungen abzufedern, führte der Vertrag ein sozialpolitisches Novum ein: Die „Warteschleife“. Angestellte von aufgelösten Behörden (z.B. DDR-Ministerien) wurden nicht sofort gefeuert, sondern erhielten für sechs Monate (bei Älteren neun Monate) ein „Wartegeld“ in Höhe von 70 % ihres letzten Gehalts. In dieser Zeit sollten sie sich neu bewerben oder qualifizieren. Wer keine Stelle fand, schied aus. Dies betraf tausende Verwaltungsmitarbeiter, Diplomaten und Offiziere. Es war ein „sanfter“ Übergang in die Arbeitslosigkeit, der den sofortigen sozialen Absturz verhinderte, aber vielen Ostdeutschen klar machte: Im neuen Staat werden wir nicht gebraucht.

Die „Regelanfrage“ und die Stasi

Für diejenigen, die in den neuen öffentlichen Dienst übernommen werden wollten (z.B. Lehrer, Polizisten), errichtete der Vertrag hohe moralische Hürden. Die „außerordentliche Kündigung“ war möglich, wenn ein Arbeitnehmer für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig war oder gegen „Grundsätze der Menschlichkeit“ verstoßen hatte. Dies führte zur Praxis der „Regelanfrage“ bei der neu geschaffenen Gauck-Behörde. Jeder Bewerber wurde durchleuchtet.

Diese Überprüfung war notwendig, um das Vertrauen in den Rechtsstaat herzustellen. Doch sie führte auch zu Härten, wo einfache IM-Tätigkeiten ohne Differenzierung zum Berufsverbot führten. Gleichzeitig wurden Führungspositionen in den neuen Ministerien massiv mit „Leihbeamten“ aus dem Westen besetzt. Was als Aufbauhilfe begann, führte zu einer dauerhaften West-Dominanz in der Verwaltungselite des Ostens. Der Einigungsvertrag organisierte so einen fast vollständigen Austausch des administrativen Personals – eine „Säuberung“ im Namen der Demokratie, die jedoch das Gefühl der Fremdverwaltung im Osten verstärkte.

Zwischen Bilanzen und dem Gewicht der Erinnerung

0

In den Tresoren lagerten die Barren, während draußen die Werktore zufielen. Man erinnert sich an den schweren Geruch von Maschinenöl, an das rhythmische Dröhnen der Stanzen, das plötzlich nicht nach Feierabend, sondern nach Endgültigkeit verstummte. Die Inventurlisten der Treuhand sprachen nüchtern von Altlasten und Liquidationsbedarf, doch die Hände derer, die dort Jahrzehnte arbeiteten, spürten noch das physische Gewicht des Stahls und der Produkte, die in die Welt gingen.

Die Übertragung von Reserven und Bodenschätzen in neue Zuständigkeiten geschah später fast geräuschlos, eine buchhalterische Notwendigkeit im großen Einigungsvertrag. Doch während der materielle Wert in gesamtdeutschen Bilanzen aufging oder verrechnet wurde, blieb die biographische Leistung derer, die ihn einst erwirtschafteten, oft als unverbuchte Position im Raum stehen. Das Gefühl einer Entwertung bezog sich selten auf das Bankkonto, sondern auf die Wahrnehmung der eigenen Geschichte.

Dabei war die Ineffizienz der Wirtschaft real; nicht jede Fabrik war ein verkanntes Juwel, und viele Produkte hielten dem globalen Wettbewerb objektiv nicht stand. Es gab den Rost und es gab das Gold, oft nur wenige Kilometer voneinander entfernt. Die historische Realität liegt selten in der glatten Summe unter dem Strich, sondern in der komplexen Gleichzeitigkeit von maroder Struktur und wertvoller, vorhandener Substanz.

