Die Arbeit im Gemeinderat: Wozu braucht es eigentlich Bürgermeister, Gemeinderat, Ausschüsse und Fraktionen?
Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern. Diese sind in gleichem Maße stimmberechtigt. Je nach Einwohner Zahl der Gemeinde liegt die Anzahl zwischen 8 und 80 Gemeindräten. Für eine Gemeinde mit 8.000 Einwohnern würden beispielsweise 20 Gemeinde Räte gewählt.
Der Bürgermeister repräsentiert die Gemeinde nach außen. Für den Fall, dass er urlaubs- oder krankheitsbedingt verhindert ist, wählt der Gemeinderat aus seinen Reihen – in der Regel zwei – Stellvertreter. Der Bürgermeister beruft in regelmäßigen Abständen die Gemeinderatssitzung ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Gemeinderatssitzungen.
Darüber hinaus ist er als Rathauschef für die Kontrolle der Verwaltungsmitarbeiter zuständig. Für Angestellte mit niedrigerem Verdienst entscheidet er im Alleingang über Personalentscheidungen. Für Führungskräfte und Mitarbeiter mit höherem Verdienst entscheidet der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss. Der erste Bürgermeister ist in kleineren Gemeinden grundsätzlich ehrenamtlich und bei größeren Gemeinden hauptamtlich tätig.
Die von den Bürgern gewählten Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig, in Gemeinden mit über 10.000 Einwohner können zudem berufsmäßige Gemeinderäte durch den Gemeinderat bestimmt werden. Sie haben im Gegensatz zu den ehrenamtlichen Gemeinderäten nur beratende Stimme und dürfen nicht an den Abstimmungen teilnehmen.
Im Unterschied zu Abstimmungen im Landtag oder Bundestag dürfen sich Gemeinderäte nicht ihrer Stimme enthalten. Entscheidend für ein Antragsvotum ist, wie die Mehrheit des anwesenden Gemeinderats abgestimmt hat, also wofür bspw. 11 von 21 Gemeinderatsmitgliedern entscheiden.
In Ausschüssen werden die unterschiedlichen kommunalen Themen behandelt. So gibt es bspw. Ausschüsse die einzelne Themen vorberaten (B. Kultur- und Sportausschuss) oder Ausschüsse wie den Bauausschuss, der in einigen Fällen vorberatend und in anderen beschließend tätig ist. Darüber hinaus bilden sich im Gemeinderat Fraktionen für die Vorberatung der Sitzungen.
Fazit: Bürgermeister und Gemeinderat beschließen in Gemeinderats- und Ausschusssitzungen über die kommunalen Aufgaben.