Für den Blick von außen war die Abwicklung eine zwingende ökonomische Logik, für den Blick von innen oft eine Entkernung der Identität. Beides existiert heute nebeneinander, ohne sich gegenseitig aufzuheben. Was dem einen als notwendige Sanierung erschien, war dem anderen ein Verlust von Bedeutung, der sich nicht in Währung beziffern ließ. Vermögen definiert sich unterschiedlich, je nachdem, ob man es verwaltet oder ob man es schwinden sieht.

Die späte Anerkennung dessen, was tatsächlich vorhanden war, ändert heute keine Kontostände mehr, aber sie verändert vielleicht den Tonfall des Rückblicks. Ein stilles Nicken in Richtung der geleisteten Arbeit kostet nichts und wiegt in der Summe doch bisweilen schwerer als manche Goldreserve.

Das grüne Wunder – Die Rettung von Bitterfeld und Leuna

0

Warum die Umweltunion die vielleicht größte Erfolgsgeschichte des Einigungsvertrages ist und wie ein juristischer Kniff „blühende Landschaften“ erst möglich machte.

Während Treuhand und Renten bis heute polarisieren, gibt es ein Kapitel des Einigungsvertrages, das fast uneingeschränkt als Erfolgsgeschichte gilt: Die Umweltunion (Artikel 34). Die DDR stand 1990 ökologisch vor dem Kollaps. Regionen wie das Chemiedreieck Bitterfeld-Wolfen oder das Leuna-Revier waren toxische Zonen. Flüsse schillerten bunt, die Luft war schwefelgelb. Die Lebenserwartung lag hier deutlich unter dem Durchschnitt.

Der juristische Hebel: Altlastenfreistellung
Das Problem für den Neuaufbau war gigantisch: Kein Investor bei Verstand hätte im Osten investiert, wenn er für die Umweltsünden der letzten 40 Jahre hätte haften müssen. Das deutsche Bodenrecht sieht eigentlich das Verursacherprinzip vor. Um diese Investitionsblockade zu lösen, griff der Einigungsvertrag auf das bereits im Juli 1990 in Kraft getretene Umweltrahmengesetz (URG) zurück.
Der entscheidende Mechanismus war die „Altlastenfreistellung“ (Art. 1 § 4 URG). Investoren konnten beantragen, von der Haftung für Altschäden befreit zu werden. Die Kosten für die Sanierung übernahm die öffentliche Hand – ein Milliardenrisiko für den Staat, aber der einzige Weg, um Standorte wie Leuna zu retten.

Milliarden für echte blühende Landschaften
Diese Regelung ermöglichte gigantische „Ökologische Großprojekte“ (ÖGP). In Leuna und Bitterfeld wurden hunderte Millionen Euro investiert, um das vergiftete Grundwasser abzupumpen und zu reinigen. Allein in Leuna werden jährlich 350.000 Kubikmeter Grundwasser gereinigt. In Bitterfeld wurde der berüchtigte „Silbersee“ saniert.

Das Ergebnis ist sichtbar: Wo früher Mondlandschaften waren, gibt es heute moderne Chemieparks und renaturierte Seenlandschaften wie im Leipziger Neuseenland. Die Umweltunion hat physischen Lebensraum gerettet und die Lebensqualität im Osten massiv erhöht. Hier hat der Einigungsvertrag sein Versprechen von „gleichwertigen Lebensverhältnissen“ am eindrucksvollsten eingelöst – finanziert durch den Westen, umgesetzt im Osten. Es ist der stille Triumph der Einheit.

In der „Warteschleife“ – Die Erneuerung des öffentlichen Dienstes

0

Wie 1990 hunderttausende Staatsdiener überprüft wurden und warum die ostdeutsche Verwaltung bis heute westdeutsch geprägt ist.

Mit dem 3. Oktober 1990 standen hunderttausende Staatsbedienstete der DDR vor einer ungewissen Zukunft. Ihr Dienstherr existierte nicht mehr. Der Einigungsvertrag (Artikel 13, 20 und Anlage I) musste das Unmögliche regeln: Eine ideologisch geprägte Verwaltung in eine rechtsstaatliche Bürokratie zu verwandeln, ohne dabei die Funktionsfähigkeit des Staates kollabieren zu lassen.

Das Instrument der „Warteschleife“
Um Massenentlassungen abzufedern, führte der Vertrag ein sozialpolitisches Novum ein: Die „Warteschleife“. Angestellte von aufgelösten Behörden (z.B. DDR-Ministerien) wurden nicht sofort entlassen, sondern erhielten für sechs Monate (bei Älteren neun Monate) ein „Wartegeld“ in Höhe von 70 % ihres letzten Gehalts. In dieser Zeit sollten sie sich neu bewerben oder qualifizieren. Wer keine Stelle fand, schied aus. Dies betraf tausende Verwaltungsmitarbeiter, Diplomaten und Offiziere. Es war ein „sanfter“ Übergang in die Arbeitslosigkeit, der den sofortigen sozialen Absturz verhinderte, aber vielen Ostdeutschen klar machte: Im neuen Staat werden wir nicht gebraucht.

Der Stasi-Check und die Import-Beamten
Für diejenigen, die bleiben wollten (z.B. Lehrer, Polizisten), errichtete der Vertrag hohe moralische Hürden. Die „außerordentliche Kündigung“ war möglich, wenn ein Arbeitnehmer für das MfS tätig war. Dies führte zur Praxis der „Regelanfrage“ bei der neu geschaffenen Gauck-Behörde. Jeder Bewerber wurde durchleuchtet.

Gleichzeitig wurden Führungspositionen in den neuen Ministerien massiv mit „Leihbeamten“ aus dem Westen besetzt. Was als notwendige Aufbauhilfe begann, führte zu einer dauerhaften West-Dominanz in der Verwaltungselite des Ostens. Der Einigungsvertrag organisierte so einen fast vollständigen Austausch des administrativen Personals – eine „Säuberung“ im Namen der Demokratie, die jedoch das Gefühl der Fremdverwaltung im Osten verstärkte.

Renten-Gerechtigkeit: Lebensleistung vs. Systemnähe

0

Die Rente ist mehr als Geld; sie ist die finanzielle Bewertung eines Lebens. Die Überleitung des DDR-Rentensystems in das westdeutsche Recht (Artikel 30 Einigungsvertrag) ist eine technische Meisterleistung, aber sozialpolitisches Dynamit. Das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) brachte zwar im Durchschnitt schnelle Rentenerhöhungen, schuf aber zugleich massive Ungerechtigkeiten für spezifische Gruppen.

Das Problem der Zusatzversorgung
In der DDR gab es neben der Standardrente diverse „Zusatz- und Sonderversorgungssysteme“ – für die technische Intelligenz (Ingenieure), Ärzte, Eisenbahner, aber auch für Polizei, NVA und Stasi. Der Einigungsvertrag zielte darauf ab, diese Systeme zu schließen und „ungerechtfertigte Privilegien“ abzubauen. Das Prinzip: Niemand sollte aus seiner Tätigkeit für die Diktatur im Alter bessergestellt sein als der Durchschnittsbürger.

Dies führte zur Kappung der Renten von „staatsnahen“ Gruppen auf das Durchschnittsniveau. Doch die Definition von „staatsnah“ und die Obergrenzen waren umstritten. Viele Ingenieure oder Ärzte, die hohe Beiträge gezahlt hatten, fühlten sich durch die Deckelung enteignet. Das Bundesverfassungsgericht billigte diese „Systementscheidung“ grundsätzlich, zwang den Gesetzgeber aber zu Nachbesserungen (AAÜG), um echte Lebensleistungen anzuerkennen.

Die vergessenen Frauen
Ein besonders harter Fall sind die in der DDR geschiedenen Frauen. Das DDR-Familienrecht kannte keinen Versorgungsausgleich (Rentensplitting) nach westlichem Muster, da Frauen meist voll erwerbstätig waren. Mit der Überleitung ins westdeutsche System fielen diese Frauen durchs Raster: Sie hatten keine Ansprüche gegen den Ex-Mann erworben und bekamen oft nur geringe eigene Renten, da Erziehungszeiten oder Arbeit in schlechter bezahlten „Frauenberufen“ im West-System anders bewertet wurden.

Rund 95 % dieser Frauen gehen bis heute leer aus, obwohl die UN-Frauenrechtskommission (CEDAW) Deutschland für diese Benachteiligung rügte. Die Bundesregierung richtete zwar 2023 einen Härtefallfonds ein, doch die Einmalzahlungen werden von den Betroffenen als „Almosen“ empfunden, die das strukturelle Unrecht des Einigungsvertrages nicht heilen. Hier zeigt sich, wie die schematische Übertragung westdeutscher Rechtsnormen auf ostdeutsche Biografien zu lebenslangen Härten führte.

Ostdeutsche Identität als Migrationsgeschichte ohne Ortswechsel

0

Über Nacht wechselten die Waren in den Regalen, Straßennamen verschwanden und in den Büros sprach man plötzlich einen neuen Dialekt. Es war eine Reise in ein fremdes Land, ohne dass sich der eigene Wohnort auf der Karte auch nur einen Millimeter verschob. Die vertraute Kulisse blieb stehen, doch die Regeln des Alltags und das gesellschaftliche Gefüge wurden komplett neu geschrieben.

Dieser Prozess trägt soziologisch betrachtet alle Züge einer klassischen Migration. Neue kulturelle Codes mussten entschlüsselt, die eigene Sprache angepasst und die Entwertung der bisherigen Biografie verarbeitet werden. Es war eine Form der Assimilation, die in der öffentlichen Wahrnehmung oft übersehen wird, weil niemand physisch auswanderte. Stattdessen kam das Ausland zu den Menschen und forderte eine stille Integration.

Im Gegensatz zu osteuropäischen Nachbarländern, die sich weitgehend von innen heraus wandelten, wurden hier gesellschaftliche Strukturen oft von außen ersetzt. Dass Schlüsselpositionen extern besetzt wurden, verstärkte bei vielen das irritierende Gefühl, im eigenen Land zum Fremdkörper zu werden. Einheimischer und Migrant zugleich zu sein, erzeugt eine Spannung, die sich bis heute kaum in einfache politische Raster fügen lässt.

Zwischen dem befreienden Aufbruch und dem Verlust der Deutungshoheit über das eigene Leben liegen unzählige individuelle Erfahrungen. Diese Ambivalenz lässt sich nicht harmonisch auflösen, sondern bleibt eine stetige Auseinandersetzung mit der Frage, wie viel der früheren Identität im gegenwärtigen System Platz finden darf und was unwiederbringlich verblasst ist.

In dieser gebrochenen Geschichte verbirgt sich eine spezifische Erfahrungskompetenz für Wandel, die erst mit zeitlichem Abstand als Ressource erkennbar wird.

Lebensleistung oder Systemnähe? Der ewige Rentenstreit

0

Warum die Rente mehr ist als Geld und weshalb Gruppen wie geschiedene Frauen oder die „technische Intelligenz“ bis heute um Anerkennung kämpfen.

Die Rente ist die finanzielle Bilanz eines Lebens. Die Überleitung des DDR-Rentensystems in das westdeutsche Recht (Artikel 30 Einigungsvertrag) war eine technische Meisterleistung, aber sozialpolitisches Dynamit. Das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) brachte zwar im Durchschnitt schnelle Rentenerhöhungen, schuf aber zugleich massive Ungerechtigkeiten für spezifische Gruppen, die bis heute nachwirken.

Der Kampf um die Zusatzversorgung
In der DDR gab es neben der Standardrente diverse „Zusatz- und Sonderversorgungssysteme“ – für die technische Intelligenz (Ingenieure), Ärzte, Eisenbahner, aber auch für Polizei, NVA und Stasi. Der Einigungsvertrag zielte darauf ab, diese Systeme zu schließen und „ungerechtfertigte Privilegien“ abzubauen. Das Prinzip: Niemand sollte aus seiner Tätigkeit für die Diktatur im Alter bessergestellt sein als der Durchschnittsbürger.

Dies führte zur Kappung der Renten von „staatsnahen“ Gruppen auf das Durchschnittsniveau. Doch die Definition von „staatsnah“ war umstritten. Viele Ingenieure oder Ärzte, die hohe Beiträge gezahlt hatten, fühlten sich durch die Deckelung enteignet. Das Bundesverfassungsgericht billigte diese „Systementscheidung“ grundsätzlich, zwang den Gesetzgeber aber zu Nachbesserungen (AAÜG), um echte Lebensleistungen anzuerkennen. Dennoch bleibt das Gefühl, dass westdeutsche Maßstäbe ostdeutsche Biografien entwertet haben.

Die vergessenen Frauen
Ein besonders harter Fall sind die in der DDR geschiedenen Frauen. Das DDR-Familienrecht kannte keinen Versorgungsausgleich (Rentensplitting) nach westlichem Muster, da Frauen meist voll erwerbstätig waren. Mit der Überleitung ins westdeutsche System fielen diese Frauen durchs Raster: Sie hatten keine Ansprüche gegen den Ex-Mann erworben und bekamen oft nur geringe eigene Renten, da Erziehungszeiten im West-System anders bewertet wurden.

Rund 95 % dieser Frauen gehen bis heute leer aus, obwohl internationale Gremien Deutschland für diese Benachteiligung rügten. Die Bundesregierung richtete zwar einen Härtefallfonds ein, doch die Einmalzahlungen werden von den Betroffenen oft als „Almosen“ empfunden. Hier zeigt sich, wie die schematische Übertragung westdeutscher Rechtsnormen auf ostdeutsche Lebensrealitäten zu lebenslangen Härten führte.

Von der Evaluation zur Liquidation – Das Ende der Ost-Wissenschaft

0

Wie Artikel 38 des Einigungsvertrages die akademische Landschaft umpflügte und warum ostdeutsche Professoren bis heute eine Rarität sind.

Artikel 38 des Einigungsvertrages liest sich harmlos: Er spricht von der „Erneuerung von Wissenschaft und Forschung“. Doch hinter diesen dürren Worten verbirgt sich einer der radikalsten intellektuellen Kahlschläge der deutschen Geschichte: Die Zerschlagung der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und die fast vollständige Umstrukturierung der ostdeutschen Universitätslandschaft.

Strukturbruch per Gesetz
Das Wissenschaftssystem der DDR war nach sowjetischem Vorbild zentralisiert: Forschung fand primär an der Akademie statt (ca. 24.000 Mitarbeiter), Lehre an den Universitäten. Dieses System war mit dem föderalen Hochschulmodell der Bundesrepublik inkompatibel. Der Einigungsvertrag garantierte den Bestand der AdW-Institute nur bis zum 31. Dezember 1991. In dieser Zeit sollte der Wissenschaftsrat die Institute evaluieren.

Was folgte, empfanden viele Ost-Wissenschaftler als Demütigung. Westdeutsche Gutachter bewerteten ihre Lebensarbeit. Zwar wurde vielen Instituten in den Naturwissenschaften (Physik, Chemie) hohe Qualität attestiert, doch strukturell passten sie nicht ins Bild. Das Ergebnis: Die Akademie wurde aufgelöst. Die „Filetstücke“ (z.B. in Berlin-Buch oder Adlershof) wurden in die Max-Planck- oder Fraunhofer-Gesellschaft integriert. Der Rest – vor allem Geistes- und Sozialwissenschaften, die als ideologisch belastet galten – wurde abgewickelt. Kritiker sprachen damals pointiert vom Weg „von der Evaluation zur Liquidation“.

WIP und der Brain Drain
Tausende Wissenschaftler standen vor dem Nichts. Um den sozialen Sprengstoff zu entschärfen, legte die Politik das Wissenschaftler-Integrations-Programm (WIP) auf. Mit 600 Millionen DM wurden befristete Stellen an Universitäten geschaffen, um Forschern den Übergang zu ermöglichen. Doch für viele war dies nur eine Galgenfrist. Wer nicht in den Westen ging („Brain Drain“) oder in die Industrie wechselte, musste oft umschulen.

Besonders bitter war der Elitenaustausch an den Universitäten. Lehrstühle für Geschichte, Jura oder Soziologie wurden fast flächendeckend mit Westdeutschen besetzt. Das Argument: Nur unbelastetes Personal könne demokratische Lehre garantieren. Die Folge war jedoch, dass ostdeutsche Perspektiven und Forschungstraditionen aus dem akademischen Diskurs weitgehend verschwanden. Bis heute sind Ostdeutsche in den Führungsetagen der deutschen Wissenschaft massiv unterrepräsentiert – eine direkte Spätfolge der Weichenstellungen des Artikels 38, der eher eine Übernahme als eine Vereinigung der Wissenschaftssysteme organisierte.

„Rückgabe vor Entschädigung“ – Die zwei Klassen der Opfer

0

Die offene Wunde der Bodenreform: Wie der Einigungsvertrag neues Unrecht schuf, um das alte zu beseitigen, und warum die „Sowjetische Hypothek“ bis heute spaltet.

Die Eigentumsfrage ist das juristisch wohl komplexeste Kapitel der deutschen Einheit. Artikel 41 des Einigungsvertrages etablierte in Verbindung mit der „Gemeinsamen Erklärung“ von 1990 zwar das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“. Doch gleichzeitig zementierte er ein historisches Unrecht: Die Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zwischen 1945 und 1949 blieben tabu. Wer in diesem Zeitraum sein Land verlor, blieb enteignet.

Die „Sowjetische Hypothek“
Die Sowjetunion machte ihre Zustimmung zur Wiedervereinigung davon abhängig, dass die Ergebnisse der Bodenreform nicht revidiert würden. Dies schuf ein Zweiklassensystem der Opfer: Wer von der DDR nach 1949 enteignet wurde, bekam sein Eigentum zurück. Wer jedoch zwischen 1945 und 1949 als Großgrundbesitzer („Junker“) oder vermeintlicher Nazi enteignet wurde, ging leer aus. Über 2,5 Millionen Hektar Land waren betroffen. Der Einigungsvertrag legte fest: Diese Enteignungen sind „nicht mehr rückgängig zu machen“.

Der juristische Kampf durch die Instanzen
Für die „Bodenreformopfer“ begann ein jahrelanger juristischer Kampf. Sie zogen bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Doch die Gerichte bestätigten die Regelung des Einigungsvertrages. Das BVerfG argumentierte 1991 und 1996, dass die Hinnahme dieses Unrechts der „Preis für die Einheit“ gewesen sei. Ohne diesen Kompromiss hätte Moskau den Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht unterzeichnet. Auch der EGMR wies die Klagen 2005 ab: Da die Enteignungen von einer Besatzungsmacht durchgeführt wurden, trage die Bundesrepublik keine völkerrechtliche Verantwortung zur Restitution.

Ein Trostpflaster namens EALG
Um den sozialen Frieden zu wahren, verabschiedete der Bundestag 1994 das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG). Es sah symbolische Ausgleichszahlungen vor, die jedoch weit unter dem Verkehrswert lagen. Zudem erhielten die Alteigentümer ein Vorkaufsrecht für ihre ehemaligen Flächen – allerdings mussten sie diese zurückkaufen. Für viele Betroffene war dies ein Hohn. Während im Westen das Eigentum heilig war, wurde im Osten aus realpolitischen Gründen eine Enteignungswelle legitimiert. Dieses Kapitel zeigt exemplarisch, wie im Einigungsvertrag individuelle Gerechtigkeit dem staatsrechtlichen Imperativ der Einheit geopfert wurde. Bis heute fühlen sich die Nachfahren der Bodenreformopfer als Geschädigte zweiter Klasse.

Das Trauma der Treuhand – Von Bischofferode bis Leuna

0

Der negative Gründungsmythos der Berliner Republik: Wie aus dem „Volksvermögen“ eine Schuldenlast wurde und warum die Wunden bis heute nicht verheilt sind.

Wenn es ein Wort gibt, das im ostdeutschen Gedächtnis offene Wunden markiert, dann ist es „Treuhand“. Die Treuhandanstalt (THA), ursprünglich von der Modrow-Regierung gegründet, um das „Volkseigentum“ der DDR zu bewahren, wurde durch das Treuhandgesetz vom Juni 1990 zur radikalsten Privatisierungsmaschine der Geschichte umgebaut. Ihr Mandat aus dem Einigungsvertrag (Artikel 25) lautete: Privatisieren, Sanieren, Stilllegen. Was folgte, war eine wirtschaftliche Schocktherapie ohne Anästhesie.

Das Platzen einer Illusion
Der Start war von einer gigantischen Illusion geprägt. Der erste Treuhand-Chef Detlev Karsten Rohwedder schätzte das DDR-Industrievermögen noch auf 600 Milliarden D-Mark. Die Realität war ein Schock: Der Zusammenbruch der Osteuropa-Exporte und die veralteten Strukturen führten dazu, dass die Treuhand 1994 nicht mit einem Gewinn, sondern mit einem Defizit von über 260 Milliarden DM schloss. Für die Ostdeutschen hieß das: Ihre Lebensleistung, materialisiert in ihren Betrieben, wurde über Nacht wertlos. Millionen Arbeitsplätze gingen verloren, ganze Regionen deindustrialisierten. Die Treuhand wurde zur „erinnerungskulturellen Bad Bank“ der Einheit, auf die sich aller Frust projizierte.

Bischofferode: Symbol des Widerstands
Das emotionale Zentrum dieses Traumas ist Bischofferode. 1993 traten die Kalikumpel des Werkes „Thomas Müntzer“ in den Hungerstreik. Ihr Slogan „Bischofferode ist überall“ hallte durch die Republik. Anders als viele marode Betriebe schrieb Bischofferode schwarze Zahlen. Der Vorwurf der Bergleute: Die Treuhand schließe ihr Werk nicht aus wirtschaftlicher Not, sondern um den westdeutschen Konkurrenten (K+S AG) vor lästigem Wettbewerb zu schützen. Dass die Bundesregierung hart blieb und die Grube flutete, zementierte im Osten den Verdacht, dass es bei der Einheit nicht um Marktwirtschaft, sondern um Marktbereinigung zugunsten westdeutscher Konzerne ging.

Der Schatten der Korruption: Leuna und Elf Aquitaine
Noch düsterer ist das Kapitel der Leuna-Raffinerie. Der Verkauf an den französischen Konzern Elf Aquitaine (heute Total) gilt als einer der größten Wirtschaftsskandale der Nachkriegszeit. Dokumente belegen, dass Schmiergelder in Millionenhöhe flossen – getarnt als „Nützliche Abgaben“ oder „Studienkosten“. Thyssen und Elf Aquitaine jonglierten mit über 38 Millionen Mark, von denen ein Großteil in dunklen Kanälen versickerte, mutmaßlich auch in Richtung deutscher Politik. Während die Arbeitnehmer vor Ort um ihre Existenz bangten, bereicherten sich Lobbyisten wie Dieter Holzer. Die Leuna-Affäre bestätigte das schlimmste Vorurteil vieler Ostdeutscher: Dass ihr Land im Chaos der Wendezeit zur Beute skrupelloser Geschäftemacher wurde, während die Treuhandanstalt als staatliche Aufsicht versagte oder wegsah.